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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Urteil Trunkenheit Boot
Vorweg erst mal:
Ich möchte hier auf keinen Fall jemanden damit zum (mehr) trinken verleiten. Finde das Urteil aber trotzdem interessant. Zitat:
Norman
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#2
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Man sollte Bier ganz verbieten....das würde unsere Straßen und Wasserwege sicherer machen
Willy konsequent |
#3
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danke Norman, sehr informativ
gruss & prost Gemeinde Totto
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#4
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zu spät...MICH hast du verleitet...gleich 2 Pullen Scotch in den Hals und dann den Hebel auf den Tisch
Hicks, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#5
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ich würde mich da nicht unbedingt drauf verlassen,
das nächste gericht urteilt in deinem, ähnlichen fall vielleicht genau entgegengesetzt und dann bist du dran
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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#6
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Danke Norman, bin am Wochenende in Neustadt, Bierchen an Bord?
gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben! |
#7
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Ja ist klar, aber der Lappen fürs Boot ist trotzdem weg, also laßt es lieber sein!
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#8
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Ich finde, dieses Urteil ist ein Skandal. Und ich hoffe, es wird vom BVG (sofern dieses zuständig ist) gekippt.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch)
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#9
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Also wenn Kraftfahrzeuge an den festen Boden gebunden sind und Boote nach diesem Urteil da nicht drunter fallen frage ich mich, wie das dann bei Flugzeugen aussieht..
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#10
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Ich hab schon mal von einem Fall gelesen, bei dem einem Bauer das Traktorfahren erlaubt blieb obwohl er betrunken mit dem Auto erwischt wurde. Da wird, denke ich, sehr individuell geurteilt.
Vielleicht ist der Richter ja hier im Forum. |
#11
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Hallo,
Zitat:
Es wird zwar nicht die Pappe sofort abgenommen aber die Verkekrsbehörde behält sich vor, Leuten die wegen Trunkenheit im Wassersport auffällig geworden sind, zur MPU (Idiotentest) zu schicken um zu prüfen ob sie noch Fähig sind ein Fahrzeug im Straßenverkehr ordnungsgemäß führen können. Hier wird meist festgestellt das sie meist nicht in der Lage sind, wegen eben dieser Trunkenheistsfahrt mit dem Boot. Das Ende vom Lied ist eben ein Führerscheinentzug wegen untauglichkeit ! Denn schließlich muss bei der Bootsführerscheinprüfung auch ein Nachweis der Fähigkeit erbracht werden und dieser wird mit dem Vorweisen der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nachgewiesen. Und das ist gut so wie ich finde ! Ich trinke auch gerne mal ein Bier aber dann lass ich die Finger von der Pinne und vom Steuer und wenn jemand meint dieses nicht tun zu müssen gehört einfach bestraft zu werden. In diesem Sinne Prost an alle Horst Geändert von Kaptian Sparrow (29.08.2008 um 11:57 Uhr) Grund: hub, bab nen Fehler weggepinselt |
#12
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Der Bauer bekommt eine Betriebserlaubnis
Er darf keine öffentliche Straßen befahren Nur auf seinen Acker Mußt es bei der Behörde beantragen und die sage ja oder nein Gruß Thomas |
#13
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Ja das mit dem Traktor, gab es auch bei mir im Bekanntenkreis!!!
Generell ist es doch so, wenn dieses Urteil ewig Bestand hätte würden viele Bootsfahrer noch unbeschwerter mit Alkohol auf dem Boot umgehen- Viele schwere Unfälle mehr wären die Folge.......Ein bisschen Augenmass von beiden Seiten ( vor Anker liegend ein zwei oder auch drei Bier ok -volltrunken in einen Hafen einlaufen, absolutes no go.....) Stefan |
#14
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Vielleicht haben da ja auch die Richter Augenmaß. Vor Anker dürftest du auch keinen Alkohol haben, aber wenn es nicht zu viel ist fällt das Urteil eben anders aus als wenn du durch die Gegend bretterst.
