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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer bei LKW>3,5t
Moin moin
ich habe kürzlich in in irgendeiner N24 Schunddoko gesehen dass LKW seit 2005 einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben müssen. Darauf folgte eine Wette mit einem Kumpel, nur leider kann ich dazu nirgens was im Internet finden nur diesen Forumseintrag..http://www.motor-talk.de/forum/dross...-t1016929.html siebter von Oben. Ist hier Jemand informiert bzw kennt die Eu Verordnung?? Gibt es soetwas? Beste Grüße Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#2
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ja müssen sie haben
diese sind auf 85 Km/h eingestellt mit einer Toleranz von 4 Km/h aber findige Kutscher und Werkstätten die es nicht so ernst nehemen umgehen dies gern, programmieren die Geschwindigkeit um oder führen die Fahrtenschreiberprüfung mit möglichst abgefahrenen Reifen durch um einen geringeren Radumfang zu haben --nach der Fs-Prüfung werden dann gern neue Reifen montiert und hoppla wieder ein paar Km/h mehr fürs Elefantenrennen.
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe
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#3
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6min typisch BF
hast du ein Gesetzestext oder ein link oder ähnliches für mich
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#4
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Zitat:
du wirst lachen ..ich google mir grad nen Wolf und find nix ..aber irgendwo im Keller hab ich noch die Prüfungsunterlagen und Bücher zur Fahrtenschreiberprüfung--ich kram dann mal
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#5
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Zitat:
aber wenns die wirklich gibt bzw pflicht ist wird da echt wenig drüber geschrieben...
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#6
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habs gefunden
Richlinen: 92/6/ EWG 92/24/ EWG STVZO: § 57c § 57d hoffe das bringt dich weiter
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#7
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ist Pflicht bei 40 To, mit den 89 Km/h ist absolute Grauzone, da es bis dahin Straffrei abläuft ... mit dem Hintergedanken da es in anderem mit 90 Km/h am Limit geht, und die deutschen nicht als "Bremser" dastehen ...
mittlerweile ist auch nichts mehr mit tricksen (Sicherung ausm Fahrtenschreiber und Sicherung ausm Begrenzer) da auf der Fahrerkarte alles gespeichert wird, bis hin zu den Daten des Technikers wo der LKW welche Begrenzung erhalten hat ;) aber bei den + 3,5 To Gespannen wäre mir das was richtig neu .... 80 Km/h is klar ... aber Begrenzer vorgeschrieben ?? mhm 2006 der Beitrag ist ja interessant ... *g* der Namensvetter *g*
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#8
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Zitat:
owohl ich mir sicher bin das findige Köpfe schon wieder einen Weg gefunden haben dies zu umgehen Bin aber nicht mehr in der Branche
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#9
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§57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung.
(1) Geschwindigkeitsbegrenzer sind Einrichtungen, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränken. (2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei 1. Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (vset), 2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (vset + Toleranzen < 90 km/h ) einzustellen. Quelle STVZO
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#10
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mhm nee .... erstmal sind 90 Km/h zuviel ... und es bezieht sich ja auf Gespanne über 3,5 To nicht auf einzelne Fahrzeuge ....
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#11
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die 90 Km/h wundern mich auch ich dachte immer und habs auch mal so gelernt das 89 die absolute obergrenze sind ( incl. der tolerenaz)
aber es ist klar die rede von: Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen also auch solo begrenzt
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#12
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ach so.. nun hab ichs du denkst hier gehts um kleiner 3,5t
aber der titel lautet "Automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer bei LKW>3,5t " also größer 3,5t
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#13
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neee eee ;) es geht hier um Einzelfahrzeuge größer als 3,5 To ... da isses klar mit dem Begrenzer ... aber dort steht nirgendswas von Gespannen größer 3,5 To wo das Zugfahrzeug Solo unter 3,5 To ist ....
3,5 To wäre ja auch falsch, wir reden hier von 3,49 To ;)
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#14
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nun kann ich dir nicht mehr folgen
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#15
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Zitat:
Daily auf 35 km/h programiert.... war ne BEM für MR Chefverkäufer
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MFG René |
#16
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Sattelzugmaschinen LKW´s und und und .. sind doch allein schon schwerer als 3.49 To ... daher von Hause die Begrenzung .... dieser Fall ist doch der Paradefall und Gehirngraus für jeden Handwerker ... der Normale Sprinter mit 3,49 To darf volle Pulle ohne Begrenzer, nun kommt der Hänger dran ... der Gasfuß weiß gewöhnlich so nur noch 80-90 Km/h ... jetzt soll es ein Gesetz geben nachdem jedes Fahrzeug mit Hänger über 3,49 To , den Begrenzer schon montiert haben muß !!! Quasi du fährst mit deinem PKW nach Kroatien, hängst den Anhänger ran und nun kann das Auto technisch nicht mehr als 80 Km/h fahren .... davon habe ich noch nichts gehört ....
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#17
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Zitat:
und das min seit 2000. Damals kam der neue Daily. Ist in der Software der Motor ECU hinterlegt MFG René
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MFG René
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#18
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Ich liebe das Forum zur kalten Jahreszeit 34 Hits 16 Beiträge
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#19
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Zitat:
na zu ersterm --da wollen die doch schon ne weile was dran ändern und technisch wär es bestimmt machbar das ein Begrenzer erkennt ob ein Anhänger dran ist oder nicht--aber du hast Recht die STVO verwirrt mich an dem Punkt auch und zum 2.: wenn ich einige sehe wie die mit Anhänger rumeiern wär diese Regelung durchaus sinnvoll
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#20
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Zitat:
nee ... mein Transporter hatte zwar Erkannt das der Hänger dran hängt (Blinklicht anders, wegen Wiederstand) aber er fuhr immernoch volles Rohr ... ( Brandenburg - Amrum mit gut 6 Tonnen um die 120 Km/h nachts) Mein Taxi-Voyager, erkannte auch den Hänger fuhr aber auch volle Pulle .... das war ähm 2005 ....
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#21
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Zitat:
Hab ich geschrieben das er aktiv war?
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MFG René |
#22
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öhm ... "was kann ich dafür das ich das vergessen habe"
hab ich hier im Forum gelernt -> es geht doch aber darum das der Gesetzgeber das schon befohlen hat ... so, ich geh jetzt ins Bett
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Geändert von Basstel-Bassti (15.01.2009 um 22:20 Uhr) |
#23
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Gewisse Fahrzeuge über 3,5 t haben das Teil nicht (bspw. Abschlepper, Feuerwehr usw.), jedoch haben Rettungsdienstfahrzeuge meist Unfalldatenschreiber (Aktivierung bei Sondersignalfahrten).
Übrigens gilt bereits ab 2,8 t gewerblicher Nutzung (bzw. mit Hänger über 750kg) bereits die Pflicht zum Fahrtenschreiber. Das kann richtig ins Geld gehen, also Vorsicht.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#24
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wieso Fahrtenschreiber, es geht hier um nen autom. Begrenzer .... ??
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