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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.10.2008, 22:39
dukes69 dukes69 ist offline
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Standard Überstellung mit amerikanischem Trailer?

Hallo Leute,

Hab mir ein neues Böötchen gegönnt.
Es ist eine Bayliner Capri Bowrider 1750.

Hab mir dieses Boot nun gekauft, welches aber leider nur einen amerikanischen
Trailer dabei hat. Dieser hat keine deutsche Strassenzulassung.
Jetzt muss ich es abholen.

Der vorherige Besitzer meint, ich dürfte es mit 5 Tages.Kurzzeitkennzeichen
überstellen.

Was muss ich dabei beachten bzw. ist das dann alles so legal?

Was muss am Hänger sein, damit ich ihnn mit Kurzzeitkennzeichen betreiben darf?
Lichtleiste nehm ich an, wie sieht es mit Bremsen aus?
Der amerikanische Trailer wird ja ungebremst sein.
Darf ich den dann mit dem obigen Trailer überstellen?

Oder soll ich lieber mit einem Autoanhänger kommen und das Boot mit Trailer Huckepack nehmen?

Bitte um eure Erfahrungen und Tipss, da ich mich da rechtlich nicht so auskenne!

LG, Duke
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  #2  
Alt 05.10.2008, 22:56
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Erstmal willkommen im Booteforum

Also wenn das Boot auf ungebremsten Trailer kommt muss erstmal dein Fahrzeug das Gewicht ungebremst ziehen dürfen, was ziehmlich unwahrscheinlich ist. Was wiegt dennn das Boot mit Trailer 1,5 t??

Das mit dem Autoanhänger könnte mit der Spurbreite eng werden. Auch die Länge des US Trailers mit Boot wird eng.

Wenn das Boot schon in Deutschland betrieben wurde, darfst Du den US Trailer so glaube ich, nicht mehr verwenden. Bei einem frischen Import ist es wohl mit Kurzzeitkennzeichen gestattet.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #3  
Alt 06.10.2008, 00:11
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Moin,

Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Das mit dem Autoanhänger könnte mit der Spurbreite eng werden. Auch die Länge des US Trailers mit Boot wird eng.
Was'n Quatsch! Weder das eine noch das andere sind bei einem Trailer, auf den eine 1750 vernünftig draufpaßt, ein ausschlaggebendes Kriterium. Wieso sollte wohl bei einem 17ft-Boot die Gespannlänge eine Rolle spielen, ob nun US-Trailer oder nicht??

Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Wenn das Boot schon in Deutschland betrieben wurde, darfst Du den US Trailer so glaube ich, nicht mehr verwenden. Bei einem frischen Import ist es wohl mit Kurzzeitkennzeichen gestattet.
Und auch das ist Humbug und vom Betrieb/Zulassung/Pflegezustand oder Farbe des Bootes völlig unabhängig. Entweder der Trailer ist "verkehrssicher" was Zugkopf und Bremse angeht, dann nagelt man eine deutsche Lichtleiste dran und überführt das Ding mit Kurzzeitkennzeichen, oder aber nicht (weil ungebremst) und dann hilft auch die rote Nummer nicht weiter. Dann bleibt eigentlich nur noch, das Gespann auf einen Autotrailer oder Tieflader zu stellen und darauf zu überführen, falls man nicht gerade noch einen zweiten, für das Boot geeigneten Trailer hat, auf dem es überführt werden könnte. Dann könnte man den ungebremsten US-Trailer ebenfalls mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause holen, sofern die Beleuchtung "regelkonform" ist.

mfg
Martin

edit: Sorry, ich hatte Dich mißverstanden und überlesen, daß Du Dich wg. Breite/Länge natürlich schon auf den Transport auf einem separaten Autoanhänger bezogen hattest. Hast natürlich recht, was das angeht.
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Geändert von Mar-Thar (06.10.2008 um 00:19 Uhr)
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  #4  
Alt 06.10.2008, 00:13
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Zitat:
Zitat von dukes69 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Hab mir ein neues Böötchen gegönnt.
Es ist eine Bayliner Capri Bowrider 1750.

Hab mir dieses Boot nun gekauft, welches aber leider nur einen amerikanischen
Trailer dabei hat. Dieser hat keine deutsche Strassenzulassung.
Jetzt muss ich es abholen.

