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  #1  
Alt 01.09.2008, 12:54
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Was gehört alles zur Schweigepflicht über den Funkverkehr?

Funkgeheimnis ?

Das war die Antwort auf diesen Post: http://www.boote-forum.de/showpost.p...37&postcount=1
Thema wurde von von mir geteilt. Wolf

Geändert von wolf b. (02.09.2008 um 13:22 Uhr)
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  #2  
Alt 01.09.2008, 15:52
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basteluwe basteluwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Funkgeheimnis ?
Bei "Mayday" ??? Das glaub ich ja jetzt nicht wirklich. Oder doch?

nachdenklich
Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS-
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  #3  
Alt 01.09.2008, 15:57
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Zitat:
Zitat von basteluwe Beitrag anzeigen
Bei "Mayday" ??? Das glaub ich ja jetzt nicht wirklich. Oder doch?

nachdenklich
Uwe
Aber ganz sicher hast Du über Funkverkehr Stillschweigen zu bewahren. Egal ob Notverkehr oder andere Kommunikation.
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #4  
Alt 01.09.2008, 16:08
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Also für ErbsenzählerInnen in korrrrrrekter Version :

Irgendwo soll es am 31.08. gegen 14.45 einen Seenotfall gegeben haben.

Unbestätigten Quellen zufolge soll ein sinkendes Boot namens Orion darin verwickelt sein.

Kennt jemand die Hintergründe und hat Informationen, die für Bootfahrer schließlich wichtig (Hindernis, Wrack, Gefahr) sein können ?!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 01.09.2008, 16:21
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TomM TomM ist offline
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Moin,

ganz ohne Unterton...

dafür hört man die Nautischen Warnnachrichten, da wird vor Wracks etc. gewarnt.

Und mit Erbsenzählen hat das Fernmeldegesetz nicht viel zu tun, eher mit Warung der Privatsphäre. Das wird Dir aber während der Sprechfunkausbildung auch erzählt - ganz ohne Erbsensuppe.

Wenn nun einer kommt, das man den Funkverkehr ja überhall hören kann - ja, kann man - offiziell allerdings nur mit Sprechfunkzeugnis! Also mit Erbsensuppe. Jeder, der Dir hier Auskunft über den Sprechfunkverkehr gibt läuft Gefahr sein Funkzeugnis zu verlieren, denn die hier ist ein öffentliches Forum und kein Wohmzimmer, wo man über Funkverkehr aber auch nicht zu reden hat!

Anders ist das mit der Knallerbsenpistole wenn noch Gefahr für Leib und Leben besteht - dann darf und muss man alle Möglichkeiten zur Rettung ausschöpfen.
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so long -> Tom

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  #6  
Alt 01.09.2008, 16:41
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basteluwe basteluwe ist offline
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85 Danke in 41 Beiträgen
Standard Tut mir leid, bitte löschen.

Ich hatte überhaupt nicht damit gerechnet, mit meiner Frage eventuell gegen Vorschriften zu verstoßen. Ich selbst bin (seit Kurzem erst) im Besitz des SRC und hatte bisher das Funkgeheimnis als nicht zutreffend für Mayday, PanPan und Securite Sprüche angesehen.
Beweist wieder mal, daß ich noch zu lernen habe.
Ich bitte daher den Moderator den Thread zu löschen.

Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS-
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  #7  
Alt 01.09.2008, 17:43
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kmdx kmdx ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Aber ganz sicher hast Du über Funkverkehr Stillschweigen zu bewahren. Egal ob Notverkehr oder andere Kommunikation.
dem kann ich so nicht zustimmen: ausgenommen vom fernmeldegeheimnis sind meines wissens meldung an "all stations" bzw. "alle funkstellen". und obwohl das beim notverkehr nicht mehr gesprochen wird, ist doch notverkehr (distress) an all stations gerichtet. hat er also gehört, wie die funkstelle in not den notruf absetzt, fällt das also nicht unter das fernmeldegeheimnis. wenn das mrcc antwortet, ist das aber u.u. nicht mehr an alle funkstellen gerichtet.

p.s. : weiss jemand einzelheiten über den fall, um den es hier geht?

