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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 26.10.2008, 12:43
bodo48 bodo48 ist offline
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Standard Ärger mit der "Potvrda" in Kroatien??

Hallo,

habe schon öfter über die Wichtigkeit der polizeilichen Anmeldung (Potvrda) gelesen. Ich habe diese Anmeldung seit Jahren ignoriert, für mich ist das ein Relikt aus Titos Zeiten. Ich denke, wer in die EU will, soll sich von solchem Unfug erst mal verabschieden.
In diesem Sommer habe ich dann doch mal versucht, mich für einen Tag anzumelden. Ich habe im Vorfeld mehrere Kroaten gefragt, wie das geht. Die haben übereinstimmend noch nie was davon gehört.
Ich bin dann nach Rab-Stadt gefahren und habe zunächst den Kassierer am Hafen gefragt, wo ich diese Anmeldung bekomme. Der hatte das wohl auch noch nie gehört und hat mich schließlich zum Hafenamt geschickt. Im Hafenamt hatten sie keine Ahnung, was ich überhaupt wollte und wußten auch nicht wo. Ich bin dann nach weiterem Suchen in einer Touristeninformation gelandet. Das Mädel dort wußte mit meinem Anliegen auch erst nichts anzufangen, fand dann aber nach mehreren Telefonaten doch eine Möglichkeit, diese Potvrda auszustellen. Hat mich dann mit einem Zahlschein zur Bank geschickt, wo ich nochmal ca. 1/2 Std. verbracht habe.
Fazit: Fast 2 Stunden zzgl. An- und Abfahrt für 1 Tag Anmeldung. Eines ist klar: Wenn ich irgendwo in einer Bucht ankere, fahre ich mit Sicherheit nicht nochmal in den nächsten Hafen zur Anmeldung und vergeude damit 1/2 Tag meines wertvollen Urlaubs.
Ich bin der Meinung, dass ich mit Anmeldung meines Bootes beim Hafenamt genügend angemeldet bin.

Ich habe diese Anmeldeaktion übrigens gemacht, weil in den Buchten auf Rab ständig die Polizei patroullierte und kontrollierte. Das habe ich in Kroatien noch nirgends erlebt. Nachdem ich von Rab weitergefahren bin, habe ich 3 Wochen kein Polizeiboot im Einsatz mehr gesehen.

Mich würde interessieren, ob von euch schon mal jemand tatsächlich bei einer Kontrolle Ärger wegen fehlender "Potvrda" hatte.

Ich vermute stark, dass die Polizei da genauso ahnungslos und unwissend ist wie alle anderen.

Gruß
Bodo
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  #2  
Alt 26.10.2008, 14:40
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hilgoli hilgoli ist offline
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wie übernachtest du denn in HR , normalerweise gibt es die Potvrada direkt vom Vermieter etc.

Hotel, Pension, Fewo udn Camoingplatz an der Reception oder durch den Vermieter,

in der Marina ebenfalls bei der der Anmeldung an der Recption oder Pförtner.

In Punat sage ich bei der Ankunft nur wie lange ich im Land bleibe und bekomme sofort die Potvrada , das dauert max 1-2 Minuten und damit weniger lang länger als jedes Anmelden in einem Hotel und darüber lese ich hier udn anderswo keien BEschwerden.
Das gleiche gilt für die andernen Behördenzwänge über die immer so gejammert wird. Ich benötige pro Jahr max ca 10-15 Minuten für alles zusammen: Potvrada ( Marina) und Vignette inkl Personenliste( Hafenkapitän). Am Flughafen stehe ich jedesmal doppelt solange in der Schlange wenn ich meien Bordkarte abholen........................
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Gruß Olli
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  #3  
Alt 26.10.2008, 14:49
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Das ist ja interessant mit dieser Potvrada .... hab ich noch nie von gehört. Hat das was mit der zu entrichtenden "Taxe" von einem Kuna pro Person und Tag zu tun ? Wenn ja, dann bin ich dieses Jahr eine Woche "schwarz" umher gefahren. Danach zwei Wochen in Fewo, die haben das ja dann erledigt, zumindest hab ich es bei der Abrechnung der Fewo bezahlt.
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Gruss - Peter

