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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.09.2008, 15:38
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard Wer versichert ein 3m Boot - 15PS mit einem Kind als Kapitän in DK?

In Dänemark ist ein 3 Meter Boot mit 15 PS führerscheinfrei.
Auch Kinder dürfen mit solch einem Booten fahren.

Soweit so gut. Aber?!

Welche Haftpflichtversicherung wurde für Schäden einstehen wenn der Bootsführer erst 11 ist?
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  #2  
Alt 24.09.2008, 18:02
katibert katibert ist offline
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Standard Versicherung

Hi, das gilt aber nur für dänische Kinder. In DK gibt es keine FS für Boote. Ja,ja ich kenne die Ausnahmen. Ein deutsches Kind unterliegt immer den Bestimmungen in Deutschland und braucht somit immer einen Fs, also wird die Versicherung im Schadensfall auch immer nach der persönlichen Eignung(Sprich FS) fragen)Gruss katibert
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  #3  
Alt 24.09.2008, 18:06
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Eckaat Eckaat ist offline
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Und wo bekommt Cyrus jetzt ein dänisches Kind her?

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #4  
Alt 24.09.2008, 18:09
katibert katibert ist offline
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Mir fallen da einige Möglichkeiten ein.
Gruss katibert
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  #5  
Alt 24.09.2008, 18:12
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
Hi, das gilt aber nur für dänische Kinder. Ein deutsches Kind unterliegt immer den Bestimmungen in Deutschland und braucht somit immer einen Fs, also wird die Versicherung im Schadensfall auch immer nach der persönlichen Eignung(Sprich FS) fragen)Gruss katibert
Warum?

Die Dänen lassen alle Nationalitäten ohne Schein fahren wenn es Regelkonform ist.

In Holland brauchen wir deutschen für die Verdränger auch keinen Schein.
So zieht man sich die Touristen ins Land.
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  #6  
Alt 24.09.2008, 18:22
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
In Dänemark ist ein 3 Meter Boot mit 15 PS führerscheinfrei.
Auch Kinder dürfen mit solch einem Booten fahren.

Soweit so gut. Aber?!

Welche Haftpflichtversicherung wurde für Schäden einstehen wenn der Bootsführer erst 11 ist?
Ist das neu, Cyrus?
Kannte das bisher nur: Mindestalter 12, max. Power 9.9 PS....oder war das in Norge so??


Gruß, Frank.
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  #7  
Alt 24.09.2008, 18:24
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
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http://www.boote-forum.de/showpost.p...02&postcount=2

Büdde
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  #8  
Alt 24.09.2008, 18:36
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lachshunter lachshunter ist offline
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Da steht nix von 11 Jahren und 15 PS....aber ist ja auch egal, meine sind schon älter und hier soll´s ja auch um die Versicherung gehen...sorry Cyrus, geht das nicht über die Privat-Haftpflicht? Sonst fällt mir da auch nix zu ein.

Gruß, Frank.
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  #9  
Alt 24.09.2008, 18:55
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
geht das nicht über die Privat-Haftpflicht?
Nein, über die Private Haftpflichtversicherung können keine Motorboote versichert werden.
__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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  #10  
Alt 24.09.2008, 19:17
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Nein, über die Private Haftpflichtversicherung können keine Motorboote versichert werden.
Hhhmm, Norman wurde doch bestimmt schon von Cyrus gefragt, wußte der denn etwa auch nix...kann ich mir ja kaum vorstellen.

Gruß, Frank.
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  #11  
Alt 24.09.2008, 19:34
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Hhhmm, Norman wurde doch bestimmt schon von Cyrus gefragt, wußte der denn etwa auch nix...kann ich mir ja kaum vorstellen.

Gruß, Frank.
Das mein ich aber auch

Cyrus, wie lange wohnst Du hier schon

Wenn das einer weiß dann Norman
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #12  
Alt 24.09.2008, 20:27
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Gefragt hat er mich nicht, aber ich hätte ihm auch keine definitive Auskunft geben können/wollen.
Das liegt daran, dass es bei Kleinigkeiten sicher unproblematisch in der Abwicklung wäre, aber eine Boosthaftpflichtversicherung ja nicht nur für Kleinigkeiten, sondern auch für die großen Schäden da ist.

Wenn sein Sohn nun z.B. einem Schimmer (oder Taucher) mit dem Außenborder über den Rücken fährt und der dann so verletzt wird, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, sind das je nach Alter und Einkommen des Verletzten schnell mal 1-2 Millionen €, die da zusammenkommen.
Und es soll hier niemand sagen, sowas passiert schon nicht. Ich erinnere da mal an die beiden tödlich verunglückten Kinder diesen Sommer in Kroatien oder auch an Götz George.

Da wird auch die kulanteste Versicherung plötzlich zickig und versucht unter dem Druck des Vorstandes alles um festzustellen, ob sie auch wirklich (nicht) zahlen muss.

Ich habe zwar bisher vereinzelt von Behauptungen einer EU-Regelung mit den Führerscheinbestimmungen des Heimatlandes gehört. Tatsächlich finden konnte ich sowas allerdings nicht bzw. nur als angedachtes Ziel oder Richtlinie. Falls sich aber zwischenzeitlich sowas schon durchgesetzt hat oder noch durchsetzt, wäre es vorbei mit dem Versicherungsschutz.
Das Risko wäre mir zu groß, da würde ich meinen Sohn lieber weiterhin mit 5 PS fahren lassen, das wird ihn auch nicht umbringen.

