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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Signalpistole-Bedürfnisnachweis beim LA
Hallo zusammen,
Das Landratsamt München verlangt als Bedürfnisnachweis zum Erhalt der gelben WBK (außer den anderen Bedingungen ) eine Mindestbootslänge von 7m . Beim ablegen der Sachkundeprüfung habe ich extra auf diesen Punkt verwiesen und nach Durchsicht des neuen Waffenrechts durch den amtlichen Prüfer wurde festgestellt,daß im neuen Gesetz alle seegängigen Boote ein Bedürfnis zum füren einer Signalpistole haben. Da mein norwegisches Boot durchaus seegängig ist (IMHO)aber keine 7m sondern nur 5,5m -85 PS lang ist, wurde mein Ersuchen wg.kein Bedürfnis vorläufig abgelehnt. Ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht ,aber zu der Sachlage nichts gefunden. Wer kann Auskunft geben wie andere LA hier verfahren ? Das müsste doch in der BRD überall gleich sein . Bitte, Bitte keine Fragen warum SP-ect. es geht hier ums Recht, und ab welcher Länge ein Boot "seegängig" ist . Für alle vernünftigen Antworten bedanke ich mich schon jetzt. Gruss aus den Süden Josef |
#2
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ich glaube du kannst gute Signalraketen in Österreich frei kaufen
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein
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#3
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Genau das wollte er ja nun nicht lesen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#4
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#5
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Das weiss ich ja auch nicht, gefragt hat er nunmal nach SigPi, und nicht nach Raketen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#6
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Hallo Josef,
welche Zertifizierung hat denn Dein Boot? C oder B? Auch wenn ich nicht viel von diesen Zertifizierungen halte, aber es könnte ein Argument bei den Behörden sein. Ansonsten würde ich auch eher zu Fallschirmraketen raten, aber auch wenn man die in A ohne weiteres bekommt - es gilt in D immer noch unser Recht bezüglich Erwerb und Besitz!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#7
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Lieber Jan, ich glaub so war Dein Name
Bitte könntest Du nur einmal auf eine Frage eine dazugehörige Antwort geben . Ich hab gefragt wie andere LA zum oben genannten Thema verfahren , also wenn Du nix dazu weißt, warum sollte ich Dir sagen warum ? Josef |
#8
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Beim LA Karlsruhe war die Bootslänge kein Thema. Die wollten nur wissen ob das Boot eine Kajüte hat, in der die Waffe ordnungsgemäß verwahrt werden kann.
Bei offenen Booten wird es schwierig, weil dann oft ein Waffenschein verlangt wird.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#9
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Zitat:
da stimmt nicht ein Buchstabe Wenn Du lange genug hier wärst um zu wissen was Du schreibst, würdest Du wissen, dass durch das hinterfragen von Fragen manche Probs gelöst wurden Aber mecker man erst mal, dann wirst Du hier vllt mal ein großer
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#10
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Hallo Josef,
ich habe die WBL im Letzten Jahr beantragt und lediglich mein Boot als Begründung angegeben. Da war nie die Rede von Länge etc. - wurde auch nicht durch Vorlage von Bootspapieren dokumentiert. Gruß, Roland
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#11
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Zitat:
Trotzdem liegst Du mit Deinen 3418 Beiträgen in 700 Tagen (+nicht zählende ) oft 83,34 KM daneben. Also nix für ungut, Sagst Du mir deinen Vornamen,(damit ich den richtig schreib ) , sag ich Dir warum ich die WBK haben möchte OK ? zurück zum Thema.. LG Josef |
#12
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Hallo Josef,
das WaffG schreibt vom Bedürfnis. Seegehende Schiffe sind bei dir im Amtsbezirk M welche ab 7m Länge, das wird normalerweise in den Verwaltungsvorschriften von Ort zu Ort unterschiedlich bewertet. Wenn dir dein zuständiges OA das Bedürfnis verwehrt mit der Begründung, dei Boot sei zu kurz, dann würde ich an deiner Stelle mal das FWR (Forum Waffenrecht) kontaktieren. Im schlimmsten Fall mußt du gegen deine Behörde klagen. Frag lieber bei Denen ma nach, was man da tun kann, hat manchmal schon geholfen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#13
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Das festmachen eines Bedürfnisses an einer bestimmten Mindestbootslänge halte ich persönlich erstens für Unfug und zweitens für falsch gedacht, zu vermuten wäre doch wohl , das ein kleineres Boot viel eher in eine bedrohliche Seenotsituation kommen kann als eine 25 Meter Yacht.
