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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 19.09.2008, 21:26
Benutzerbild von Jörg
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Standard Beleuchtung BSH oder CE?

Kennt jemand die genaue rechtliche Grundlage ob Beleuchtung auf Sportbooten in Deutschland BSH zugelassen sein muß oder auch eine CE geprüfte Beleuchtung dem Gesetz genüge tut?
Mir ist mal zu Ohren gekommen, daß auch in D eine Beleuchtung mit CE akzeptiert werden muß, jedoch die Waschpo das teilweise anders sieht und BSH fordert obwohl rechtlich nicht haltbar.....
Wer kennt sich da aus?
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Gruß Jörg
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  #2  
Alt 19.09.2008, 21:30
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Standard

Ich verstehe zwar auch nicht, warum hier nicht die Euro-Norm (bzw die CE) ausreicht, aber hier findest Du auf Seite 2 den entsprechenden Passus. http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Ich frage mich, ob die BSH-Pflicht juristisch Bestand hätte ?
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #3  
Alt 19.09.2008, 21:53
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Ich frage mich, ob die BSH-Pflicht juristisch Bestand hätte ?

Genau das ist hier die Frage
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 19.09.2008, 22:16
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Hallo Jörg steht in der Binnenschiffahrtsverordnung. Habe gerade versucht bei ELWIS das ist das Informationssystem der WSA. Aber ist ganz schön lang. Da sucht man ja .............lange...........

Gruss Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb
Gruß Tomas
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  #5  
Alt 19.09.2008, 22:17
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Hier

http://www.elwis.de/

Gruss Tomas
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  #6  
Alt 19.09.2008, 22:18
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Zitat:
Zitat von nidelv610 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg steht in der Binnenschiffahrtsverordnung. Habe gerade versucht bei ELWIS das ist das Informationssystem der WSA. Aber ist ganz schön lang. Da sucht man ja .............lange...........

Gruss Tomas
Ja da steht, das auf Binnenschiffahrtswegen BSH Beleuchtung Pflicht ist....aber weshalb kann sich die Binnenschiffahrtsverordnung über geltendes EU-Recht hinwegsetzen?
Ist das rechtlich haltbar?
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Gruß Jörg
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  #7  
Alt 19.09.2008, 22:23
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Hallo Jörg,
so lange keiner Klage einreicht wird sich da auch nichts ändern, war doch damals bei den Telefonen genauso
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Bertrand Russell
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  #8  
Alt 19.09.2008, 22:25
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ja da steht, das auf Binnenschiffahrtswegen BSH Beleuchtung Pflicht ist....aber weshalb kann sich die Binnenschiffahrtsverordnung über geltendes EU-Recht hinwegsetzen?
Ist das rechtlich haltbar?
Ja würde ich mal sagen.

Der Gesetzgeber hat diesbezüglich alle Regelungen getroffen.
Wen des EU Parlament abweichende Beschlüße fasst,
muß der Deutsche Gesetzgeber die gelten Regelungen mit einer Übergangsfrist anpassen.

Nun die Frage, gibt es eine EU-Regelung über die Art und Ausführung der Beleuchtung


Carsten
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  #9  
Alt 19.09.2008, 22:28
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,
so lange keiner Klage einreicht wird sich da auch nichts ändern, war doch damals bei den Telefonen genauso
Das stimmt allerdings
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 19.09.2008, 22:30
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ja ....aber weshalb kann sich die Binnenschiffahrtsverordnung über geltendes EU-Recht hinwegsetzen?
Ist das rechtlich haltbar?
Ich kenne mich nicht aus, schätze aber, daß eine nationale Verschärfung EU-Rechtlich schon geht. Was nicht gehen würde wäre wohl gegeben, wenn die BSH Richtlinien dem EU Recht nicht genügen würden. Sie gehen aber darüber hinaus.
Meiner laienhaften Einschätzung nach wäre das allerhöchstens über das Wettbewerbsrecht zu knacken. Aber ausländische Anbieter dürfen ja auch die BSH Zulassung beantragen.
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  #11  
Alt 19.09.2008, 22:37
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ich weiß es eben nicht, hatte nur schon mehrmals gehört, daß die BSH Beleuchtung nicht zwingend notwendig sei....deshalb die Frage
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Gruß Jörg
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  #12  
Alt 19.09.2008, 22:40
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Ihr habt vielleicht Probleme!

Meine Ami-Beleuchtung aus 1989 ist Europaweit (ok, das waren Gardasee, Holland und Rhein) bislang nie beanstandet worden.

...und solange man in Deutschland nicht weiß, wo denn jetzt das Toplicht anzubringen ist und auf dem Rhein zugelassene Sportboote nicht auf der Mosel fahren dürfen --- ist das wohl marginal.

