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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 11.11.2008, 20:52
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Moinsen,

das Boot, das ich mir Kaufen will, wiegt mit Motor und Trailer so knapp 750 kg. Als ich nun in meinen Fahrzeugschein schaue, steht da doch tatsächlich nur 695 kg ungebremst. Beim Googeln habe ich dann in einem anderen Forum einen Beitrag gelesen, in dem es hieß, daß die Stützlast, 50kg, dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird. Das würde ja bedeuten, 695+50=745kg. Also alles in Ordnung. Ist das nun tatsächlich so?????

Danke im voraus

Jörg
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  #2  
Alt 11.11.2008, 21:01
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Ist das nun tatsächlich so?????
Genau so ist das.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #3  
Alt 11.11.2008, 21:05
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Hallo,

bevor du wegen ein paar Kilos rum rechnest, würde ich erst mal klären, wie das Boot und der Trailer knapp 750 kg zusammen bringen.
Ist da Sprit im Tank, Anker, Leinen, Sicherheitsausrüstung usw.

Sollte das alles beim genannten Gewicht nicht dabei sein, bringt dir auch das Schönrechnen nichts.

Gruß Jürgen
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  #4  
Alt 11.11.2008, 21:08
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Nein Du darfst nur 695 Kg ziehen, egal wie hoch die Stützlast ist.

Die Stützlast kann man vom Achsgewicht des Hängers abziehen

Also kannst Du einen 750Kg Anhänger bei einer Stützlast von 50 Kg bis 800 Kg beladen.

Also belade den Trailer nur so weit das nicht über die 695 überweg kommst.
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  #5  
Alt 11.11.2008, 21:09
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Genau so ist das.
Und bei der ersten Polizeikontrolle kann ich mich dann auf Dich berufen. " Der Checki aus dem Forum hat gesagt das geht in Ordnung"
Also mal ernsthaft, in Deutschland ist doch einfach alles geregelt, in diesem Fall nur die Frage wo?

Grüße
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  #6  
Alt 11.11.2008, 21:15
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen

Also kannst Du einen 750Kg Anhänger bei einer Stützlast von 50 Kg bis 800 Kg beladen.
Nein, der 750er Anhänger darf natürlich nicht überladen werden.
Solange das zgG nicht überschritten wird, kann die tatsächliche Stützlast vom gG in diesem Fall hier abgezogen werden.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #7  
Alt 11.11.2008, 21:22
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Nein, der 750er Anhänger darf natürlich nicht überladen werden.
Solange das zgG nicht überschritten wird, kann die tatsächliche Stützlast vom gG in diesem Fall hier abgezogen werden.
Er darf aber nur 695 Kg ziehen.Was Du auf den Anhäger laden kann ist nicht ausschlaggebend.
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Gruss Basti
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  #8  
Alt 11.11.2008, 21:25
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Wenn Du wegen Überladung auf die Waage musst wird nur das Achsgewicht gewogen. Der Anhänger bleibt dabei angekoppelt.

Aber das max. Zuggewicht schreibt der Hersteller in den Papieren vor.
Dieses Gewicht ist das abgekoppelte Gewicht.
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  #9  
Alt 11.11.2008, 21:27
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Zitat:
Zitat von Kapitän Balu Beitrag anzeigen
Er darf aber nur 695 Kg ziehen.Was Du auf den Anhäger laden kann ist nicht ausschlaggebend.
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet und als Zuglast gilt in diesem Fall die Achslast. Wenn dann die 695 kg bzw. die 750gk zgG nicht überschritten werden, ist man legal unterwegs.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #10  
Alt 11.11.2008, 21:28
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Das Spielchen mit der Stützlast gilt nur (wie auch hier schon geschrieben) für die zulässige Achslast des Anhängers, aber nicht für die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Ist auch ganz einfach Physikalisch zu erklären.
Wenn die Stützlast erhöht wird, vermindert sich die Achslast. Denn das Gesamtgewicht des Hängers ist die Summe der Einzelgewichte der Punkte, auf der der Hänger auf der Straße liegt.
Aber durch eine höhere Stützlast vermindert sich nicht das Gesamtgewicht des Hängers, denn das muss schließlich immer gleich abgebremst werden.

Viele Grüße

Volker
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  #11  
Alt 11.11.2008, 21:30
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So, jetzt hab ich mal n bissl recherchiert, aber bin nicht wirklich schlauer. Das Thema ist hier im ja nicht neu.

http://forum.boote-magazin.de/showthread.php?t=14208

Dann hätte ich noch zwei Links:

http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34183.htm
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Leider bin ich beim Verstehen solcher Texte n echter Dummie . Vielleicht kriegt das einer von euch in "verständlich" übersetzt und zusammengefasst.
Das bissl, was selbst ich rauslesen konnte, klingt ziemlich nach dem Beitrag des Hafenmeisters/kapitäns.
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  #12  
Alt 11.11.2008, 21:33
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Zul Anhängelast.
Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3

Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus
dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem
ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des
ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)

StVZO 42/3

Gruß Gunter
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  #13  
Alt 11.11.2008, 21:34
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Zitat:
Zitat von GBR Beitrag anzeigen
Zul Anhängelast.

Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3

Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus
dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem
ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des
ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)

StVZO 42/3

Gruß Gunter
Und das gilt für den Trailer oder für das Zugfahrzeug?
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  #14  
Alt 11.11.2008, 21:36
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Hier mal etwas dazu in Bespiel 3
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
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  #15  
Alt 11.11.2008, 21:39
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das Spielchen mit der Stützlast gilt nur (wie auch hier schon geschrieben) für die zulässige Achslast des Anhängers, aber nicht für die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Ist auch ganz einfach Physikalisch zu erklären.
Wenn die Stützlast erhöht wird, vermindert sich die Achslast. Denn das Gesamtgewicht des Hängers ist die Summe der Einzelgewichte der Punkte, auf der der Hänger auf der Straße liegt.
Aber durch eine höhere Stützlast vermindert sich nicht das Gesamtgewicht des Hängers, denn das muss schließlich immer gleich abgebremst werden.
Ich verstehe schon was Du damit sagen willst, aber.... Wenn ich die 50kg der Stützlast dem Fahrzeug (Gewicht) zurechnen darf, ist die zu ziehende Last nur noch 700 kg. Der Zugwagen an sich hat ja noch genug Reserven, das zulässige Gesamtgewicht wird ja lange nicht erreicht.
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  #16  
Alt 11.11.2008, 21:42
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Zitat:
Zitat von GBR Beitrag anzeigen
Zul Anhängelast.
Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3

Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus
dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem
ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des
ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)

StVZO 42/3

Gruß Gunter
Das heißt aber für mich, dass der Wagen trotzdem nur 695kg ziehen darf. Zieht man die Stützlast von 50kg ab, darf dein Anhänger max. 645kg auf die Waage bringen.
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  #17  
Alt 11.11.2008, 21:43
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Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muß die Stützlast beim
zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten
Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt
werden, so muß die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert
werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, daß das
zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh
gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet.
– Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der
Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten
Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht
überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht
für ZugFz bzw Anh auf Grund derWerkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uä
darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1
und 2 lassen auch erkennen, daß die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz
(nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten
Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen
ist.
3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere
ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die
Stützlast belastet ja das ZugFz u muß daher bei der Berechnung der Anhängelast
abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei
von einem gebremsten Anh ausgegangen wird:
Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg
Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg
tatsächliche Stützlast 75 kg
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
Aus diesenWerten ergibt sich die Anhängelast:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
abzüglich Stützlast – 75 kg
Anhängelast 1 500 kg
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei
die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird.

6
Wiegen von ZugFz mit angekuppeltem Anh
s Erl 26 zu § 34.

§ 42


Bau- und Betriebsvorschriften
6 StVZO, 28. Ergänzungslieferung, August 2008

usw.

Gruß Gunter

Geändert von GBR (11.11.2008 um 21:48 Uhr)
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  #18  
Alt 11.11.2008, 21:43
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
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Lese lieber 2

und das:

Zitat:
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
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  #19  
Alt 11.11.2008, 21:47
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Also ich denke nach obiger Rechnung schon, das man die
tatsächliche Stützlast auf die zulässige Anhängelast auf-
rechnen darf.

Gruß Gunter
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  #20  
Alt 11.11.2008, 21:48
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  #21  
Alt 11.11.2008, 21:49
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Zitat:
Zitat von GBR Beitrag anzeigen
Zul Anhängelast.
Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3

Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus
dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem
ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des
ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)

StVZO 42/3

Gruß Gunter
Zitat:
Zitat von Aquarius Beitrag anzeigen
Das heißt aber für mich, dass der Wagen trotzdem nur 695kg ziehen darf. Zieht man die Stützlast von 50kg ab, darf dein Anhänger max. 645kg auf die Waage bringen.
Da steht FzB Anhängelast=695kg
Dann steht da noch tatsächliches GG des Anh. abzüglich Stützlast
macht 745-50kg
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  #22  
Alt 11.11.2008, 21:53
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Lese lieber 2
In Bsp. 2 würde das zGG des Anh. überschritten werden, daher ist hier
Bsp. 3 zutreffend.
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Alt 11.11.2008, 21:54
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Verstehe das Problem nicht - gebremster Anhänger und gut...
Gebremste Anhänger bergen große Nachteile.
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  #24  
Alt 11.11.2008, 21:58
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Da steht FzB Anhängelast=695kg
Dann steht da noch tatsächliches GG des Anh. abzüglich Stützlast
macht 745-50kg

Sag ich doch, ich werd aus diesen Texten nicht schlau.
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Gebremste Anhänger bergen große Nachteile.
Dann sag bitte welche.......

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