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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Trailer Frage - Bitte um Rat
habe ein problem mit den trailerangaben von meinem boot, und zwar: da der trailer aus österreich kommt und auf deutsche papiere umgeschrieben wurde befürchte ich das einige angaben nicht ganz stimmen ( gutachten/FZ Schein).
Folgende angaben bezweifle ich : zu F.1 = zulässige gesamtmasse 395 kg , aber zu 7.1 steht = maximale achslast 650 kg das kann doch nicht sein 395 kg gesamt masse aber 650 kg achslast ?? laut papieren währe das maximale bootgewicht 260 kg ?? das hat der bestimmt ohne zubehör. und es wurde ja nachträglich die achse gewechselt von 435 kg mit kleinen reifen auf die 650 kg achse mit normalen 13 zoll reifen. Stimmt das so ? oder soll ich mal beim tüv vorbeischauen und nachhacken? danke im vorraus original FZschein
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by Micha |
#2
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Du kannst eine 1300kg Achse auf einen 1000kg Anhänger "Ablasten"..
Was steht denn in den alten Ösi Papieren ??
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By Karsten
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#3
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Die maximale Achslast ist immer höher als das zul. Gesamtgewicht. Vielleicht ist da ja noch eine Auflastung möglich. Wieviel ist denn als Leergewicht eingetragen? (Auf dem Bild kann ich das nicht so wirklich lesen.)
Was meinst du mit "...das hat er bestimmt ohne Zubehör...", den Trailer?
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gregor
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#4
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auf den ösi papieren steht 435 kg gesamtgewicht aber da hatte der trailer ja die kleinen reifen, die auflaufbremse und achse 650 kg wurde nach der abmeldung in Austria verändert, die bremse ist abgebaut (ist jetzt ungebremst) .
hier das original aus ösi.
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by Micha |
#5
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@ dicke lippe
das leergewicht 135 kg . aber ich glaube das die hier beim tüv den trailer garnicht gewogen (beim gutachten machen) haben weil mit der schwereren achse müsste der doch auch schwerer sein in den ösi papieren steht auch 135 kg. - ich meine mein schlauchboot wiegt nackt 130 kg + motor 90 kg + konsole + batterie und geräteträger massiv . das boot hat bestimmt mehr als nur 260 kg . anker und den ganzen rest darf ich gar nicht in boot verstauen, das meine ich Wenn alles nichts hilft , kann man den trailer auch auflasten , wenigstens 100 kg?
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by Micha Geändert von gringofish (24.02.2009 um 14:38 Uhr) |
#6
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Da gibt es mehrere Möglichkeiten
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gregor
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#7
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?
Zitat:
bei meinem ist achslast nicht höher als ZGG - sonder logischerweise achslast + stützlast = ZGG sonst sind die in der zulassungsstelle böse weil die dann ne fehlermeldung bekommen - die summe muss stimmen
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#8
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Zitat:
es ist ja eine nachträglich eingebaute knott achse 650kg vorhanden. Beim hersteller kann ich nichts verlangen weil die so ein trailer nie gebaut haben so wie der jetzt da steht mit der anderen achse und ausgebauten auflaufbremse.
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by Micha |
#9
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ist dann (ganau wie meiner) ein eigenbau für den tüv - hersteller muss man dann sehen bei dir - würde ich mal ein neues gutachten machen lassen oder dein deutsches gutachten ändern da offensichtlich falsch. natürlich muss der rahmen die masse auch aushalten.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#10
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mal direkt zum tüv süd gehen mit den papieren dann sollen die mich mal aufklären was da los ist und wie die überhaupt auf 395 kg ZGG kommen.
oder zulassungsstelle ??
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by Micha |
#11
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Ist doch kein problematischer Fehler, ich meinte ja auch die zul. Achslast, die aus dem Typschild der Achse hervorgeht. Die muß bei einem Einachser mindestens so hoch wie das zul.GG sein. Bei meinem Trailer ist zul. Achslast und zul. GG identisch.
Mit der Summe mit der Stützlast muß gar nichts stimmen, die ist ja variabel von den gestzl. vorgeschriebenen 25kg Min. bis zur max. Stützlast der Kupplung (Hänger) bzw. der AHK (Zugfahrzeug). Dran denken bei der "zul. Anhängelast" kann man die Stützlast abziehen. Beim "zul. Gesamtgewicht" nicht. daher werden Hänger auch schon mal bei Kontrollen 1 x angekuppelt und 1 x separat verwogen. Bei der Anhängelast ist die Frage ob das Fahrzeug den Trailer /Anhänger in diesem Zustand ziehen darf. (Man kann ja auch einen Anhänger, der 2,5t zul.GG hat mit einem PKW ziehen der nur 1800kg ziehen darf, sofern das tatsächliche Gewicht die 1800 kg nicht übersteigt.) Beim zul. GG des Anhängers ist die Frage ob der Anhänger überladen wurde. Das wird immer wieder gerne verwechselt.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (24.02.2009 um 16:17 Uhr)
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#12
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heißt es jetzt also das mein trailer 650 kg ZGG hat und das mit den 395 kg nur ein fehler sein kann vom Tüv?
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by Micha |
#13
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nicht unbedingt, weil ja der rahmen mal 435 kg zgg hatte.
dein tüv prüfer muss sehr nett sein wenn er wegen der 650 kg achse das ding umschreibt, hängt ja auch vom zugmaul noch ab. das einfachste wäre: typenschild an der achse vorhanden, typenschild vom hängerrahmen ab, fahrgestellnummer vorhanden und das ding ohne papiere als eigenbau beim tüv vorstellen, dann sollte alles ohne probleme klappen. ich habe auf die art und weise bereit 3 bootshänger erfolgreich zugelassen.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#14
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Nöö,
dein Anhänger hat ein zul. GG von 395kg, lediglich deine Achse verträgt halt 650kg. Ob der TÜV einer Auflastung zustimmt, mußt du erfragen, wie jaka-bubi das auch schon geschrieben hat.
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gregor
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#15
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aber wenn er OHNE papiere hingeht weiss der neue tüv onkel das ja alles nicht
und er hat mit glück einen 650 zgg hänger mit 650 achslast. mein tüv onkel ist so ein netter
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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