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Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
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#1
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Funkgerät an Bord in Belgien jetzt Pflicht ?
Hallo zusammen,
mich würde interessieren , wie ihr es handhabt ,mit der Pflicht ab januar 2009 zwei Funkgeräte an Bord zu haben ? Wir haben weder den Funkschein geschweige denn gleich zwei von den Dingern an Bord ! Weiss jemand wie es mit der " Strafe " ausschaut wenn man ohne erwischt wird ? Leider konnte ich dies nicht in Erfahrung bringen. Gibt es vielleicht eine Übergangsfrist ? Würde mich über eure Antworten freuen |
#2
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Weitere Frage: Muß das 2. Gerät auch in D angemeldet sein bzw. wie sind die Bedingungen hierfür?
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Gruß Ewald |
#3
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Wie,jetzt muss ich eine Funke in mein Schlauchi einbauen
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MFG Sascha |
#4
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Nein , kein Funkgerät im Schlauchboot , alle Boote die in Belgien auf den Binnengewässer fahren die länger als 7 Meter sind müssen die beiden Funkgeräte wohl an Bord haben.
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#5
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Moin,
das Thema hatten wir doch gerade: http://www.boote-forum.de/showthread...belgien&page=2 Zusammengefasst: nur wenn das Boot unter belgischer Flagge fährt und länger als 7 m ist, gelten die belgischen Vorschriften, Weil die sich heftig mit europäischem Recht beissen, sind die evt. nicht so endgültig. Damit bleibt wohl für die Meisten hier alles beim alten. gruesse Hanse
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#6
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Zitat:
wenn das mal alles so einfach wäre was ist den mit Quickstop Plichtin NL warum dürfen 16 jährige mit SBF in NL keine schnellen Boote führen warum müssen Rudergänger die stehen Rettungswesten tragen usw.
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#7
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Zitat:
hast ja recht, bis zum "vereinigten Europa" dauert es noch tausend Jahre. Klappt ja bei manchen Dingen nicht mal in Deutschland mit unserem Förderalismus. Nur beim Funk haben die Belgier irgendwas, was sie woanders unterschrieben haben, wohl nicht beachtet. gruesse Hanse |
#8
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zum Glück sehen die Belgier alles etwas lockerer als die Niederländer
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#9
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Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende mit unserem Hafenmeister gesprochen , er meinte es wäre wohl ein Schnellschuss gewesen der wohl zur Zeit noch nicht relevant ist.denn selbst Segler müssten aufgrund der neuen Verordnung diese Funkgeräte an Bord haben und die meisten in unserem Hafen haben kein Funkerzeugnis er selbst auch nicht. Ausserdem sind wir fast auf der Grenze zu Holland d. h. wir fahren raus aus dem Hafen und sind nach zwei Minuten auf der Grenzmaas also werden wir es auf uns zukommen lassen und abwarten. Wir hoffen einfach auf die Einsicht der Belgier !! |
#10
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Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich. Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
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#11
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Hallo segelnmm
(((Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier)))) also brauchen wir jetzt Funk oder nicht |
#12
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Zitat:
klarer kann man es ja wohl nicht mehr ausddrücken
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. |
#13
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Ich verstehe es wirklich nicht, was mann nicht versteht. De regel sind klar und deutlich, es ist schon seit fast zwei jahre bekannt und es sind schon viele volle seiten in die wasserspor presse und aufs www geschrieben (auch hier in NL) und immer wieder sieht mann die gleiche fragen und und immer wieder mussen die gleiche antworten geschrieben wirden: Ja, stimmt und gilt auch für ausländer!
