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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.11.2008, 15:11
Benutzerbild von peppschmier
peppschmier peppschmier ist offline
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Standard Ankerbergung über Bootshaftpflicht?

Folgendes:

Kumpel von mir hat vor kurzem eine kleine Rechnung (um die 1T€) vom WSA für die Bergung seines Ankers aus der Fahrrinne (Rhein) zugeschickt bekommen. Und zwar war ihm das Außenborder-Motörchen mitten in der Fahrrinne abgestorben, so daß er sich in seiner aufkeimenden Panik nur mit Anker werfen zu helfen wußte, da er drohte den Berufern in die Quere zu kommen.

Frage: Läßt sich sowas über die Bootshaftpflicht regeln oder ist er als verantwortlicher Schiffsführer selber schuld (wie heißt es doch so schön in der SBF-Binnen Prüfung:"Wo ist das Ankern verboten?")?
__________________
Gruß Patrick
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  #2  
Alt 10.11.2008, 15:19
Benutzerbild von Rebell25R
Rebell25R Rebell25R ist offline
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1.073 Danke in 643 Beiträgen
Standard

hat er den anker vor dem werfen denn nicht angebunden?

so wie bei asterix und obelix... "wirf das netz aus!" :-D
__________________

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  #3  
Alt 10.11.2008, 15:39
Benutzerbild von peppschmier
peppschmier peppschmier ist offline
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Doch angebunden war der. Er hatte nur just in dem Moment als Entenpolizei und DLRG sich zum Plausch bei ihm einfanden, jemanden vorne dran, der ihn gerade aus der Fahrrinne schleppen wollte. Da hat er dann schnellentschlossen das Ende über der Wasseroberfläche der DLRG in die Hand gedrückt. Die haben dann wohl nach erfolglosen Bergungsversuchen einen Fender drangebunden, welcher das WSA nach einiger Zeit veranlasste den Anker mit "vereinigten" Kräften zu bergen. Der Spaß hat wohl um die 16 Stunden gedauert und einiges an Diesel und Manpower gekostet.

Darum gebeten hatte er nicht. Er war verständlicherweise etwas angespannt in dem Moment.

Wie lautet denn jetzt die Antwort auf meine Frage im Titel?
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Gruß Patrick
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  #4  
Alt 10.11.2008, 15:47
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Standard

Bergungskosten werden nur von der Kasko übernommen,
nicht von der Haftpflichtversicherung.

Gruß
Axel
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  #5  
Alt 10.11.2008, 15:51
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verstehe ich das richtig
die wollten tatsächlich 1.000 Euronen für das Hochzergeln eines Ankers, dessen Ankerleine schön mit nem Fender an der Oberfläche schwamm

So nebenbei: auch Behörden dürfen nicht einfach Rechnungen schreiben wie sie lustig sind
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #6  
Alt 10.11.2008, 15:52
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
verstehe ich das richtig
die wollten tatsächlich 1.000 Euronen für das Hochzergeln eines Ankers, dessen Ankerleine schön mit nem Fender an der Oberfläche schwamm

So nebenbei: auch Behörden dürfen nicht einfach Rechnungen schreiben wie sie lustig sind
Naja

Wer weiß wo der Anker dran hing...


Zitat:
16h einiges an Man und Dieselpower.
__________________
MFG René

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  #7  
Alt 10.11.2008, 16:03
Benutzerbild von peppschmier
peppschmier peppschmier ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
verstehe ich das richtig
die wollten tatsächlich 1.000 Euronen für das Hochzergeln eines Ankers, dessen Ankerleine schön mit nem Fender an der Oberfläche schwamm

So nebenbei: auch Behörden dürfen nicht einfach Rechnungen schreiben wie sie lustig sind
Rechnung kenn ich leider nicht im Detail. Hat er mir so fernmündlich erzählt mit dem Diesel und der "Bergungsdauer".

Den Anker hat er übrigens wieder und so wie der verbogen ist, möchte ich nicht wissen womit die dran gezerrt haben. Muss mächtig festgesessen haben!!!
__________________
Gruß Patrick
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  #8  
Alt 10.11.2008, 16:07
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peppschmier peppschmier ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Bergungskosten werden nur von der Kasko übernommen,
nicht von der Haftpflichtversicherung.

Gruß
Axel
Das wird ihn nicht freuen
__________________
Gruß Patrick
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  #9  
Alt 10.11.2008, 16:09
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Bubi Bubi ist offline
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na ich denke, da geht es weniger um die bergung eines ankers,
als um die
beseitigung einer von ihm verursachten gefahrenstelle für die schifffahrt,
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #10  
Alt 10.11.2008, 16:23
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peppschmier peppschmier ist offline
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204 Danke in 128 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Bubi Beitrag anzeigen
na ich denke, da geht es weniger um die bergung eines ankers,
als um die
beseitigung einer von ihm verursachten gefahrenstelle für die schifffahrt,
Da hast Du wohl recht. Trotzdem derber Einschnitt in die Haushaltskasse.

Hätte er die Leine gekappt, hätte es keiner gemerkt.
__________________
Gruß Patrick
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  #11  
Alt 10.11.2008, 18:40
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Da hast Du wohl recht. Trotzdem derber Einschnitt in die Haushaltskasse.

