boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.10.2008, 13:56
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard Wie viel Zeit bis zur Zusendung eine Bußgeldbescheids

Moin, ich habe da mal eine Frage, ich wurde am 02.10.2007 von der Wapo kontrolliert. Diese hat dann folgendes bemängelt, keine Führerschein sowie Bootspapier mitgeführ und kein Licht am Boot (ist das Beiboot 3,5m).
Nun ja ist auch richtig, am 24.09.2008 habe ich nun den Bescheid bekommen.
Wie lange hat eigentlich die Schifffahrtsverwltung Zeit mir den Bescheid zu schicken, ich dachte nach 6 Monaten ist das nicht mehr möglich.

Weis da jemand was?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.10.2008, 14:12
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: Seevetal+Falshöft/Angeln
Beiträge: 3.528
Boot: Condor 55 "marsvin"
13.418 Danke in 3.383 Beiträgen
Standard

Ja, bei Ordungswidrigkeiten 3 Monate Verjährungsfrist, siehe:
Die Frist für die Verfolgungsverjährung

Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.

Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 OWiG eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei vorsätzlichem Verstoß. Bei fahrlässigem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze beträgt die Frist sechs Monate.


Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist. Wenn also am 30. März mit einem Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, also eine Ordnungswidrigkeit, begangen wird, so endet diese Handlung jedenfalls noch am 30. März, sofern nicht eine theoretisch denkbare Ausnahmekonstellation vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt dann also unter normalen Umständen am Tag der Tatbegehung, also am 30. März, zu laufen.
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 02.10.2008, 14:19
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
... ich wurde am 02.10.2007 von der Wapo kontrolliert... am 24.09.2008 habe ich nun den Bescheid bekommen.
da hat der Amtsschimmel aber zugeschlagen,
das hat jemand auf seinem Schreibtisch verbummelt,

ach ja is ja bald Weihnachten,
nu kommt Ostern,
Sommerurlaub,

ach die liegt ja noch was aufm Schreibtisch.

Gruß
Axel
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 02.10.2008, 14:32
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard

@Antaris, jep das is so das haben die kurz vor Winterschlaf erstellt.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 02.10.2008, 15:00
Amigo Amigo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Wuppertal
Beiträge: 239
Boot: Touring 670
124 Danke in 66 Beiträgen
Standard Bußgeldbescheid

Hallo ric003,

aus Deinem Wohnort MV kann ich nicht entnehmen wo Du wohnst. Aber schau mal in der Bootezeitschrift nach, dort steht z.B. Rechtsanwälte
mit Interessen und Tätigkeitsschwerpunkt Bereich Boote, Zubehör. Schadenfälle usw.
Rechtsanwälte Finke und Meyer, Herner Str. 139 44809 Bochum
Tel. 0234/13578

Versuch doch einmal dort etwas in Erfahrung zu bringen. Evtl. kostet das eine Kleinigkeit, oder wenn Du eine Rechtsschutz hast übernimmt vielleicht die die Kosten.
Ansonsten überlegen: Kosten gegen Kosten aufrechnen. Dann lieber an die Brust fassen und Dir sagen, ok. hab Sche.... gebaut, lieber zahlen und Ruhe ist.
Aber mich würde persönlich der innere Schweinehund treiben bis ich gesetzmäßig bescheid wüßte, ob nach so langer Zeit nicht doch eine Verjährung eingetreten ist. Mich über den Löffel barbieren zu lassen würde mich rasend machen.

Gruß
Amigo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 02.10.2008, 15:00
Benutzerbild von glastron01
glastron01 glastron01 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 245
Boot: Bayliner 17´ Bowrider, Trainer II Bowrider
679 Danke in 218 Beiträgen
glastron01 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
Moin, ich habe da mal eine Frage, ich wurde am 02.10.2007 von der Wapo kontrolliert. Diese hat dann folgendes bemängelt, keine Führerschein sowie Bootspapier mitgeführ und kein Licht am Boot (ist das Beiboot 3,5m).
Nun ja ist auch richtig, am 24.09.2008 habe ich nun den Bescheid bekommen.
Wie lange hat eigentlich die Schifffahrtsverwltung Zeit mir den Bescheid zu schicken, ich dachte nach 6 Monaten ist das nicht mehr möglich.