Der vorherige Besitzer meint, ich dürfte es mit 5 Tages.Kurzzeitkennzeichen
überstellen.

Was muss ich dabei beachten bzw. ist das dann alles so legal?

Was muss am Hänger sein, damit ich ihnn mit Kurzzeitkennzeichen betreiben darf?
Lichtleiste nehm ich an, wie sieht es mit Bremsen aus?
Der amerikanische Trailer wird ja ungebremst sein.
Darf ich den dann mit dem obigen Trailer überstellen?

Oder soll ich lieber mit einem Autoanhänger kommen und das Boot mit Trailer Huckepack nehmen?

Bitte um eure Erfahrungen und Tipss, da ich mich da rechtlich nicht so auskenne!

LG, Duke
Der Vorbesitzer hat Mist erzählt, du hast den Braten schon ziemlich genau gerochen.

Wenn es nur um die Ecke ist, dann würde ich ordentlich Stützlast produzieren, KzKz ran, gucken ob das Licht geht und los. Dazu muss es aber schnureben sein und die Strecke darf nicht über die Alpen führen.

Die Ami-Kupplungen haben nämlich zu den europäischen Kugeln ungefähr einen Millimeter Spiel. Mag sich wenig anhören, ist aber ein Scheißgeräusch im Auto, wenn das Ding ständig klackert.
Deswegen ordentliche Stützlast raufknallen, dann haste das Problem nicht. Ist aber ne heiße Kiste und nur für Kurzeinsätze zu empfehlen.

Wenn du natürlich die Möglichkeit hast, die Fuhre aufzuladen, dann ist das die entspannteste Version, die ich genau wie mein Vorschreiber Martin präferieren würde.

Gruß Ecki
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  #5  
Alt 06.10.2008, 00:16
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Moin,

Zitat:
Zitat von dukes69 Beitrag anzeigen
Oder soll ich lieber mit einem Autoanhänger kommen und das Boot mit Trailer Huckepack nehmen?
Besser ist das... (passendes Zugfahrzeug vorausgesetzt). Nimm eine Stützlastwaage und ausreichend vernünftige Spanngurte mit und laß Dir vom Vorbesitzer vorab mal die Gesamtbreite des US-Trailers mitteilen.

mfg
Martin
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  #6  
Alt 06.10.2008, 00:23
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Dann könnte man den ungebremsten US-Trailer ebenfalls mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause holen, sofern die Beleuchtung "regelkonform" ist.

mfg
Martin
Hab ich schon mal gemacht. Rostock-Berlin. Und nachher erfahren, dass das auch...sagen wir mal...nicht ganz koscher war.

Der Anhänger muss -unabhängig davon, ob da schon mal ein TÜV-Mensch seine zulassungstechnischen Pfoten dran hatte - der STVZO entsprechen.

Und das tun Ami-Trailer leider nicht. Beleuchtung, fehlende Auflaufbremse und Kupplung sind hierbei die größten Spielverderber.

Gruß Ecki
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  #7  
Alt 06.10.2008, 00:32
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Moin Ecki,

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Der Anhänger muss -unabhängig davon, ob da schon mal ein TÜV-Mensch seine zulassungstechnischen Pfoten dran hatte - der STVZO entsprechen.

Und das tun Ami-Trailer leider nicht. Beleuchtung, fehlende Auflaufbremse und Kupplung sind hierbei die größten Spielverderber.

Gruß Ecki
Was der Grund war, warum ich meinen mitimportierten 5to-US-Trailer nach dem Kranen noch nachts bei Flutlicht auf dem Zollgelände in Bremerhaven vom US-Zugkopf befreit, einen "zugelassenen" ungebremsten von www.kupplung.de für 19.95€ oder so drangeschraubt und eine Lichtleiste drangebappt habe. Damit konnte ich den (leeren) Trailer drei Tage später völlig legal als ungebremsten Trailer mit roter Nummer 300 Km nach Hause zerren, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben...

mfg
Martin
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  #8  
Alt 06.10.2008, 13:53
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Hallo Leute,

ich möchte mal kurz darauf hinweisen, dass ein ungebremster Anhänger hinter einem KFZ in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als 750 kg Gesamtgewicht haben darf (§ 42 StVZO). Außerdem muß er betriebssicher sein - auch, beziehungsweise insbesondere, bei Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens.

