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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.10.2008, 21:21
Benutzerbild von JCM
JCM JCM ist offline
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Standard Gasprüfung an Bord und Prüfintervall

Kennt sich hier jemand mit Gasprüfungen aus? Wie sind die Fristen zur Überprüfung?
Hintergrund ist: die Gasprüfung an Bord ist am 7.6.08 fällig gewesen ( an der Gasanlage klebt ein Prüfaufkleber das 2008 eine neue Überprüfung fällig ist, ohne Monat) am 24.9.08 kam die WaschPo in Sassnitz an Bord und überprüfte die Zulassung und diverse Sicherheitseinrichtungen, im Zuge dieser Überprüfung wurde die abgelaufene Gasprüfung festgestellt und an die See BG weitergeleitet.
Zum dem Zeitpunkt als die Gasprüfung fällig war befand sich das Boot aber nicht in Deutschland und war zum Zeitpunkt der Überprüfung auch gerade erst wieder seit 12 Stunden zurück in Deutschland.

Grüße Jan
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  #2  
Alt 19.10.2008, 21:31
Benutzerbild von nini
nini nini ist offline
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hallo Jan,
alle 2 Jahre, Prüfumfang siehe
http://www.truma.com/truma05/de/tipps/detail_1247.html

Gruss Edi
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  #3  
Alt 19.10.2008, 23:15
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Jan,

für privat genutzte Boote ist (nach meiner Kenntnis) nur auf den Landesgewässern in Brandenburg und auf dem Bodensee eine wiederkehrende Prüfung der Gasanlage alle 2 Jahre gefordert. Genau heißt es dazu in der G 608: "nach Ablauf von 2 Jahren...".
Es ist natürlich auch möglich, dass die Prüfung von Hafenbetreibern gefordert wird.

Wird Euer Boot gewerblich genutzt? z.B. verchartert? Da gelten dann andere Bestimmungen die mir aber nicht geläufig sind.

Gruß
Charly
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  #4  
Alt 20.10.2008, 08:27
vindoede vindoede ist offline
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Moin Jan,

stellt sich die Frage wie Vera Mary fährt.
Nach Traditionsschiffverordnung ?
Als ausrüstungspflichtige Charteryacht ?
Als ausrüstungspflichtige Privatyacht ?

Waren zu dem Zeitpunkt der Kontrolle zahlende Gäste an Bord und wenn ja, wurde das von der WasPo festgestellt ?
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  #5  
Alt 20.10.2008, 08:28
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Hallo,

wenn an Bord eine Gasanlage betrieben wird, muss Sie alle 2 Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Es gilt das Datum im Prüfbuch. Die Plakette ist lediglich ein optischer Hinweis auf die anstehende Prüfung.
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  #6  
Alt 20.10.2008, 09:07
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Stefan13 Stefan13 ist offline
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Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn an Bord eine Gasanlage betrieben wird, muss Sie alle 2 Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Es gilt das Datum im Prüfbuch. Die Plakette ist lediglich ein optischer Hinweis auf die anstehende Prüfung.
Guten Morgen zusammen,

ich war bis jetzt immer der Meinung, dass es für Provatboote eine freiwillige Sache mit der Prüfung ist. Oder irre ich mich da jetzt?
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Sportliche Grüße
Stefan
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  #7  
Alt 20.10.2008, 09:10
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Ja, ist eine private Sache. Sollte aber etwas passieren, und die Anlage wurde nicht geprüft, hast Du ein Problem. Deine Versicherung lässt Dich dann nämlich wegen grober Fahrlässigkeit im Regen stehen. Sollten dabei Menschen verletzt werden, oder Schlimmeres, wirst Du den zuständigen Staatsanwalt persönlich kennen lernen.
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  #8  
Alt 20.10.2008, 09:47
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ja, ist eine private Sache. Sollte aber etwas passieren, und die Anlage wurde nicht geprüft, hast Du ein Problem. Deine Versicherung lässt Dich dann nämlich wegen grober Fahrlässigkeit im Regen stehen. Sollten dabei Menschen verletzt werden, oder Schlimmeres, wirst Du den zuständigen Staatsanwalt persönlich kennen lernen.
Was zu beweisen wäre...