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  #4  
Alt 26.10.2008, 15:17
otok otok ist offline
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habe mich in den letzten 25 Jahren noch nirgends gesondert angemeldet
in Marinas und Stadthafen wird die wird die Kurtaxe automatisch bezahlt
in Buchten hatte ich auch noch nie Probleme
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #5  
Alt 26.10.2008, 15:25
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Hallo,

habe schon öfter über die Wichtigkeit der polizeilichen Anmeldung (Potvrda) gelesen. Ich habe diese Anmeldung seit Jahren ignoriert, für mich ist das ein Relikt aus Titos Zeiten. Ich denke, wer in die EU will, soll sich von solchem Unfug erst mal verabschieden.
Das ist keine Relikt uas Titos Zeiten, sondern ein völlig normaler Vorgang. Was das mit der EU zu tun haben soll ist wohl Dein eheimnis, über das Du uns ja mal aufklären könntest.

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Ich bin dann nach weiterem Suchen in einer Touristeninformation gelandet. Das Mädel dort wußte mit meinem Anliegen auch erst nichts anzufangen, fand dann aber nach mehreren Telefonaten doch eine Möglichkeit, diese Potvrda auszustellen.
Daß das Mädchen bei der Touristinformation angeblich nichts davon gewußt haben soll halte ich für eine reine Schutzbehauptung bzw. Ausrede Deinerseits.

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Fazit: Fast 2 Stunden zzgl. An- und Abfahrt für 1 Tag Anmeldung.
Hättest Du Dich über Gepflogenheiten in Deinem Urlaubsland informiert, dann würdest Du gewusst haben, daß man für diese Anmeldung 24 Std. Zeit hat und Du höchstwahrscheinlich deshalb mit Zitronen gehandelt hast !
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (26.10.2008 um 15:33 Uhr)
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  #6  
Alt 26.10.2008, 15:37
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mit der Kurtaxe hat die Potvrada nur indirekt zu tun.

Es ist der Nachweis der polizeilichen Anmeldung und dient u.a. daz festzustellen ob sich jemand ohne Visum länger als 6 Monate im Land aufhält.
Über Jahrzehnte hat niemand danach gefragt, aber seit 2-3 Jahren wird die Potvrada bei eeiner polizeilichen Kontroller verlangt und überprüft. Ohne dieses Dokument geht es vor den Schnellrichter und kostet dann eine empfindliche Strafe.
Dieses Thema ohne Info wieder zum "Muss" zu machen und fehlende Anmeldungen hart zu bestrafen war natürlich wieder ein Riesenbock der kroatischen behörden.
Wenn man`s aber weiß ist es total unproblematisch und entgegen erster Befürchtungen muss man sich beim Törn nicht in jeder Bucht neu anmelden sonder erst reicht die Anmeldung der Heimatmarina für die gesamte Zeit.
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Gruß Olli
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  #7  
Alt 26.10.2008, 15:41
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das ist keine Relikt uas Titos Zeiten, sondern ein völlig normaler Vorgang. Was das mit der EU zu tun haben soll ist wohl Dein eheimnis, über das Du uns ja mal aufklären könntest.

Daß das Mädchen bei der Touristinformation angeblich nichts davon gewußt haben soll halte ich für eine reine Schutzbehauptung bzw. Ausrede Deinerseits.

Hättest Du Dich über Gepflogenheiten in Deinem Urlaubsland informiert, dann würdest Du gewusst haben, daß man für diese Anmeldung 24 Std. Zeit hat und Du höchstwahrscheinlich deshalb mit Zitronen gehandelt hast !
Nana Fred das die Kroaten diesen NAchweis nach sehr langem Dornröschenschlaf wieder aus dem Hut gezaubert haben und damit Einheimsche udn Touris gleichermaßen verwirrt haben kann nun wirklich niemand bestreiten. Es war bis 07-08 für viele Touris praktisch unmöglich sich anzumelden weil das Dokument niemand kannte.
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Gruß Olli
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  #8  
Alt 26.10.2008, 15:49
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Ich verstehe diese Aufregung nicht, dass man sich in Kroatien nach der Einreise bzw. nach einem Ortswechsel innerhalb von 24 Stunden anzumelden hat.
Solche Vorschriften bestehen doch in ähnlicher Form auch in Deutschland, Österreich usw. auch. Da hat man im Hotel bzw. Beherbergungsbetrieb bei der Ankunft auch einen Meldezettel (heute teilweise schon elektronisch) auszufüllen, der der zuständigen Gemeinde zu übermitteln ist.

