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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.11.2008, 18:21
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Standard Bußgeldkatalog nach Landesschifffahrtsverordnung

So als Anhalt was was kostet, aus dem Ländle Brandenburg.

Leider finde ich nichts für SH und MeckPom. (IMHO) aber so für die grobe Hausnummer langt es.

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Habe ich schon in einem anderen Thread gelinkt, gehe aber davon aus das der nicht so stark besucht ist, deswegen hier nochmal.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (11.11.2008 um 18:59 Uhr)
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  #2  
Alt 11.11.2008, 18:34
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Hi wo Nautic draufsteht war schon immer etwas teurer Ist teurer wie beim Auto fahren
Bei uns am Neckar gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitung Verwarnung
40 Euro oder Anzeige 300 Euro. Je nachdem wieviel Papierkrieg der Beamte sich machen möchte oder man doch viel zu schnell war
( erlaubt sind auf dem Neckar leider nur 18 km/h)

Gruß Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb
Gruß Tomas
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  #3  
Alt 11.11.2008, 18:48
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lfde Nr. 20 finde ich gut (das gibt es dann zu den Bergungskosten???)
und Nr 110 macht mir Angst... (ist das überall so???)
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #4  
Alt 11.11.2008, 19:31
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
lfde Nr. 20 finde ich gut (das gibt es dann zu den Bergungskosten???)
und Nr 110 macht mir Angst... (ist das überall so???)
Hast Du denn einen Personenkahn?

Da steht nichts von Sportbooten.
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #5  
Alt 11.11.2008, 21:02
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peRformAnceE peRformAnceE ist offline
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steht da auch etwas über Wasserski fahren ohne Weste? Habe nichts gefunden. Vielleicht überlesen. Habe im Juli dafür 75 EU zahlen müssen weil ich keinen Schutz an hatte!

Frechheit^^ die wissen doch das ich Profi bin

Was mir aufgefallen ist ist das sie an diesem Tag den Main (b. Bamberg, Bischberg) unüberbrochen auf und ab gefahren sind. Nachdem sie mir einen Strafzettel gegeben haben hab ich sie nciht mehr gesehen.

Sag mal, die suchen doch richtig bis einer etwas falsch macht.
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mfg Perf
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  #6  
Alt 12.11.2008, 08:57
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Gilt aber theoretisch nicht für die Bundeswasserstraßen.

Interresant ist §44. Inverkehrbringen ohne CE- Kennzeichnung

und Gasanlagenüberprüfung. Ist meiner Kenntnis auf Bundesw-Straßen noch nicht strafbewehrt oder?
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #7  
Alt 12.11.2008, 09:05
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Gilt aber theoretisch nicht für die Bundeswasserstraßen.

Interresant ist §44. Inverkehrbringen ohne CE- Kennzeichnung

und Gasanlagenüberprüfung. Ist meiner Kenntnis auf Bundesw-Straßen noch nicht strafbewehrt oder?

Das mit der Gasanlagenprüfung gilt definitiv nur in Brandenburg und dort nur auf bestimmten Strecken.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #8  
Alt 12.11.2008, 13:24
tomkyle tomkyle ist offline
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interessant....
aber warum gibt es 3 Tabellen für Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt das aufs Revier an
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #9  
Alt 13.11.2008, 08:23
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Gilt aber theoretisch nicht für die Bundeswasserstraßen.

Interresant ist §44. Inverkehrbringen ohne CE- Kennzeichnung

und Gasanlagenüberprüfung. Ist meiner Kenntnis auf Bundesw-Straßen noch nicht strafbewehrt oder?
Hallo,
das Thema hatten wir doch schon. Diese Verordnung gilt nicht in Brandenburg, sondern auf Brandenburger Landeswasserstraßen . Und wo die sind, habe ich bis auf 2km Kanal und einen kleinen See noch nicht gefunden. Die meisten sind gar nicht schiffbar.
Was soll die Panik und die ständige Wiederholung, die Besucher unseres schönen Reviers werden nie eine Landeswasserstraße sehen.

Gruß
Jan
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Mahlzeit
Jan


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Christian Morgenstern
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  #10  
Alt 13.11.2008, 08:26
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...gilt definitiv nur in Brandenburg und dort nur auf bestimmten Strecken.
Hallo Jörg,
schreib doch mal wo die "bestimmten Strecken" sind, die anderen werden sich wundern .

Gruß
Jan
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Mahlzeit
Jan


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Christian Morgenstern
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  #11  
Alt 13.11.2008, 10:51
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Hier?

http://www.mir.brandenburg.de/cms/de...571&_siteid=44
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #12  
Alt 13.11.2008, 12:41
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Siehste, das stimmt was Emma schreibt, in den meisten Fällen kommt man mit größeren Booten garnicht hin oder verläßt erst garnicht Bundeswasserstraßen
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Gruß
Thomas

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