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  #1  
Alt 18.11.2003, 23:52
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Standard Baurat für Bootstrailer

Hallo ,vielleicht kann mir jemand helfen , oder weiss Rat?

Ich habe mir im August ein kleines gebrauchtes Fletcher als Fun_boot zugelegt.
Im Kaufpreis war auch der der Trailer enthalten , Bj 1982.
Der Trailer hat dann im August neu TÜV erhalten. Dieser ist jedoch seit mehr als 2 Jahren abgemeldet gewesen. Ich wollte diesen jetzt wieder anmelden , jedoch ohne erfolg, da laut Sachbearbeiter der Zulassungstelle noch wieder eine Baurat-Untersuchung stattfinden muss.

Jetzt Frage ich mich ,was ist das denn für ein Schwachsinn. Ist Baurat und TÜV nicht das gleiche ??
Wie weiter vorgehen??
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Marco

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  #2  
Alt 19.11.2003, 01:55
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Hallo joamali,
kommt darauf an in welchem Land du wohnst, in D. reicht für die Anmeldung die ABE und der TÜV-Bericht, das muß aber nicht in jedem Land so sein.

Ralf Schmidt
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  #3  
Alt 19.11.2003, 08:40
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Standard Re: Baurat für Bootstrailer

Zitat:
Zitat von joamali
Ist Baurat und TÜV nicht das gleiche ??
Wie weiter vorgehen??
Moin,

soweit ich weis kann jeder TÜV eine Baurat-Abnahme durchführen beim TÜV Nord ist es jedenfalls so. Du mußt Dich halt erkundigen welcher TÜV bei Dir in der Nähe Baurat-Abnahmen durchführen kann. Wenn Dein Trailer techn. in Ordnung ist wird das auch kein Problem sein. Mein Trailer hatte auch ein paar Jahre keinen TÜV mehr und mußte beim Baurat vorgeführt werden. Die Baurat-Abnahme wird dann in die Betriebserlaubnis eingetragen.
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Gruß Jens
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  #4  
Alt 19.11.2003, 09:41
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Wenn ein Fahrzeug ein Jahr nicht angemeldet war, wird es bauratfällig.
Dann ist der KFZ-Brief nicht mehr gültig und es muß ein neuer ausgestellt werden. Warum das so ist weiß ich nicht.
Auf der anderen Seite kann man ein angemeldetes Fahrzeug 20 Jahre ohne HU (TÜV) stehen lassen und hat keine Probleme bei der nächsten HU.

Nur ein TÜV mit Zulassungsstelle kann die Bauratabnahme durchführen.
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  #5  
Alt 19.11.2003, 16:18
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Standard Re: Baurat für Bootstrailer

Hallo Ihr,

das hört sich alles vernünftig an.
Wieso kann dann der TüV beim Trailer eine HU machen, wenn dieser Baurat fällig ist ?Hätte der Tüv das nicht erkennen müssen. Hat jemand ne Ahnung was eine Vorführung beim Baurat kostet?
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Marco

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  #6  
Alt 19.11.2003, 16:27
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Wie Du hast einen bauratfälligen Trailer mit HU?
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  #7  
Alt 19.11.2003, 17:42
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Hallo Cyrus,

ja so ist das tatsächlich. Ich treibe mich ja nun schon lange im Wassersport -Bereich rum, aber sowas habe ich nocht nicht erlebt. D.h ABE liegt vor plus HU im August 2003. Zulassung jedoch nicht möglich da seit 96 abgemeldet, was sagst Du nun ??

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  #8  
Alt 19.11.2003, 17:48
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Der Tüv-Prüfer hat das sicher übersehen...
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  #9  
Alt 19.11.2003, 18:11
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vielleicht helfen die "richtigen" Begriffe:
Baurat - TÜV - Vollabnahme, man muß vorher eien neuen Brief bei der Zulassungsstelle beantragt haben.
(Baurat ist m.e. kein offizieller Begriff)

Normaler TÜV - Hauptuntersuchung alle zwei Jahre.

Alle Abnahmen natürlich auch bei der Dekra.

Ansonsten: ACK zu Cyrus - der HU-Mensch hat sich wahrscheinlich geirrt.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #10  
Alt 19.11.2003, 18:19
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Na dann , wird es wohl so abgelaufen sein, ich werde dann mal die TÜV (HU) Gebühren mal zurück verlangen. Irgendwie wird das schon gehen.