Eine unterlassene freiwillige Prüfung ist maximal fahrlässig, aber ganz bestimmt nicht grob fahrlässig. Wobei ich da gar keine Fahrlässigkeit erkennen kann. Deine Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die korrekte Gasanlage und nicht auf einen Stempel in einem Buch.

Gruß

Andreas
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  #9  
Alt 20.10.2008, 12:12
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ja, ist eine private Sache. Sollte aber etwas passieren, und die Anlage wurde nicht geprüft, hast Du ein Problem. Deine Versicherung lässt Dich dann nämlich wegen grober Fahrlässigkeit im Regen stehen. Sollten dabei Menschen verletzt werden, oder Schlimmeres, wirst Du den zuständigen Staatsanwalt persönlich kennen lernen.
Hallo,

bitte zeige mir woher du das hast!

Eine Gasanlage egal ob privat oder gewerblich betrieben MUSS alle 2 Jahre geprüft werden. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber!

Das gilt für das Arbeitsblatt G 607 sowie G 608!

Gerade an Bord ist das lebenswichtig, da sich falsch ausströmendes Gas in der Bilge sammeln kann und dann dort auch verbleibt . Klar, wo soll es denn auch hin!!!
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  #10  
Alt 20.10.2008, 15:18
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Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
...
Eine Gasanlage egal ob privat oder gewerblich betrieben MUSS alle 2 Jahre geprüft werden. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber!
In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht was Du da behauptest?


Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Das gilt für das Arbeitsblatt G 607 sowie G 608!
Die Arbeitsblätter G 607 und G 608 sind -wie der Name schon sagt- Arbeitsblätter der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.). Diese Arbeitsblätter haben keinerlei gesetzlichen Charakter.

Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Gerade an Bord ist das lebenswichtig, da sich falsch ausströmendes Gas in der Bilge sammeln kann und dann dort auch verbleibt . Klar, wo soll es denn auch hin!!!
Da hast Du natürlich völlig recht. Aber keine Gasprüfung garantiert, dass die Anlage dann über 2 Jahre in Ordnung ist und nichts passieren kann. Deshalb ist es viel wichtiger entsprechend vorzusorgen z.B. mit Gaswarngeräten, die auch die Gaszufuhr automatisch abstellen wenn Gas ausströmt.
Und alle Heimwerker sollten sich die DIN EN ISO10239 besorgen bevor sie an der Gasanlage herumbasteln.

Die DIN EN ISO10239 (Kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggas-Anlagen (LPG))

ist in D eingeführt und beschreibt wie Gasanlagen auf Sportbooten eingebaut werden müssen. Gemäß dieser DIN ist zwar eine Prüfung vor Inbetriebnahme aber keine Wiederholungsprüfung notwendig.

Unabhängig davon, dass keine gesetzliche Verplichtung besteht, kann ich nur jedem empfehlen die Gasprüfung alle 2 Jahre von einem Sachkundigen durchführen zulassen. Aber man sollte nicht glauben dann sei für die nächsten 2 Jahre alles in Ordnung und es könne nichts passieren.


Gruß
Charly
Sachkundiger nach G 608
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  #11  
Alt 20.10.2008, 17:03
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Hallo Charly,

ich hab bei "buzer.de" folgendes gefunden:

http://www.buzer.de/gesetz/5200/a716...m=fl%FCssiggas



Dies ist nur ein Auszug, aber ich denke es passt schon.

Gruß
Sven
z. Z. nur Sachkundiger nach G607
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  #12  
Alt 20.10.2008, 17:07
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Das glaube ich nicht, da diese verordnung nur für "Gewerbliche" gilt. siehe hier: http://www.buzer.de/gesetz/5200/a71681.htm
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  #13  
Alt 20.10.2008, 17:30
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Hallo,
hast ja recht. Ich hab mal bei den Entensherrifs angerufen und die gefragt: Er meldet sich morgen.

Ich bin wirklich überrascht das, das nur für Gewerbliche gesetzlich geregelt ist und kann Charly nur zustimmen, die Anlage an Bord fachgerecht prüfen zu lassen.
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  #14  
Alt 20.10.2008, 18:33
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Ich glaube, dass ist Ländersache und deren Umsetzung des Gerätesicherheitsgesetzes.