Grüße

Heinz
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  #9  
Alt 06.10.2008, 14:44
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Moin Heinz,
Zitat:
Zitat von heiinjoy Beitrag anzeigen
ich möchte mal kurz darauf hinweisen, dass ein ungebremster Anhänger hinter einem KFZ in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als 750 kg Gesamtgewicht haben darf (§ 42 StVZO).
Das ist zwar richtig, spielt aber angesichts der Tatsache daß es hier um US-Trailer ohne gültige deutsche Zulassung geht, keine wirkliche Rolle, solange es nur um den Transport des leeren Trailers geht. Bei meinem ist das (zugegeben) schon leicht grenzwertig, da es eben ein 5to-Trailer ist der auch leer schon eine 3/4 Tonne wiegt. Bei dem Trailer für die im ersten Beitrag angesprochene 1750 sieht das aber etwas anders aus, der wird leer sicher nicht mehr als 350-400 Kg haben, wenn überhaupt.

Zitat:
Zitat von heiinjoy Beitrag anzeigen
Außerdem muß er betriebssicher sein - auch, beziehungsweise insbesondere, bei Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens.
Das hat nun auch keiner in Abrede gestellt (siehe meinen vorherigen Beitrag hierzu). Ein US-Trailer mit abgelatschten Reifen kostet mutmaßlich genauso viel Bußgeld und Punkte wie ein zugelassener...

mfg
Martin
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  #10  
Alt 06.10.2008, 14:52
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So ein Trailer dürfte auch in USA gebremst sein, nur sind die Bremsen aus unerklärlichen Gründen hier nicht zulassungsfähig. Rein rechtlich ist der Transport damit nicht machbar. Mit den vorgenannten Tipps (vorschirftsmäßiges Kupplungsmaul und Lichtleiste) ungebremst nur mit geeigneter Zugmaschine, wenn aber die Bremse sauber funktioniert, gäbe es wohl viele, die damit trotzdem überführen würden.

Habe mal einen Golf aus USA mitgebracht und habe den mit texanischem Kennzeichen zum TÜV und in die Werkstatt gefahren - das war legal, da noch in USA versichert : )
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  #11  
Alt 06.10.2008, 19:22
heiinjoy heiinjoy ist offline
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Hallo Martin,

ich denke, der Trailer soll mit Boot überführt werden. Da kommen wir wohl leicht über 750 kg - oder?
Ansonsten spielt es bei einem Kurzzeitkennzeichen keine Rolle, woher der Hänger kommt. Er muß lediglich betriebs und verkehrssicher (StVZO) sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er in Deutschland zugelassen werden kann oder nicht. Bei einem Kurzzeitkennzeichen (§ 16 Fahrzeug-Zulassungverordnung (FZV)) geht es ja gerade darum, ein Fzg. auf öffentlichen Straßen zu bewegen, dass keine Zulassung hat.

Grüße
Heinz
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  #12  
Alt 06.10.2008, 19:59
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Moin Heinz,

Zitat:
Zitat von heiinjoy Beitrag anzeigen
ich denke, der Trailer soll mit Boot überführt werden.
Nähh... Die Option hatten wir ja nun schon gleich am Anfang als untauglich (weil ungesetzlich weil zu schwer für mit ohne Bremse) ausgeschlossen.

Zitat:
Zitat von heiinjoy Beitrag anzeigen
Ansonsten [...] muß [er] lediglich betriebs und verkehrssicher (StVZO) sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er in Deutschland zugelassen werden kann oder nicht.
Mein reden. Meinen Trailer kriege ich ohne andere Achsen, Bremsen und Reifen auch nicht zugelassen, deswegen ist er aber (unbeladen) trotzdem verkehrssicher und darf mit roter Nummer gefahren werden.

