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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.02.2009, 20:05
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Mutti Mutti ist offline
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Standard Messer

Gerade in K1 gesehen.
hast du ein Messer dabei mit einer Klinge über 8,5 cm ist es eine Waffe!

Strafe 150€

Frage:
im Boot oder womo,wowa,

liegt ein großes Messer 18 cm Klinge für die Küche,

habe ich jetzt gegen das Waffengesetz verstoßen???
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Gruß Harry
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  #2  
Alt 25.02.2009, 20:08
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Mutti Beitrag anzeigen
Gerade in K1 gesehen.
hast du ein Messer dabei mit einer Klinge über 8,5 cm ist es eine Waffe!

Strafe 150€

Frage:
im Boot oder womo,wowa,

liegt ein großes Messer 18 cm Klinge für die Küche,

habe ich jetzt gegen das Waffengesetz verstoßen???
... dabei bedeutet vermutlich am körper
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  #3  
Alt 25.02.2009, 20:12
Benutzerbild von Pitri
Pitri Pitri ist offline
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Das frag ich mich auch immer. Im Räer Katalog gibts auch solche Messer mit 8-12cm Klinge nur gegen Altersnachweis und mit dem Zusatz "Waffe". Aber andererseits kann man da einfach große Macheten bestellen. Darf man damit rumlaufen? Würd mich auch interessieren?!
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Sebastian
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  #4  
Alt 25.02.2009, 20:15
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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... ist nicht ganz so ....
es gibt da wieder ausnahmen....
http://www.rr323.de/Downloads/das_f_...fadfinder_.pdf

für Boote z.B. dass ein berechtigtes Interesse vorliegt,



und hier ist interessantes auf den ersten Seiten zu finden....
http://www.stiftung-spi.de/download/...foblatt_13.pdf
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #5  
Alt 25.02.2009, 20:22
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Oder mal hier lesen.

http://www.messerforum.net/initiativ...und-messer.php
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 25.02.2009, 20:53
Benutzerbild von Johnnie6662002
Johnnie6662002 Johnnie6662002 ist offline
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Moin, moin..
Es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird!!
Bsp.: Als Angler habe ich ständig ein "Survival-Messer" mit ca. 25cm langer feststehender Klinge mit Sägeverzahnung an der Oberseite mit.
Bei einer kürzlich erfolgten Kontrolle meiner Papiere hatte ich dieses Teil "leichtsinnigerweise" aus der Tasche genommen da die Tasche mit den Papieren darunter lag. Kommentar des "Kontrollorgans: Schönes Teil!!!
Im Boot habe ich ein ähnliches, jedoch SAUSCHARF - schon mal versucht mit ´nem Taschenmesser einen Tampen oder ein Stück vom Fischernetz von einer Propellerwelle oder einem Z-Antrieb abzugniedeln!?!??
Für solch eine Nutzung wird sich kein vernünftiger Mensch querstellen!!
Gruß aus Greifswald
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  #7  
Alt 25.02.2009, 21:00
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Bei feststehenden Messern fängt es auch ab 12cm an.
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gregor

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  #8  
Alt 25.02.2009, 21:04
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rascala17fm rascala17fm ist offline
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Und das Gesetz ist schon 1 Jahr Alt.



Carsten
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  #9  
Alt 25.02.2009, 21:32
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Ein Lollege musste schonmal vor Gericht antanzen weil er im Handschuhfach ein Messer liegen hatte dass er nicht mitführen durfte (Erwisch bei einer Verkehrskontrolle).
Das End vom Lied: Er hat gesagt er hat es zum Abisolieren von Kabeln im Auto benutzt und er war raus aus der Sache.
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  #10  
Alt 25.02.2009, 22:07
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Und das Gesetz ist schon 1 Jahr Alt.



Carsten

Genau !

Und inzwischen müsste doch auch der letzte gemerkt haben, das die Welt vieeeel sicherer geworden ist, weil ja jetzt jeder Kriminelle natürlich eine Heidenangst hat, das der Schupo ihn aufschreibt wenn er so ein böööses Messer dabei hat....

Aber mal im Ernst, schon wirklich ganz, ganz armselig was da unseren " Experten" so als Lösung zu aktuellen Kriminalitätsproblemen einfällt....

Leute die sich so einen Blödsinn ausdenken möchte ich wirklich am liebsten so lange mit dem Kopf auf eine harte Tischkante hauen, bis sie den Unterschied zwischen ihrer Traumwelt und der Realität auf der Straße begriffen haben.....

Aber für mich persönlich noch viel schlimmer sind diejehnigen, die solche absurden Gesetze und Vorschriften buchstabengetreu nach unten durchreichen ohne vielleicht mal Kraft ihres eigenen Geistes die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.

