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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ankern in Strandnähe?
Hallo,
weiß jemand ob es eine Befahrensregelung für Strände der Nord- und Ostsee gibt, an denen sich auch Badende aufhalten? Es ist hier natürlich nicht der gekennzeichnete Badebereich gemeint, sondern ein freier Strandabschnitt. Das beim normalen Fahrbetrieb mind. 300m Abstand einzuhalten sind ist auch klar, aber darf man unter besonderer Aufmerksamkeit auch an den Strand heranfahren, z.B. um jemanden abzusetzen oder zu ankern? Muss man die 300m evtl. sogar Paddeln? Alles auch unter der Voraussetzung, dass keine entsprechenden Verbotsschilder vorhanden sind... Gruß Andreas |
#2
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Zitat:
Ein klares "NEIN"
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Gruß Lars
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#3
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Gibt es eine genaue Übersicht, WO man das darf, oder gilt das "JA" allgemein ? Ich denke da vor allem an die Strände der Ostfriesischen Inseln...
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#4
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diese Angaben sind meist in den entsprechenden Revier-Karten zu finden
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#5
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Da war doch was... Bei Führerscheinkurs...
Wenn es abgetonnt ist, ist befahren unter Motor verboten, ansonsten bis auf 500m (kommt nicht hin oder?) an den Strand 8km/h. Badestrand wird durch Badegäste oder gelbe Kreuze am Strand gekennzeichnet.
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt |
#6
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Zitat:
Zitat:
Lars |
#7
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Hab ich auch nicht von geschrieben. Wenn man da badende Menschen sieht kenzeichnen diese Menschen einen Badeabschnitt, egal ob da Schilder stehen.
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt |
#8
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Zitat:
Das ist interessant, ich bin davon ausgegangen, das ein reiner Badebereich entsprechend gekennzeichnet sein muss. Das schon die Badegäste als Kennzeichnung ausreichen, wusste ich nicht. Kann das jemand bestätigen? Gruß Andreas |
#9
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zu beachten sind die Ruhezonen des Nationalparks
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#10
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Ganz klar muss man die Ruhezonen beachten! Aber auch die Zone 1 ist im Rahmen der 3 Std. Regel ( 3 Stunden vor und 3 Stunden nach Hochwasser) ganz normal mit 12kn befahrbar. Allerdings mit Ausnahme der extra gekennzeichnete Seehund-und Vogelgebiete. Gruß Andreas |
#11
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Zitat:
yep, genau so..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#12
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Zitat:
Seeschiffahrtsstrassenordnung § 26 Fahrgeschwindigkeit "(4) Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb darf außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 Metern von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 8 Kilometern (4,3 Seemeilen) in der Stunde nicht überschritten werden." und hier findest Du auf Seite 3 noch weitere Infos http://www.landtag.ltsh.de/infothek/...he-15-3807.pdf Jörg |
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