mfg
Martin
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  #13  
Alt 06.10.2008, 20:11
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Moin,
Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
nur sind die Bremsen aus unerklärlichen Gründen hier nicht zulassungsfähig.
So unerklärlich ist das nicht: Es gibt wohl keinen deutschen Hersteller für hydraulische Zugköpfe in der passenden Größe. Nirgendwo steht aber, daß eine Anhängerbremse zwangsläufig über Gestänge/Seile betätigt werden muß oder Trommeln betätigen müßte, das hat sich halt so durchgesetzt. Gäbe es einen Hersteller in D, der die in den USA üblichen hydraulischen Auflaufbremsen auch hier in größeren Stückzahlen fertigen würde, würden wir vermutlich längst mit Scheibenbremsen, ABS/ESP und aktiver Gespannstabilisierung am Trailer rumfahren.

mfg
Martin
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  #14  
Alt 06.10.2008, 22:25
dukes69 dukes69 ist offline
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Ja, werd mal checken ob der US Trailer gebremst ist, bzw ob er amerikanische Bremsen dran hat.

Lichtleiste wäre nicht das Problem, kann ich von einem anderen Anhänger mitnehmen, somit wäre der Beleuchtungsfaktor erledigt.

Klär die Sachen und meld mich dann wieder.

Das Boot hat ca. 800kg, ist also einzeln schon über der zulässigen Anhängelast ungebremst.

Da es nicht um die Ecke ist, muss ich schauen, wie ich das hinbekomme!

Danke für eure kompetenten Ratschläge!

LG, Duke
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  #15  
Alt 06.10.2008, 23:32
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Vergiß das Ziehen mit ner deutschen Kupplung.
Die Aktion habe ich von Dortmund nach Würzburg/Endziel Gunzenhausen durchgeführt.
Mit Boot benötigst Du ein anständiges Zugfahrzeug mit entsprechender Kupplungskugel (Sprinter o.Ä.)!!
Die deutsche Kupplung paßt nur mit Glück.
In unserem Fall mußten wir die Deichsel umschweißen und die Elektrik ändern (die restlichen Problemchen sind hier irrelevant).

Für die Elektrik mußt Du einen Adapter bauen (evtl. benötigt die Bremse für die Beleuchtung Dauerspannung welche bei Auflaufen betätigt und geschalten wird).
Stützlast prüfen!!!
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Grüße
Karl-Heinz
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  #16  
Alt 07.10.2008, 14:55
dukes69 dukes69 ist offline
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So, hab nun mit dem Verkäufer telefoniert und ihn auf die
Überführung angesprochen.

Er meinte, er sei immer so unterwegs gewesen und der Hänger selbst wiege nur knapp 150kg und das Boot nicht ganz 700kg ohne Tankinhalt u Zubehör

Da anscheinend die Stützlast mit 75-100kg vom gezogenem Gewicht abgezogen wird, wäre man bei 750kg- 775kg Anhängelast ungebremst.

Also im besten Fall im Limit und ansonsten ganz knapp drüber. Man bewege sich dann im Toleranzbereich, meinte er.

Die beiden Gewichter hat er mal wiegen lassen bei einem Schrotthändler, die haben so große Waagen.

Das ganze klang ganz gut durchdacht von ihm. Kann man dem trauen und die Heimfahrt so riskieren, oder soll ich mir doch um eine andere Möglichkeit umschauen?

LG
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  #17  
Alt 07.10.2008, 15:04
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Wiso Hydraulische Bremsen sind in Deutschland kein Problem an auflaufgebremsten Anhängern.
Scheibenbremsen kann ich nicht sagen ist sicher ein Problem mit der Einzelabnahme.
Andere Achsen drunter neue Kupplung mit Auflaufbremseinheit und ab zum TÜV
Licht ist natürlich klar.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #18  
Alt 07.10.2008, 15:15
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Zitat:
Zitat von dukes69 Beitrag anzeigen
Er meinte, er sei immer so unterwegs gewesen und der Hänger selbst wiege nur knapp 150kg und das Boot nicht ganz 700kg ohne Tankinhalt u Zubehör
Hmm...

Also ein Harbeck Trailer für 750KG Gesamtgewicht hat 220KG Eingengewicht und damit 530KG Zuladung

Für ein 700KG Boot (Die Bayliner Capri 1750 schätze ich eher auf 850-900KG) braucht man also einen (gebremsten) 1Tonnen Hänger mit 240KG Eingengewicht.

