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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3.5t
Ich gehe mal davon aus das bekannt ist das Pickups mit LKW Zulassung mit Anhängern unter das Sonntagsfahrverbot fallen. An anderer Stelle habe ich folgendes Dokument gefunden nachdem dies für LKW bis 3.5t und einen Wohnanhänger bzw. einen Anhänger für Sportzwecke nicht so ist. Siehe hierzu Punkt 1.6 des angehängten Dokuments
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#2
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das dumme scheint nur zu sein,
dass das ganze nur für und in nrw gilt
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#3
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Hallo zusammen,
es gibt kein Fahrverbot für LKW 3,5t sonder erst ab 7,5t. Die Befreiung bezieht sich auf LKW über 7,5t mit z.B. einen Bootsanhänger bis 3,5t. hier nochmal die Info des BAG http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_15...html__nnn=true Wolfgang |
#4
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Um das vollständig zu machen,
nicht zu vergessen das zusätzlichen Samstags-Fahrverbot (Ferien) auf bestimmte Strecken. Streckenliste 2009 ist aber noch nicht raus. Wolfgang |
#5
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Zitat:
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#6
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Eigentlich müssten die PKW ja dann als LKW über 7,5t zugelassen sein
Typisch deutsch. Mal sehen, kann ich evtl. morgen "fachlich richtig" klären (AP). Wolfgang |
#7
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Langsam kommt Licht ins Dunkel,
Bubi, dein Text ist §30 aus 1970, es gibt eine Neufassung aus 28.11.2007 http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html da ist die Passage raus Wolfgang |
#8
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Zitat:
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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#9
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Gewerblich ja, privat mit Bootsanhänger nein außer der Hänger wäre über 3,5 t. Gehe aber mal beim VW-Buss (auch mit LKW-Zulassung) nicht davon aus
Wolfgang |
#10
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Zitat:
Zitat:
Ich hab den interesannten passus mal rot gemacht! MFG René
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MFG René
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#11
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also bei uns wurden bereits große wohnmobile mit trailer hinten dran rausgefischt wenn das zgg mehr als 3.5t war für den ganzen zug.
abhilfe: den zugwagen ablasten dann geht alles und die lkw steuer wird sogar geringer. |
#12
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was ich nicht verstehe ist, dass jetzt Jeder einen Gesetzestext ausgräbt oder andere Tricks und Kniffe erzählt, aber offenbar hat Niemand den von WoSo verlinkten Text wirklich gelesen.
Denn da steht doch eindeutig: .... haben die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen .... *also nix "nur NRW" * .... gilt nicht für .... Wohnwagenanhänger und Anhänger die zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden. * das ist doch eindeutig * WoSo - danke für die Information
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#13
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Zitat:
Da muss doch die Ladefläche größer als der Personen-Innenraum sein ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#14
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Du meinst die "Doka" also Doppelkabiner mit 4 Sitzplätzen - die sind von der Zulassung her "LKW" werden aber dank der aktuellen Steuergesetzgebung nach Hubraum besteuert wie ein PKW - trotzdem zahlt man dafür bei der Versicherung den Tarif LKW bis 1to
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#15
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naja tricks sind notwenig, wenn am 2.6to bus ein trailer mit schwarzem kennzeichen (autotrailer) hängt und keiner mit grünem kennzeichen. und die polizei leider oft mit diesen speziellen dingen überfragt ist.
wer in der doka die hintren sitze ausbaut bekommt vom finanzamt trotzdem die LKW steuern. |
#16
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Zitat:
Das ist nicht richtig - Fahrgastraum bleibt ebensolcher, gleichgültig ob die Sitze drin sind oder nicht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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Sooo?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#18
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Zitat:
In Köln mußte ein Doka Fahrer sogar die hinteren Seitenscheiben durch Bleche (eingeschweißt wohlgemerkt) ersetzen. Das Ganze fällt unter Ermessensspielraum wobei die von WoSo gepostete Verordnung hingegen ist doch eindeutig.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#19
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Zitat:
Es geht um den Anhänger an einem als LKW zugelassenem Fahrzeug, völlig unabhängig von der Bauart und Gewicht. Das kann auch ein alter Post-Polo mit Klaufix sein. Damit darfst du Sonntags nicht auf der BAB rumgurken -basta. Es sei denn in dem Klaufix ist ne Kühlung verbaut und darin verderbliche Ware. Mit dem Trick mache ich das immer. Gruß Ecki, schon sehr oft angehalten.... PS: Natürlich ist die Regelung Schwachsinn. Man darf mit Anhänger immer nur 80 fahren, egal ob, Montag, Freitag oder Ostersonntag.
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#20
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Na dann wäre die von WoSo gepostete Verordnung falsch
Aber wenn DU das besser weißt - schreib` doch dem Herrn Kameth vom Ministerium für Bauen und Verkehr mal einen Brief und kläre ihn auf - der freut sich bestimmt wenn ihm endlich mal Jemand seine eigene Genehmigungspraxis erklärt
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#21
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Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#22
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Wer sagt denn das das Dokument echt ist bzw das das Gesetzt durch ist?
Müsste man den Text nicht auch woanders wieder finden?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#23
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Zitat:
Fred hat Recht,du hast Recht, mein Bootstrailer hat auch schwarzes Kennzeichen und ich zahle keine Steuer dafür. Laut Aussage der Zulassungsstelle ist die Farbe des Kennzeichens unerheblich, da die zulässige Nutzung aus den Papieren hervor geht. Schwarzes Kennzeichen gefällt mir sowieso besser am Trailer.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. Geändert von viking22 (11.11.2008 um 18:48 Uhr) |
#24
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Zitat:
[Spaß an] Vielleicht gibt es sie noch in der Ex-DDR, damit man seine Pappenheimer gleich auf Anhieb erkennt ?? [Spaß aus !]
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#25
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bleibt zu berücksichtigen,
dass mit pickup und hänger, die fuhre holz oder das auto vom wochenendautomarkt trotzdem nicht gefahren werden darf bw, ich habe ein grünes kennzeichen, ist 2 jahre alt
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
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