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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.10.2008, 10:57
Benutzerbild von Udochen
Udochen Udochen ist offline
Ensign
 
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Standard Beleuchtung

Hallo
Ist eigentlich Beleuchtung Pflicht,auch wenn man nur über Tag fährt ?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten !
Udo
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  #2  
Alt 12.10.2008, 11:18
d-a-n d-a-n ist offline
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Meines Wissens nicht, nur wenn du Nachts oder bei verminderter Sicht fährst.

Viele Grüße,
d-a-n
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  #3  
Alt 12.10.2008, 11:34
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Doch. Zumindest eine Taschenlampe, die bei Bedarf gezeigt werden kann. Nebel bzw verminderte Sicht lässt sich oft nicht vorhersagen...

Gruß Torben
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  #4  
Alt 12.10.2008, 13:39
Water Water ist offline
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Hallo Udo!

Soweit mir bekannt ist, brauchst Du auf einem Binnengewässer keine Positionslampen angebracht zu haben, wenn Du in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fährst. Es darf natürlich auch kein "unsichtiges" Wetter sein.

Hast Du dagegen Positionslichter angebraucht, zu einer Zeit, wo Du sie nicht brauchst, müssen es trotz allem die richtigen sein, also BSH zugelassen.

Wenn Du im Bereich einer Seeschifffahrtstraße unterwegs bist, musst Du auch tagsüber die richtige Beleuchtung montiert haben, weil die Gefahr besteht, dass Du auch tagsüber relativ weit entfernt von der Küste sein kannst, wenn "unsichtiges" Wetter auftritt.

Gruß Walter

Geändert von Water (12.10.2008 um 17:35 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt
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  #5  
Alt 12.10.2008, 19:52
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Woody Woody ist offline
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Auf meiner Heim-Seeschiffahrtsstraße waren die Sheriffs bisher immer vollständig zufrieden, wenn ich die (BSH zugelassenen) Leuchten vorgezeigt habe und vorgeführt habe, dass die mit einem Handgriff betriebsbereit zu machen sind.
Gruß,

Jörg
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  #6  
Alt 12.10.2008, 21:29
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kmdx kmdx ist offline
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die lichter sind meiner erinnerung nach auf seeschiffahrtsstraßen gebrauchsfertig mitzuführen und bereitzuhalten; so wie von woody beschrieben also oder fest verbaut
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der frühe Vogel kann mich mal...
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  #7  
Alt 13.10.2008, 21:06
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt ist, brauchst Du auf einem Binnengewässer keine Positionslampen angebracht zu haben, wenn Du in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fährst. Es darf natürlich auch kein "unsichtiges" Wetter sein.
Yep, so auch mein Wissensstand und auch die Erfahrung hier auf dem Rhein (und die Entenpolizei ist hier teilweise alles andere als freundlich).

Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hast Du dagegen Positionslichter angebraucht, zu einer Zeit, wo Du sie nicht brauchst, müssen es trotz allem die richtigen sein, also BSH zugelassen.
Das kann ich nicht bestätigen, mir haben die Sheriffs lediglich gesagt, ich soll mich nicht nach Sonnenuntergang mit den Amifunzeln erwischen lassen, tagsüber scheinen die nichts dagegen zu haben.

Die sind bei uns richtig scharf auf BSH-Lämpchen, aber nur im Dunkeln, ansonsten interessiert die das gar nicht.

Michael
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  #8  
Alt 13.10.2008, 21:35
Slider
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Michael,

die haben auch nachts nichts dagegen ... zumindest, wenn dein Boot nach 1998 ist und CE hat ....
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  #9  
Alt 13.10.2008, 21:39
Water Water ist offline
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Michael!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Mindesttragweite nicht gegeben ist, gibt es möglicherweise ein Problem mit dem rechtzeitigen Erkennen, und das könnte Gefahrenmomente mit sich bringen.

Wenn der Andere im Schadensfall sagt, den habe ich nicht oder zu spät gesehen, bist Du in der Beweispflicht.

Gruß Walter
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  #10  
Alt 13.10.2008, 21:50
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
die haben auch nachts nichts dagegen ... zumindest, wenn dein Boot nach 1998 ist und CE hat ....
Was soll ich den mit so 'nem rundgelutschten Osterei aus nach 1998

Meine beiden sind 30 bzw. 40 Jahre alt

Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Mindesttragweite nicht gegeben ist, gibt es möglicherweise ein Problem mit dem rechtzeitigen Erkennen, und das könnte Gefahrenmomente mit sich bringen.
Nein, ich meinte, wenn man kein Licht anhaben braucht, ist denen egal, was da für Lämpchen dran sind.

Klar, auch tagsüber bei unsichtigem Wetter achten die auf BSH, aber bei Sonnenschein kann man hier dran haben, was man will, interessiert niemanden.

Michael
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  #11  
Alt 14.10.2008, 07:27
Anke lV Anke lV ist offline
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Standard nach 1998 und CE

Hallo SLIDER
Ich habe ein neues Boot (EW 07.2008) mit CE und Amilampen.
Darf ich damit jetzt im dunkel auf dem Rhein fahren?

Gruß
Jörg
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  #12  
Alt 14.10.2008, 08:02
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
Hallo SLIDER
Ich habe ein neues Boot (EW 07.2008) mit CE und Amilampen.
Darf ich damit jetzt im dunkel auf dem Rhein fahren?

Gruß
Jörg
Formal: nein.
In Deutschland sind BSH-/DHI-zugelassene Lampen nun mal Pflicht, und der Rhein ist eine der meistbefahrenen Wasserstraßen, da sind die Cops relativ sorgfältig.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #13  
Alt 14.10.2008, 15:26
Anke lV Anke lV ist offline
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Standard Danke für die schnelle Antwort

Das bedeutet also, ich kann meine vorhandene Beleuchtung abkleben und dann mit einer starken Taschenlampe die ich hochhalte fahren.