mich würde dann nämlich auch der fall des vermissten segelbootes vom typ gipsy 254 (o.ä.) interessieren, mit 5 pers. an bord (2erw.,3kinder), weisser rumpf, blauer streifen, das am 25. um 15.30 von bremen rescue als vermisst gemeldet wurde
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der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (01.09.2008 um 17:51 Uhr)
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  #8  
Alt 01.09.2008, 21:45
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
dem kann ich so nicht zustimmen: ausgenommen vom fernmeldegeheimnis sind meines wissens meldung an "all stations" bzw. "alle funkstellen". und obwohl das beim notverkehr nicht mehr gesprochen wird, ist doch notverkehr (distress) an all stations gerichtet. hat er also gehört, wie die funkstelle in not den notruf absetzt, fällt das also nicht unter das fernmeldegeheimnis. wenn das mrcc antwortet, ist das aber u.u. nicht mehr an alle funkstellen gerichtet.
...
Hast Du ein Sprechfunkzeugnis?

Dann hast Du es gelernt. Ich habs schon geschrieben, im Notfall mußt Du alles in Bewegung setzen (wenn erforderlich) um die Rettung einzuleiten. Dieser Funkverkehr ist dann ein Notfallverkehrt und der hat Vorrang und kann wie jeses andere Funkgespräch von allen im Empfangsbereich befindlichen Funktstellen gehört werden.

Danach, nach Beendigung der Funkverkehrs hast Du als Funker Stillschweigen zu bewahren. Du darfs nicht am Abend oder in drei Wochen erzählen was da gesprochen wurde, eigentlich noch nicht mal DAS da gesprochen wurde.

Nicht nur weil ein Funkgerät meist einen Lautsprecher hat und nicht nur weil alle Funkstellen hören können was da gesprochen wird ist das öffentlicher Verkehr.
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so long -> Tom

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  #9  
Alt 02.09.2008, 00:19
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kmdx kmdx ist offline
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hab ich, src und ubi. und dabei u.a. folgendes gelernt:


frage 81 für src:
Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet
werden?

Anrwort: Aussendungen „An alle Funkstellen“.

genauso würd ichs mit dem wetterbericht von arkona radio um 17.45 uhr über kanal 66 machen, nämlich jedem erzählen ders hören will. weil das auch an "all stations" bzw. "alle seefunkstellen" gerichtet ist, genauso wie not- dringlichkeits- und gefahrenmeldungen. wie das nun zeitlich restrktiert (heißt das so?) ist, konnte ich leider nirgends recherchieren.
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der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (02.09.2008 um 00:25 Uhr)
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  #10  
Alt 02.09.2008, 07:15
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NilsDdorf NilsDdorf ist offline
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Auch wenn ich gesperrt werde oder sonst irgendwas:
TOM UND ANNEKE IHR GEHT MIR AUF DEN S A C K.
Immer diese blöde rumgequatsche von euch.. die eine labert nur sch ei sse und der andere nervt wie s a u und will jeden erschiessen der ihn nicht für Gott hält.
Zum Thema:
Nein ich kann dir leider nichts zu dem Vorfall sagen.

Gruss Nils
__________________
Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, das ich nicht verrückt bin - Dali
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  #11  
Alt 02.09.2008, 07:16
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Folgendes steht darüber im Binnenfunkhandbuch: Zitat:




5. Fernmeldegeheimnis
Alle Personen, die mit der Bedienung oder Beaufsichtigung der Schiffsfunkstelle befasst
sind, müssen das Fernmeldegeheimnis wahren. Ebenso haben alle Personen, die von dem
Inhalt oder auch nur von dem Vorhandensein von Funkgesprächen oder von jeder anderen
durch den Funkdienst erlangten Nachricht auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis
erhalten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses werden strafrechtlich verfolgt.
Folgende Funkgespräche unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis:
1. Informationen „AN ALLE FUNKSTELLEN“.
2. Von anderen mobilen Funkstellen übermittelte Wettermeldungen, selbst wenn die
Meldungen an eine amtliche Wetterdienststelle gerichtet sind.
3. Informationen, die der Navigation auf den Binnenschifffahrtsstraßen dienen (z.B.
Kursabsprachen).
Von der Pflicht zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses kann nur ein Richter entbinden.

