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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wer hat Erfahrungen mit Überbreite (Genehmigung dafür)?
Bei mir im Betrieb fällt in kürze ein LKW ab...........
Und da kam mir doch der Gedanke auf diesen LKW ein sagen wir mal 30ft Boot zu stellen Also Gewicht und Höhe und Führerscheine kein Problem. Die 30ft Boote die mir so gefallen haben alle knappe bis gute 3m Breite, in Deutschland also bei unter 3m kein problem... Aber, ich möchte mein Boot weiterhin an der Ostsee liegen haben ( für die Wochenenden),aber trotzdem auf meinen Jahresurlaub im Süden nicht verzichten! Daher meine Frage zuerst hier im Forum ob jemand konkrete Details für Sondergenehmigungen bis 3,00m breite für Österreich Frankreich Italien Kroatien Slovenien kennt. Ich frage erst hier, bevor ich mich mit Ämtern auseinandersetze, da hier im >Forum bestimmt ein Spezi unterwegs ist..... Stefan P.s: Boot soll eine Sessa c30 oder eine Bavaria 30 werden.... |
#2
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Hallo Stefan,
schone deine Nerven und dein Geldbeutel und bleibe mit deinem großen neuen Boot in heimischen Gewässern! Abgesehen von den Behörden: Ein Bootstransport in den Süden nur für einen Urlaub ist Stress pur - jedenfalls mit einem Boot das nicht mehr geslippt werden kann. Ich hab's durch. Einmal Kroatien und dann nie wieder! --------Zu Hause ist es auch so schön!------ Gruß aus Hi |
#3
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Sehe ich anders...... wenn die Genehmigungenfür die Breite in einem preislich vertretbaren Rahmen liegen, ist es nicht mehr oder weniger Aufwand als mit einem Trailer.....
LKW fahren macht mir nichts aus, Sonntags fahren muss ich nicht unbedingt, und mit meinen jetzigen 3,5t am Haken kann ich auch nicht viel schneller als 90 fahren.... stefan |
#4
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hallo nana
ich fahre ja von beruf her mit dem lkw. und so viel wie ich weis sind die standart lkw 2,55 m breit. lasse mich auch gerne eines bessern belehren. also bei uns im betrieb dürfen wir nicht über diese breite fahren. gruß dietmar |
#5
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Natürlich im standard 2,55m.....deswegen meine Frage nach den Sondergenehmigungen!! Hier bei uns in Deutschland bis 3m kein Problem und nicht teuer......
stefan |
#6
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@ nana...nach allem was ich so gehört und gelesen habe,erwartet Dich eine Menge Bürokratie und jede Menge weiterer Kosten. Spezielle Durchfahtszeiten durch die tunnel,Mautlesegerät,Begleitfahrzeuge mit netten Beamten in Ö-SLo-und HR. Du kannst dir sicher selbst ausmalen was das dann für ein Höllenritt wird.Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das Du pro Fahrt dann bei 1500-2000 E liegst.. Ob ich mir das für vielleicht 5 Fuß mehr antun würde ????
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#7
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Das mit den Begleitfahrzeugen ist wohl richtig aber ich hab auf Rab einen getroffen der sein Boot jetzt zum 15 oder 16 Mal nach Kroatien hat fahren lassen ebenso mit Überbreite und LKW Begleitfahrzeugen usw. Ist ziehmlich teuer der Spaß hat er mir gesagt aber habs nicht abgespeichert weil unser Boot kleiner ist.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#8
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http://www.trans-yacht.de/FAQ/Antwor...antworten.html
Ist zwar eine Fa,aber trotzdem interessant.Besonders das mit den Kosten..Sondergebühren für Überhöhe !! Bis zu 20 € pro km... |
#9
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Zitat:
.... nichmal eben schnell an der Rampe geslippt wie mit 20 Fuß ! Gruß |
#10
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Ich krane immer in Salzwasser - kostet meist eine Stunde mit auf und abrödeln, es sei dann du bist der letzte in der Schlange
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#11
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Das mit dem Kranen kenne ich, mein Trailer wird kein Salzwasser fühlen dürfen....
Das Problem mit der Höhe werde ich nicht haben, bei dem LKW handelt es sich um einen Volumen LkW von dem ich den Kühlaufbau runternehme um Ihn auf ein neues Fahrgestell zu bauen.... Da das Fahrgestell extrem niedrig ist werde ich mit 4m auskommen. Und da das Fahrgestell ohne Aufbau fast unverkäuflich ist, dachte ich mir, man könnte doch...... Generell ist mir die ganze Sache schon ein bisschen Stress wert, da ich schrecklich gerne ein grösseres boot hätte ohne meine Gewohnheiten was das Revier angeht zu ändern, und ja gerade diese 5ft machen wir aus einem wochendtauglichen Boot, ein Boot auf dem man deutlich länger bequem wohnen kann. Aber alles hat seine Grenzen, gerade finanz. Natur, soll heissen wenn nur die Genehmigungen für eine Tour ein paar hundert € kosten wäre es mir das wert.....kosten sie aber ein paar tausend € ist die Geschichte schon gestorben.... stefan |
#12
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Hallo Nana !
