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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ankerbergung über Bootshaftpflicht?
Folgendes:
Kumpel von mir hat vor kurzem eine kleine Rechnung (um die 1T€) vom WSA für die Bergung seines Ankers aus der Fahrrinne (Rhein) zugeschickt bekommen. Und zwar war ihm das Außenborder-Motörchen mitten in der Fahrrinne abgestorben, so daß er sich in seiner aufkeimenden Panik nur mit Anker werfen zu helfen wußte, da er drohte den Berufern in die Quere zu kommen. Frage: Läßt sich sowas über die Bootshaftpflicht regeln oder ist er als verantwortlicher Schiffsführer selber schuld (wie heißt es doch so schön in der SBF-Binnen Prüfung:"Wo ist das Ankern verboten?")?
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Gruß Patrick |
#2
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hat er den anker vor dem werfen denn nicht angebunden?
so wie bei asterix und obelix... "wirf das netz aus!" :-D
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#3
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Doch angebunden war der. Er hatte nur just in dem Moment als Entenpolizei und DLRG sich zum Plausch bei ihm einfanden, jemanden vorne dran, der ihn gerade aus der Fahrrinne schleppen wollte. Da hat er dann schnellentschlossen das Ende über der Wasseroberfläche der DLRG in die Hand gedrückt. Die haben dann wohl nach erfolglosen Bergungsversuchen einen Fender drangebunden, welcher das WSA nach einiger Zeit veranlasste den Anker mit "vereinigten" Kräften zu bergen. Der Spaß hat wohl um die 16 Stunden gedauert und einiges an Diesel und Manpower gekostet.
Darum gebeten hatte er nicht. Er war verständlicherweise etwas angespannt in dem Moment. Wie lautet denn jetzt die Antwort auf meine Frage im Titel?
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Gruß Patrick |
#4
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Bergungskosten werden nur von der Kasko übernommen,
nicht von der Haftpflichtversicherung. Gruß Axel |
#5
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verstehe ich das richtig
die wollten tatsächlich 1.000 Euronen für das Hochzergeln eines Ankers, dessen Ankerleine schön mit nem Fender an der Oberfläche schwamm So nebenbei: auch Behörden dürfen nicht einfach Rechnungen schreiben wie sie lustig sind
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#6
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Zitat:
Wer weiß wo der Anker dran hing... Zitat:
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MFG René
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#7
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Zitat:
Den Anker hat er übrigens wieder und so wie der verbogen ist, möchte ich nicht wissen womit die dran gezerrt haben. Muss mächtig festgesessen haben!!!
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Gruß Patrick |
#8
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Das wird ihn nicht freuen
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Gruß Patrick |
#9
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na ich denke, da geht es weniger um die bergung eines ankers,
als um die beseitigung einer von ihm verursachten gefahrenstelle für die schifffahrt,
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#10
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Zitat:
Hätte er die Leine gekappt, hätte es keiner gemerkt.
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Gruß Patrick |
#11
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Zitat:
Und nur weils keiner merkt, ist doch kein Grund Bringst du dein Altöl zu Sammelstelle oder vegräbst us im Garten merkt ja auch keiner... Und irgendeiner merkts irgendwann schon so ne leine in der Schraube ist auch kein spaß besonders wenn sie fest verANKERt ist
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#12
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Bei meiner Bundeswehrausbildung habe ich gelernt, daß ein Anker mit der Zulassungsnr. oder dergl. des zugehörigen Schiffes gekennzeichnet sein muß, damit man den Eigner eines verlorenen Ankers auch zur Rechenschaft für etwaige Folgeschäden ziehen kann. Sicher wird ein kleiner Sportbootanker nicht einen 20mm dicken Stahlblechschiffsboden aufreißen. Aber zumindest auf Rhein oder Mosel würde ich einen verlorenen Anker melden, dann sollte auch die Haftpflichtversicherung für diese Schadensvermeidung aufkommen. Norman, ist das so??
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#13
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ich hab ja keine Ahnung, was das für ein Anker war...aber wenn die Bergung 16 Stunden gedauert hat -und ich geh jetzt mal von Mannstunden aus- muß das ja ein Koloss von einem Anker gewesen sein.. das sind Stundenlöhne von mindestens 50 €, wenn man mal 200€ Sprit ansetzt..... da ist wohl die oberste Beamtenriege zum Anker bergen ausgerückt,....