Viele Grüße,

Oliver
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  #19  
Alt 07.10.2008, 22:44
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Welche Kupplung ist z.Z. montiert?????
Das ist wichtig!!!
Für einige Auto-Typen bekommst Du eine abnehmbare US-Kupplung welche man anstatt der mitglieferten K ansetzt (die US-Pfanne am Hänger ist u.U. größer, der Trailer würde sofort abspringen).

Was hast Du für ein Zugfahrzeug??
Nimm die Hängerpapiere und laß Dir eine Nummer zwecks Überführung geben (mußt Du mit der Versicherung ausmachen. Dazu brauchst Du noch keinen TÜV)
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Grüße
Karl-Heinz
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  #20  
Alt 10.10.2008, 22:22
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Hab mich heute nochmal näher erkundigt!

Der Trailedr ist schon leicht "eingedeutscht".

Kupplung ist schon eine deutsche drauf und auch die Lichter sind schon auf deutsche
Norm umgebaut! Auch der anhängerstecker ist ein normaler 7 poliger.
Der Verkäufer hat ja mit diesem Anhänger das Boot auch immer bewegt!

Erfahr morgen noch die Breite des Trailers, damit ich checken kann, ob ich ihn auf den
autoanhänger bekomme.
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  #21  
Alt 11.10.2008, 10:56
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Scarab I Scarab I ist offline
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Sorry, aber über diese Themen kann ich mich mal wieder aufregen. Wer kein Geld für einen anständigen Trailer hat sollte das Thema Boot erst gar nicht anfangen.

Kauf einen deutschen Trailer für 1200 - 1500€, sag dem Verkäufer er kann seinen Trailer behalten, soll dir 400-500€ gutschreiben. Kurz das Boot auf einer Sliprampe umladen und gut ist.

Wenn ich lese eingedeutscht... Man das Ding hat keine Zulassung. Wenn auf der Überfahrt etwas passiert, stehst du dumm da.
__________________
Boot: Baja Outlaw 25 - 496HO - sold
Zugfahrzeug: Cayenne S
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  #22  
Alt 11.10.2008, 23:11
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@Scarab
ne, wenn der Trailer schon umgebaut wurde, kann das passen.
Nur würde ich mich als Käufer erstmal versichern, daß alles mit rechten Dingen zugeht (in diesem Zusammenhang also daß dem neu gekauften Boot nichts passiert).
Alle Dinge haben gewisse Eigenheiten, welche Du ja als Käufer noch nicht kennst.
Der eine repariert viell. täglich Anhänger, gewisse Schäden kann dieser jemand einschätzen. Der außenstehende Käufer hat hier schon höchste Alarmstufe gesetzt und würde das Teil keinen Meter fahren (Analogie in meinem Fall: Mein Studenten-Kfz bestand aus Teilen von 8 weiteren Fahrzeugen, Nachbarn in Whv wären damit laut eigener Aussage höchstens bis zum Aldi an der Ecke und zurück gefahren. Ich durchquerte damit mehrmals Deutschland in meiner Studienzeit ohne Panne).

Was der Eine als Kleinigkeit bezeichnet, ist für Andere eine mittlere Katastrophe.
Also ist das Vorgehen völlig normal, besser evtl. eine Überführung auf dem Autotransport als evtl. ein schwerer Unfall falls doch etwas übersehen wurde oder das Fahrverhalten des Neuzugangs noch unbekannt (am Besten noch bei Nachtüberführung!!).
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Grüße
Karl-Heinz
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  #23  
Alt 12.10.2008, 07:25
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Zitat:
Zitat von dukes69 Beitrag anzeigen

Kann man dem trauen und die Heimfahrt so riskieren, ........

LG
Klar, immer! Wenn dir allerdings, was im Grunde nie passiert, jemand vor den Wagen läuft und die Geschichte erst zum Gutachter und dann vor Gericht kommt, wirst du dir so schnell keine Gedanken mehr über ein Boot, eine fehlende Zulassung, deutsche Gesetzgebung und Leichtsinn machen müssen.....

Enschuldige das ich das schreibe, doch wenn ich solche Fragen lese, weiß ich mal wieder, das Gesetze und Verordnungen bitter nötig sind.

Gruß Willy
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