Hier ein wahllos herausgehobenes Beispiel, wo sich auch Sportbootfahrer anzumelden haben.
http://www.wenningstedt.de/web/print...gabe/index.php

In der Praxis ist es in HR einerseits nicht leicht bzw.undurchführbar, die polizeiliche Anmeldung in einem Touristbüro ,ohne Kurtaxenbezahlung durchzuführen. Anderseits wird man in einer Polizeidienststelle in der Regel abgewimmelt, indem sie auf das Touristbüro verweisen. Ich hatte vor Jahren in Rab einmal einen derartigen Versuch gemacht, den ich nicht mehr wiederholt habe.

Jetzt melde ich mich als Trailerbootfahrer bei der Ankunft im nächsten Touristbüro für einen oder mehrere Tage an, habe meine Meldebestätigung in der Tasche und ein ruhiges Gewissen.
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Gruß Werner
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  #9  
Alt 26.10.2008, 15:56
bodo48 bodo48 ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das ist keine Relikt uas Titos Zeiten, sondern ein völlig normaler Vorgang. Was das mit der EU zu tun haben soll ist wohl Dein eheimnis, über das Du uns ja mal aufklären könntest.

Daß das Mädchen bei der Touristinformation angeblich nichts davon gewußt haben soll halte ich für eine reine Schutzbehauptung bzw. Ausrede Deinerseits.

Hättest Du Dich über Gepflogenheiten in Deinem Urlaubsland informiert, dann würdest Du gewusst haben, daß man für diese Anmeldung 24 Std. Zeit hat und Du höchstwahrscheinlich deshalb mit Zitronen gehandelt hast !
Du bist ja ein ganz Schlauer.

Nenn mir doch mal einen EU-Staat, in dem du dich ständig neu polizeilich anmelden mußt. Ist mir noch nirgends begegnet.
Ich war schon zu Titos Zeiten in Jugoslawien, da war "Potvrda" ein wichtiges Thema. Hat sich nix geändert in dem Punkt.

Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
mit der Kurtaxe hat die Potvrada nur indirekt zu tun.

Es ist der Nachweis der polizeilichen Anmeldung und dient u.a. daz festzustellen ob sich jemand ohne Visum länger als 6 Monate im Land aufhält.
Über Jahrzehnte hat niemand danach gefragt, aber seit 2-3 Jahren wird die Potvrada bei eeiner polizeilichen Kontroller verlangt und überprüft. Ohne dieses Dokument geht es vor den Schnellrichter und kostet dann eine empfindliche Strafe.
Dieses Thema ohne Info wieder zum "Muss" zu machen und fehlende Anmeldungen hart zu bestrafen war natürlich wieder ein Riesenbock der kroatischen behörden.
Wenn man`s aber weiß ist es total unproblematisch und entgegen erster Befürchtungen muss man sich beim Törn nicht in jeder Bucht neu anmelden sonder erst reicht die Anmeldung der Heimatmarina für die gesamte Zeit.
Woher hast du die Information? Wirklich aus verläßlicher Quelle?

Ich habe keine Heimatmarina. Bei mir gehts mit dem Trailer zum Kran und dann wird nur noch in Buchten geankert.
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  #10  
Alt 26.10.2008, 15:57
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
mit der Kurtaxe hat die Potvrada nur indirekt zu tun.

Es ist der Nachweis der polizeilichen Anmeldung und dient u.a. daz festzustellen ob sich jemand ohne Visum länger als 6 Monate im Land aufhält.
Über Jahrzehnte hat niemand danach gefragt, aber seit 2-3 Jahren wird die Potvrada bei eeiner polizeilichen Kontroller verlangt und überprüft. Ohne dieses Dokument geht es vor den Schnellrichter und kostet dann eine empfindliche Strafe.
Dieses Thema ohne Info wieder zum "Muss" zu machen und fehlende Anmeldungen hart zu bestrafen war natürlich wieder ein Riesenbock der kroatischen behörden.
Wenn man`s aber weiß ist es total unproblematisch und entgegen erster Befürchtungen muss man sich beim Törn nicht in jeder Bucht neu anmelden sonder erst reicht die Anmeldung der Heimatmarina für die gesamte Zeit.
Als Trailerbootfahrer hab ich keine Heimatmarina und krane vieleicht noch nicht einmal in einer Marina, sondern irgend wo (z.B. Rab - Supetarska - gelber Kran oder Sukosan - in der kleinen Werft mit Autokran) Wo bekomme ich dann diese Anmeldung?
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Gruss - Peter

