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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 08.09.2008, 13:31
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Standard britisches SRC ?!? alternative ?

wollte eigendlich diesen Herbst meine Seefunkschein machen - scheitert bei mir leider immer wieder am permanenten Zeitproblem
nun sagte mir einer das evtl ne Möglichkeit bestünde das britische SRC zu erwerben ... scheint wohl sehr viel einfacher und schneller zu gehen
beim googeln hab ich darüber aber einiges wie dieses lesen können :

Betr.: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich

Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine UKW-DSC Seefunkanlage installiert ist, und die damit ein Seefunkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen Seefunkdienst.


stellt sich mir also die Frage ob das überhaupt ne Alternative wäre ???
wenn ja - wo kann man das bekommen im NOrden ?
hat das jemand, oder jemand Erfahrung damit ?
wollte mir aus Sicherheitsgründen halt son Handgerät mit an Bord nehmen ...
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baltic trolling crew HH .... Jörg
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  #2  
Alt 08.09.2008, 13:38
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Ich habe für das alte BZ I zwei WE investiert. Das ist überschaubar, mit Zuhause Fragen üben abends und zwischendurch.
Von dem englischen Lappen würde ich abraten. Lernen must Du dafür auch nur anerkannt wird es nach meinem letzten Wissensstand hier nicht.
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Gruß
Kai
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  #3  
Alt 08.09.2008, 14:29
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interessieren würd mich das dennoch !
klar - ums lernen kommst du nicht drumrum ! will ich ja auch gar nicht ...
aber für den SRC Schein muß ich meistens immer mal einen Tag/Abend über 4 Wochen einplanen ...
soweit mir zu Ohren gekommen ist, ist es der kontrollierenden Wasserschutz wohl ziemlich egal ob der SCR Schein britisch ist oder hier geprüft wurde , wenn der auch evtl. von diversen Verbänden in Frage gestellt wird ! ( in der Schweiz z.B. kein Probelm damit )
nen Führerschein wird ja nun auch international anerkannt
ich will sone Funke für Notfälle an Bord haben wenn ich auf der Ostsee mal aus der Handyreichweite komme .... allein um dafür son Teil an Bord zu haben braucht man mal wieder ne olle Prüfung

son paar Infos würden mich also weiterhin interessieren - und wenn es dann nur zum vergleichen ist ! thx
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  #4  
Alt 08.09.2008, 14:47
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da das britische SRC nicht anerkannt wird,
kannst du das Funkgerät nicht anmelden. Bei der Anmeldung
wird das zugelassene Funkzeugnis des Bootseigners verlangt,
daraufhin bekommst du dein Rufzeichen.

http://www.boote-magazin.de/bto/boot...id=186&ps_lo=1

Gruß
Axel
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  #5  
Alt 08.09.2008, 15:13
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ja, dann hat sich das natürlich erledigt .....
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  #6  
Alt 08.09.2008, 15:19
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Hallo HD4ever ,

ich habe mich letzte Woche zum SRC/UBI Kurs angemeldet.
Dieser Kurs besteht aus einmal Samstag und Sonntag jeweils 4-5 h für UBI
und das gleiche für SRC.
Beim Informationsgesprach wurde mir gesagt das reicht für die praxtischen Übungen .
Den theoretischen Teil bin ich gerade dabei im Heimstudium in mir rein zu hämmern, mit Hilfe der Lernsoftware von Delius-Klasing.Ist zwar viel Theorie aber auf niedrigen Nivau.

Gruß
BertG
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  #7  
Alt 08.09.2008, 16:39
Tide Tide ist offline
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Mein bisheriger Kenntnisstand war, daß zur Anmeldung einer Funke gerade kein Befähigungszeugnis notwendig ist.

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  #8  
Alt 08.09.2008, 17:08
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Zitat:
Zitat von Tide Beitrag anzeigen
Mein bisheriger Kenntnisstand war, daß zur Anmeldung einer Funke gerade kein Befähigungszeugnis notwendig ist.