Immer schön nach dem Motto: " Ich hab selbst keine Schuld, ich tue ja nur das was man mir sagt..."

Is mir schlecht......
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  #11  
Alt 25.02.2009, 22:09
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Genau !

Und inzwischen müsste doch auch der letzte gemerkt haben, das die Welt vieeeel sicherer geworden ist, weil ja jetzt jeder Kriminelle natürlich eine Heidenangst hat, das der Schupo ihn aufschreibt wenn er so ein böööses Messer dabei hat....

Aber mal im Ernst, schon wirklich ganz, ganz armselig was da unseren " Experten" so als Lösung zu aktuellen Kriminalitätsproblemen einfällt....

Leute die sich so einen Blödsinn ausdenken möchte ich wirklich am liebsten so lange mit dem Kopf auf eine harte Tischkante hauen, bis sie den Unterschied zwischen ihrer Traumwelt und der Realität auf der Straße begriffen haben.....

Aber für mich persönlich noch viel schlimmer sind diejehnigen, die solche absurden Gesetze und Vorschriften buchstabengetreu nach unten durchreichen ohne vielleicht mal Kraft ihres eigenen Geistes die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.

Immer schön nach dem Motto: " Ich hab selbst keine Schuld, ich tue ja nur das was man mir sagt..."

Is mir schlecht......
Ich sehe du hast mich verstanden was ich meinte.

Danke


Carsten
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  #12  
Alt 25.02.2009, 23:51
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... dabei bedeutet vermutlich am körper

...nee hatte der Zoll oder Polizei im Auto eines Koch aus Bul. gefunden.





ok war ein Springmesser
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  #13  
Alt 26.02.2009, 00:48
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Hi,
führen heißt im Beamtendeutsch, das ich es griffbereit habe. Ob Messer oder andere Waffe.

Aus welchem Grund führe ich soetwas mit mir rum? Entweder habe ich einen nachvollziehbaren Grund, oder ich glaube, das ich mich verteidigen muss!

Grundsätzlich, wer eine Waffe mit sich führt, will sie auch benutzen. Denkt mal darüber nach.

Wenn du sie auf dem Segler, Mobo mitführst, hast du einen Grund zum benutzen.

Hast du aber keinen nachvollziehbaren Grund, willst du es ja für etwas benutzen, das nicht ganz mit unseren Gesetzen konform geht. Dann kannst du es auch gleich lassen, oder noch besser: Spar dir das Bussgeld dafür.


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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #14  
Alt 26.02.2009, 01:02
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Quatsch.
Für mich ist ein Messer immer ein Werkzeug und ich habe i.d.R. immer eins dabei. Mein Gutes auf dem Boot und ansonsten (wegen diesem blöden Waffengesetz) ein Taschenmesser.

Gefährlich sind sie beide, wenn man will. Selbst mit einer 8cm Klinge kann man jemanden lebensgefährlich verletzen.

Ich benutze mein Messer für Brot / Wurst / Äpfel / Weidenholzpfeifchen / schnitzen / Leinen kappen etc.. Ich habe noch nie jemanden damit bedroht oder verletzt. Ich habe auch lange Karate trainiert und noch nie jemanden zusammengeschlagen.

Ein normaler Spazierstock ist als Waffe viel geeigneter. Die Reichweite weitaus höher und die Wirkung ausreichend.

Es gibt sogar Leute die haben so was nur dabei um Löcher in Toilettenwände zu bohren...
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gregor

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  #15  
Alt 26.02.2009, 01:22
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Es gibt sogar Leute die haben so was nur dabei um Löcher in Toilettenwände zu bohren...

Siehst du, damit bezeichnest du dein vorhergehendes Gerede, was sogar im Prinzip (wenn dein Messer eine Gesetzeskonforme Länge nicht überschreitet) sogar richtig ist.

als totalen Quatsch

sagt einer, der sich eine gefalzte Klinge im Taschenmesser hat anfertigen lassen.
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Gruß Klaus



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  #16  
Alt 26.02.2009, 03:36
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi,
führen heißt im Beamtendeutsch, das ich es griffbereit habe. Ob Messer oder andere Waffe.

Aus welchem Grund führe ich soetwas mit mir rum? Entweder habe ich einen nachvollziehbaren Grund, oder ich glaube, das ich mich verteidigen muss!

Grundsätzlich, wer eine Waffe mit sich führt, will sie auch benutzen. Denkt mal darüber nach.

Wenn du sie auf dem Segler, Mobo mitführst, hast du einen Grund zum benutzen.

Hast du aber keinen nachvollziehbaren Grund, willst du es ja für etwas benutzen, das nicht ganz mit unseren Gesetzen konform geht. Dann kannst du es auch gleich lassen, oder noch besser: Spar dir das Bussgeld dafür.