Also versuche ich es auch nog einmahl: IF Schiffslänge > 7 AND Schiffslänge < 20 AND LandCode = B THEN DO; AnzahlFunkGeräte = 2; ATISPflicht = YES; DualWatchGestattet = NO; HandGerätAlsZweitesGerätErlaubt = YES; END;
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#14
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Zitat:
Hier einige Informationen: In der Binnenschifffahrt sind nach dem Straßburger Abkommen international für Fahrzeuge (Schiffe >= 20 m) 2 fest eingebaute Binnenfunkgeräte vorgeschrieben, da sie in den Verkehrskreisen „Schiff – Schiff“ und „Nautische Information“ ständig hör und sprechbereit sein müssen. Das ist mit einem Gerät auch mit 2 oder Mehrkanalüberwachung nicht möglich, denn wenn ich in einem der beiden Verkehrskreise höre oder spreche kann ich den anderen nicht gleichzeitig abhören!!! Daher sind in Funkgeräten die für den Binnenfunk zugelassen sind (Geräte mit ATIS-Kennung) diese Funktionen automatisch geblockt. Dies gilt auch für Kombigeräte (Seefunk und Binnenfunk) wenn sie auf Binnenfunk geschaltet werden. Die Belgier wollten nun diese Vorschrift auf Fahrzeuge > 7 m ausdehnen. Mit dieser Vorschrift liegen sie weit außerhalb der für den Binnenschifffahrtsfunk international vereinbarten Normen!!!! Nach den internationalen Vereinbarungen sind für Kleinfahrzeuge < 20 m keine Funkgeräte vorgeschrieben. Die zu erwartende neue Regelung für Belgien wird für Fahrzeuge > 7 m ein Binnenfunkgerät (Gerät mit ATIS) vorschreiben . Diese Aussage unter Vorbehalt der umgehend erwarteten Bestätigung. Nun noch ein Wort zu eingebauten oder Handfunkgeräten! Mit Einführung der ATIS Kennung wollte man erreichen, daß man Aussendungen im Binnenfunk eindeutig einem Schiff zuordnen kann. Bei Nichteinhaltung der Funkdisziplin kann dann der Halter des Schiffes ermitteln und zur Rechenschaft gezogen werden. Bei der Benutzung von Handfunkgeräten ist diese eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich!!!! Daher sind Handfunkgeräte für den Binnenschifffahrtsfunk nach der Vereinbarung von Straßburg nur für Fahrzeuge > 20 m im Verkehrskreis „Funkverkehr ab Bord“ zugelassen. Handfunkgeräte sind daher im Binnenschifffahrtsfunk für Kleinfahrzeuge international nicht zugelassen. Belgien und die Niederlande haben im Rahmen der nationalen Hoheitsrechte Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen zugelassen. Diese können hier auch angemeldet werden. Bei der Benutzung in den anderen Ländern ( Frankreich, Schweiz, Deutschland usw.) die sich diesem Abkommen angeschlossen haben sind diese Geräte im Binnenfunk nicht zugelassen!!!!! Bußgeld ?!?!?!? Probleme ?!?!?!? Was tun????? Ihr fahrt nicht nach Begien....... Kein Funkgerät nötig. Ihr fahrt nur in belgischen oder Niederländischen Binnenrevieren festeingebaute Funke angemeldet in Deutschland oder Handfunke angemeldet in den Niederlanden – Achtung alle halten Euch für Niederländer Ihr fahrt auch in anderen Revieren Fest eingebaute Funke mit ATIS angemeldet wo auch immer, und Ihr seid auf der sicheren Seit. Noch ein letztes Wort: Um eine Binnenschieffahrtsfunkanlage an Bord zu betreiben benötigt Ihr zumindest das entsprechende Spechfunkzeugnis. Eine gute Ausbildung und die damit verbundenen Informationen machen das Leben einfach leichter!!! Bei konkreten Fragen könnt Ihr mich ereichen unter info@seebaer.net die Ausbildungsstätte in Roermond und Umgebung. Gruß Manfred
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#15
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Zitat:
es kann ein ATIS fähiges handfunkgerät eingesetzt werden und dann die ATIS nummer des festgerätes einprogrammiert werden. |
#16
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#17
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wenn es länger als 7 m ist, ja
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Gruß Ernst http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668 no risk....not fun |
#18
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Zitat:
Laut EU gezetz, sind für JEDES Fahrzeug 2 Binnenfunkgeräte vorgeschrieben, aber haben einige (viele?) Länder eine Ausnahme gemacht für kleine 'sport' Fahrzeuge. De Belgier haben also gar kein neues Gezetz gemacht, nur die Ausnahme beendet. Mittlerweile ist aber auch bekannt das jedelfalls für NL Fahrzeuge die Ausnahme weiter gilt. Obs für D Fahrzeuge auch gilt, weiss ich nicht. |
#19
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Hallo,
lt. Aushang in unserem Hafen wird die Ausrüstungpflicht mit 2 Funkgeräten im Juni aufgehoben. Gruß Hans-Peter |
#20
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Weiß jemand wo ich im Raum Do. einen UKW Chraschkurs machen kann?
Will im Juli mal nach Antwerpen, da wäre das wohl besser einen Schein zu haben. Gruß Ingo |
#21
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Hallo IngoNRW,
Rühnte Hamm Castrop beim ADAC in Dortmund laufen auch öfters Kurse
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#22
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Hallo zusammen,
bei uns im Hafen Spaanjerd in Belgien hing heute ein Aushang, dass man kein 2. Marifon an Bord mehr haben braucht/darf. Ende Mai, Anfang Juni gilt diese Regel. Das heißt wohl, dass man ein Marifon ab 7 mtr Länge haben muss, jedoch kein weiteres mehr. Gruss Jutta und Andre
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#23
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Hallo Jutta und Andre,
danke für die Info. Gibt es auch eine offizielle Quelle? Ich hab´s mal bei elwis.de versucht, leider nix gefunden. Grüße Axel |
#24
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Zitat:
Hallo Axel, ich werd mal im Belgischen Netz suchen, vielleicht finde ich da was, dann setz ich es rein. Gruß Jutta |
#25
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So, hier ist ein paar links, leider nur auf NL
http://www.waterkampioen.nl/publishe...belgie.nl.html http://www.6minutes.be/NL/Artikel.as...9&RubriekID=17 Gruß Jutta |
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