|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Dürfen meine Kinder an das Steuer
Hallo,
Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ? Es gibt wohl eine regelung das Kinder nicht ans Steuer dürfen wo kann ich das nachlesen ? Danke für die Info bis bald. Und immer eine Handbreit Rotwein im Glas... Gruss Jens |
#2
|
|||
|
|||
Da ich vor kurzen meinen Binnenführerschein gemacht habe, kann ich dir das ganz genau sagen:
Deine Kinder müssen mindestens 16Jahre alt sein, und körperlich sowie geistig geeignet sein. Ich hab eben nochmal im Offiziellen Fragekatalog für den Binnenführerschein nachgeschaut. Viele Grüße, Daniel |
#3
|
||||
|
||||
Teils Teils
Binnen: körperlich und geistig geeignet und mindestens 16 Jahre alt See körperlich und geistig geeignet (und das war es) Es versteht sich von selbst, daß sich in beiden Fällen der Rudergänger auskennen sollte. und im Falle See: Wenn´s bei einem 10 Jährigen knallt, wird man hinterher in Beweisnot kommen, dass er geeignet war. (Gummiparagraph), Weil "offensichtlich" doch nicht geeignet. Dagegen wenn man rumtuckert kann man halt Binnen direkt belangt werden, See wird wohl erstmal keiner was sagen. Wie gesagt, bis es knallt...
__________________
gregor |
#4
|
||||
|
||||
nur wenn ich hintendran stehe!
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
|
#5
|
|||
|
|||
Wenn er ein Kind ans Ruder lässt, gilt er nach wie vor als Schiffsführer. Was passiert, muss er sich zuschreiben lassen.
Ich hatte früher schon einmal meinen Sohn zwischen den Beinen sitzen und der durfte lenken. Da hatte er als kaum 10 Jähriger schon viel Spaß. Das war aber eine Situation, wo ich praktisch selbst auf dem Fahrersitz saß. Wenn es hätte sein müssen, hätte ich innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde selbst eingreifen können. Verboten ist das nach meinem Kenntnisstand nicht. Eine eigenverantwortliche Schiffsführung dagegen setzt das Mindestalter von 16 Jahren und die Sachkunde in Form des Besitzes der Fahrerlaubnis voraus. Eine weitere Option ist der sogenannte Rudergänger. Der müsste dann 16 Jahre alt sein und führt unter Verantwortung des Schiffsführers. Wenn hier etwas passiert, musst sich das aber auch der Schiffsführer zuschreiben lassen. Gruß Walter |
#6
|
|||
|
|||
Hallo.Wie war das gleich?Da dürfte wohl auch meine Freundin ans steuer wenn ich an bord bin.(binnen)Das mit dem schein ist schon lange her.mfg.enrico
|
#7
|
||||
|
||||
Hallo Jens,
... wie alt sind Deine Kinder? Ich sag mal so; Du läßt Deine Kinder auch nicht ans Steuer Deines PKW, ggf. LKW usw.. Das Motorboot ist kein " Spielzeug". Man muß immer bedenken, dass man mit dem Motorboot, wenn so sein soll richtig Unheil und Schaden anrichten kann. Und dann geht es um die Haftung! gruß hans |
#8
|
||||
|
||||
Die deutsche Regelung wurde ja schon behandelt....wie sieht es da rechtlich in Kroatien aus?
__________________
Gruß Jörg |
#9
|
|||
|
|||
Hmmmmh - ganz so klar ist die Sache Binnen auch nicht. So gilt beispielsweise der "Fahrschüler" nicht als Rudergänger, der "Ausbilder" muss aber eine Position einnehmen, aus der heraus er jederzeit eingreifen kann. Der "Fahrschüler" darf also jünger als 16 Jahre alt sein.
|
#10
|
|||
|
|||
Naja, aber man darf den Schein ja auch erst am 16 Jahren machen...
