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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Funkzeugnis
Hallo
ich bin im Besitz eines "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen" gemacht habe ich das 1989 . Ist das noch Gültig ? Kann ich damit ein UKW Gerät anmelden ? Gruß Ecki04 |
#2
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Hallo Ecki04,
anmelden einer Seefunkanlage ist unabhängig vom Funkschein. Du kannst Binnen uneingeschränkt damit funken, auf See darfst Du allerdings keine Seefunkanlage bedienen die mit DSC ausgerüstet ist. Es gibt jedoch immer noch zulassungsfähige Funkgeräte ohne DSC. Solltest Du doch eine Anlage mit DSC bevorzugen bleibt nur die Prüfung für das SRC abzulegen.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#3
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Moin,
stimmt so. Ausser DSC kannst Du auch nicht am GMDSS teilnehemen. Hier noch ein link zum nachlesen: http://www.bluewater.de/funkzeugnis.htm gruesse Hanse |
#4
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Zitat:
Dein Funkzeugnis hat seine Gültigkeit nicht verloren. Für den Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für des Betreiben einer Seefunkstelle- so nennt sich das, benötigt man kein Funkzeugnis, nur zum Bedienen und zur Vorlage bei der Entenpolizei
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Gruss, Gerhard La vida puede ser muy agradable pero nadie dice que sea perfecto |
#5
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Zitat:
http://www.yachtschule-spittler.de/d...att_srclrc.pdf
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#6
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Da gibt es eine Reihe von Merklättern, auch was spezielles zu dem SRC.
http://funk-an-bord.de/download.html Gruss, Bernd |
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