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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Mal eine ganz andere Frage ... Eigentumsrechte von Bootsstegen
Moin, moin,
wo bitte sind Eigentumsrechte von Bootsstegen eingetragen? Erhält man dort Einsicht? Vielen Dank und Gruß. |
#2
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Das WSA (Wasser und Schiffahrtsamt) vergibt die Genehmigungen (oder auch nicht) dass man an einer bestimten Stelle am Ufer einen Steg hinsetzen darf. Mit Eigentum hat das natürlich wenig zu tun, und ich weiß auch nicht ob man da Einsicht nehmen kann, aber es ist zumindest ein Anhaltspunkt.
ciao Ralf
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Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch. |
#3
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Sondernutzungsrechte
hallo Tabetha,
m.E. werden die Rechte für das Eigentum eines Bootssteges als sogenannte Sondernutzungsrechte im Grundbuch des betreffenden Grundstückes eingetragen (wie z. B. Nießbrauch oder ein Wohnrecht). Man müßte also beim betreffenden Grundbuchamt Einsicht nehmen können. M.f.G. Luger08
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#4
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Zu beachten ist auch, das es da große Unterschiede von Land zu Land gibt.....Die Schweizer sehen es unkompliziert. Die Italiener wittern alleine bei der Anfrage schon eine Revolution
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