|
#11
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich finde die können das gar nicht früh genug lernen. (Natürlich bin ich dabei immer auf "hab-acht".) Wir haben sogar schon Mann über Bord Manöver gelernt, man weiß ja nie... Gruß, David Geändert von Chaabo (16.10.2008 um 08:21 Uhr)
|
#12
|
||||
|
||||
Ich hab mal die gesetzlichen Bestimmungen herausgesucht. Danach muss man wohl unterscheiden zwischen
- dem Schiffsführer (Führerscheinpflicht) - dem Rudergänger (steuert eigenständig, Schiffsführer muss nur irgendwo an Bord sein), Anforderungen: Körperlich und geistig geeignet, mindestens 16 Jahre alt u.s.w. - dem "Fortbeweger" (keine Anforderungen, der Schiffsführer gilt als Rudergänger und muss permanent beaufsichtigen). § 2 (4) Sportbootführerschein VO Binnen Der Eigentümer oder Führer eines Sportbootes darf nicht anordnen oder zulassen, daß jemand das Boot führt, der nicht Inhaber der erforderlichen Fahrerlaubnis (Absatz 1) ist oder gegen den das Ruhen der Erlaubnis (§ 10a Abs. 1) vollziehbar angeordnet wurde.Ein Sportboot im Sinne dieser Vorschrift führt nicht, wer es unter Aufsicht des Inhabers einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart fortbewegt. In diesem Fall ist Führer allein der Beaufsichtigende. § 1.09 Binnenschifffahrtsstraßenordnung Besetzung des Ruders
Daraus schließe ich: Die am Steuer eines Sportbootes sitzende/stehende Person gleich welchen Alters ist dann nicht Rudergänger, wenn sie permanent beaufsichtigt wird. Es gelten keine Anforderungen (auch kein Mindestalter). @Jörg Kroatien weiß ich nicht, ist Holland ist Schiffsführer eines schnellen Motorbootes (>20km/h), wer am Steuer sitzt. Die kennen keinen Rudergänger.
|
#13
|
||||
|
||||
Ganz meine Meinung. Meine beiden Töchter (9 und 10 Jahre) fahren auch sehr häufig, auch über längere Strecken und leichte Manöver. Selbstverständlich stehe ich immer direkt daneben um im Fall eines Falles eingreifen zu können oder Fragen beantworten zu können.
__________________
Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#14
|
||||
|
||||
Meine Tochter fährt sehr gewissenhaft und vorrausschauend. Sie achtet auf entgegenkommende Boote die noch über hundert Meter weit weg sind und fragt in welche Richtung sie ausweichen soll. Das Ganze in Verdrängerfahrt.
|
#15
|
||||
|
||||
Wie gesagt, auf See kein Problem (wenn nix passiert), da gibt es beim Rudergänger den Alterszusatz mind. 16 Jahre nicht.
Binnen kann´s direkt Knöllchen geben. Meiner fährt auch schon gut.
__________________
gregor
|
#16
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber auch binnen gibts keine Knöllchen |
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Und du führst es selbst auf... Zitat:
Klar darf im Sinne des Gesetzgebers auch ein unter 16 Jähriger das Ruder mal anfassen, wenn du selbst am Ruder bist, aber es halt nicht übernehmen. Und du wirst z.B. doch keinen 14 Jährigen auf deinen Schoß setzen oder? Aber sitzt du daneben = Knöllchen.
__________________
gregor |
#18
|
||||
|
||||
also rechtlich gibt es eigentlich keinen interpretationsspielraum wie bereits geschrieben.
ich bin aber sicher , dass kein erpel ärger macht wenn nicht gerade der achtjährige an den blauen booten vorbei gleitet. also ich nehm meinen 8-ender immer vom steuer wenn ich sie sehe. auch erpel haben kinder.... und auch ein kleines maß an verständnis
__________________
Fortune hummel hummel, mors mors !! Gruß aus Hamburg
|
#19
|
||||
|
||||
Sehe ich prinzipiell auch so, vor allem, wenn er vernünftig fährt und offensichtlich ist, daß die Aufsichtspflicht ernst genommen wird (also der Bootsführer nicht auf der Sonnenliege oder in der Kabine weilt ), und wenn doch, hat er wahrscheinlich einen echt miesen Tag.
Aber wie du schon schreibst, die Gesetzessicht ist eindeutig. Wenn er kassieren will, kann er das Binnen schon tun.