Ein Messer oder auch jeder andere Gegenstand ist erst dann eine Waffe, wenn derjehnige der in in der Hand hält ihn dazu macht....

Bis dahin ist ein Messer im übrigen eines der ältesten Werkzeuge der Menschheitsgeschichte und nix weiter.

Im Moment ( fragt sich wie lange noch ) sind wir hier glücklicherweise noch nicht soweit, das allein das Mitführen eines Alltagsgegenstandes den Verdacht rechtfertigt, damit eine Straftat begehen zu wollen.

Was für ein Glück übrigens, das man andere Menschen ausschließlich mit Waffen verletzen kann, mit einem Schraubenzieher, einem Marlspieker oder einem Hammer ist das ja völlig unmöglich......


Abgesehen davon: Gesundheit oder Leben von mir, meiner Familie oder auch anderen Menschen verteidigen zu wollen halte ich für eine durchaus ehrenwerte Begründung, einen dazu geeigneten Gegenstand mitzuführen.

Ich habe seit Jahren ein relativ großes Messer in meiner Werkzeugkiste im Auto, das hat mir schon einige Male gute Dienste geleistet ( 2001 im übrigen dabei, einen eingeklemmten Autofahrer morgens um halb sechs aus seinem Fahrzeug zu befreien, was er bei Glatteis an einen Baum gesetzt hatte ).

Warscheinlich ist es nach dem Stammtischspruch " Wer eine Waffe mit sich führt... bla ...fasel....." nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, das ich in all den Jahren noch niemanden der mir unterwegs blöd gekommen ist kurzerhand abgestochen habe, oder?

Und was ist eigentlich, wenn ich mal zum Training oder zum Wettkampf fahre, wenn möglich noch mit zwei...drei Sportfreunden samt ihrer Waffen im Auto...?
Da führen wir manchmal sogar 5...8...10 Waffen mit uns...

Muß dann die Bundeswehr im Panzer vor und hinter uns her fahren, weil ja ständig die Gefahr besteht, das wir unterwegs mal eben ein Blutbad anrichten...?

Für mich schon erschreckend was manche Menschen sich da so manchmal zusammenfabulieren....
Offenbar ganz schlimme Gewaltfantasien...


Um es zusammenzufassen: Ich hatte zwar noch nie das Bedürfniss, aber wenn ich irgendwann mal der Meinung sein sollte, meine 45er bei mir tragen zu müssen, dann werde ich das mit Sicherheit tun.
Den Rest der deutschen Bevölkerung frage ich da einfach gar nicht...

Wenn ich der Meinung bin, ein...zwei oder fünf Messer in meiner Werkzeugkiste, meiner Hosentasche oder in meinem Rucksack haben zu müssen ( wozu auch immer ) frage ich auch da niemanden...

Und schon gar nicht interessiert mich, was Lieschen Müller oder sonstwer meint , wie groß, lang, oder schwer mein Messer sein darf.

Ich als völlig unbescholtener, gesetzestreuer Bürger soll mich rechtfertigen, wozu ich welche Gegenstände in meinem Kofferraum benötige...?
Gehts noch ?

Und ganz nebenbei, ob sich 500 Kilometer entfernt von mir vielleicht 254 paranoide Mitbürger von Sachen die ich besitze bedroht fühlen ist mir eh so was von sch...egal .
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  #17  
Alt 26.02.2009, 09:10
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Um es zusammenzufassen: Ich hatte zwar noch nie das Bedürfniss, aber wenn ich irgendwann mal der Meinung sein sollte, meine 45er bei mir tragen zu müssen, dann werde ich das mit Sicherheit tun.
Den Rest der deutschen Bevölkerung frage ich da einfach gar nicht...

Musst Du doch auch nicht. Es reicht doch, wenn Du dann der Rennleitung Rede und Antwort stehen musst, wenn sie Dich dabei erwischen
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Grüsse Ulli
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  #18  
Alt 26.02.2009, 09:46
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Um es zusammenzufassen: Ich hatte zwar noch nie das Bedürfniss, aber wenn ich irgendwann mal der Meinung sein sollte, meine 45er bei mir tragen zu müssen, dann werde ich das mit Sicherheit tun.

Und ganz nebenbei, ob sich 500 Kilometer entfernt von mir vielleicht 254 paranoide Mitbürger von Sachen die ich besitze bedroht fühlen ist mir eh so was von sch...egal .
Nach diesem Posting steht zumindest fest, wer in diesem Fall der Paranoide wäre...

