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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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kein Küstenpatent ???
Hallo zusammen
Ich hab mir gestern ein Unterhaltung angehört der ich keinen Glauben schenken kann!? Es ging darum: Wenn man ein eigenes Boot besitzt, und dieses ans Mittelmeer zieht, braucht man keinen Segelschein! Ein Küstenpatent braucht man nur wenn man Boote Chartern möchte?! Kann das stimmen?? Das kann ich einfach nicht glauben!? Gruß buo
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Tonic 23 |
#2
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Du vermutest richtig!
Natürlich brauchst du ein Küstenpatent! Du kannst dafür ein Internationales oder ein Kroatisches Patent hernehmen. In Italien wird nur ein internationales oder ein Italienisches anerkannt. Ausnahme: Kroatischer Staatsbürger mit kroatischem Patent. Seit 1.7.03 mußt du ein entsprechendes Funkzeugnis dazuerwerben/weiterschulen. Märchen: unter 5Ps braucht man kein Küstenpatent. Realität: wird toleriert(wie lange noch?), gesetzeslage in Kro sagt aber: Für alle Motorbetriebenen Wasserfahrzeuge ist ein Patent erforderlich und sogar für ein unmotorisiertes Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 3,5 m ist ein Patent erforderlich! Interessant dabei ist aber: Das kroatische Küstenpatent erlaubt Mobis wie auch Sebos! D.h. theoretisch kannst du dir mit dem Patent (das du mit dem Mobo gemacht hast) einfach so ein Segelboot chartern und dein Glück versuchen.... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#3
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Das Deutsche Paten - d.h. der Sportbootführerschein See erlaubt dir auch ein Segelboot zu fahren! Da ist kein Unterschied. (Ob du eins vom verchartere bekommst ist was anderes)
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#4
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Zitat:
Ich vergleiche mal mit der StVo: Hast du FS "B" fürs Auto und möchtest eine 125er fahren brauchst du eine Schulung um mit dem Gerät vertraut zu werden! Das finde ich logisch und gut so. Einen "Führerschein mit Mobo" zu machen und dann mit nem Segler fahren zu dürfen find ich unlogisch! Oder seh ich das zu eng (war erst einmal auf einem Segler- stand in Halle 3 der Tullner Bootsmesse ) Nur allein die Ausdrücke und Manöverbeschreibungen der Segelfraktion treiben mir die Schweißperlen auf die Stirn- wie soll ich den damit vernünftig und ohne Unfall am Meer damit schippern, wenn nicht gelernt?? Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#5
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Ich habe auch aufgegeben, einen Sinn in der Scheinflut zu suchen.
Ein Bekannter hat mit dem Bodenseeschifferpatent nachgefragt, was er denn damit chartern könnte. Nichts - Schein taugt max. zum Tretboot Dann zog er einen Irischen Lappen raus (gekauft - nicht gemacht) und durfte promt die ganze Palette bis zur 15m Yacht in Augenschein nehmen. Versteh das wer will
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Dominik |
#6
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Zitat:
Ha, bei euch am Bodensee ist das ja besonders lustig. Weil der Bodensse an 3 Länder angrenzt sind für ihn wohl bestimmte Kenntnisse erforderlich. Dafür brauch ich dann das spezielle Bodenseepatent. Für (damals zumindest)40DM kann ich mir die dann aber auf dem Landratsamt erkaufen. Aber es muß dann wohl noch einen Unterschied machen, ob ich ohne diese speziellen Kenntnisse 4 Wochen auf dem Bodensee fahre oder länger, denn das Patent gilt nur für 4 Wochen/Jahr Aber solche Bestimmungen sind eigentlich nur "komisch", aber mit einem Motorbootführerschein automatisch auch ein Segelboot fahren zu dürfen halte ich für gefährlich. Ich glaub wenn man mich in so ein Ding setzt, da könnte man mich auch gleich ins Wasser werfen |
#7
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Hallo zusammen,
dieses Thema wurde schon mehrfach diskutiert auch in anderen Foren. Vorgeschrieben sind Sportboot Binnen bzw. Sportboot See, dazu kommen noch Spezialitäten wie Bodenseepatente u.ä. Ob das ausreichend ist für einen Schlag über die Ostsee beispielsweise, muß jeder Skipper für sich entscheiden. Im Gegensatz zum Auto fahren hat der Bootsführer zum einen mehr Entscheidungsfreiheit andererseits halt auch mehr Verantwortung, was heißt, er hat selbst zu entscheiden, welche Kenntnisse er für notwendig erachtet, und ob er das mit den entsprechenden Scheinen dokumentieren will. |
#8
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Re: kein Küstenpatent ???