Zitat Ende


PS:Hier noch ein Link der das Geheimnis des Geheimnisses lüften soll, dessen Info-Gehalt sich mir allerdings der komplexen Formulierung wegen nicht ganz erschlossen hat )

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (02.09.2008 um 07:29 Uhr) Grund: PS nachgereicht
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  #12  
Alt 02.09.2008, 09:19
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VirginWood VirginWood ist offline
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Zitat:
Zitat von NilsDdorf Beitrag anzeigen
Auch wenn ich gesperrt werde oder sonst irgendwas:
TOM UND ANNEKE IHR GEHT MIR AUF DEN S A C K.
Immer diese blöde rumgequatsche von euch.. die eine labert nur sch ei sse und der andere nervt wie s a u und will jeden erschiessen der ihn nicht für Gott hält.
Zum Thema:
Nein ich kann dir leider nichts zu dem Vorfall sagen.

Gruss Nils
Ich hoffe, dafür bist du NICHT gesperrt worden!
__________________

Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #13  
Alt 02.09.2008, 09:31
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NilsDdorf NilsDdorf ist offline
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Bis jetzt noch nicht.
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  #14  
Alt 02.09.2008, 10:40
Esmeralda Esmeralda ist offline
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jeder der ein funkfritzenzeugnis hat hat die pflicht zur geheimhaltung unterschrieben. schwarzhörer natürlich nicht....
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  #15  
Alt 02.09.2008, 10:50
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xxeenn xxeenn ist offline
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
hab ich, src und ubi. und dabei u.a. folgendes gelernt:


frage 81 für src:
Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet
werden?

Anrwort: Aussendungen „An alle Funkstellen“.

genauso würd ichs mit dem wetterbericht von arkona radio um 17.45 uhr über kanal 66 machen, nämlich jedem erzählen ders hören will. weil das auch an "all stations" bzw. "alle seefunkstellen" gerichtet ist, genauso wie not- dringlichkeits- und gefahrenmeldungen. wie das nun zeitlich restrktiert (heißt das so?) ist, konnte ich leider nirgends recherchieren.
Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Folgendes steht darüber im Binnenfunkhandbuch: Zitat:




5. Fernmeldegeheimnis
Alle Personen, die mit der Bedienung oder Beaufsichtigung der Schiffsfunkstelle befasst
sind, müssen das Fernmeldegeheimnis wahren. Ebenso haben alle Personen, die von dem
Inhalt oder auch nur von dem Vorhandensein von Funkgesprächen oder von jeder anderen
durch den Funkdienst erlangten Nachricht auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis
erhalten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses werden strafrechtlich verfolgt.
Folgende Funkgespräche unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis:
1. Informationen „AN ALLE FUNKSTELLEN“.
2. Von anderen mobilen Funkstellen übermittelte Wettermeldungen, selbst wenn die
Meldungen an eine amtliche Wetterdienststelle gerichtet sind.
3. Informationen, die der Navigation auf den Binnenschifffahrtsstraßen dienen (z.B.
Kursabsprachen).
Von der Pflicht zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses kann nur ein Richter entbinden.

Zitat Ende


PS:Hier noch ein Link der das Geheimnis des Geheimnisses lüften soll, dessen Info-Gehalt sich mir allerdings der komplexen Formulierung wegen nicht ganz erschlossen hat )

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis






Zitat:
Zitat von Anneke
jeder der ein funkfritzenzeugnis hat hat die pflicht zur geheimhaltung unterschrieben. schwarzhörer natürlich nicht....

Ich glaube gewisse Leute WOLLEN es einfach nicht verstehen


Auf jedenfall wusste Uwe es nicht !
Zum Teil hatte er ja sogar Recht !
Jetzt ist er schlauer und wird sich (hoffentlich) ab jetzt daran halten.
Er hätte seine Frage am Anfang auch einfach anders stellen können, dann wäre das hier nicht schon wieder zu eskaliert.
Aber wenn ihr unbedingt müsst, erschießt ihn doch !


Was ist denn jetzt eigentlich mit diesem Unfall ?
Gibts Links dazu ?
Informationen ??


MFG
Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."

Geändert von xxeenn (02.09.2008 um 10:59 Uhr)
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  #16  
Alt 02.09.2008, 10:50
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
jeder der ein funkfritzenzeugnis hat hat die pflicht zur geheimhaltung unterschrieben....
Exklusive der Gespräche wo die Geheimhaltung nicht greift!