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  #11  
Alt 26.10.2008, 16:01
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Es war bis 07-08 für viele Touris praktisch unmöglich sich anzumelden weil das Dokument niemand kannte.
Das kannte deshalb /fast) niemand, weil es von Hotels, Ferienwohnungsinhabern, Cammpingplätzen, Marinas usw. immer automatisch gemacht wurde. Existend war es trotzdem schon immer, auch wenn Dir das vielleicht nicht (mehr) in Erinnerung ist. Vor etwa 4 Jahren wurde mein Grundstücksnachbar sehr empfindlich bestraft, weil er Gäste bei sich hatte, die nicht angemeldet und damit auch keine Kurtaxe entrichtet haben. Insofern hängen die beiden Dinge sehr wohl zusammen da es eine Touristenpolizei gibt, die entsprechende Kontrollen macht.
Obwohl ich längst keine Kurtaxe mehr bezahle melde ich mich immer sofort an, wenn ich in Medulin bin !
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  #12  
Alt 26.10.2008, 16:02
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse Beitrag anzeigen
Als Trailerbootfahrer hab ich keine Heimatmarina und krane vieleicht noch nicht einmal in einer Marina, sondern irgend wo (z.B. Rab - Supetarska - gelber Kran oder Sukosan - in der kleinen Werft mit Autokran) Wo bekomme ich dann diese Anmeldung?
Diese Anmeldung kannst Du in einem Touristbüro machen, wo Du ins Wasser gehst. Dort meldest Du Dich für den Urlaubszeitraum an und alles ist gut ....

Nicht vergessen : immer die Anmeldebestätigung mitführen !
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  #13  
Alt 26.10.2008, 16:06
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Hallo,

ich bin häufig in Deutschland und Österreich unterwegs und habe noch bei jeder Übernachtung in einem Hotel oder Gasthof eine polizeiliche Anmeldung ausfüllen müssen. Das war schon vor der EU so und ist auch heute noch so. Komischerweise regt sich darüber niemand auf und ich habe auch noch keine Beschwerden darüber gelesen.
Die Anmeldung in Kroatien bzw. früher in Jugoslwawien kenne ich, seit ich das erste mal dort war (1977). Schwierigkeiten gab es bei der Anmeldung in einem Touristbüro oder in einer Marina nie, die Leute wussten immer, was ich wollte. Heute bekomme ich das Potvrada in meiner Marina quasi automatisch, ich brauche es nur an der Rezeption abzuholen und es reicht für die gesamte angegebene Aufenthaltsdauer.
Wenn ich in Deutschland nacheinander in sechs verschiedenen Hotels absteige, fülle ich auch sechs mal ein Anmeldeformular aus. Da frage ich mich schon, was die bessere Lösung ist. Aber ist eben leicht, den Kroaten ihre sozialistische Vergangenheit vorzuwerfen.

Gruß

Peter
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  #14  
Alt 26.10.2008, 16:06
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Die Praxis ist doch so,du hast eine Wohnung gemietet,kommst am Anreisetag an,giebst dem Vermieter deinen Pass zwecks Anmeldung und bekommst ihn am nächsten Tag zurück.Kein Zettel,keine Anmeldebescheinigung,das war wars.


Gruss Nobi
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  #15  
Alt 26.10.2008, 16:10
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Zitat:
Zitat von Galaxy 1860 Beitrag anzeigen
Die Praxis ist doch so,du hast eine Wohnung gemietet,kommst am Anreisetag an,giebst dem Vermieter deinen Pass zwecks Anmeldung und bekommst ihn am nächsten Tag zurück.Kein Zettel,keine Anmeldebescheinigung,das war wars.
Wenn du in einem Hotel oder in einer Wohnung eingemietet bist, kannst du ja jederzeit darauf verweisen.
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  #16  
Alt 26.10.2008, 16:22
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Galaxy 1860 Beitrag anzeigen
.Kein Zettel,keine Anmeldebescheinigung,das war wars.


Gruss Nobi
Da würde ich aber vorsichtig sein.

Nachstehend ein Schreiben der Kroatischen Zentrale für Tourismus mit der Bitte, die Anmeldung zu überprüfen. (Diesen Beitrag hatte Herbert schon einmal eingestellt).