Hätte er die Leine gekappt, hätte es keiner gemerkt.

Und nur weils keiner merkt, ist doch kein Grund
Bringst du dein Altöl zu Sammelstelle oder vegräbst us im Garten merkt ja auch keiner...

Und irgendeiner merkts irgendwann schon so ne leine in der Schraube ist auch kein spaß besonders wenn sie fest verANKERt ist
__________________
einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #12  
Alt 10.11.2008, 18:49
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Hätte er die Leine gekappt, hätte es keiner gemerkt.
Bei meiner Bundeswehrausbildung habe ich gelernt, daß ein Anker mit der Zulassungsnr. oder dergl. des zugehörigen Schiffes gekennzeichnet sein muß, damit man den Eigner eines verlorenen Ankers auch zur Rechenschaft für etwaige Folgeschäden ziehen kann. Sicher wird ein kleiner Sportbootanker nicht einen 20mm dicken Stahlblechschiffsboden aufreißen. Aber zumindest auf Rhein oder Mosel würde ich einen verlorenen Anker melden, dann sollte auch die Haftpflichtversicherung für diese Schadensvermeidung aufkommen. Norman, ist das so??
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #13  
Alt 10.11.2008, 19:04
Skibbää Skibbää ist offline
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ich hab ja keine Ahnung, was das für ein Anker war...aber wenn die Bergung 16 Stunden gedauert hat -und ich geh jetzt mal von Mannstunden aus- muß das ja ein Koloss von einem Anker gewesen sein.. das sind Stundenlöhne von mindestens 50 €, wenn man mal 200€ Sprit ansetzt..... da ist wohl die oberste Beamtenriege zum Anker bergen ausgerückt,....
Man kanns auch übertreiben----
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  #14  
Alt 10.11.2008, 19:56
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Aber zumindest auf Rhein oder Mosel würde ich einen verlorenen Anker melden, dann sollte auch die Haftpflichtversicherung für diese Schadensvermeidung aufkommen. Norman, ist das so??
Melden muss man einen verlorenen Anker, das ist richtig, aber eine Haftpflichtversicherung kommt dafür nicht auf, da ja "noch" gar kein Schaden entstanden ist.
Für die Beseitigung eines gefährlichen Zustands innerhalb einer angemessenen Frist ist der Verlierer des Ankers selbst verantwortlich.
Wobei in diesem Fall auf dem Rhein die Schifffahrtsverwaltung aufgrund der Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung hat und umgehend tätig werden muss (zu Lasten des Verlierers).
Siehe hier:
http://books.google.de/books?id=OmQYK2vDVmMC&pg=PA152&lpg=PA152&dq=verlor ener+anker+kostenpflichtig&source=web&ots=myyJfKGA 08&sig=WHOQhdoIjoX3okx86XrWB0xgT2M&hl=de&sa=X&oi=b ook_result&resnum=1&ct=result

Anders wäre es, wenn ein Schaden durch den Anker entstanden wäre. Dieser Schaden (z.B. an einem anderen Boot, bei dem sich das Ankerseil verheddert hat) würde eine Haftpflicht zahlen. Danach blieben aber trotzdem noch die Kosten für die Beseitigung des gefährlichen Zustands für den Verlierer das Ankers übrig.
Also hilft auch Liegenlassen nichts.

Gruß
Norman
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  #15  
Alt 10.11.2008, 21:23
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Zu den Kosten: Arbeitsboot des WSA mit 3 Mann Besatzung, Anfahrt, Abfahrt, Stundensatz fürs Schiff (auch die Feuerwehr hat ihren Fahrzeugsatz für Hilfeleistungen!) - da kommt schnell was zusammen!
__________________
Gruß
Ewald
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  #16  
Alt 11.11.2008, 11:18
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da die behörde sich gezwungen sah zum schutz der schifffahrt einzuschreiten ist ein haftpflichtschaden entstanden. ich würde im hinblick auf die kosten die haftpflichtversicherung anschreiben. berücksichtige aber schadenfreiheitsrabatt wird auf jahre belastet.
__________________
Andreas
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  #17  
Alt 11.11.2008, 11:38
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
da die behörde sich gezwungen sah zum schutz der schifffahrt einzuschreiten ist ein haftpflichtschaden entstanden. ich würde im hinblick auf die kosten die haftpflichtversicherung anschreiben. berücksichtige aber schadenfreiheitsrabatt wird auf jahre belastet.

Das würde mich jetzt auch interessieren,
fällt das nun unter Bergung ? dann muss die Kasko Versicherung
zahlen, wenn er keine hat muss er selber zahlten.

Oder kann vielleicht die Zusatzversicherung "Skipperhaftpflicht" für
den Schaden aufkommen ?

Gruß
Axel
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  #18  
Alt 11.11.2008, 11:45
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich finde 1000€ für 16 Std +Diesel+Arbeitsboot u.s.w. eigendlich recht günstig!

Gruß Bootsmann!
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  #19  
Alt 11.11.2008, 11:50
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Was für ein Anker war den das?

