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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.01.2009, 16:03
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Standard Grüne Kennzeichen

hallo,

ich habe ein Sportboot gekauft der Anhänger hatte Grüne kennzeichen. Der vorbesitzer sagte zur mir das er keine Versicherung bezahlt wiel der Anhänger über das Auto Versichert wird. Ich war bei meiner Versicherung und die wussten davon nix die wollten das ich mein Anhänger versichern soll. Das kan doch nicht sein oder?

mfg Nico
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  #2  
Alt 28.01.2009, 16:04
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Der Hänger kostet doch eh nur 12 EUR / Jahr....
Hab auch noch nie gehört, dass man nen Hänger mit dem Auto mitversichern kann....

Gruß
Andy
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  #3  
Alt 28.01.2009, 16:07
Benutzerbild von Tommy Walker
Tommy Walker Tommy Walker ist offline
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Ich hab meinen Trailer einfach umgemeldet, da hat keiner nach Versicherung gefragt.
Der Trailer ist dann automatisch übers Auto versichert, wenn er am Auto hängt.
Sonnst nicht, dann brauchst du ne extra Vericherung.
__________________
Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen.
http://max.hat-gar-keine-homepage.de
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  #4  
Alt 28.01.2009, 16:07
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Ich zahle auch keine Versicherung. Muß was wahres dran sein!!Aber warum kann ich nicht sagen
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #5  
Alt 28.01.2009, 16:08
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Grünes Kennzeichen heißt ja nur steuerbefreit, aber nicht versicherungsbefreit....
Vielleicht gibts ja Gesellschaften, die das so handhaben....
Zumal brauchst Du ja fürs Boot eh ne Versicherung, da kannst den Trailer dann mitversichern.
Vielleicht ist das ja auch so rum !

Geändert von BodenseeAndy (28.01.2009 um 16:08 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #6  
Alt 28.01.2009, 16:10
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Grünes Kennzeichen heißt ja nur steuerbefreit, aber nicht versicherungsbefreit....
Vielleicht gibts ja Gesellschaften, die das so handhaben....
Doch der Trailer ist dann übers Auto versichert.
Nur Pech wenn er sich irgendwo selbstständig macht.
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  #7  
Alt 28.01.2009, 16:10
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Schau mal hier: (blaue elise)http://www.boote-forum.de/showthread...er+haftpflicht

"Zitat von schr192
Hallo, Seit der Änderung des Schadenersatzrechtes im vergangenen Jahr ist Der Trailer nicht mehr automatisch über die Kfz-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges mitversichert.

Stimmt das wirklich ???


Wolfgang

Ja, das ist aber nicht seit "vergangenem Jahr" so, sondern schon seit August 2002. " (blaue elise)

Bei meiner Boots-Haftpflicht ist eine Trailer-Versicherung mit drin soviel ich weiß.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
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  #8  
Alt 28.01.2009, 16:11
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard jau

Ja eben, BOOTS-Haftpflicht.....hat aber nichts mit dem Auto zu tun.

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Schau mal hier: (blaue elise)http://www.boote-forum.de/showthread...er+haftpflicht

Bei meiner Boots-Haftpflicht ist eine Trailer-Versicherung mit drin soviel ich weiß.
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  #9  
Alt 28.01.2009, 16:12
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Wenn Du ein grünes Kennzeichen möchtest, musst Du ja ne Versicherungsdoppelkarte vorlegen. Nimmst Du die dann vom Auto oder wie ?
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  #10  
Alt 28.01.2009, 16:12
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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IMHO, hier wird viel geschrieben, was wenig Hand oder Fuß hat

Im Grunde ist die Frage schon 6998 mal hier im Forum behandelt
und eindeutig, durch Norman, geklärt worden!
Aber mutmaßt ruhig weiter
Denkt dran, nur WEICHEIER benutzen die Suchfunktion

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Alt 28.01.2009, 16:13
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Ein zweckgebundener Anhänger, in diesem Fall SDAH für Sportgeräte ist bei der Zulassung von der Steuer und der Verischerungspflicht (Haftpflicht) befreit. Deshalb brauchst du auch keine Doppelkarte beim An-/Ummelden.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #12  
Alt 28.01.2009, 16:13
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Wenn Du ein grünes Kennzeichen möchtest, musst Du ja ne Versicherungsdoppelkarte vorlegen. Nimmst Du die dann vom Auto oder wie ?
Dann brauchst du keine Doppelkarte
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  #13  
Alt 28.01.2009, 16:13
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Wenn Du ein grünes Kennzeichen möchtest, musst Du ja ne Versicherungsdoppelkarte vorlegen. Nimmst Du die dann vom Auto oder wie ?