Würde Dir vorschlagen sich beim ADAC bzw. in Österreich beim ÖAMTC zu erkundigen. Die wissen ev. auch die Bestimmungen in den angrenzenden Ländern. Sollte rasch und schmerzlos über die Bühne gehen. mfg Christian |
#13
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Moin,
ich hatte mal bei der zuständigen italienischen Behörde angefragt (Brixen?), da eines der infrage kommenden Boote 2,65 cm Breit war. Incl der Gebühren und Spesen waren das ca 3000€ Brenner bis Genua. Daher war das Boot ganz schnell wieder raus aus der Auswahlliste. cu Stefan |
#14
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Interessante Info für Italien, damit fällt I schon mal aus wegen iss nich....
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#15
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Was hast Du mit dem Kühlaufbau vor???
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#16
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Soweit mir das bekannt ist, dürfen in Italien nur Spediteure eine Ausnahmegenehmigung für Überbreiten beantragen; selbst wenn du privat fährst, brauchst du einen lokalen Spediteur, der den Antrag stellt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#17
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Gude,
das Sonntagsfahrverbot gilt soweit ich weiß nur für gewerbliche Transporte. Privat müsste gehen... Gruß Christian |
#18
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Zitat:
cu Stefan |
#19
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Wie geschrieben,Kühlaufbau geht auf ein neues Fahrgestell,ist so ein sonderaufbau mit vielen Extras die nur für uns passen........ |
#20
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Zitat:
In welchem Land?
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MFG René |
#21
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Soweit ich informiert bin,ist ab 7,5t generell erstmal schluss mit Sonntags fahren. Für Deutschland weiss ich aber das es gegen eine Gebühr von 90€ ein Ausnahmeregelung für 12 Monate gibt. Ist bei der zuständigen Strassverkehrsbehörde zu beantragen.
Wobei das Sonntagsfahrverbot für mich bei meinem Vorhaben kein Problem wäre, dann wird halt nicht Sonntags gefahren.... stefan |
#22
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Hab nochma nachgeschaut...
1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können. (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für 1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km, 1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr), 2.die Beförderung von a)frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b)frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c)frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d)leichtverderblichem Obst und Gemüse, 3.Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen, 4.Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober) jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, 1. und 2. Weihnachtstag. |
#23
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Und Ausnahmen bestätigen die Regel........für die oben genannte Gebühr bekommst Du für fast alles eine Sondergenehmigung in Deutschland, habe ich auch für meinen Betrieb bekommen..... kurz vorgesprochen, Gebühr bezahlt....Genehmigung bekommen....
stefan |
#24
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Mit dem Sattelzug an die Adria
Unsere Familie hat in diesem Jahr die Fahrt an die Adria (Portoroz und vorn dort in die Kornaten) mit unserer Amerglass 32 gewagt. Natürlich war das ein Abenteuer, aber nur im Bereich der Vorbereitungen. Vom Fahren ist es eigentlich egal, ob wir mit dem Boot an die Ostsee fahren oder an die Adria. Zugegeben, der Weg über die Alpen ist etwas länger, aber wirklich kein Problem.
Fahrzeug: Volvo FL6 180 PS, Sattelauflieger Doppelachser, Länge 16 m, Breite 3,00 m, Höhe 3,92 m, Gewicht 13 T. Vorbereitungen: Informieren über das Internet, Versuch, die Voraussetzungen zu klären. Deutschland: 3-Jahreserlaubnis ohne Einzelwegbeschreibung für den Transport mit Überbreite beantragt und wie immer auch bekommen. Österreich: Informationen über die zulässigen Fahrtzeiten haben nicht gestimmt. In der Erlaubnis waren andere Zeiten zugelassen. Also vorher bei den zuständigen Stellen informieren, was gilt. Keine Besonderheiten bei Überbreite gegenüber Deutschland. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen allerdings 70 kmh, damit war ich ein Verkehrshindernis. Slowenien:
Maut
Alles in Allem völlig problemlos und hat Spaß gemacht. Vielleicht war es nicht das letzte mal. Ich hoffe, der Artikel war hilfreich für den Einen oder Anderen
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#25
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Moin Stefan,
mal ernsthaft, wie wäre es mit einem Zweitboot (der Trend zum Zweitboot setzt sich durch ...)? Du sparst den LKW, die Bürokratie, die Bestechungsgelder und die anfallenden Kosten für Versicherung und Kraftstoff. Und verchartern könntest Du auch noch.
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Alex |
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