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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.01.2009, 12:31
rolopolo rolopolo ist offline
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Standard Übernahme Schadensfreiheitsrabatt nach Sterbefall

Hier mal eine Frage an die Versicherungsexperten:

Wie lange habe ich Zeit, den Schadensfreiheitsrabatt meines verstorbenen Vaters auf mich umschreiben zu lassen?
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  #2  
Alt 18.01.2009, 13:49
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totto totto ist offline
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Hi

meines Wissens nach offiziell 2 Jahre.
Innoffiziell geht es aber auch schon maletws länger ,
sprech mit der Versicherung des Verstorbenen

Gruss
Totto
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  #3  
Alt 18.01.2009, 14:32
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El Bavario El Bavario ist offline
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Hallo Rolf,

je nach Versicherer bis zu max. 7 Jahren.
Da ich nicht weiß, bei welchem Versicherer er versichert war, einfach mal dort anfragen. Falls Du den Rabatt nicht nutzen kannst, ich habe immer wieder viele Kunden, die einen vorhandenen SFR Rabatt kaufen würden. 30 % ( SFR 25 ) werden auf ca. 1200 Euro gehandelt


Gruß


Marijan

Geändert von El Bavario (18.01.2009 um 15:19 Uhr)
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  #4  
Alt 18.01.2009, 19:27
rolopolo rolopolo ist offline
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Laut meinen Versicherungsmenschen muss isch inner halb von 6 Monaten nach Ableben ein anderes Fahrzeug angemeldet haben, sonst verfällt alles.....
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  #5  
Alt 18.01.2009, 20:41
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Laut meinen Versicherungsmenschen muss isch inner halb von 6 Monaten nach Ableben ein anderes Fahrzeug angemeldet haben, sonst verfällt alles.....
6 Monate habe ich auch in Erinnerung

Bezüglich der % gibt es auch was zu beachten!
Man kann nur soviel übernehmen, wie lange der "Übernehmer"
auch den Führerschein hat.
Wenn man z. Bsp. den Führerschein nur 5 Jahre hat, dann kann man
keine 30% übernehmen, sondern SF Rabatt 5

So war es vor ein paar Jahre, ob sich was verändert hat,
ich nix wissen

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #6  
Alt 18.01.2009, 20:56
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Das ist heute noch so. Hatte ich erst vor Kurzem.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #7  
Alt 18.01.2009, 22:36
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Das ist völlig richtig. Dem ist heute noch so. Aber das mit den 6 Monaten muß nicht grundlegen so sein! Damit Du aber 100 % sicher bist, lass Dir den Rabatt einfach übertragen und lasse Deinen Pkw, sofern vorhanden einfach für n6 Monate über den SFR Rabatt laufen. Gar kein Problem.
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  #8  
Alt 25.01.2009, 16:43
rolopolo rolopolo ist offline
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Meine Versicherung hat mit schriftlich bestätigt, dass ein Überschreiben der "Prozente", auch nach 6 Monaten jederzeit möglich ist.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf mich, also einen erstgradig Verwandten, zugelassen wird.
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