Diese Ausnahmen zu kennen hat der Funkmensch auch mit
unterschrieben...das anschließend einige vergessen was sie gelernt und unterschrieben haben, zeigen Threads wie dieser

Ich nehme mich (!) übrigens bzgl. der allgemeinen Vergesslichkeit ausdrücklich nicht aus...


@XXEENN: Für den Fall das ich was falsch verstanden habe, in deinem Beitrag nimmst Du Bezug auf mein Zitat der Funkordnung, wobei die drei Unterpunkte ja eben die Ausnahmen von der Geheimhaltung listen.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (02.09.2008 um 10:56 Uhr)
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  #17  
Alt 02.09.2008, 10:56
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Exklusive der Gespräche wo die Geheimhaltung nicht greift!

Diese Ausnahmen zu kennen hat der Funkmensch auch mit
unterschrieben...das anschließend einige vergessen was sie gelernt und unterschrieben haben, zeigen Threads wie dieser

Ich nehme mich (!) übrigens bzgl. der allgemeinen Vergesslichkeit ausdrücklich nicht aus...


@XXEENN: Für den Fall das ich was falsch verstanden habe, in deinem Beitrag nimmst Du Bezug auf mein Zitat der Funkordnung, wobei die drei Unterpunkte ja eben die Ausnahmen von der Geheimhaltung listen.

Entschuldigung.. war nicht auf DICH bezogen..
Siehe letztes Zitat
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  #18  
Alt 02.09.2008, 11:08
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Sorry Uwe,

dass ich noch mal abseits deiner eigentlichen Frage was beisteuere aber folgende Diskrepanz zwischen der offiziellen Lesart der Funkverordnung und der -exemplarisch- für die Prüfung relavanten Literatur, wie etwa ein mir vorliegendes Heft das zur Prüfungsvorbereitung dient,

nimmt keinerlei Bezug auf etwaige Ausnahmen

Diesem Text zufolge ist alles verboten, selbst die Kenntnis eines Gespräches darf nicht an dritte weitergegeben werden.

Das steht aber im Widerspruch zu o.g. offiziellen Handbuch wo explizit Ausnahmen von der Schweigespflicht genannt sind.

Insofern besteht möglicherweise auch bei einschlägiger Lehrliteratur ein Informationsdefizit.

Das könnte zumindest für Verwirrung sorgen da beide Ansichten je nach Lesart von Bestand scheinen.
__________________
Gruß
Kai
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  #19  
Alt 02.09.2008, 11:11
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Zitat:
Zitat von XXEENN Beitrag anzeigen
Entschuldigung.. war nicht auf DICH bezogen..
Siehe letztes Zitat
Kein Problem, dachte Du hättest was mißverstanden, wenn das für uns beide gilt stimmt die Waage ja wieder
__________________
Gruß
Kai
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  #20  
Alt 02.09.2008, 11:33
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TomM TomM ist offline
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Moin,

leider gehen Diskussionen, die einer Meinung nicht entsprechen manchen schnell auf Körperteile.

Nach meiner Ansicht liegt bei der Interpretation ein ganz einfacher Grundfehler vor.

Wie wird ein Notverkehr abgewickelt?

Mayday, Mayday, Mayday an alle Funkstellen... hier ist ...

Dann gibt es eine Rückmeldung von Bremen Rescue oder ein Mayday Relay.

Sobald der Kontakt hergestellt ist werden die Funkstellen mit Namen angesprochen, also Orion, Orion, Orion hier ist Bremen Rescue...

Das heißt sobald die eigentlichen Bergemaßnahmen eingeleitet sind isses Rumm mit alle Funktstellen - das würde ja auch sonst zum Chaos führen. Alles, was dann gesprochen wird unterliegt dem Fernmeldegeheimnis - BASTA!

Bei einigen frage ich micht ob sie wirklich schon ihre Pubertät hinter sich haben - lesen können sie nicht, bocken ewig rum und begreifen grad mal nix.

Persönliche Beleidigungen gehören wahrscheinlich auf zur freien Meinungsäußerung - scharfe Sache!
__________________
so long -> Tom

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  #21  
Alt 02.09.2008, 11:43
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Das könnte zumindest für Verwirrung sorgen da beide Ansichten je nach Lesart von Bestand scheinen.
Meine Vergesslichkeit ist ja nahezu legendär, aber wie wäre es mit dieser Erklärung:
Das "An alle Funstellen" steht in "....". Ich denke, die Interpretation daß damit sind nur die Meldungen, die mit "An alle Funstellen, An alle ......" gemeint sind wäre auch möglich.