Keine Ahnung wie das ist, aber du darfst mit der angemeldeten Funke nur fahren, wenn ein Funkzeugnis an Bord vorhanden ist.
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  #9  
Alt 08.09.2008, 17:26
BertG BertG ist offline
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Hallo ,

ich habe gerade ein Antrag auf Frequenzzuteilung vor mir liegen.
Über ein Funkzeugniss jeglicher wird nicht gefragt.

Gruß

BertG
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  #10  
Alt 08.09.2008, 17:31
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Keine Ahnung wie das ist, aber du darfst mit der angemeldeten Funke nur fahren, wenn ein Funkzeugnis an Bord vorhanden ist.
Das gilt aber erst ab dem 1.01.2010.
Eventuell ist es momentan angeraten einfach abzuwarten. Wenn ich den
ganzen Funkscheintüdelkram richtig verstehe, kann man bis zum 1. Januar
2010 durchaus ein Funkgerät offiziell an Bord haben, ohne ein entsprech-
endes Funkzeugnis zu besitzen - solange man es nicht benutzt.
Die Fragenkataloge für die deutschen Funkprüfungen werden zur Zeit
überarbeitet; d. h., man kann davon ausgehen, dass die Prüfungen ein-
facher und praxisnaher werden.
Jetzt ein englisches Patent zu machen, um dann anschließend die deutsche
'Ergänzungsprüfung' abzulegen, weil der englische Schein nicht anerkannt
wird, ist wohl wenig sinnvoll.
Im Übrigen (soll kein Aufruf zum Schwarzfunken sein):
Not kennt kein Gebot!

Gruß Visara.

Zum Nachlesen: Klick ("Blog Sprechfunkzeugnis" anklicken)
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  #11  
Alt 08.09.2008, 20:55
Lady An Lady An ist offline
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Das gilt nur für Charterboote. Eignerboote mit Funk dürfen nur von einem Skipper mit dem entsprechenden Funkzeugnis geführt werden.

Ralph
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  #12  
Alt 08.09.2008, 22:08
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Zitat:
du das Funkgerät nicht anmelden. Bei der Anmeldung
wird das zugelassene Funkzeugnis des Bootseigners verlangt,
daraufhin bekommst du dein Rufzeichen
Sorry Axel,
aber da bist Du total auf dem Holzweg. Für die Anmeldung wird da definitiv kein Funkzeugnis gebraucht.

Ach ja, ich habe so ein SRC von der Insel.
Für meine Zwecke mehr als ausreichend. Das Für und Wider wurde hier schon ausgieig diskutiert. Letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Ich finde die Idee des findigen Anbieters übrigens super den deutschen Bürokratiescheinwust den Kampf an zu sagen. Ob er allerdings recht bekommt bezweifle ich, da sich ja die Krähen untereinander kein Auge aushacken (alts Sprichwort).
Viele Grüße
Jürgen
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  #13  
Alt 09.09.2008, 08:58
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das gilt nur für Charterboote.
Die Übergangsregelung hat mit Charterbooten überhaupt nichts zu tun.

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Eignerboote mit Funk dürfen nur von einem Skipper mit dem entsprechenden Funkzeugnis geführt werden.
Jein! Es wird bis zum 1.1.2010 kein Bußgeld erhoben, wenn der Skipper kein
Funkzeugnis hat. Benutzt er jedoch die Funkanlage, so muss er ein ent-
sprechendes Zeugnis haben.
Hier ein Link zum DSV.

Visara.
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  #14  
Alt 09.09.2008, 16:30
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Antaris Antaris ist offline
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in dem von mir oben beigefügtem Link:

"Am 2. Mai 2008 veröffentlicht das BMVBS eine Pressemitteilung, in der Verkehrsminister Tiefensee unter anderem verlauten lässt:

„Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zur Zeit erarbeitet.“

Dies ist der zur Zeit letzte Stand in Sachen SRC der RYA"

http://www.boote-magazin.de/bto/boot...id=186&ps_lo=1

mehr weiß ich auch nicht dazu.