__________________
gregor |
#20
|
||||
|
||||
Ich habe in Erinnerung (mal gelesen), daß es nicht zulässig sei, daß jemand ohne Befähigungsnachweis das Boot als "Werkzeug" führt. Demnach war das Mindestalter auch für jemanden, der nur Befehle /Anweisungen ausführt, in jedem Falle 16Jahre. Ausnahmen für Jugend-Sportveranstaltungen müßten beantragt werden.
Vielleicht finde ich den Schriebs ja wieder. Sollte es so ein Gesetz oder eine entsprechende Interpretation geben, dann ist das in meinen Augen äußerst weltfremdes Bürokratentum. Ich bin davon überzeugt, daß die Fähigkeit zum Führen eines Bootes als "Rudergänger" nichts mit Alter zu tun hat. Alter sehe ich als Kriterium für das Tragen von Verantwortung, für Strafmündigkeit. Der Schiffsführer hat in jedem Fall eindeutig die Verantwortung zu tragen. Er ist auch dafür verantwortlich, daß z.B. eine Geschwindigkeit gewählt wird, die der Rudergänger sicher beherrschen kann. Was mancher Mensch mit 8 Jahren begriffen hat und kann, das haben andere mit 80 noch nie draufgehabt.
|
#21
|
||||
|
||||
Wenn unser Hannes (5) in freiem Wasser am Lenkrad steht und den Gashebel bedient, dann sitze ich dahinter und greife notfalls helfend ein. Schließlich wollen wir ja mal irgendwann irgendwo hin.
Und was das Gesetz dazu sagt und ob man sich da jetzt hier um Kleinlichkeiten zanken muss, das ist mir völlig Brille. Hauptsache wir haben alle Spaß. Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#22
|
|||
|
|||
Zitat:
Punkt 3.2.3.2 Rudergänger im Sinne des § 1.09 BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV bleibt der Schiffsführer, der ebenso die Tätigkeit des Prüflings überwacht und sich in unmittelbarer Nähe des Ruders aufhält, so dass er jederzeit in der Lage ist, das Ruder selbst zu übernehmen und notwendige Anweisungen zu geben. Dies enthebt den Prüfer nicht von seiner Pflicht, in Notsituationen einzugreifen. Der Prüfling bestimmt nicht eigenverantwortlich den Kurs, da er das Sportboot nicht vom Ausgang zum Zielort steuern soll, sondern der Prüfer dem Prüfling im einzelnen die auszuführenden Manöver aufgibt. Also auch hier steht: Eine Person, die nicht eigenverantwortlich, sondern unter Aufsicht das Fahrzeug fortbewegt, ist weder Schiffsführer noch Rudergänger. |
#23
|
||||
|
||||
Nur sind wir keine ausgebildeten Prüfer des DSV, ich darf mich ja auch nicht in ein Fahrschulauto setzen. Hier steht klar Prüfer und nicht Inhaber eines Sportbootführerscheins. So ist imho diese Regelung nicht anwendbar.
Bermd
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#24
|
|||
|
|||
Bernd, bei meinen Prüfungen und denen meiner Töchter war Schiffsführer der Beauftragte der Bootsfahrschule. Dieser stand eingriffsbereit neben dem "Fahrenden". Der Prüfer stand abseits im Heck.
Mit dem Auto kannst du das eh nicht vergleichen, es gibt sowas wie das Fahrlehrergesetz nicht. Auch bei Ausbildungsfahrten ist der "Fahrende" nicht Rudergänger, sondern der Schiffsführer. Wer ausbilden darf und was die Ausbildung umfasst, ist ebenfalls nirgendwo geregelt. Es ist nur geregelt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Die Eigenschaft "Rudergänger" ist nur dann erfüllt, wenn diese Person eigenständig über Kurs und/oder Geschwindigkeit entscheiden kann. |
#25
|
|||||||
|
|||||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich würde es einfach nicht drauf ankommen lassen. Wenn Dir der Schein entzogen wird, wird's nur unnötig teuer. Also mach es so wie alle: erlaubt ist alles, solang man sich nicht erwischen lässt! (Das habe ich natürlich nie gesagt.)
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
|
Themen-Optionen | |
|
|