Ich mußte das ja mal in meiner Berufsausbildung so richtig durchkauen, aber Alzheimer läßt grüßen und so bin ich mir nicht mehr sicher.
Und beim Funkzeugnis wurde sooo genau darauf auch nicht eingegangen. Die paukten den Prüfungsstoff ........
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  #22  
Alt 02.09.2008, 11:44
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Nach meiner Ansicht liegt bei der Interpretation ein ganz einfacher Grundfehler vor.
Hast Du dazu evt. einen Link oder eine Stelle in der einschl. Lit. zur Hand wo eben auf die Interpretation Bezug genommen wird.

Denn die mir vorliegenden Beispiele lassen eben Raum für Int. zu, was in dem Zusammenhang nicht unbedingt für ein endgültiges Verständnis förderlich ist.
Das man sich bei Mayday raushält, sobald eine Leitung steht, es sei denn man ist selber nah bei und kann dazu ist klar.
Aber eben das Scheigen im Anschluß an die Kenntnis des Funkverkehrs bzw. die "Weitergabe der Kenntnis an dritte" ist m. E. widersprüchlich interpretierbar.
Zumindest in den mir vorliegenden Schriften und Links.

Kann man das hier evt in einem Extradraht unterbringen, wir machen Uwes Thema ja völlig platt?
__________________
Gruß
Kai
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  #23  
Alt 02.09.2008, 11:55
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hast Du dazu evt. einen Link oder eine Stelle in der einschl. Lit. zur Hand wo eben auf die Interpretation Bezug genommen wird.

Aber eben das Scheigen im Anschluß an die Kenntnis des Funkverkehrs bzw. die "Weitergabe der Kenntnis an dritte" ist m. E. widersprüchlich interpretierbar.
Zumindest in den mir vorliegenden Schriften und Links.

Kann man das hier evt in einem Extradraht unterbringen, wir machen Uwes Thema ja völlig platt?
Moin Kai,

Dass es eine Notmeldung gab, darfst Du sagen, (Bitte wir reden immer vom Zeitpunkt nach dem Vorfall)

Den weiteren Verkehr, oder den Ausgang darfst Du nicht erzählen. Achte mal auf die Berichte der DGzRS, da wird immer "neutralisiert" soll heißen keine persönlichen Angaben.

Kann ja auch sein, dass von z.B. Bremen Rescue an alle Seefunkstellen ausgesandt wird um zu wissen wer in der Nähe ist. In dem Moment ab dem Funkstellen direkt angesprochen werden ist es kein öffentlicher Verkehr mehr, es wird ja nicht mehr an alle Funkstellen mit ausgesandt!
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so long -> Tom

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Alt 02.09.2008, 12:37
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Jeder einzelne Ruf wird doch konkret eingegrenzt.
All:
Für jeden bestimmt.
Station:
Gesprächsinhalt gilt ausschliesslich für Source und Destination.
Somit ergibt sich für mich-
Wird mit All angefangen und eine Station gibt sich mit einer MSI zu erkennen ist das eine geschlossene Sache und der Gesprächsinhalt vertraulich.
Das gilt natürlich auch für Mayday, also ist der Anruf öffentlich und die Antwort geschlossen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #25  
Alt 02.09.2008, 12:45
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Jeder einzelne Ruf wird doch konkret eingegrenzt.
All:
Für jeden bestimmt.
Station:
Gesprächsinhalt gilt ausschliesslich für Source und Destination.
Meine Funkprüfung ist schon eine Zeit vorbei, aber ich glaube, dass Du da einem Fehler unterliegst: "ALL" heisst nicht, dass das für die ganze Welt bestimmt ist, sondern eben nur für alle im Funk mitwirkenden. Ganz egal was ich an wen und wieviele funke, es unterliegt IMMER dem Funkgeheimnis - und wenn es 100 Leute mithören oder ich sogar an hundert Leute etwas funke, so müssen diese alle ausnahmslos das Funkgeheimnis respektieren. Ich glaube, dass es da keinerlei Interpretationsspielraum gibt - bei keiner Art Funkspruch...
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Servus felix
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