Erhalte ich dann einen eignen neuen Fahrzeugbrief, kann doch garnicht sein, in der ABE war bisher von der Zulassungstelle das amtl.kennzeichen abgestempelt.

Die werden dann bei Zulassung doch auch das Kennzeichen wieder in die ABE eintagen , oder nicht ??
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Marco

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  #11  
Alt 19.11.2003, 21:42
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Zitat:
Zitat von joamali
Na dann , wird es wohl so abgelaufen sein, ich werde dann mal die TÜV (HU) Gebühren mal zurück verlangen. Irgendwie wird das schon gehen.

Erhalte ich dann einen eignen neuen Fahrzeugbrief, kann doch garnicht sein, in der ABE war bisher von der Zulassungstelle das amtl.kennzeichen abgestempelt.

Die werden dann bei Zulassung doch auch das Kennzeichen wieder in die ABE eintagen , oder nicht ??
Ich habe keine neue BE bekommen. Die Neu-Abnahme sowie das neue Kennzeichen wird in der BE eingetragen.
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Gruß Jens
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  #12  
Alt 19.11.2003, 23:46
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Zitat:
Zitat von JB
Zitat:
Zitat von joamali
Na dann , wird es wohl so abgelaufen sein, ich werde dann mal die TÜV (HU) Gebühren mal zurück verlangen. Irgendwie wird das schon gehen.

Erhalte ich dann einen eignen neuen Fahrzeugbrief, kann doch garnicht sein, in der ABE war bisher von der Zulassungstelle das amtl.kennzeichen abgestempelt.

Die werden dann bei Zulassung doch auch das Kennzeichen wieder in die ABE eintagen , oder nicht ??
Ich habe keine neue BE bekommen. Die Neu-Abnahme sowie das neue Kennzeichen wird in der BE eingetragen.
Ich kenne das nur von Autos... Da gab es immer einen neuen Brief, darin stand das KFZ hatte 2,3,4 Vorbesitzer...

Was für ein Blödsinn! Aber das Amt denkt sich, wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet war, ist es endgültig stillgelegt.
Also muß es durch den Baurat und bekommt einen neuen Brief.
Da die Düssels wahrscheinlich keine neuen ABE ausstellen können, wird einfach nachgetragen.
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  #13  
Alt 20.11.2003, 00:20
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Wenn ein Fahrzeug ein Jahr nicht angemeldet war, wird es bauratfällig.
Dann ist der KFZ-Brief nicht mehr gültig und es muß ein neuer ausgestellt werden. Warum das so ist weiß ich nicht.
Auf der anderen Seite kann man ein angemeldetes Fahrzeug 20 Jahre ohne HU (TÜV) stehen lassen und hat keine Probleme bei der nächsten HU.

Nur ein TÜV mit Zulassungsstelle kann die Bauratabnahme durchführen.

Hallo Cyrus

Etwas versteh ich da nicht.
Mein Onkel sein Trailer hatte 4 Jahre kein TÜV bzw HU(Grünes Kennzeichen) ,als dann dieses jahr die HU abgenommen wurde,musste er rückwirkend 2 mal die HU bezahlen,und das bei einer Abnahme.Dann müsste ein Fzg.bei 20 Jahren ganz schön Teuer werden.

Und wieso sollte man einen Trailer abmelden,wenn man eh keine Steuern dafür bezahlt.Bei meinen Trailer exestiert auch kein Fzg.Brief ,nur ne Allg.
Betriebserlaubniss.(Bj 1981 Erstzul.irgendwann in den 90gern)Ohne Bauratabnahme

gruss Mythe
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  #14  
Alt 20.11.2003, 00:25
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Zitat:
Zitat von Mythe
Zitat:
Zitat von Cyrus
Wenn ein Fahrzeug ein Jahr nicht angemeldet war, wird es bauratfällig.
Dann ist der KFZ-Brief nicht mehr gültig und es muß ein neuer ausgestellt werden. Warum das so ist weiß ich nicht.
Auf der anderen Seite kann man ein angemeldetes Fahrzeug 20 Jahre ohne HU (TÜV) stehen lassen und hat keine Probleme bei der nächsten HU.

Nur ein TÜV mit Zulassungsstelle kann die Bauratabnahme durchführen.