Man kanns auch übertreiben----
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#14
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Zitat:
Für die Beseitigung eines gefährlichen Zustands innerhalb einer angemessenen Frist ist der Verlierer des Ankers selbst verantwortlich. Wobei in diesem Fall auf dem Rhein die Schifffahrtsverwaltung aufgrund der Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung hat und umgehend tätig werden muss (zu Lasten des Verlierers). Siehe hier: http://books.google.de/books?id=OmQYK2vDVmMC&pg=PA152&lpg=PA152&dq=verlor ener+anker+kostenpflichtig&source=web&ots=myyJfKGA 08&sig=WHOQhdoIjoX3okx86XrWB0xgT2M&hl=de&sa=X&oi=b ook_result&resnum=1&ct=result Anders wäre es, wenn ein Schaden durch den Anker entstanden wäre. Dieser Schaden (z.B. an einem anderen Boot, bei dem sich das Ankerseil verheddert hat) würde eine Haftpflicht zahlen. Danach blieben aber trotzdem noch die Kosten für die Beseitigung des gefährlichen Zustands für den Verlierer das Ankers übrig. Also hilft auch Liegenlassen nichts. Gruß Norman |
#15
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Zu den Kosten: Arbeitsboot des WSA mit 3 Mann Besatzung, Anfahrt, Abfahrt, Stundensatz fürs Schiff (auch die Feuerwehr hat ihren Fahrzeugsatz für Hilfeleistungen!) - da kommt schnell was zusammen!
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Gruß Ewald |
#16
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da die behörde sich gezwungen sah zum schutz der schifffahrt einzuschreiten ist ein haftpflichtschaden entstanden. ich würde im hinblick auf die kosten die haftpflichtversicherung anschreiben. berücksichtige aber schadenfreiheitsrabatt wird auf jahre belastet.
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Andreas |
#17
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Zitat:
Das würde mich jetzt auch interessieren, fällt das nun unter Bergung ? dann muss die Kasko Versicherung zahlen, wenn er keine hat muss er selber zahlten. Oder kann vielleicht die Zusatzversicherung "Skipperhaftpflicht" für den Schaden aufkommen ? Gruß Axel |
#18
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Ich finde 1000€ für 16 Std +Diesel+Arbeitsboot u.s.w. eigendlich recht günstig!
Gruß Bootsmann!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#19
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Was für ein Anker war den das?
Zitat:
Zitat:
Wäre es so ein 10 kh Klappanker, wäre...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#20
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Das würde mich auch interessieren. Besonders da an dem Boot ja ein Außenborder war, es also vermutlich nicht sooo groß gewesen ist, dass ein 50 kg Anker an Bord war...
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#21
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Zitat:
Die ist aber hier gar nicht gegeben, da er in einer Notsituation schuldlos das einzig Richtige getan hat: Zitat:
Zitat:
Gruß Norman Geändert von blaue-elise (11.11.2008 um 12:36 Uhr)
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#22
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War ein stinknormaler 8 kg AWN-Plattenanker. Hatte sich wohl durch die starke Strömung des Rheins "vorbildlich" verankert!
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Gruß Patrick |
#23
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Wenn das Boot mitsamt dem Anker auf dem Grund des Flusses gelegen hätte wäre es auf jeden Fall ein "Bergefall" gewesen der durch die Versicherung (sofern vorhanden) gedeckt sein sollte.
In dem Fall, da nur ein Teil des Bootes gesunken ist ... ... ich würds einfach mal bei der Versicherung als "Bergekosten" einreichen!
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Peer |
#24
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Hilft jetzt zwar auch nicht weiter, was aber auffällt, es schreit keiner ABZOCKE, wäre das in HR passiert ohhhhhwehhhhhh.
Übrigens, habe in HR für meinen in 25m Tiefe festsitzenden Anker für ca. 30 Minuten Taucheinsatz nebst Tauchboot und Besatzung 20 € in die Kaffeekasse bezahlt. Sollte sich so mancher Gedanken drüber machen. Wolfgang |
#25
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Zitat:
Auch wenn es recht unverhältnismäßig ist für einen 8 Kg Plattenanker 1.000 € Bergungskosten zu bezahlen, wird das wohl in der Regel bei den meisten Kaskoversicherungen trotzdem so durchgehen, zumal ja die SB auch noch abgezogen wird. Gruß Norman |
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