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  #1  
Alt 01.09.2008, 10:33
Benutzerbild von silomon
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Standard Ankern in Strandnähe?

Hallo,

weiß jemand ob es eine Befahrensregelung für Strände der Nord- und Ostsee gibt, an denen sich auch Badende aufhalten?

Es ist hier natürlich nicht der gekennzeichnete Badebereich gemeint, sondern ein freier Strandabschnitt.
Das beim normalen Fahrbetrieb mind. 300m Abstand einzuhalten sind ist auch klar, aber darf man unter besonderer Aufmerksamkeit auch an den Strand heranfahren, z.B. um jemanden abzusetzen oder zu ankern?
Muss man die 300m evtl. sogar Paddeln?
Alles auch unter der Voraussetzung, dass keine entsprechenden Verbotsschilder vorhanden sind...

Gruß
Andreas
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  #2  
Alt 01.09.2008, 10:46
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Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
... darf man unter besonderer Aufmerksamkeit auch an den Strand heranfahren, z.B. um jemanden abzusetzen oder zu ankern?
Ein klares "JA"

Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
Muss man die 300m evtl. sogar Paddeln?
Ein klares "NEIN"
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Gruß Lars
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  #3  
Alt 01.09.2008, 10:55
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Gibt es eine genaue Übersicht, WO man das darf, oder gilt das "JA" allgemein ? Ich denke da vor allem an die Strände der Ostfriesischen Inseln...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #4  
Alt 01.09.2008, 10:58
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Gibt es eine genaue Übersicht, WO man das darf, oder gilt das "JA" allgemein ? Ich denke da vor allem an die Strände der Ostfriesischen Inseln...
diese Angaben sind meist in den entsprechenden Revier-Karten zu finden
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #5  
Alt 01.09.2008, 14:10
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Da war doch was... Bei Führerscheinkurs...
Wenn es abgetonnt ist, ist befahren unter Motor verboten, ansonsten bis auf 500m (kommt nicht hin oder?) an den Strand 8km/h. Badestrand wird durch Badegäste oder gelbe Kreuze am Strand gekennzeichnet.
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  #6  
Alt 01.09.2008, 14:18
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Zitat:
Zitat von oberfreak Beitrag anzeigen
Da war doch was... Bei Führerscheinkurs...
Wenn es abgetonnt ist, ist befahren unter Motor verboten, ansonsten bis auf 500m (kommt nicht hin oder?) an den Strand 8km/h. Badestrand wird durch Badegäste oder gelbe Kreuze am Strand gekennzeichnet.
Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
Hallo,



Es ist hier natürlich nicht der gekennzeichnete Badebereich gemeint, sondern ein freier Strandabschnitt.
Gruß
Lars
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  #7  
Alt 01.09.2008, 19:19
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Zitat:
Zitat von FreedomXL Beitrag anzeigen
Gruß
Lars
Hab ich auch nicht von geschrieben. Wenn man da badende Menschen sieht kenzeichnen diese Menschen einen Badeabschnitt, egal ob da Schilder stehen.
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  #8  
Alt 01.09.2008, 20:11
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Zitat:
Zitat von oberfreak Beitrag anzeigen
Hab ich auch nicht von geschrieben. Wenn man da badende Menschen sieht kenzeichnen diese Menschen einen Badeabschnitt, egal ob da Schilder stehen.

Das ist interessant, ich bin davon ausgegangen, das ein reiner Badebereich entsprechend gekennzeichnet sein muss.
Das schon die Badegäste als Kennzeichnung ausreichen, wusste ich nicht.
Kann das jemand bestätigen?

Gruß
Andreas
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  #9  
Alt 01.09.2008, 20:37
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zu beachten sind die Ruhezonen des Nationalparks
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  #10  
Alt 01.09.2008, 20:49
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
zu beachten sind die Ruhezonen des Nationalparks

Ganz klar muss man die Ruhezonen beachten!

Aber auch die Zone 1 ist im Rahmen der 3 Std. Regel ( 3 Stunden vor und 3 Stunden nach Hochwasser) ganz normal mit 12kn befahrbar. Allerdings mit Ausnahme der extra gekennzeichnete Seehund-und Vogelgebiete.

Gruß
Andreas
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  #11  
Alt 01.09.2008, 20:57
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Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
Ganz klar muss man die Ruhezonen beachten!

Aber auch die Zone 1 ist im Rahmen der 3 Std. Regel ( 3 Stunden vor und 3 Stunden nach Hochwasser) ganz normal mit 12kn befahrbar. Allerdings mit Ausnahme der extra gekennzeichnete Seehund-und Vogelgebiete.

Gruß
Andreas

yep, genau so..
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  #12  
Alt 01.09.2008, 22:20
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Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
Das ist interessant, ich bin davon ausgegangen, das ein reiner Badebereich entsprechend gekennzeichnet sein muss.
Das schon die Badegäste als Kennzeichnung ausreichen, wusste ich nicht.
Kann das jemand bestätigen?

Gruß
Andreas
Moin,

Seeschiffahrtsstrassenordnung § 26 Fahrgeschwindigkeit
"(4) Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb darf außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 Metern von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 8 Kilometern (4,3 Seemeilen) in der Stunde nicht überschritten werden."

und hier findest Du auf Seite 3 noch weitere Infos
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/...he-15-3807.pdf

Jörg
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