Fakt ist:
In Brandenburg gilt auch für nicht zulassungpflichtige Sportboote eine regelmäßige Gas Prüfung im Umfang G607.


Quelle: LSchiffV §29
Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach §§ 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #15  
Alt 20.10.2008, 19:35
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Thalamegus Thalamegus ist offline
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Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Hallo,
hast ja recht. Ich hab mal bei den Entensherrifs angerufen und die gefragt: Er meldet sich morgen.

Ich bin wirklich überrascht das, das nur für Gewerbliche gesetzlich geregelt ist und kann Charly nur zustimmen, die Anlage an Bord fachgerecht prüfen zu lassen.

Hi Leute, ich bin über die verschiedenen Meinungen überrascht. Ich hatte früher mal einen Wohnwagen, mit dem TÜV muste ich auch damals (vor 20 Jahren) auch die Gasprüfung machen. Beim Auto ist auch nicht viel anders (LPG - Gasanlage). Ich spreche hier von "Privat" genutzten Fahrzeugen.

Binn ich mit meinem Auto im Ausland unterwegs, der TÜV läuft im Ausland ab und ich komme zurück nach Deutschland und werde erwischt, dann bin ich drann.

Aber nebenbei gefragt, ist Euch Eure Sicherheit so wenig wert? Da werden Ploter, Selbststeueranlagen, GPS, Navi Teile für Tausende Euro gekauft unter dem Deckmantel von "Sicherheit" damit PAPA was zum spielen hat und bei einer Gasprüfung für im Verhältniss von eine paar Euro wird - ENTSCHULDIGUNG - rumgezickt und nach dem Rechtlichem Hintergrund geforscht als wenn es um eine Doktorarbeit geht.

Wie schnell ist ein Schlauch porös, oder - was nicht pasieren sollte - eine Verschraubung gelockert. Macht es dann BUM hat 100% jeder seine Gasprüfung.

Entschuldigt bitte den barschen Ton, es ist aber so.


Jürgen der immer seine Gasprüfung machen lies.
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  #16  
Alt 20.10.2008, 20:03
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Hallo,
das Boot hat eine Traditionsschiff Zulassung und ein termin für die Gasprüfung ist natürlich schon gemacht.
Es geht auch gar nicht um die Frage ob die Gasprüfung sinnvoll ist oder ob man sich das sparen kann. Natürlich wird die Gasprüfung alle zwei Jahre erneuert, nur dieses Jahr war es eben durch den langen Auslandsaufenthalt nicht möglich die Prüfung Termingerecht durchzuführen. Mit dem Auto fährt man ja auch nicht 3 Monate vor dem Termin zum TÜV.
Mich hätte nur mal interessiert ob es da eine Frist innerhalb man dann die Nachprüfung machen kann ohne gegen Auflagen zu verstoßen. Bei Rettungsinseln gibt es z.B. die Regelung das der Prüftermin 6 Monate überzogen werden kann wenn die Insel im Winter in einem beheizten Lager aufbewahrt wird.

Grüße Jan
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  #17  
Alt 20.10.2008, 21:43
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Zitat:
Zitat von Thalamegus Beitrag anzeigen
Hi Leute, ich bin über die verschiedenen Meinungen überrascht. Ich hatte früher mal einen Wohnwagen, mit dem TÜV muste ich auch damals (vor 20 Jahren) auch die Gasprüfung machen. Beim Auto ist auch nicht viel anders (LPG - Gasanlage). Ich spreche hier von "Privat" genutzten Fahrzeugen.

Binn ich mit meinem Auto im Ausland unterwegs, der TÜV läuft im Ausland ab und ich komme zurück nach Deutschland und werde erwischt, dann bin ich drann.

Aber nebenbei gefragt, ist Euch Eure Sicherheit so wenig wert? Da werden Ploter, Selbststeueranlagen, GPS, Navi Teile für Tausende Euro gekauft unter dem Deckmantel von "Sicherheit" damit PAPA was zum spielen hat und bei einer Gasprüfung für im Verhältniss von eine paar Euro wird - ENTSCHULDIGUNG - rumgezickt und nach dem Rechtlichem Hintergrund geforscht als wenn es um eine Doktorarbeit geht.