Bezüglich Transport von Sportwaffen:

Wärst Du wirklich Sportschütze und im Besitz der WBK, dann wüsstest Du welche Auflagen beim Transport von Waffen gelten, wie z.B. Waffe nicht schussbereit und nicht griffbereit zu transportieren. WBK ist natürlich mitzuführen.
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  #19  
Alt 26.02.2009, 10:28
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Siehst du, damit bezeichnest du dein vorhergehendes Gerede, was sogar im Prinzip (wenn dein Messer eine Gesetzeskonforme Länge nicht überschreitet) sogar richtig ist.

als totalen Quatsch
...
Auch diese Leute benutzen es als Werkzeug... (allerdings für eine Sachbeschädigung/ große Klingen sind da gänzlich ungeeignet )

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
...
sagt einer, der sich eine gefalzte Klinge im Taschenmesser hat anfertigen lassen.
Was ist das denn? Damit kann man ja nur noch bohren.
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gregor

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  #20  
Alt 26.02.2009, 10:41
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Was ist das denn? Damit kann man ja nur noch bohren.
Ich dachte jetzt, er meinte eine Klinge aus gefaltetem Stahl (damasziert)...
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  #21  
Alt 26.02.2009, 11:58
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Feinste Materialien für den DIY-Messerbauer bekommt man hier. Vom (japanischen) Klingenstahl bis hin zum Material für schöne Griffe.

Und die edelsten Dönermesser bekommt man hier. Die sind dann zum Tragen aber wirklich zu groß.
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gregor

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  #22  
Alt 26.02.2009, 12:21
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Danke, genau so ist es!
Als Kurzform:

Die oft genannten "8,5cm" gelten nur für SPRINGMESSER
Diese sind über 8,5cm sogar verbotenen Gegenstände (Achtung Straftat, nicht nur Ordnungswidrigkeit), und bis 8,5cm legal zu besitzende Waffen, wobei das "führen" Einschränkungen unterliegt.
Nur mit Einschränkungen (Allgemein anerkannter Zweck) zu führen sind Einhand-Klappmesser und lange feststehende Messer über 12cm Klinge.

Ohne besondere Rechtfertigung darf man folgende Messer bei sich führen:

- Feststehende Messer bis 12cm Klinge
- Zweihändig zu öffnende Klappmesser (Klingenlänge egal!)

Dabei sollte das Messer vom Hersteller nicht als Waffe beworben werden und keine typischen Waffeneigenschaften haben (Doppelschneidige Dolchklinge z.B.), ansonsten kann es von der Behörde doch noch als Stichwaffe gewertet weden und das führen wäre wieder eingeschränkt.

Ganz schön kompliziert und mit 0 Mehrwert für die öffentliche Sicherheit

Viele Grüße,

Oliver
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  #23  
Alt 26.02.2009, 12:40
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen

Grundsätzlich, wer eine Waffe mit sich führt, will sie auch benutzen. Denkt mal darüber nach.


Muß ich jetzt meine Hände amputieren lassen?
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MFG René

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  #24  
Alt 26.02.2009, 13:11
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
...Aus welchem Grund führe ich soetwas mit mir rum? Entweder habe ich einen nachvollziehbaren Grund, oder ich glaube, das ich mich verteidigen muss!
Grundsätzlich, wer eine Waffe mit sich führt, will sie auch benutzen. Denkt mal darüber nach.
...
Man führt ein Messer mit sich herum, weil es dauernd etwas zu schneiden gibt:

- Apfel schälen,
- Brötchen schneiden
- Lebensmittel allgemein zerteilen
- Kartons und Briefe öffnen

Und dann gibt es noch die Fälle im Leben, die sich nicht vorhersagen lassen:

http://tirol.orf.at/stories/337675/

Warum hatte der Mann ein feststehendes Messer auf der Skipiste dabei?
Ich weiss es nicht, aber dieses Messer hat einem Kind das Leben gerettet!

Messer sind nützliche Werkzeuge im alltäglichen Leben.

Mehr Sicherheit bringt ein Verbot eh nicht. Oder glaubst Du daß jemand der eine Köperverletzung oder einen Raub begehen will, sich von der Ordnungswidrigkeit "unerlaubtes Messer führen" abschrecken läßt?
Und wenn er einen Schraubendreher o.ä. dabei hat,kann ihm keiner was, daher treffen diese Regelungen eh nur die Falschen.
Als das neue Gesetz heraus kam, haben Polizisten doch tatsächlich einem Rettungssanitäter nach erfolgtem Einsatz (Autogurt der verletzten Person durchschneiden) das böse Einhandmesser abgenommen

Viele Grüße,

Oliver
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  #25  
Alt 26.02.2009, 14:12
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vor drei Jahren gab es mal als Werbegeschenk für ein Abo einer Geländewagenzeitschrift eine Machete zum Äste abschlagen etc.

Ein Freund von mir hat das Ding im Kofferraum seines Autos liegen gehabt und wurde prompt vom schweizer Zoll erstmal festgesetzt. Machete war danach weg und die Geldstrafe war teurer als ein 5 Jahres Abo
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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