Gruß
Axel
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  #15  
Alt 09.09.2008, 20:45
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo,
war ja klar, dass sich die Verbände sich das nicht nehen lassen werden.

Ich frage mich nur wozu dieser Aufwand getrieben werden muss. Die Funke ist einfacher als ein Handy zu bedienen, die DSC Geschichte ist für Leute die mit der modernen Elektronik umgehen müssen / können ein Kinderspiel. Seitenweise Frequenzen auswendig lernen? - für was, wer soll sich das merken?
Festdefinierte Sprüche auswendig lernen? - ich denke das wird überbewertet. Dafür gibt es Funktafeln. Das auswendig gelernte kann sowieso niemand lange behalten.
Dass man mit der nötigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit vor allem das Thema Notrufe behandelt ist wohl selbstverständlich und hat eher was mit gesunden Menschenverstand, seemännischer Sorgfaltspflicht und Erziehung zu tun.

Fazit: Kaitpale Geldschneiderei.

Viele Grüße
Jürgen
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  #16  
Alt 16.09.2008, 14:36
swath swath ist offline
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Standard Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)

@ Sportflieger = Bootfahrer,

kann man mit dem BZFII/BZFI (Flug) im Bootsbereich was anfangen ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #17  
Alt 17.09.2008, 12:15
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
@ Sportflieger = Bootfahrer,

kann man mit dem BZFII/BZFI (Flug) im Bootsbereich was anfangen ?
Moin,

nein.
Selbst wenn Du Jäger sein solltest, langt Dein Waffenschein (oder wie immer der Schein heisst) nicht aus, um Seenotmaterial der Klasse 2 zu kaufen. Es geht dabei noch nicht einmal um eine Signalpistole. Die Verbände wollen schliesslich Geld verdienen. Und das nicht zu wenig.
Als die Verbände das Funkweswn übenommen hatten, musste zuerst der Binnen- und Butenfunkschein getrennt werden. Ging jahrelang auch ohne Trennung, aber zwei Scheine sind zwei Prüfungen und auch zweimal Prüfungsgebühren.
Den Verbänden (DSV und DMYV) geht es nicht mehr darum die Sportbootfahrer zu unterstützen, die wollen einfach nur Geld verdienen. Wie z.B. bei der zum Glück abgesetzten Ausrüstungsverordnung. Oder warum muss jetzt der Fahrzeugführer einen Funkschein haben und nicht nur eine Person an Bord? Geldschneiderei, mehr ist das nicht. Da werden mal kurz 300 Meilen Rund Fünen abgesegelt und man bekommt den SKS. Der Schein hat die Wichtigkeit wie früher der "Fahrradführerschein" in der vierten Klasse Grundschule. Gut, man bekommt dort etwas vermittelt, was beim Sportbootführerschein auf der Strecke geblieben ist, aber wer vorher keine Erfahrung auf dem Wasser mitgebracht hatte, ist auch nach diesem Schein keine grosse Leuchte auf dem Wasser. Verdiene tun zum grössten Teil nur die Verbände (und auch die Segelschulen). Aber warum werden dort Fragen gestellt, wie z.B. was der Vorteil einer Sandwichbauweise bei einem Boot ist. Über Nachteile wird dort nicht nachgefragt. Sind einfach nur Füllfragen, die für das sichere Führen eines Bootes absolut nicht notwendig sind. Genauso ist es auch bei den jetzigen Funkscheinen. Da musst Du wissen, ob Du einmal oder dreimal Mayday in das Mikro rufst. Wen es sein müsste, würde ich auch sechsmal Mayday rufen, hauptsache es wird mir geholfen. Oder es wird das DSC Verfahren auf nur einem Gerät geprüft. Klar, alle Geräte sind gleich. Und wer noch nicht einmal die Bedienungsanleitung seines Gerätes lesen kann, dem bringt auch das Gelernte für die Prüfung nichts. Und zum anderen: Selbst in der Berufsschiffahrt wird DSC so gut wie nicht genutzt. Zu mindest bei den Routineanrufen. Da geht alles noch über Kanal 16. Hat sich bewährt und funktioniert.
Aber selbst die deutschen Behörden spilen ja ihr eigenes Spiel. Ich sage nur BSHabnahme bei Positionsleuchten und die BSU. Hauptsache die Beamten haben etwas zu sagen.