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#15
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...der hat sich (vorsätzlich ?) vorm Auslaufen die Kante gegeben. Dann gehört ihm auch der Autoschein entzogen. Punkt. Ist aber nur meine juristisch nicht maßgebliche Meinung.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#16
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@mondien
Das mit seinen Ackerflächen ist Quatsch....die sind privat (meistens gepachtet) und auf Deinem Privatgelände darfst Du immer fahren....Es gibt wirklich Urteile in denen Bauern der PKW Führerschein entzogen wurde, sie aber den Schlepperschein behalten durften....... |
#17
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Ja, so kenne ich das auch. Schließlich muß er ja auch zu seinem Acker kommen, sonst wäre das auch zwecklos.
Irgendwann stand auch mal was in der Zeitung, daß einer nur noch den Weg zur Arbeit fahren durfte und sonst nicht. |
#18
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Man sollte aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Urteil der Weisheit letzter Schluss sei und man sich zukünftig auf diese Entscheidung verlassen darf.
Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden und können - wie so oft in der Rechtsprechung - eine konträre Meinung vertreten, was vorliegend eine nicht zu unterschätzende Wahrscheinlichkeit hat. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#19
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Zitat:
...3 Anwälte = mindestens 4 Meinungen... ...wie ist die Quote bei Richtern...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#20
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Prost!
Nunja, ein zwei pils auf ner tagestour gehen immer, meist auch mal 4, aber diese mengen habe ich nichtmal mit 18 erreicht. 4liter sind wahnsinn, wer sowas schafft und dann noch meint sich motorisiert bewegen zu müssen sollte nicht mehr auto fahren dürfen. ich habe das in der familie durch, meine mutter ist nach 2 glas wein und einer tablette gegen eine laterne gefahren auf einer strasse die so breit ist wie ein sportflughafen. denen soll allen der lappen weggenommen werden, egal ob sie ihn noch brauchen oder nicht, aber mit 2 promille kann ich nicht mehr sehen ob ich den gashebel oder eine bierdose in der handhabe da müssen doch nur mal kinder schwimmen, oder der rauscht in einen berufler rein... super, dann zahlt seine versicherung und wir bekommen höhere beiträge. gegen einen schluck am ruder habe ich nichts, aber wenn man nicht mehr grade laufen oder gucken kann sollte man das lassen basta |
#21
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Quatsch!
Zitat:
Auf seinem Acker kann er auch Panzer, LKW mit Anhänger und sogar unzugelassene Farzeuge fahren ohne jeglicher Fahrerlaubnis und braucht dafür niemanden um Einwilligung zu fragen oder bitten. Geändert von Kaptian Sparrow (29.08.2008 um 12:58 Uhr) |
#22
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Das ist dann die Frage: zahlt sie?
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#23
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Ich würde behaupten sie zahlt nicht, vk garnatiert nicht und die Haftpflicht wird versuchen sich das Geld zurückzuholen, wenn 2Promille und mehr nicht grob fahrlässig sind was dann????
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#24
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ja,aber auch wenn die hp erstmal zahlt, das geht in die statistiken und schon werden die beiträge höher.
jeder kann mal einen fehler machen, andere behindern, rammen oder versänken ;) solange das aus einem fehler resultiert der nichts mit alkohol zu tun hat. mir hat auch schon einer achtern in der plattform geparkt, na und, es war ein rein menschlicher fehler, die versicherung zahlt, dafür sit sie da und gut. wenn mir nun aber einer mit 4 atü in boot fährt denke ich das da vllt selbstjustiz angebracht wäre, da unsere gerichtbarkeit in germania ja zu wünschen übrig lässt. und wenn sich die versicherung dann ganz wehrt und nichts zahlt, der kasper vllt blank auf dem konto ist, ja dann sitze ich auf dem schaden?super sache... nene, sicher ist sicher, lieber nicht betrinken beim fahren ;) |
#25
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Andre, der geschädigte bekommt sein Geld immer von der gegnerischen Hafpflicht, die Frage ist nur ob sich die Versicherung das Geld komplett oder nur einen Teil vom Verursacher wiederholt....
Stefan
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