Weis da jemand was?
Hallo,

Ist das denn auch schon ein Bußgeld, das scheint mir eher ne OWI zu sein, ich gehe mal davon aus, das du den Führerschein nur vergessen hast. Ich würde warten und die Sache aussitzen bzw. den Hörer in die HAnd nehmen dort anrufen und sagen das man sicher was verkehrt gemacht hat aber nach knapp einem Jahr sollte das auch im Amt vergessen sein...Wundert mich dass, das Schreiben überhaupt noch zugestellt wurde...Wo wurdest du kontrolliert, dann weiß ich wo die Behörden sich ZEit lassen

Grüße André
__________________
Wenn man glücklich ist, soll man nicht noch glücklicher sein wollen.
Theodor Fontane
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 02.10.2008, 15:04
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard

@Glastron01 im Kanal zwischen Müritz und Kölpin.
Aussitzen, ich denke ehe Widerspruch einlegen mit der Begründung von marsvin das nach 6 Monaten nichts mehr geht.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 02.10.2008, 15:13
CaptnBlaubär CaptnBlaubär ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 64
Boot: Drago 660 Suzuki DF140
15 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Ich würde auf jedefall klären, ob die Rechtslage nicht von der im Straßenverkehr abweicht. Wie hoch ist denn die Strafe?
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 02.10.2008, 15:39
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard

Es ist nicht so viel Geld aber hier geht es erst mal grundsätzlich um die Frist.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 02.10.2008, 15:45
Benutzerbild von Wilfried2
Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Lastrup/Wilhelmshaven
Beiträge: 158
Boot: Meerencruiser
Rufzeichen oder MMSI: DH 6362
10.704 Danke in 979 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von glastron01 Beitrag anzeigen
Hallo,

Ist das denn auch schon ein Bußgeld, das scheint mir eher ne OWI zu sein....


Versteh ich wirklich nicht, eine Owi zieht ein Bußgeld nach sich, ansonsten ist es ein Verwarngeld und bei Straftaten ist es eine Geldstrafe.
Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 02.10.2008, 15:55
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard

Steht "Bußgeldbescheid" drauf, also ist dann wohl einer.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 02.10.2008, 16:01
juelenzu juelenzu ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: 49 Grad 43'36,26'' N 10 Grad 55'26,74'' E, Mittelfranken
Beiträge: 179
Boot: Adler III
54 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wilfried2 Beitrag anzeigen


Versteh ich wirklich nicht, eine Owi zieht ein Bußgeld nach sich, ansonsten ist es ein Verwarngeld und bei Straftaten ist es eine Geldstrafe.
Wilfried

Völlig korrekt!

Korrekt sind auch die Ausführungen von marsvin, allerdings nur insoweit, als es um Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten nach StVG geht.

Ansonsten regelt sich die Verjährung nach § 31 OWiG, wobei auf die die Höhe der Bußgelddrohung abzustellen ist.

Hilfreich wäre es, die Vorschriften zu nennen, die der Bußgeldbescheid als verletzt bezeichnet.

Jürgen
__________________
Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht !
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 02.10.2008, 16:02
Benutzerbild von glastron01
glastron01 glastron01 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 245
Boot: Bayliner 17´ Bowrider, Trainer II Bowrider
679 Danke in 218 Beiträgen
glastron01 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Wilfried2 Beitrag anzeigen


Versteh ich wirklich nicht, eine Owi zieht ein Bußgeld nach sich, ansonsten ist es ein Verwarngeld und bei Straftaten ist es eine Geldstrafe.
Wilfried

Sorry, habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich wollte das beschreiben was du mit Verwarngeld bezeichnest und auch richtig ist , habe da wohl was verwechselt