Hallo Cyrus

Etwas versteh ich da nicht.
Mein Onkel sein Trailer hatte 4 Jahre kein TÜV bzw HU(Grünes Kennzeichen) ,als dann dieses jahr die HU abgenommen wurde,musste er rückwirkend 2 mal die HU bezahlen,und das bei einer Abnahme.Dann müsste ein Fzg.bei 20 Jahren ganz schön Teuer werden.

Und wieso sollte man einen Trailer abmelden,wenn man eh keine Steuern dafür bezahlt.Bei meinen Trailer exestiert auch kein Fzg.Brief ,nur ne Allg.
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gruss Mythe
Ähmm ich bin kein TÜV bzw Angestellter der Zulassungsstelle.

Aber die HU 2 x zu zahlen halte ich für Betrug.
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  #15  
Alt 20.11.2003, 00:27
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Aber die HU 2 x zu zahlen halte ich für Betrug.
Nö, das ist so... der TÜV wird (neuerdings) immer zurück datiert auf das Datum, wo er fällig gewesen wäre... und damit wäre der TÜV ja sofort abgelaufen gewesen... daher gleich noch eine "Prüfung"
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  #16  
Alt 20.11.2003, 00:33
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Zitat:
Zitat von Seekreuzer
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Zitat von Cyrus
Aber die HU 2 x zu zahlen halte ich für Betrug.
Nö, das ist so... der TÜV wird (neuerdings) immer zurück datiert auf das Datum, wo er fällig gewesen wäre... und damit wäre der TÜV ja sofort abgelaufen gewesen... daher gleich noch eine "Prüfung"
Ne, habe ich gerade gehabt... Mit einem Moped...
Nur einmal bezahl, aber nur 1,5 Jahre TÜV
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  #17  
Alt 20.11.2003, 00:38
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War da der TÜV auch 4 Jahre abgelaufen???

Naja, dann war's wohl Betrug... so oder so
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  #18  
Alt 20.11.2003, 00:40
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Zitat:
Zitat von Seekreuzer
War da der TÜV auch 4 Jahre abgelaufen???

Naja, dann war's wohl Betrug... so oder so
Ich werde mal versuchen, meien Dekra Mann hier ins Forum zu lotzen...
Er fährt einen alten Holz-Oldtimer (Mobo)
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  #19  
Alt 20.11.2003, 10:52
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... das ist definitiv falsch... wenn du 23 monate nach ablauf das fahrzeug bringst , wird es 23 monate zurückdatiert... wenn du es 24 monate also wieder zum prüfmonat bringst... wird nur neu für 2 jahre ausgestellt... und es ist "eine" prüfung, die auch nur einmal bezahlt werden muss...
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #20  
Alt 20.11.2003, 10:56
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Dann nur mal aus Interesse:
Bei Gebrauchtwagenverkauf macht sich ein "TÜV neu" sehr gut, auch wenn dieser noch ein paar Monate gehalten hätte... wird das, bei nicht fälligem TÜV, auch zurückdatiert oder hat man dann die "TÜV-Gezeiten" verdreht
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  #21  
Alt 20.11.2003, 11:04
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..wenn du vor ablauf eine prüfung vornimmst wird der prüfungsmonat geklebt... d.h. wenn das fahrzeug z.b. erst im jan. 2004 fällig wäre und du heute bei der prüfung bist... bekommst du eine plakette mit November 05
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  #22  
Alt 20.11.2003, 11:06
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Hatte ich auch so erwartet... aber bei behördlichen Vorschriften weiß man ja nie...

Danke!
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  #23  
Alt 20.11.2003, 11:28
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..stimmt..!!
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  #24  
Alt 20.11.2003, 22:57
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Hallo,

die Expertenrunde dehnt sich ja ganz schön aus. Habe heute Abend nochmal mit meinem Nachbarn gesprochen (Dekra-Gefahrgutbeauftragter). Nach seiner Meinung wie auch schon von Euch erwähnt Bootstrailer-> Steuerfrei-> Grünes Kennzeichen -> Kein Fahrzeugbrief-> nur HU machen lassen , kein Baurat!!!
Da diese schon gemacht ist also zur nächsten Zulassungsstelle, Beamten gedönz anhören-> Inkompetenz nachweisen lassen -> beim Baurat anmelden-> Gebühr bezahlen , oder so ähnlich wird das ausgehen.
Also das Ergebniss werde ich bekannt geben
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Mit baltischen Grüssen

Marco

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