Hallo,
vielleicht klären sich viele Fragen wenn ihr diesen Auszug aus der Web-site der Kroatischen Zentrale für Tourismus durchlest:

Gruß

Wichtige Mitteilung für Touristen, die sich in Kroatien aufhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Anmeldung des Aufenthalts und die Entrichtung einer Kurtaxe sind für in- und ausländische Gäste gemäß dem Kurtaxengesetz sowie gemäß dem Gesetz über die Bewegung und den Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern verpflichtend.

Überprüfen Sie, ob Sie angemeldet sind!

Wir möchten Sie bitten, im Interesse Ihres Komforts und wegen der Befolgung der Gesetze zu prüfen, ob Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts angemeldet sind, vom Tag Ihrer Ankunft bis zum Tag Ihrer Abreise.

Jeder Anbieter von Beherbergungsleistungen ist verpflichtet, den Aufenthalt seiner Gäste anzumelden, eine Bestätigung über die Aufenthaltsanmeldung für jeden Gast in irgendeinem der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Aparthotels, Touristensiedlungen, Apartments, Campingplätze, Pensionen, Herbergen, Jugendherbergen, Privatunterkünfte, Yachthäfen u. a.) zu besitzen, sowie diese auf Anfrage des Gastes vorzuweisen.

Die Prüfung Ihrerseits ist besonders wichtig und notwendig, wenn Sie eine private Unterkunft haben, nicht nur wegen der Qualität des Services und Ihrer persönlichen Sicherheit, sondern auch, um die illegale Arbeit jener Einheimischer zu verhindern, die für das Angebot von Beherbergungsleistungen nicht gesetzlich registriert sind.

Falls Sie sich außerhalb der gewerblichen Beherbergungsbetriebe aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeidirektion oder -station selbst anzumelden!

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entgegenkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Ihre Kroatische Zentrale für Tourismus

Auszug aus dem KURTAXENGESETZ (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 35/95; 52/95; 64/00)

Artikel 1

Einwohner, die in einem Touristenort außerhalb ihres Wohnsitzes eine Übernachtungsdienstleistung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem die gastgewerbliche oder touristische Tätigkeit betrieben wird (nachstehend Unterkunftsobjekt genannt), sind verpflichtet, eine Kurtaxe zu entrichten. Als Unterkunftsobjekt im Sinne dieses Gesetzes gelten: ein Hotel, eine Pension, ein Motel, ein touristisches Apartment, ein Erholungszentrum, ein Erholungszentrum für Kinder und Jugendliche, ein Campinghaus und eine Ferienwohnung, ein Mietzimmer, ein Kurort, eine Berghütte, ein Quartier, ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus (Ankerplatz, Anlegeplatz, touristischer Hafen, Yachthafen und Nautikzentrum) sowie alle sonstigen Objekte, in denen Übernachtungsdienstleistungen für Einwohner angeboten werden.

Artikel 2

Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem Ferienort und alle Personen, die sich in diesem Haus oder in dieser Wohnung aufhalten. Die Personen aus Absatz 1 dieses Artikels haben eine Kurtaxe dann zu entrichten, wenn sie sich in diesem Ferienhaus oder dieser Ferienwohnung im jeweiligen Ferienort im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September aufhalten. Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Wasserfahrzeugs, das sich am Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, wenn er sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhält, sowie alle Personen, die sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhalten. Als Ferienhaus oder Ferienwohnung aus Absatz 1 dieses Artikels gilt jedes Gebäude oder jede Wohnung, die saisonal oder gelegentlich benutzt wird. Als Ferienhaus im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Wirtschaftsgebäude, die zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen u. ä. dienen.