Gruß
Norman
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  #13  
Alt 24.09.2008, 22:58
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
da würde ich meinen Sohn lieber weiterhin mit 5 PS fahren lassen, das wird ihn auch nicht umbringen.

Das bedeutet Du hast keine Versicherung für uns?
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  #14  
Alt 25.09.2008, 08:04
michelle michelle ist offline
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Hallo
Die Fuehrerscheinreglung gilt die Reglung des Landes wo das Boot angemeldet ist. Wenn in Daenemark keine Fuehrerscheinpflicht besteht ,dann braucht ein Auslaender auf einem in Daenemark gemeldetem Boot auch keinen. Ob Kinder in Daenemark fahren duerfen kann ich dir nicht sagen. Bei Mietbooten in Daenemark musst du aber aufpassen,bei den meisten steht ganz klein im Vertrag,dass der Versicherundsschutz nur bis 1.5 Kilometer von der Kueste besteht
Gruss Roger
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  #15  
Alt 25.09.2008, 08:10
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Danke!

Wenn das stimmt was da steht ist die Sache eh vom Tisch.

Zitat:
Sollten Sie sich als Tourist mit dem eigenen Boot in dänischen Fahrwässern bewegen, gelten die Gesetze Ihres Heimatlandes.
Sollten Sie jedoch als Tourist ein Schiff in Dänemark mieten, gelten die dänischen Regeln.
Ich es werde ich aber nochmal hinterfragen.
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  #16  
Alt 25.09.2008, 08:42
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Im Zweifelsfall bezieht man sich auf den DMYV.


Zitat:

Bootspapiere und Führerschein
Für das Boot wird der Internationale Bootsschein als Registrier-
und Eigentumsnachweis in Dänemark anerkannt. Eine
Wassersport-Haftpflichtversicherung ist in Dänemark nicht
vorgeschrieben, sie ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Zum
Führen von Motorbooten unter 20 BRT ist in Dänemark kein
Führerschein erforderlich, außer für schnelle Gleiter.
Es wird
aber ein nautisches Befähigungszeugnis empfohlen. Der
deutsche Sportbootführerschein See wird in Dänemark anerkannt.
Quelle:
http://www.dmyv.de/fileadmin/Broschur/daenemark.pdf
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  #17  
Alt 25.09.2008, 10:05
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das bedeutet Du hast keine Versicherung für uns?
Würdest Du jemandem ein Teil für den Motor verkaufen, dass nicht zu 100% passt und einen kapitalen Motorschaden verursachen könnte.

Was irgendein Verband in Deutschland als Touruisteninfo für Dänemark schreibt, interessiert im Schadensfall leider niemanden.

Gruß
Norman
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  #18  
Alt 25.09.2008, 10:13
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Was irgendein Verband in Deutschland als Touruisteninfo für Dänemark schreibt, interessiert im Schadensfall leider niemanden.

Gruß
Norman
Da hast wohl war.

Schau mal was ich hier für ein Müll gefunden habe.


Zitat:
Zusatz (D.Wolf): Ein solcher Führerschein (Speedbådskørekort) ist in DK vorgeschrieben für Motorgleiter bzw. Boote, deren Motorleistung (in PS) größer als die 2 mal die Länge des Bootes (gemessen in Fuß) ist.
http://www.seglerverband-sh.de/svsh-newsmeldung+M545a314d1fa.html?PHPSESSID=d06ea39181 7e615441084934fc85defc
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  #19  
Alt 25.09.2008, 10:21
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Das meinte ich. Keine Ahnung wer sich sowas ausdenkt, dann lieber keine Info als solche falschen, dafür ist das Thema im Schadensfall zu ernst.

Gruß
Norman
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  #20  
Alt 29.09.2008, 15:28
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Hier ist Antwort aus Dänemark.


Zitat:
Hallo Cyrus
Wir haben hier in DK, Grenzpolizei Pattburg, ihre Fax bekommen.


Antworten:


1) Gilt das dänische Gesetzt zum Führerscheinfreien führen von Booten (Bootslänge x Bootslänge + 3 = KW)
auch für Ausländer in DK die ihr eigenes Boot mitbringen?
- antwort: JA


2) Muss zum Führerscheinfreien fahren ein Mindesalter eingehalten werden
. antwort: JA, es gilt die Regeln unter nr. 1, dass heisst, dass Führerschein notwendig ist (mindesten 16 Jahre), wenn
nr. 1 überschritten wird.


*Gesetztext haben wir nicht hier (Ausländerabteilung), aber versucht folgende webseite: www.fritidssejler.dk
Hier gibt es Gesetzmateriale usw.



Hg................................................ ........................
Med Venlige Hilsener
Kell Kristiansen, politiassistent
Analyseafdelingen
Udlændingekontrolafdelingen i Padborg
Toldbodvej 8, 6330 Padborg.
tlf. 73671447, l. 9041
fax. 73671480
epost: sjyl-ukaplanafd@politi.dk


--




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Alt 29.09.2008, 15:37
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hier ist Antwort aus Dänemark.




Jetzt habe ich aber immer noch keine Versicherung.
Hut ab vor den Dänen. Beantworten deutsch gestellte Anfragen in deutscher Sprache!

In D undenkbar. "Ist nicht im Amtssprache (deutsch) verfasst! Wird nicht beantwortet! Ab inn Papierkorb und Feierabend! Iss der Kaffee schon durch?"

Gruß Ecki
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Alt 29.09.2008, 15:40
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hier ist Antwort aus Dänemark.




Jetzt habe ich aber immer noch keine Versicherung.
12kw fürs 3m Boot?

Hört sich doch passend an...
__________________
MFG René

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