Eine ähnliche Dikussion hatte ich hier in Berlin auch, weil das Boot auf das ich mein Bedürfnis damals begründete auch nur gerade mal sechs Meter lang war. Tatsache ist aber, das Seetüchtigkeit allein an der Bootsgröße nicht festzumachen ist, gibt es doch durchaus 6-Meter Boote mit denen extreme Langfahrten unternommen wurden. Als brauchbares Kriterium galt auch mal die " bewohnbarkeit " eines Bootes, wobei es da aber eigentlich nur um die sichere verwahrung ging. Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen, sondern mal geziehlt nachfragen in welchem Gesetz denn etwas von einer bestimmten Bootslänge steht. Und selbsgemachte ( wird von diversen LA´s speziell beim Waffenrecht gern gemacht ) Gesetze zählen da nicht..... Gruß, Norbert
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#14
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Zitat:
als Sportschütze und Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG kann ich Dir zu dem Thema nur sagen, daß es nicht so ist. Es gibt grundsätzliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und sogar von Landkreis zu Landkreis, je nachdem wie die entsprechenden Behörden mit den internen Dienstanweisungen verfahren. Eine Möglichkeit ist, daß Du den Rechtsweg beschreitest. Stelle einen Antrag zum Erwerb einer entsprechenden Signalpistole und bitte den Sachbearbeiter um einen entsprechenden Bescheid mit Angabe der Ablehnungsgründe (rechtsbehelfsfähiger Bescheid), damit Du gegen den Bescheid Einspruch einlegen und ggf. klagen kannst. Dies ist natürlich mit einem entsprechenden Kostenrisiko verbunden. Aber auf jeden Fall muß die Behörde darin dann die Ablehnungsgründe konkretisieren und die Gesetzesquelle (Länge unter 7 m kein Bedürfnis etc.) angeben. Oft ist es so, daß dann eine Genehmigung erfolgt, weil entsprechende Quellen nicht vorhanden sind, sondern die Ablehnungsgründe so zu sagen "hausgemacht" sind. Die andere Möglichkeit ist, wie andere schon angegeben haben, auf die Signalraketen mit Handabzug zurückzugreifen, die Du mit Deiner nachgewiesenen Sachkunde ja ohne Probleme erwerben kannst.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#15
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Wenn man sich in Ö eine solche Signalpistole mit Munition völlig frei besorgt und in D erwischt wird, hat man ein Verfahren wegen Vergehens gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz am Hals !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Zitat:
Deswegen meine Frage
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#17
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Hallo Barney,
Danke für diese Antwort, als "Schützenbruder " kenne ich auch den anderen Weg zum " gelben Schein ".Hier ist jedoch zeitlich längerer Weg zur Anerkennung des Bedürfnisses notwendig. Kennst Du besimmt auch und muß hier nicht behandelt werden. Da meine Frage nun ausreichend beantwortet ist -Klagen tu ich bestimmt nicht-werde ich nochmals einen Versuch im LA machen . Jetzt ist eben abgeklärt , daß es keine einheitliche Auslegung der Formulierung- seegehenden Schiffe -gibt und diese 7 m Regelung nicht überall angewendet wird. Den Befürwortern einer Fallschirmrakete, die aus der Hand abgefreuert wird ,danke ich auch,möchte aber vorschlagen so ein Teil mal selbst zu zünden und sich dabei vorzustellen auf einem schwankendem Boot zu stehen. Da ist der Abschuss aus der SP schon weit sicherer. Also werde ich wohl den Weg über den BSSB einschlagen und die Piraten die nun von unserer Marine aus Afrika ins Mittelmehr vertrieben werden, zunächst mit meinem bayrischen Hirschfänger abwehren. Zum anzünden der Beruhigungszigarette wird die frei käufliche Nico-Munition wohl reichen. Ich DANKE, es ist alles gesagt und ich ziehe mich mit den besten Weihnachtswünschen ans gesamte zurück. LG Josef |
#18
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Wieso redest Du von "gelben Schein"?
Ist die Waffenbesitzkarte nicht mehr grün?
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#19
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Zitat:
Zum Thema und meiner Frage: Wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#20
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@ nordic
Jein, es gibt Gelbe und Grüne. Die Gelbe ist für einschüssige Waffen. Die Grüne für mehrschüssige Waffen. Ergo, die Grüne ist höherwertig. Sammler bekommen eine Rote.
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#21
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Zitat:
Stimmt so leider nicht ( mehr )ganz...... Die " gelbe " ist ausdrücklich die Sportschützen-WBK ( was nicht heißen soll das ein Sportschütze nicht auch noch eine " grüne " hat ), steht so auch vorne drauf. Diese " gelbe " berechtigt seit einigen Jahren neben Einzellader-Langwaffen inzwischen eben auch zum Erwerb von mehrschüssigen Langwaffen, mehrschüssigen Perkussionswaffen und einschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition. Die " grüne " ist für vieles, was eben nicht auf die " gelbe " gehört, sprich mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Flinten, Selbstlade-Langwaffen, aber zum Beispiel eben auch die Signalpistole ( weil einschüssige Kurzwaffe mit glattem Lauf !). Was im Endefekt bedeutet: Selbst jemand der schon eine gelbe WBK hat und aus welchen Gründen auch immer eine SigPi haben möchte braucht dafür dann extra eine grüne WBK. Gruß, Norbert |
#22
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Nun ja, vor 30 Jahren, als ich meine erste Grüne bekam, war es halt so.
Immer dieser neumodische Kram. |
#23
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moin,
hier in erlangen war eine grüne wbk für eine sigpi kein problem für ein 6m rib. die wollten nur wissen ob ich eine stahlkassette einbauen kann. allerdings ist das boot b certifiziert. aber kajüte o.ä gibt es nicht. cu hufi |
#24
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Und, darfst Du diese dann auch in Deutschland besitzen, führen und benutzen
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Grüsse Ulli |
#25
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Mal eine Frage zu Seegangigkeit: Kann man ernsthaft argumentieren das ein 5,50m Boot seegängig ist??
Ich meine bei meiner Prüfung zum pyro-Schein gelernt zu haben, das eine Signalpistole, ein Boot vorraussetzt auf dem ein längerer Aufenthalt (wohnen) möglich ist........ stefan |
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