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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Nochmal Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
Das neue Handbuch ist aufgeteilt in Allgemeinen Teil und Regionalen Teil.
Im Regionalen Teil sind die Gewässer beschrieben. Main und Donau fehlen da jetzt komplett. Es heißt dass der Allgemeine Teil, von Fahrzeugen bei denen Funk vorgeschrieben ist , mitgeführt werden muß. Der Regionale Teil, nur der, in dem Gewässer man sich befindet bzw. befahren wird. Bei Main und Donau ? Und als Sportfahrzeug nehme ich ja freiwillig am Funk teil, also nicht vorgeschrieben. Brauch ich jetzt das Buch überhaupt nicht mehr ? Hat da wer Ahnung ? Gruß Peter R. :?: |
#2
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Hallo Peter,
wenn Du den 2. Teil richtig durchliest wirst Du feststellen, dass Du wenn Du Funk an Bord hast, auch das Handbuch mitführen musst. Es ist für "Kleinfahrzeuge" nur freiwillig ein Funkgerät an Bord zu haben oder nicht. Wenn Du aber Funk an Bord hast, dann bist Du auch verpflichtet (also nicht mehr freiwillig) ihn zu benutzen.
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Charly |
#3
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Hallo Peter,
das Gleiche steht auch in der Binnenschiffahrtsordung: wer Funk an Bord hat, muß auf Kanal 10 hörbereit sein, wenn das Fahrzeug in Fahrt ist. Das gilt ausdrücklich auch für Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit Funk ausgerüstet haben. |
#4
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Habe Heute über "die Seekarte" das Ding für 2002 im Ringordner bekommen. Im Regionalteil steht erheblich mehr, nicht nur der Rhein
War wohl nur die Hälfte, die im Internet stand Gruss Thomas |
#5
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Zitat:
hab in vielen Beiträgen gesehen, daß Du viel Erfahrung hast. Vielleicht kannst Du mir weiterhelfen. - Mitgeführt werden muß ja immer auch der Allgemeine Teil oder? - Wird der regionale Teil Mosel und Rhein durch die Schifffahrtspolizeiverordnung ersetzt? - Wo finde ich im Netz den allgemeinen Teil und die Teile Mosel/Rhein wenn es so ist??? - Und wird dann die ausgedruckte Version anerkannt?? Fragen, Fragen, Fragen Gruss, Peter
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Gruss, Peter -------------- |
#6
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Hallo Peter,
die Dokumente kannst Du hier runterladen. Allerdings ist wohl der RHein- und Moselteil noch nicht erschienen. Der allgem. Teil Deutschland und der Donauteil ist abrufbar. Es muß der allgemeine Teil und der jeweilige (Rhein, Mosel, Donau)Regionale Teil mitgeführt werden. Ausgedruckt wird das auf jeden Fall anerkannt. Allein als gespeicherte PDF Datei kann es Schwierigkeiten geben weil das dann im dringenden Fall ja nicht "zur Hand" ist.
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Charly |
#7
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Danke Charly,
damit hast Du mir sehr geholfen!!! Gruss, Peter
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Gruss, Peter -------------- |
#8
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Zitat:
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#9
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Rhein - Mosel ist dieses Jahr etwas spät dran.
Der Teil Donau ist schon etwas älter und man ändert auch nicht jedes Jahr was dran. Wie die WSP in der Vergangenheit bestätigte, können diese Dokumente auch in elektr. Form an Bord sein. Es muss also nicht ausgedruckt werden. |
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