Artikel 3

Der Kurtaxpflicht unterliegen nicht:
1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
2. Blinde und Gehörlose sowie körperlich Behinderte,
3. Teilnehmer an Schulausflügen, die von schulischen Einrichtungen veranstaltet werden,
4. Personen, die von einer Gesundheitseinrichtung in einen Kurort zur Behandlung eingewiesen wurden,
5. langjährige Stammgäste im jeweiligen Ferienort, die sich um die Förderung des Tourismus verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Ortsausschusses, und nach einem Sonderbeschluss des Fremdenverkehrsrats des jeweiligen Fremdenverkehrsverbands,
6. Mitarbeiter des Innen- sowie des Verteidigungsministeriums, wenn sie in einem Unterkunftsobjekt übernachten und sich in der Ausübung einer amtlichen Funktion befinden,
7. Saisonarbeiter mit angemeldetem Aufenthalt im jeweiligen Ferienort,
8. Reisende auf einem Passagierschiff im internationalen Seeverkehr, wenn sich das Schiff am Ankerplatz oder am Liegeplatz in einem Hafen befindet,
9. Eigentümer eines authentischen alten Familienhauses, das durch Vererbung von einem Erblasser erworben wurde, der seinen Wohnsitz im jeweiligen Ferienort hatte, sowie seine Familienangehörigen, wenn sie sich in diesem Haus aufhalten.

Artikel 4

Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50% der Kurtaxe.

Artikel 5

Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes und seine engen Familienangehörigen zahlen 70% der Kurtaxe. Als enge Familienangehörige des Eigentümers eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gelten im Sinne dieses Gesetzes sein Ehepartner, seine Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.

Artikel 5a

Personen, die sich auf einem Wasserfahrzeug aufhalten, während sich dieses an einem Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, entrichten die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. Ein Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus ist im Sinne dieses Gesetzes ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, der aufgrund eines Pachtvertrags über einen Zeitraum von einem Jahr benutzt wird. Die Jahrespauschale aus Absatz 1 dieses Artikels hat der Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus in einem einmaligen Betrag für alle Personen zu entrichten, die sich auf dem Wasserfahrzeug aufhalten. Die Höhe der Jahrespauschale der Kurtaxe für die Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien festgelegt.

Artikel 5b

Eine juristische und natürliche Person, die die Leistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbietet, ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweils laufenden Jahres ans Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, der Stadt oder ans Fremdenverkehrsamt des Ortes die Angaben über die abgeschlossenen Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, und zwar die Bezeichnung und die Zulassungsnummer des Wasserfahrzeugs, den Vor- und Nachnamen sowie die persönliche ID-Nummer oder die Reisepass-Nummer des Inhabers des Wasserfahrzeugs vorzulegen. Die juristische und natürliche Person aus Absatz 1 dieses Artikels ist verpflichtet, an die Fremdenverkehrsämter aus Absatz 1 dieses Artikels, jede Änderung der Angaben bezüglich der Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus sowie jeden neuen Pachtvertrag über einen Dauerliegeplatz spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eintritts der jeweiligen Änderung bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses anzumelden.

Artikel 6

Die Kurtaxe wird pro Übernachtung erhoben, soweit durch dieses Gesetz nicht anders bestimmt. Die Kurtaxe wird unter den gleichen Bedingungen auch von ausländischen Staatsbürgern entrichtet. Auf ausländische Staatsbürger finden die Bestimmungen aus Artikel 5 und 12 dieses Gesetzes keine Anwendung.

Artikel 7

Die Personen aus Artikel 3 Punkt 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 dieses Gesetzes belegen ihren Anspruch auf die Befreiung von der Entrichtung der Kurtaxe, und die Personen aus Artikel 4 und 5 belegen ihren Anspruch auf die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe durch Bescheinigungen entsprechender Ämter, durch ärztliche Atteste und ähnliche Dokumente sowie durch den Ausweis eines Bürgerverbandes.

Artikel 8

Die Höhe der Kurtaxe wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien in der ersten Hälfte des jeweils laufenden Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Den Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison in Ferienorten legt der Tourismusminister auf Vorschlag der Gespanschaftsversammlung fest.

Artikel 11

Juristische und natürliche Personen, die Übernachtungsleistungen in Unterkunftsobjekten anbieten, fordern die Kurtaxe gleichzeitig mit der Erhebung der erbrachten Leistung ein. "Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die einen Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus in Pacht geben; sie stellen die Rechnung für die Kurtaxe in einem Pauschalbetrag gleichzeitig mit der Rechnung für die Entrichtung des Pachtzinses für einen Dauerliegeplatz aus." In der Rechnung für erbrachte Leistungen aus Absatz 1 dieses Artikels ist der Betrag der erhobenen Kurtaxe besonders auszuweisen, und im Fall aus Artikel 3 dieses Gesetzes ist die Grundlage für die Befreiung von deren Entrichtung anzugeben, während in Fällen aus Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes auch die Grundlage für die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe anzugeben ist.