Wie schnell ist ein Schlauch porös, oder - was nicht pasieren sollte - eine Verschraubung gelockert. Macht es dann BUM hat 100% jeder seine Gasprüfung.

Entschuldigt bitte den barschen Ton, es ist aber so.


Jürgen der immer seine Gasprüfung machen lies.
Hallo Jürgen,

Sicherheit und gesetzliche Vorschriften sind 2 Paar Schuhe.
Wenn Du mit dem Auto beim TÜV warst, kommst Du doch auch nicht auf die Idee dich um nichts mehr zu kümmern Du sagst dann doch auch nicht jetzt habe ich 2 Jahre Ruhe und dem Auto kann nichts passieren weil der vom TÜV doch nachgeschaut hat

Und weil das so ist, kann ich immer nur allen raten
1. die Gasanlage freiwillig überprüfen zu lassen,
2. weitere Schutzmaßnahmen einzubauen,
3. die Flaschen nur aufzudrehen wenn sie gebraucht werden,
4. nichts an der Anlage zu verändern wenn man nicht genau die DIN und die G 608 kennt.
5. mind. 1 mal im Monat selbst zu prüfen ob die Anlage dicht ist.

Einen plötzlich auftretenden Defekt kann kein Prüfer verhindern. Jeder der eine Gasanlage an Bord hat sollte sich der Gefahr bewusst sein. Und jeder der an seiner Gasanlage rumschrauben will oder Geräte austauscht, sollte vorher die DIN und die G 608 gelesen haben. Man kann sehr viel falsch machen wenn man es nicht besser weiß.
__________________
Charly
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  #18  
Alt 20.10.2008, 21:56
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Zitat:
Zitat von jan_matthaei Beitrag anzeigen
Hallo,
das Boot hat eine Traditionsschiff Zulassung und ein termin für die Gasprüfung ist natürlich schon gemacht.
Es geht auch gar nicht um die Frage ob die Gasprüfung sinnvoll ist oder ob man sich das sparen kann. Natürlich wird die Gasprüfung alle zwei Jahre erneuert, nur dieses Jahr war es eben durch den langen Auslandsaufenthalt nicht möglich die Prüfung Termingerecht durchzuführen. Mit dem Auto fährt man ja auch nicht 3 Monate vor dem Termin zum TÜV.
Mich hätte nur mal interessiert ob es da eine Frist innerhalb man dann die Nachprüfung machen kann ohne gegen Auflagen zu verstoßen. Bei Rettungsinseln gibt es z.B. die Regelung das der Prüftermin 6 Monate überzogen werden kann wenn die Insel im Winter in einem beheizten Lager aufbewahrt wird.

Grüße Jan
Hallo Jan,

ich kann Dir leider nicht sagen ob eine Gasprüfung für Euer Boot Pflicht ist. Da die Waschpo eine Meldung an die SeeBG machen wollte, könnte das aber sein.

Wenn denn von da aus eine Prüfung nach G 608 vorgeschrieben ist, hast Du Pech denn in der G 608 ist kein zeitlicher "Spielraum" nach "hinten" vorgesehen.
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Charly
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  #19  
Alt 20.10.2008, 22:07
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Hallo Jan,

ich kann Dir leider nicht sagen ob eine Gasprüfung für Euer Boot Pflicht ist. Da die Waschpo eine Meldung an die SeeBG machen wollte, könnte das aber sein.
Hallo Charly,
wir sind als Traditionsschiff natürlich verpflichtet eine Gasprüfung durchführen zu lassen, da bestand auch meinerseits kein Zweifel dran.

Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Wenn denn von da aus eine Prüfung nach G 608 vorgeschrieben ist, hast Du Pech denn in der G 608 ist kein zeitlicher "Spielraum" nach "hinten" vorgesehen.
Danke, das war genau die Info nach der ich gefragt hatte

