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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Beleuchtung
Hallo
Ist eigentlich Beleuchtung Pflicht,auch wenn man nur über Tag fährt ? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten ! Udo |
#2
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Meines Wissens nicht, nur wenn du Nachts oder bei verminderter Sicht fährst.
Viele Grüße, d-a-n |
#3
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Doch. Zumindest eine Taschenlampe, die bei Bedarf gezeigt werden kann. Nebel bzw verminderte Sicht lässt sich oft nicht vorhersagen...
Gruß Torben |
#4
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Hallo Udo!
Soweit mir bekannt ist, brauchst Du auf einem Binnengewässer keine Positionslampen angebracht zu haben, wenn Du in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fährst. Es darf natürlich auch kein "unsichtiges" Wetter sein. Hast Du dagegen Positionslichter angebraucht, zu einer Zeit, wo Du sie nicht brauchst, müssen es trotz allem die richtigen sein, also BSH zugelassen. Wenn Du im Bereich einer Seeschifffahrtstraße unterwegs bist, musst Du auch tagsüber die richtige Beleuchtung montiert haben, weil die Gefahr besteht, dass Du auch tagsüber relativ weit entfernt von der Küste sein kannst, wenn "unsichtiges" Wetter auftritt. Gruß Walter Geändert von Water (12.10.2008 um 17:35 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt |
#5
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Auf meiner Heim-Seeschiffahrtsstraße waren die Sheriffs bisher immer vollständig zufrieden, wenn ich die (BSH zugelassenen) Leuchten vorgezeigt habe und vorgeführt habe, dass die mit einem Handgriff betriebsbereit zu machen sind.
Gruß, Jörg |
#6
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die lichter sind meiner erinnerung nach auf seeschiffahrtsstraßen gebrauchsfertig mitzuführen und bereitzuhalten; so wie von woody beschrieben also oder fest verbaut
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der frühe Vogel kann mich mal... |
#7
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Zitat:
Zitat:
Die sind bei uns richtig scharf auf BSH-Lämpchen, aber nur im Dunkeln, ansonsten interessiert die das gar nicht. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#8
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Michael,
die haben auch nachts nichts dagegen ... zumindest, wenn dein Boot nach 1998 ist und CE hat .... |
#9
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Michael!
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Mindesttragweite nicht gegeben ist, gibt es möglicherweise ein Problem mit dem rechtzeitigen Erkennen, und das könnte Gefahrenmomente mit sich bringen. Wenn der Andere im Schadensfall sagt, den habe ich nicht oder zu spät gesehen, bist Du in der Beweispflicht. Gruß Walter |
#10
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Zitat:
Meine beiden sind 30 bzw. 40 Jahre alt Zitat:
Klar, auch tagsüber bei unsichtigem Wetter achten die auf BSH, aber bei Sonnenschein kann man hier dran haben, was man will, interessiert niemanden. Michael
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#11
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nach 1998 und CE
Hallo SLIDER
Ich habe ein neues Boot (EW 07.2008) mit CE und Amilampen. Darf ich damit jetzt im dunkel auf dem Rhein fahren? Gruß Jörg |
#12
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Zitat:
In Deutschland sind BSH-/DHI-zugelassene Lampen nun mal Pflicht, und der Rhein ist eine der meistbefahrenen Wasserstraßen, da sind die Cops relativ sorgfältig.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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Danke für die schnelle Antwort
Das bedeutet also, ich kann meine vorhandene Beleuchtung abkleben und dann mit einer starken Taschenlampe die ich hochhalte fahren.
Da wiehert unser Amtsschimmel. Jörg |
#14
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Also bei uns ist immer alles anders. Wir müssen eine Beleuchtung haben, dürfen aber in der Nacht und bei unsichtigem nicht fahren... hier am Hochrhein und zahlen noch alle 3 Jahre für den Boots-TÜV.
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#15
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Zitat:
ansonsten gilt die BinSchStrO http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....13/index.html Gruß Axel |
#16
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Zitat:
Das mag uns alles immer ein bisschen überreguliert vorkommen. Aber wenn Du die Tragweite und Abstrahlfläche einer DHI-zugelassenen Laterne mal mit manchem, was der Zubehörhandel so anbietet, vergleichst, bist Du in der Dämmerung bei Nieselregen auf einer vielbefahrenen Binnenwasserstraße wie dem Rhein - mit >5km/h Fließgeschwindigkeit, Buhnen, hell erleuchteter Uferbebauung, beleuchteten Brücken - froh um jedes Fahrzeug, dass Du anhand seiner vorschriftsmäigen Beleuchtung als "Boot" identifizieren kannst. Dass die Beleuchtung sonntagsnachmittags bei wolkenlosem Himmel irrelevant ist, weiß auch die Wasserschutzpolizei.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#17
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Zitat:
Und ich wäre froh, wenn die Passagierdampfer sich an die Binnenschifffahrtsordnung bzw. die Rheinpolizeischifffahrtsverordnung hielten und keine mit den Positionslichtern zu verwechselnden Lampen anbringen würden Und wie schön wäre es, wenn die Positionsleuchten sich auf größere Entfernung von Ampeln am Ufer unterscheiden lassen würden Alles in allem ist die Theorie der besseren Erkennbarkeit von BSH-Beleuchtung richtig, in der Praxis ist das gerade auf dem Rhein innerhalb bewohnter Gebiete und mit Passagierdampfern so ziemlich lächerlich. Soweit meine Erfahrung nachts auf dem Rhein in Düsseldorf. Michael
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#18
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Zitat:
Problematisch ist es ohne CE - dann ist BSH gefordert - oder Lampen mit CE. Die Ami-Leuchten ohne Kennzeichnung gehen da nicht. Schau mal hier - da haben wir das bereits diskutiert. Du findest da auch die Rechtsgrundlage - die Sportbootrichtlinie. Da steht nichts von BSH, da steht nur was von IMO/KVR. http://www.boote-forum.de/showthread...&highlight=BSH Geändert von Slider (14.10.2008 um 16:28 Uhr) |
#19
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Was ist so schlimm an BHS-Lampen ?
wenn ich mir ein Amiauto kaufe muss ich das für deutschen Strassenverkehr auch umbauen Gruss JUPP |
#20
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Jupp, das kannst du nicht vergleichen, da dieses ja erstmals in den EWR eingeführt wird....
EDIT: Grüße in unsere Vorstadt... |
#21
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der unterschied zwischen taschenlampe und ami-zweifarbenlicht ist eh marginal: von vorn aus 50m entfernung ist beides nur trübes gefunzel. so rede ich mir meine bsh-klötzer schön
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