Da wiehert unser Amtsschimmel.

Jörg
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  #14  
Alt 14.10.2008, 15:44
Koli Koli ist offline
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Also bei uns ist immer alles anders. Wir müssen eine Beleuchtung haben, dürfen aber in der Nacht und bei unsichtigem nicht fahren... hier am Hochrhein und zahlen noch alle 3 Jahre für den Boots-TÜV.
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  #15  
Alt 14.10.2008, 15:57
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
Das bedeutet also, ich kann meine vorhandene Beleuchtung abkleben und dann mit einer starken Taschenlampe die ich hochhalte fahren....
Nein, das gilt nur für Boote ohne Segel oder ohne Maschine,
ansonsten gilt die BinSchStrO

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....13/index.html

Gruß
Axel
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  #16  
Alt 14.10.2008, 16:04
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
Das bedeutet also, ich kann meine vorhandene Beleuchtung abkleben und dann mit einer starken Taschenlampe die ich hochhalte fahren.

Da wiehert unser Amtsschimmel.

Jörg
Wenn es Dich beruhigt: nein, auch mit der starken Taschenlampe dürftest Du nicht fahren.

Das mag uns alles immer ein bisschen überreguliert vorkommen. Aber wenn Du die Tragweite und Abstrahlfläche einer DHI-zugelassenen Laterne mal mit manchem, was der Zubehörhandel so anbietet, vergleichst, bist Du in der Dämmerung bei Nieselregen auf einer vielbefahrenen Binnenwasserstraße wie dem Rhein - mit >5km/h Fließgeschwindigkeit, Buhnen, hell erleuchteter Uferbebauung, beleuchteten Brücken - froh um jedes Fahrzeug, dass Du anhand seiner vorschriftsmäigen Beleuchtung als "Boot" identifizieren kannst.

Dass die Beleuchtung sonntagsnachmittags bei wolkenlosem Himmel irrelevant ist, weiß auch die Wasserschutzpolizei.
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Andreas
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  #17  
Alt 14.10.2008, 16:11
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Das mag uns alles immer ein bisschen überreguliert vorkommen. Aber wenn Du die Tragweite und Abstrahlfläche einer DHI-zugelassenen Laterne mal mit manchem, was der Zubehörhandel so anbietet, vergleichst, bist Du in der Dämmerung bei Nieselregen auf einer vielbefahrenen Binnenwasserstraße wie dem Rhein - mit >5km/h Fließgeschwindigkeit, Buhnen, hell erleuchteter Uferbebauung, beleuchteten Brücken - froh um jedes Fahrzeug, dass Du anhand seiner vorschriftsmäigen Beleuchtung als "Boot" identifizieren kannst.
Da sagst Du was. Ich wäre froh, wenn die Berufsschifffahrt (auch die unter deutscher Flagge) nur annähernd so gut sichtbare Beleuchtung hätte, wie manche amerikanische Sportboote serienmäßig

Und ich wäre froh, wenn die Passagierdampfer sich an die Binnenschifffahrtsordnung bzw. die Rheinpolizeischifffahrtsverordnung hielten und keine mit den Positionslichtern zu verwechselnden Lampen anbringen würden

Und wie schön wäre es, wenn die Positionsleuchten sich auf größere Entfernung von Ampeln am Ufer unterscheiden lassen würden

Alles in allem ist die Theorie der besseren Erkennbarkeit von BSH-Beleuchtung richtig, in der Praxis ist das gerade auf dem Rhein innerhalb bewohnter Gebiete und mit Passagierdampfern so ziemlich lächerlich.

Soweit meine Erfahrung nachts auf dem Rhein in Düsseldorf.

Michael
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  #18  
Alt 14.10.2008, 16:21
Slider
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
Hallo SLIDER
Ich habe ein neues Boot (EW 07.2008) mit CE und Amilampen.
Darf ich damit jetzt im dunkel auf dem Rhein fahren?
Gruß
Jörg
Wenn das Boot bei der Certifizierung bereits diese Lampen dran hatte, sind sie mit zertifiziert. Europarecht schlägt Bundesrecht .... das weiß auch die Wasserschutzpolizei - und deswegen interessiert die das recht wenig, so zumindest die Auskunft eines leitenden Waspo-Beamten aus NRW vom Rhein.

Problematisch ist es ohne CE - dann ist BSH gefordert - oder Lampen mit CE. Die Ami-Leuchten ohne Kennzeichnung gehen da nicht.

Schau mal hier - da haben wir das bereits diskutiert. Du findest da auch die Rechtsgrundlage - die Sportbootrichtlinie. Da steht nichts von BSH, da steht nur was von IMO/KVR.
http://www.boote-forum.de/showthread...&highlight=BSH

Geändert von Slider (14.10.2008 um 16:28 Uhr)
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  #19  
Alt 14.10.2008, 16:35
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Fletcher-Jupp Fletcher-Jupp ist offline
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Was ist so schlimm an BHS-Lampen ?

wenn ich mir ein Amiauto kaufe muss ich das für deutschen Strassenverkehr
auch umbauen

Gruss
JUPP
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  #20  
Alt 14.10.2008, 16:48
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Jupp, das kannst du nicht vergleichen, da dieses ja erstmals in den EWR eingeführt wird....

EDIT: Grüße in unsere Vorstadt...
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  #21  
Alt 20.10.2008, 20:51
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kmdx kmdx ist offline
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der unterschied zwischen taschenlampe und ami-zweifarbenlicht ist eh marginal: von vorn aus 50m entfernung ist beides nur trübes gefunzel. so rede ich mir meine bsh-klötzer schön
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