Artikel 14

Juristische und natürliche Personen, die in einem Unterkunftsobjekt eine Übernachtungsleistung anbieten, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Anreise beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes alle Personen anzumelden, für die eine Übernachtungsleistung in einem Unterkunftsobjekt erbracht wird, sowie innerhalb von 24 Stunden ihren Aufenthalt abzumelden. " Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die die Dienstleistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbieten; sie sind nicht verpflichtet, den Aufenthalt der auf dem Wasserfahrzeug verweilenden Personen anzumelden, solange sich dieses Wasserfahrzeug am Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet.". Eigentümer aus Artikel 2 dieses Gesetzes sind verpflichtet, innerhalb der Frist aus Absatz 1 dieses Artikels beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes ihren Aufenthalt oder den Aufenthalt aller anderen Personen anzumelden, sowie ihren Aufenthalt abzumelden. Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes ist verpflichtet, den Aufenthalt der Personen nur im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September anzumelden.

Auszug aus dem GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE BEWEGUNG VON AUSLÄNDISCHEN STAATSBÜRGERN (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 53/91, 22/92)

Artikel 1

Als ausländische Staatsbürger gelten im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht kroatischer Staatsangehörige sind.

Artikel 61

Juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsleistungen für ausländische Staatsbürger erbringen, und Personen, zu denen ausländische Staatsbürger zu Besuch kommen, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Unterkunftsleistung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Anreise der ausländischen Staatsbürger den Aufenthalt dieser ausländischen Staatsbürger bei der zuständigen Stelle zu melden. Ausländische Staatsbürger, die die Unterkunftsleistungen aus Absatz 1 dieses Artikels nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Einreise in die Republik Kroatien ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzumelden, bzw. innerhalb von 24 Stunden ab der Änderung des Aufenthaltsortes bzw. ab dem Zeitpunkt der Änderung der Wohnadresse im Aufenthaltsort den Aufenthalt und die Änderung der Wohnadresse anzumelden. Der Aufenthalt ausländischer Staatsbürger kann auch über Tourismusagenturen bzw. Reisebüros angemeldet werden.

Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks



Die Bedeutung der Ausführungen des letzten Absatzes sind für mich nicht verständlich. Heißt es doch, dass "ausländische Staatsangehörige, die ..............einreisen, im Hafenamt die An-u.Abmeldung des Aufenthaltes mit dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde......"
Reicht jetzt doch das Hafenamt, oder wie ist dies gemeint?
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Gruß Werner

Geändert von Flipperskipper (26.10.2008 um 19:34 Uhr)
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  #17  
Alt 26.10.2008, 16:26
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Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin häufig in Deutschland und Österreich unterwegs und habe noch bei jeder Übernachtung in einem Hotel oder Gasthof eine polizeiliche Anmeldung ausfüllen müssen. Das war schon vor der EU so und ist auch heute noch so. Komischerweise regt sich darüber niemand auf und ich habe auch noch keine Beschwerden darüber gelesen.
Die Anmeldung in Kroatien bzw. früher in Jugoslwawien kenne ich, seit ich das erste mal dort war (1977). Schwierigkeiten gab es bei der Anmeldung in einem Touristbüro oder in einer Marina nie, die Leute wussten immer, was ich wollte. Heute bekomme ich das Potvrada in meiner Marina quasi automatisch, ich brauche es nur an der Rezeption abzuholen und es reicht für die gesamte angegebene Aufenthaltsdauer.
Wenn ich in Deutschland nacheinander in sechs verschiedenen Hotels absteige, fülle ich auch sechs mal ein Anmeldeformular aus. Da frage ich mich schon, was die bessere Lösung ist. Aber ist eben leicht, den Kroaten ihre sozialistische Vergangenheit vorzuwerfen.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Daß du dich im Hotel anmelden mußt, ist doch klar. Schließlich brauchen die deine Adresse, wenn du die Zeche prellst oder so. Aber läuft du z.B. in Österreich mit einer Meldebescheinigung rum, die du bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen mußt, unter Androhung hoher Strafen? Solch einen Unfug gibts nur in Kroatien. Ich bin viele Jahre in ganz Europa mit dem Wohnmobil unterwegs gewesen, habe meist frei übernachtet. Ich bin oft kontrolliert worden, eine Meldebescheinigung wollte noch nie jemand sehen.
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  #18  
Alt 26.10.2008, 16:40
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Du bist ja ein ganz Schlauer.
Das hast Du aber schnell gemerkt !



Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Nenn mir doch mal einen EU-Staat, in dem du dich ständig neu polizeilich anmelden mußt. Ist mir noch nirgends begegnet.
Warum sollte ich ?
Da Kroatien (noch) nicht in der EU ist erübrigt sich eine Antwort auf Deine sinnlose Frage.

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Ich war schon zu Titos Zeiten in Jugoslawien, da war "Potvrda" ein wichtiges Thema. Hat sich nix geändert in dem Punkt.
Na - dann solltest Du die Gepflogenheiten doch kennen !!
Warum sollte sich etwas geändert haben - nur weil Du das gerne möchtest ?
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  #19  
Alt 26.10.2008, 16:41
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen

Die Bedeutung der Ausführungen des letzten Absatzes sind für mich nicht verständlich. Heißt es doch, dass "ausländische Staatsangehörige, die ..............einreisen, im Hafenamt die An-u.Abmeldung des Aufenthaltes mit dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde......"
Reicht jetzt doch das Hafenamt, oder wie ist dies gemeint?
Gute Frage. Jetzt ist das Chaos perfekt. Die Bürokraten da unten wissen offenbar selbst nicht, was sie tun. Fakt ist jedenfalls, daß das Hafenamt in Rab von nix weiß.
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  #20  
Alt 26.10.2008, 16:47
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Die Bedeutung der Ausführungen des letzten Absatzes sind für mich nicht verständlich. Heißt es doch, dass "ausländische Staatsangehörige, die ..............einreisen, im Hafenamt die An-u.Abmeldung des Aufenthaltes mit dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde......"
Reicht jetzt doch das Hafenamt, oder wie ist dies gemeint?
Bei genauem lesen erkennt der geneigte Leser, daß es sich dabei um rein zollrechtliche An- und Abmeldungen handelt.
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  #21  
Alt 26.10.2008, 17:18
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Diese Anmeldung kannst Du in einem Touristbüro machen, wo Du ins Wasser gehst. Dort meldest Du Dich für den Urlaubszeitraum an und alles ist gut ....

Nicht vergessen : immer die Anmeldebestätigung mitführen !

Und wo noch ? Die Dinger sind ja sehr oft ziemlich versteckt und als nich kroatisch sprechender ist das durchfragen auf Deutsch oder Englisch nicht wirklich einfach, zumindest ausserhalb der Touristenhochburgen
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Gruss - Peter

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  #22  
Alt 26.10.2008, 17:24
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Bei genauem lesen erkennt der geneigte Leser, daß es sich dabei um rein zollrechtliche An- und Abmeldungen handelt.

Ja, ich lese diesen Absatz ganz langsam .

"Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks"


Ich verstehe die Ausführungen jedenfalls so , dass es hier um PERSONEN geht, die auf dem Land-oder Seeweg einreisen und auf ihrem Boot wohnen . Diese melden IHREN AUFENTHALT (nicht den ihres Schiffes!) im Hafenamt an.
Zollrechtliche Angelegenheiten werden bei der Einreise am Landweg an der Grenze erledigt.
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  #23  
Alt 26.10.2008, 18:51
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Mein Gott, lieber F. Rink, schalt mal einen Gang runter, auch wenn es um Dein geliebtes HR geht. Ich finde es absolut nicht in Ordnung wenn hier jemand ein Problem mit HR postet, und Du Ihn praktisch als Lügner (Schutzbehauptung seinerseits...) hinstellst.

Geändert von Nana (m) (26.10.2008 um 18:57 Uhr)
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  #24  
Alt 26.10.2008, 19:20
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Bodo was regst du dich so auf?
Wenn es dir nicht passt was gemacht wird dann bleib halt weg.
Frank hat recht, erst über das Land Informieren dann fahren.
Ok mache ich auch nicht aber recht hat er ..........
Verstehe die ganze Aufregung hier nicht!
Da ich immer auf dem CP bin in Rab habe ich mich noch nie um diese Art Anmeldung gekümmert.
Und zu deiner anderen frage, ich bin noch nie von der Polizei kontrolliert worden in Kroatien weder auf Land noch auf dem Wasser.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #25  
Alt 26.10.2008, 19:24
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Ja, ich lese diesen Absatz ganz langsam .

"Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an
Damit ist doch alles gesagt ....
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