Ansonsten gilt: Was irgendwo im Mitgliedsgebiet zugelassen ist, muss auch in Deutschland akzeptiert werden - sofern es nicht Gemeinschaftsrecht widerspricht.

CE sind Bau- und Sicherheitsvorschriften - nur weil CE draufsteht, darfst du die Lampe noch lange nicht im Auto verbauen....
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  #13  
Alt 19.09.2008, 22:43
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich kenne mich nicht aus, schätze aber, daß eine nationale Verschärfung EU-Rechtlich schon geht. Was nicht gehen würde wäre wohl gegeben, wenn die BSH Richtlinien dem EU Recht nicht genügen würden. Sie gehen aber darüber hinaus.
Meiner laienhaften Einschätzung nach wäre das allerhöchstens über das Wettbewerbsrecht zu knacken. Aber ausländische Anbieter dürfen ja auch die BSH Zulassung beantragen.
Genau das ist der Punkt, Wolf. Verschärfende Regeln behindern den Wettberb und sind deshalb unwirksam
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  #14  
Alt 19.09.2008, 22:46
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Zitat:
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Genau das ist der Punkt, Wolf. Verschärfende Regeln behindern den Wettberb und sind deshalb unwirksam
Dann müßte das aber doch ein Wettbewerber einklagen.
edit: Solange es die Bestimmung gibt, muß sie auch eingehalten werden. Es kann höchstens die Bestimmung gekippt werden. Da bin ich mir wieder relativ sicher.
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  #15  
Alt 19.09.2008, 22:46
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Zitat:
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Genau das ist der Punkt, Wolf. Verschärfende Regeln behindern den Wettberb und sind deshalb unwirksam
Wo hast du den die Erkenntnis her.
Ich sag bloß RoHs (Verbot von Umweltschädlichen Stoffen z.Bsp. Blei) ist zu 99% umgesetzt.

Carsten
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  #16  
Alt 19.09.2008, 22:53
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann müßte das aber doch ein Wettbewerber einklagen.
edit: Solange es die Bestimmung gibt, muß sie auch eingehalten werden. Es kann höchstens die Bestimmung gekippt werden. Da bin ich mir wieder relativ sicher.
Oder, wie im Straßenverkehr, durch Bürgerklage beim Europäischen Gerichtshof (ist etliche Jahre her, betraf Verwndung von Spoilern, die in Frankreich zugelassen waren).

Ich denke, wenn die ausserdeutschen Hersteller ein Problem hätten, dann würden sie das schon deutlich machen. Dieses Problem kann aber nur von Kunden an sie herangetragen werden - und da scheint sich keiner mangels Bußgeldbescheiden zu beschweren.

Zu deinem Edit: Unwirksame Bestimmungen muss niemand einhalten - aber ggf bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, um Recht zu bekommen
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  #17  
Alt 19.09.2008, 22:54
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Ansonsten gilt: Was irgendwo im Mitgliedsgebiet zugelassen ist, muss auch in Deutschland akzeptiert werden - sofern es nicht Gemeinschaftsrecht widerspricht....
Klar, jeder Brite oder Italiener oder ....... darf mit seinem in seinem heimatland zugelassenem Boot hier fahren. Davon spricht aber doch keiner.
Will der EU-Bürger sein Boot aber in D zulassen, muß es auch den hießigen Bestimmungen genügen.

Du machst doch auch den TÜV für dein Auto obwohl es EU Länder gibt, die das nicht haben.
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  #18  
Alt 19.09.2008, 22:56
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Zu deinem Edit: Unwirksame Bestimmungen muss niemand einhalten - aber ggf bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, um Recht zu bekommen
Genausowenig wie du nicht rückwirkend belangt werden kannst wenn sich ein Gesetz ändert dürfte das umgekehrt auch gelten.
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  #19  
Alt 19.09.2008, 23:04
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Klar, jeder Brite oder Italiener oder ....... darf mit seinem in seinem heimatland zugelassenem Boot hier fahren. Davon spricht aber doch keiner.
Will der EU-Bürger sein Boot aber in D zulassen, muß es auch den hießigen Bestimmungen genügen.

Du machst doch auch den TÜV für dein Auto obwohl es EU Länder gibt, die das nicht haben.
Hier wird leider etwas durcheinander geworfen :Verhaltensvorschriften und Ausrüstungsteile

Verhaltensvorschriften können durchaus an lokale Bedingungen angepasst werden (z.B. unterschiedliche Promillegrenze, Abstand zwischen HU). Steht beispielsweise in Italien deine Ladung (Fahrrad/Antrieb) nach hinten hinaus, mußt du immer so eine dämliche Tafel anbringen.