André
__________________
Wenn man glücklich ist, soll man nicht noch glücklicher sein wollen.
Theodor Fontane
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 03.10.2008, 11:44
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nach § 7 Binnenschifffahrtaufgabengesetz sind Geldbußen bis 5000€ möglich, die Verjährungsfrist beträgt also 2 Jahre (§ 31 OWiG).
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 04.10.2008, 02:37
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Hallo,
Ist das denn auch schon ein Bußgeld, das scheint mir eher ne OWI zu sein, ich gehe mal davon aus, das du den Führerschein nur vergessen hast. Ich würde warten und die Sache aussitzen bzw. den Hörer in die HAnd nehmen dort anrufen und sagen das man sicher was verkehrt gemacht hat aber nach knapp einem Jahr sollte das auch im Amt vergessen sein...Wundert mich dass, das Schreiben überhaupt noch zugestellt wurde...Wo wurdest du kontrolliert, dann weiß ich wo die Behörden sich ZEit lassen
aussitzen ist grundsätzlich falsch. Denn wenn kein fristgerechter Widerspruch eingereicht wird, kann vollstreckt werden. Dabei ist es dann völlig unerheblich ob der Verwaltungsakt, denn dass ist ein Bußgeldbescheid nun mal zu unrecht ergangen ist.
Wenn man nicht bezahlen möchte, immer Widerspruch einlegen, dieser muss nicht einmal begründet werden. Wird kein Widerspruch innerhalb der Frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid) erhoben, ist nachträglich kein Rechtsmittel mehr möglich, selbst wenn die OWi 10 Jahre vorher verjährt ist.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 04.10.2008, 08:44
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.929 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist. Wenn also am 30. März mit einem Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, also eine Ordnungswidrigkeit, begangen wird, so endet diese Handlung jedenfalls noch am 30. März, sofern nicht eine theoretisch denkbare Ausnahmekonstellation vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt dann also unter normalen Umständen am Tag der Tatbegehung, also am 30. März, zu laufen.

Das Thema hatte ich mal.
Das Papier kam nach 4 Monaten an.

Das Austellungsdatum war allerdings in der 3-Monatsfrist.

Ich musste trotz Anwalt zahlen.

Die Begründung:
Man hätte keinen Einfluss auf den Postweg.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 04.10.2008, 10:12
katibert katibert ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 223
Boot: NAB 32
75 Danke in 43 Beiträgen
Standard Bußgeldbescheid

Hi, die Verjährung in Binnenschifffahrtssachen beträgt zwei Jahre. Im Straßen-verkehr normal drei Monate. Sie auch §§ 31,33 ff. OwiG.
Die Sache mit der langen Frist übersehen gern viele Wald-und Wiesenanwälte ,in Bln sogar mal der Chef einer renomierten Kanzlei mit 70 Anwälten. Darum bei größeren Sachen immer einen Spezialisten, z.B. über den DSV, hinzuziehen.
Gruss katibert
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 16.10.2008, 12:51
ric003 ric003 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: MV
Beiträge: 189
121 Danke in 84 Beiträgen
Standard

So ich habe jetzt die Antwort von Amt, alle falsch.
Die Verjährung beträgt 1 Jahr.
Ich schreib noch den Anbsatz hier morgen rein.
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 16.10.2008, 13:03
Benutzerbild von Wellenschlag
Wellenschlag Wellenschlag ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.04.2007
Ort: Oberfranken
Beiträge: 285
Boot: Verkauft :o(
Rufzeichen oder MMSI: Hast Du noch kaltes Bier ?
368 Danke in 186 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
Moin, ich habe da mal eine Frage, ich wurde am 02.10.2007 von der Wapo kontrolliert. Diese hat dann folgendes bemängelt, keine Führerschein sowie Bootspapier mitgeführ und kein Licht am Boot (ist das Beiboot 3,5m).
Nun ja ist auch richtig, am 24.09.2008 habe ich nun den Bescheid bekommen.
Wie lange hat eigentlich die Schifffahrtsverwltung Zeit mir den Bescheid zu schicken, ich dachte nach 6 Monaten ist das nicht mehr möglich.

Weis da jemand was?
1 Jahr Verjährung: Das nen ich dann timing
__________________
Gruß Olli
___________

Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen.......
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 16.10.2008, 13:37
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

Ihr verwechselt hier was. Im Straßenverkehr muß der Fahrzeugführer binnen 3 Monaten identifiziert sein (Blitzfotos), sonst verfällt der Bescheid. Wenn du bei einer Kontrolle rausgezogen wirst, dann bist du ja quasi schon infiziert und dann laufen die "normalen" Fristen, beginnend mit der Tat bzw. dem Tattag.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.