Zitat:
Bei meiner Bundeswehrausbildung habe ich gelernt, daß ein Anker mit der Zulassungsnr. oder dergl. des zugehörigen Schiffes gekennzeichnet sein muß, damit man den Eigner eines verlorenen Ankers auch zur Rechenschaft für etwaige Folgeschäden ziehen kann.
Demnach müßte es aber ein bannig großer Anker sein und nix was man so im Zubehörhandel oder in der Bucht bekommt. Da habe ich noch nie eine Zulassungsnummer gesehen auch nicht bei den 50kg Ankern...

Zitat:
Den Anker hat er übrigens wieder und so wie der verbogen ist, möchte ich nicht wissen womit die dran gezerrt haben. Muss mächtig festgesessen haben!!!
Das Wrack, wo der Anker festhing, wollte aber kein mitbergen??? Nur den Anker???

Wäre es so ein 10 kh Klappanker, wäre...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #20  
Alt 11.11.2008, 12:15
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Stefan13 Stefan13 ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Was für ein Anker war den das? ...
Das würde mich auch interessieren. Besonders da an dem Boot ja ein Außenborder war, es also vermutlich nicht sooo groß gewesen ist, dass ein 50 kg Anker an Bord war...
__________________
Sportliche Grüße
Stefan
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  #21  
Alt 11.11.2008, 12:30
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
da die behörde sich gezwungen sah zum schutz der schifffahrt einzuschreiten ist ein haftpflichtschaden entstanden. ich würde im hinblick auf die kosten die haftpflichtversicherung anschreiben. berücksichtige aber schadenfreiheitsrabatt wird auf jahre belastet.
Erstens ist die Voraussetzung für einen Haftpflichtschaden, dass ein Verschulden vorgelegen haben muss (also mindestens Fahrlässigkeit).
Die ist aber hier gar nicht gegeben, da er in einer Notsituation schuldlos das einzig Richtige getan hat:
Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Und zwar war ihm das Außenborder-Motörchen mitten in der Fahrrinne abgestorben, so daß er sich in seiner aufkeimenden Panik nur mit Anker werfen zu helfen wußte, da er drohte den Berufern in die Quere zu kommen.
Zweitens gibt es bei Bootshaftpflichtversicherungen gar keinen Schadenfreiheitsrabatt und drittens wäre er analog zur Bootskasko auch nicht über Jahre belastet, sondern nur für ein Jahr, wenn es ihn denn geben würde.

Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Oder kann vielleicht die Zusatzversicherung "Skipperhaftpflicht" für
den Schaden aufkommen ?
Eine Skipperhaftpflicht als Zusatz ist zum Einen recht selten in der Bootshaftpflicht und zum Anderen leistet sie ohnehin nur bei geliehenen oder gecharterten Booten.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (11.11.2008 um 12:36 Uhr)
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  #22  
Alt 11.11.2008, 12:35
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War ein stinknormaler 8 kg AWN-Plattenanker. Hatte sich wohl durch die starke Strömung des Rheins "vorbildlich" verankert!
__________________
Gruß Patrick
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  #23  
Alt 11.11.2008, 12:57
Benutzerbild von Start_Driver
Start_Driver Start_Driver ist offline
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Boot: Cobalt 263
2.212 Danke in 732 Beiträgen
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Wenn das Boot mitsamt dem Anker auf dem Grund des Flusses gelegen hätte wäre es auf jeden Fall ein "Bergefall" gewesen der durch die Versicherung (sofern vorhanden) gedeckt sein sollte.

In dem Fall, da nur ein Teil des Bootes gesunken ist ...
... ich würds einfach mal bei der Versicherung als "Bergekosten" einreichen!
__________________
Peer

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  #24  
Alt 11.11.2008, 13:06
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idefix01 idefix01 ist offline
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2.050 Danke in 942 Beiträgen
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Hilft jetzt zwar auch nicht weiter, was aber auffällt, es schreit keiner ABZOCKE, wäre das in HR passiert ohhhhhwehhhhhh.

Übrigens, habe in HR für meinen in 25m Tiefe festsitzenden Anker für ca. 30 Minuten Taucheinsatz nebst Tauchboot und Besatzung 20 € in die Kaffeekasse bezahlt.

Sollte sich so mancher Gedanken drüber machen.

Wolfgang
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  #25  
Alt 11.11.2008, 13:26
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
Wenn das Boot mitsamt dem Anker auf dem Grund des Flusses gelegen hätte wäre es auf jeden Fall ein "Bergefall" gewesen der durch die Versicherung (sofern vorhanden) gedeckt sein sollte.

In dem Fall, da nur ein Teil des Bootes gesunken ist ...
... ich würds einfach mal bei der Versicherung als "Bergekosten" einreichen!
Du hast das "Kasko-" vor Versicherung vergessen, so verwirrt es etwas.
Auch wenn es recht unverhältnismäßig ist für einen 8 Kg Plattenanker 1.000 € Bergungskosten zu bezahlen, wird das wohl in der Regel bei den meisten Kaskoversicherungen trotzdem so durchgehen, zumal ja die SB auch noch abgezogen wird.

Gruß
Norman
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