Grüße Jan
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  #20  
Alt 20.10.2008, 22:50
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Zitat:
Zitat von jan_matthaei Beitrag anzeigen
Hallo,
das Boot hat eine Traditionsschiff Zulassung und ein termin für die Gasprüfung ist natürlich schon gemacht.
Es geht auch gar nicht um die Frage ob die Gasprüfung sinnvoll ist oder ob man sich das sparen kann. Natürlich wird die Gasprüfung alle zwei Jahre erneuert, nur dieses Jahr war es eben durch den langen Auslandsaufenthalt nicht möglich die Prüfung Termingerecht durchzuführen. Mit dem Auto fährt man ja auch nicht 3 Monate vor dem Termin zum TÜV.
Mich hätte nur mal interessiert ob es da eine Frist innerhalb man dann die Nachprüfung machen kann ohne gegen Auflagen zu verstoßen. Bei Rettungsinseln gibt es z.B. die Regelung das der Prüftermin 6 Monate überzogen werden kann wenn die Insel im Winter in einem beheizten Lager aufbewahrt wird.

Grüße Jan
Rein formal hast Du da mit Zitronen gehandelt.

Hast Du schon von der SeeBg gehört oder eine Ticket bekommen ?
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  #21  
Alt 20.10.2008, 23:20
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Zitat:
Zitat von vindoede Beitrag anzeigen
Rein formal hast Du da mit Zitronen gehandelt.

Hast Du schon von der SeeBg gehört oder eine Ticket bekommen ?
Ja, beides ist aber halb so schlimm da die Gasprüfung auch schon erledigt ist und sonst war ja bei der Überprüfung alles ok.

Grüße Jan
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  #22  
Alt 21.10.2008, 08:14
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OT

IMHO
Gilt nicht "unverzüglich" bei nachweisbarem Einsatz im Ausland?

Wie soll ein Weltumrunder sonst makellos in deutsche Gewässer eintreffen?

Er muss nur den Nachweis führen können, sich unverzüglich um das Einhalten der bestehenden Rechte gekümmert zu haben.

Z.B. Zeitnahe terminliche Absprache mit einer Prüffirma.


Beim Auto und dessen Rückführung ist es so, dass man sich einen HU Termin im Vorfeld holt und diesen auf direktem Wege, unbeschadet wahrnehmen kann.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #23  
Alt 21.10.2008, 08:41
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
OT

IMHO
Gilt nicht "unverzüglich" bei nachweisbarem Einsatz im Ausland?

Wie soll ein Weltumrunder sonst makellos in deutsche Gewässer eintreffen?

Er muss nur den Nachweis führen können, sich unverzüglich um das Einhalten der bestehenden Rechte gekümmert zu haben.

Z.B. Zeitnahe terminliche Absprache mit einer Prüffirma.


Beim Auto und dessen Rückführung ist es so, dass man sich einen HU Termin im Vorfeld holt und diesen auf direktem Wege, unbeschadet wahrnehmen kann.
Darüber kann man sicher diskutieren. Nach Traditionsschiffverordnung hat man sich aber nach zähem Verhandeln darauf geeinigt die Anforderungen der Heimatländer anzuerkennen. Das musste man als grossen Erfolg ansehen. (Die Erklärung der Hintergründe sprengt hier den Rahmen)
Im Umkehrschluss muss man halt akzeptieren, dass ein Schiff zu jedem Zeitpunkt nach den Erfordernissen der Traditionsschiffverordnung beurteilt wird. (So zumindest die Interpretation der SeeBg)
(Die SeeBG ist nach Erlass des Bundesverkehrsministerium ausstellende Behörde für das Traditionsschiffszeugnis)
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  #24  
Alt 22.10.2008, 08:57
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass ist Ländersache und deren Umsetzung des Gerätesicherheitsgesetzes.

Fakt ist:
In Brandenburg gilt auch für nicht zulassungpflichtige Sportboote eine regelmäßige Gas Prüfung im Umfang G607.


Quelle: LSchiffV §29
Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach §§ 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.
ich dacht das die G 607 nur für Fahrzeuge gilt und G 608 für Schiffe oder irre ich da
Gruß Bernd
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  #25  
Alt 22.10.2008, 10:50
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
ich dacht das die G 607 nur für Fahrzeuge gilt und G 608 für Schiffe oder irre ich da
Gruß Bernd

Uuuups stimmt!


  • Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G607 (DIN EN 1949)
  • Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Sportbooten nach DVGW-Arbeitsblatt G608 (DIN EN ISO 10239)
  • Prüfungen von Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen BGV D34.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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