Welche? na eine, die irgendwo in Europa zgelassen ist und die geforderten Maße und Ausrüstungsteile aufweist
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  #20  
Alt 19.09.2008, 23:08
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Genausowenig wie du nicht rückwirkend belangt werden kannst wenn sich ein Gesetz ändert dürfte das umgekehrt auch gelten.

Mal en Beispiel, was du damit meinst...
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  #21  
Alt 19.09.2008, 23:11
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Wo hast du den die Erkenntnis her.
Ich sag bloß RoHs (Verbot von Umweltschädlichen Stoffen z.Bsp. Blei) ist zu 99% umgesetzt.
Carsten
Kann ich jetzt so nichts mit anfangen - der Gesetzgeber kann sebstverständlich für in Deutschland ansässige Betriebsstätten entsprechende Verordnungen erlassen ---- das nennt man wohl Standort Deutschland

Die Produkte müssen aber den europäischen Normen entsprechen
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  #22  
Alt 19.09.2008, 23:41
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Aber auch umgedreht.

Das EU-Parlament hat diese Richtlinie verabschiedet: http://217.160.70.102/rohs/rohs-faq-page.htm

Ist an sich nicht schlecht da diese für die Umwelt zum Vorteil ist.

Diese Regelung wurde 1:1 in Deutsches Recht umgesetzt.

Aber die Art der Umsetzung der Regelung hat die Wirtschaft Miliarden gekostet. Klagen sinlos.

Diese ist nur möglich gewesen weil der Gesetzgeber es übernommen hat.
Hätte zum Bsp. Deutschland diese Regel nicht übernommen könnten wir so weiter produzieren wie früher.
Hätten bloß in der EU und mitlerweilen in der ganzen Welt nichts mehr verkaufen können.

Würde Deutschland jetz aber darüber hinaus verschärfte Regeln aufstellen, könnte ein Ausländisches Unternehmen klagen.
Ob das etwas bringt ist fraglich.

Jetz mal zurück zu BSH
Was ist hier Wettbewerbsbehindernd.
Die Regeln wurden aufgestellt für die Sicherheit.
Da es auf Grund des kleinen Marktes sehr Aufwendig ist die komplette Entwicklung und Zertifizierung für BSH durch zu ziehen, lassen es sich die wenigen Anbieter sehr gut bezahlen.
Und das ist eigentlich der Kanackpunkt bei der Ausgangsfrage.

Über die Größe der Lichter braucht man ja heute nicht mehr diskutieren.
Es gibt ja LED mit BSH.


Carsten
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  #23  
Alt 19.09.2008, 23:54
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Hi Carsten,

danke für den Link - das werde ich mir mal in Ruhe ansehen (habe aus anderem Blickwinkel sehr viel mit gefährlichen Stoffen zu tun).

Es bleibt bei der Ausgangsfrage --- und damit auch bei der Antwort:

Im gemeinsamen Europa allgemein zugelassene Beleuchtungseinrichtungen für Sportboote sind auch in Deutschland zugelassen, BSH hin oder her.

Es kommt nur auf das Produkt an, nicht auf Betriebsstättensitz oder Produktionsumstände.

Und ich wiederhole gerne, was ich weiter oben geschrieben habe: Solange sich der Gesetzgeber nicht einig ist (innerhalb Deutschlands!), wo denn jetzt das Topplicht anzubringen ist, mache ich mir über BSH gar keine Gedanken
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  #24  
Alt 20.09.2008, 00:06
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Wurde schon weiter oben geschrieben.

Deutsche Gesetzgebung in Deutschland geht über EU-Gesetz.
Ein EU Gesetz muß in Deutschland erst übernommen werden um Gültigkeit zu erreichen.
Wenn du der Meinung bist das ein EU-Gesetz in Deutschland nicht umgesetzt wurde mußt du Klagen.

Und CE-Kennzeichnung ist in Deutschland umgesetzt.
BSH Zulassung hat nichts mit CE zu tun.
BSH ist eine rein deutsche angelegenheit.

Google mal nach CE-Zulassung.

Und Grundsätzlich.
Wenn du nicht Nachts oder bei schlechter Sicht fährst brauchst du keine BSH zugelassene Beleuchtung.
Da kannst du dir eine Kerze auf Deck anzünden und damit am Tage rumfahren.

Carsten
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  #25  
Alt 20.09.2008, 00:15
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Carsten, mal nichts für ungut... in den meisten Fällen zitierst du ---- mich.

Deshalb erstmal gute Nacht - ohne Kerze

EDIT: Aber schön, als mal auf anderem Niveau als dem "Die fünf von der tankstelle" diskutieren zu können
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