KEINE DOPPELKARTE...weil befreit...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #14  
Alt 28.01.2009, 16:14
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Ein zweckgebundener Anhänger, in diesem Fall SDAH für Sportgeräte ist bei der Zulassung von der Steuer und der Verischerungspflicht (Haftpflicht) befreit. Deshalb brauchst du auch keine Doppelkarte beim An-/Ummelden.
DAS HAB ICH DIE GANZE ZEIT GESAGT
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  #15  
Alt 28.01.2009, 16:21
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Grünes Kennzeichen -> Trailer ist im angehängten Zustand mit übers Zugfahrzeug haftpflichtversichert.

Kaskoversicherung deckt die Bootsversicherung ab, wenn man die richtige
Police im Ordner hat!

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #16  
Alt 28.01.2009, 16:24
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Wenn Du ein grünes Kennzeichen möchtest, musst Du ja ne Versicherungsdoppelkarte vorlegen. Nimmst Du die dann vom Auto oder wie ?
Man braucht keine Doppelkarte für die Anmeldung.

Iss ganz einfach:
Wenn der Hänger angekuppelt ist, dann besteht Haftpflichtversicherung
über das ziehende Fahrzeug.
Wenn abgekuppelt dann ist er nicht mehr versichert (es besteht auch
keine Versicherungspflicht).

Risiko ist gering - aber Versicherung kostet auch so gut wie nix - also abschließen
(falls nicht in Bootsversicherung mit drin).

Über Vollkasko (deckt den selbstverschuldeten eigenen Schaden) und
Teilkasko (deckt z.B. Diebstahl) sollte man sich auch gedanken machen.
(Fahrzeug Teil- und Vollkasko zählen nicht für den Hänger (egal ob
an- oder abgekuppelt))

Edit: 5x hält besser!
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  #17  
Alt 28.01.2009, 19:55
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Hallo Leute,

Conni hat voll und ganz recht.

Als Ergänzung dazu: Der Trailer darf bei Benutzung des grünen Kennzeichens auch nur für den eingetragenen Zweck verwendet werden. Nehmt ihr den Trailer, um mal schnell was anderes zu transportieren, bewegt ihr ihn ohne Zulassung!!!! Dann würde der Hänger versicherungspflichtig werden und ihr verstoßt gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Ergänzend noch: Bei mancher Bootshaftpflicht ist die Haftpflicht für den Trailer enthalten. Dann ist er im angekuppelten Zustand über die Versicherung des Zugafahrzeuges versichert, im abgekuppelten Zustand über die Bootshaftpflicht.

Grüße

Achim
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  #18  
Alt 28.01.2009, 20:29
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Es besteht, wie hier ja nun schon mehrfach geschrieben wurde, keine Versicherungspflicht für Sportanhänger und somit ist auch keine Deckungskarte notwendig.

Leider hat sich das gerade bei Zulassungsstellen fernab von befahrbaren Gewässern noch nicht überall rumgesprochen. Es sind schon mehrfach Leute wieder nach Hause geschickt worden, die keine Deckungskarte dabei hatten.

Damit Euch das nicht passiert, nehmt am besten vorsichtshalber die beiden Links mit, oder druckt die entsprechenden Passagen aus, bevor Ihr einen Trailer an- oder ummeldet.
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html

Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=243&paid=3

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 29.01.2009, 15:30
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Zumal brauchst Du ja fürs Boot eh ne Versicherung, ...
Seit wann? Wo steht das? Nach meinem Kenntnisstand keine Versicherungspflicht in Deutschland.....


..... natürlich hab ich eine, in Holland und Italien Pflicht .....
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  #20  
Alt 29.01.2009, 15:33
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard Versicherungspflicht

Also am Bodensee auf jeden Fall. Ob die WSA ne Haftpflicht wollen, keine Ahnung. Und in Italien brauchst Du sogar eine italienische Übersetzung Deiner Versicherungskarte, sonst zahlst trotzdem Strafe. Ist nem Freund letztes Jahr in Como passiert.

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Seit wann? Wo steht das? Nach meinem Kenntnisstand keine Versicherungspflicht in Deutschland.....


..... natürlich hab ich eine, in Holland und Italien Pflicht .....
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