So, genug gelästert

Jörg
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Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 14.03.2009, 19:57
Benutzerbild von Red
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Standard Rya-src

Weil ich grad gefragt wurde, zum Thema RYA-SRC

und es seit ewiger Zeit keine neuen Info's dazu gibt,

Da habe ich mal auf der I-NET Seite nachgegeschaut, von dem Ausbilder bei welchen ich die Ausbildung hatte

http://www.yachtsport-schneider.de/i...ent=Sprechfunk

diese Aussage auf der I-Net Seite ist neu :

Britische Scheine werden international anerkannt, und das Bundesverkehrsministerium hat uns die Gültigkeit des RYA-SRC in Deutschland auch für deutsche Wassersportler bestätigt.
Die angedrohte Zusatzprüfung kann bereits ausgestellte SRC nicht betreffen (Bestandsschutz).

Werde mal nachfragen ob es diese Bestätigung schriftlich, per Copy, gibt.

MfG Red/Axel
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  #19  
Alt 14.03.2009, 20:04
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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und neue Kurse ???
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By Karsten
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  #20  
Alt 14.03.2009, 20:10
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Red Red ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
und neue Kurse ???
SRC - 25.04.2009 09.00 - 17.00 Uhr
mehr Infos Engl.SRC in HAMBURG

SRC - 13.06.2009 Sa. von 09.00 - 17.00 Uhr
mehr Infos Engl.SRC in HAMBURG

Schulungsort :

http://www.capsandiego.de/

Überseebrücken

MfG Red/Axel
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  #21  
Alt 15.03.2009, 00:41
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
wollte eigendlich diesen Herbst meine Seefunkschein machen - scheitert bei mir leider immer wieder am permanenten Zeitproblem
Hallo Jörg,

über Sinn - oder Unsinn? - der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funkscheine ist schon viel geschrieben worden. Und ob der ganze Fragenkatalog noch in die heutige Zeit paßt, ist mehr als fragwürdig. Nicht umsonst wird die gesamte Funkprüfung überarbeitet!

Mein Ratschlag: Entweder noch abwarten, oder gleich den LRC-Schein machen - so habe ich das gemacht. Der zusätzliche Aufwand hält sich im Rahmen und man ist für die Zukunft - und möglichen weiteren neuen gesetzlichen Vorgaben - gut vorbereitet!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #22  
Alt 15.03.2009, 10:43
kaiser kaiser ist offline
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Ich habe auch gestern meine LRC und UBI Prüfung bestanden. Das Lernen dafür wird echt überbewertet. Hat bei mir genau zwei Abende (2* 4 Stunden) gedauert (plus 2 Wochenenden Unterricht).
Wenn man sich die Fragen anguckt z.B. "Wo liegt Bora Bora georafisch? Antwort: Pazifik" Dann ist ganz offensichtlich, dass es sich zum großen Teil um einfache Abzocke durch DSV bzw. DMYV handelt.
Ich hab mir vorgenommen denen in Zukunft kein Geld mehr in den Rachen zu schmeissen. Statt nen SKS bzw. SSS zu machen kann ich besser zwei Wochen segeln gehen und mir nen vernünftiges Buch kaufen, da hab ich wesentlich mehr von. Kostet weniger und ich lerne mehr, zumindest wenn man mit nen guten Skipper segelt.
Zur Fragestellung: Ich empfehle direkt den LRC mit zu machen, dann hat man das erledigt, ist kaum mehr Aufwand und man hat für immer Ruhe.
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  #23  
Alt 20.03.2009, 12:33
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Karlsson Karlsson ist offline
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habe nun seit gestern auch den UBI...
Den SRC werde ich dann wie Red in HH machen..
__________________

By Karsten
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