Zitat:
tboat |
#9
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Zitat:
OK, das war etwas zu hart, aber ist es wirklich nötig alles vorzuschreiben und durch irgendwelches Papier zu dokumentieren? Ich schaue mal nach Schweden oder England - keine Vorschriften!! In beiden Ländern bieten verschiedene Organisationen Kurse an, mit revierspezifischen Anforderungen, an denen die teilnehmen können, die sich Kentnisse, die sie nicht haben oder vertiefen möchten, auf freiwilliger Basis aneignen können. Das finde ich sinnvoll!! Die deutsche Gängelei ist mir ein Grauss! Die, die diesen Unsinn für gut halten, sollen das für sich und nicht für alle Anderen entscheiden. Es gibt Leute die sind mehrfach um den Globus gesegelt und haben überhaupt keinen Schein!!! (Die können aber segeln.) Meine Message ist: Lasst Jeden selbst entscheiden, wieviel Ausbildung er haben will und versucht nicht Anderen etwas einzureden, was vielleicht für euch selbst richtig ist. Ich bin keinesfalls gegen eine fundierte Ausbildung, die ist sicher notwendig, dazu reicht aber ein Sportbootführerschein mit entsprechendem Kenntnis und Fähigkeitsnachweis aus.
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Gruß Manfred |
#10
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Also jetzt bin ich etwas verwirrt. Die Frage war doch, ob man für sein Segelboot einen Segelschein benötigt? Die ist doch, solange kein zu PS-starker Motor dabei ist, ganz klar mit NEIN zu beantworten, oder?
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#11
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Exakt; du kannst dir eine Segelyacht KAUFEN und nach Herzenslust schippern, solange du maximal 5PS drin hast. Schwachsinn aber Gesetz (wie so vieles).
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#12
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Zitat:
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#13
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führerscheinflut
die frage wirft immer wieder in allen möglichen foren und diskussionskreisen interessante beiträge zu tage.
ich kann dir dazu aus eigener erfahrung wie folgt berichten: ich selbst bin segle seit frühester kindheit im mittelmeer und habe seit über 10 jahren ein eigenes boot in kroatien. mich hat noch NIE ein behördenvertreter nach meinem patent gefragt. so lange du dein eigenes boot ruinierst ist es denen nämlich wurscht ob du einen schein hast oder nicht. anders wird es wohl der schadensreferent deiner versicherung sehen. der will vor einer (grösseren) leistung deine qualifikation sicherlich nachgewiesen haben. zur gültigkeit der verschiedenen patente auch noch ein wort: ein staatliches patent ist ein staatliches patent und das wird grundsätzlich von allen anderen staaten anerekannt. bei vereinspatenten ist das mitunter nicht der fall. und um allen skeptikern vorzugreifen: das kroatische patent ist ein staatliches patent. |
#14
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Re: führerscheinflut
Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#15
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Zitat:
Wenn du den SBF hast, kennst du ja die Regeln schon, aber mit nem großen Boot übers Meer würde ich sicherlich nicht fahren! ACHTUNG: Ich habe gehört, dass manche esicherungen auch für eigene Boote einen Segelschein vorschreiben!!!
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#16
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Schein
@ Bernd
So falsch ist das aber nicht, den es gibt kein internationales Abkommen der Sportbootscheine. Als Österreicher würdest du überhaupt keinen Schein brauchen, den im gegensatz zu D schreibt Ö nicht vor ein Patent zu besitzen. Wenn das kroatische patent in Italien für Österreicher nicht angenommen wird dann dürfte ein Österreicher auch nicht mit einem Deutschen Patent fahren, ODER ? Ich habe einige Bekannte die mit Ihrem Boot in I liegen und ein HR Patent haben. Das man mit dem HR Patent auch Segler führen darf finde ich ok Schiff ist Schiff. In HR fahren die meisten sowieso unter Motor wer mehr will kann sich ja weiterbilden. Glaubt wirklich einer das nach der vorgeschriebenen Seemeilen reitenerei jemand etwas kann ? rechnet einmal nach 500 Sm für FB 3 meist in einer Woche was bleibt da für die Hafenmanöver ?? Da ist es ja besser ich fahre nur 100 Sm und den rest für die wichtigen Manöver. Herbert |
#17
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Da darfst das nicht durcheinanderwürfeln: Es gibt immernoch einen Unterschied was erlaubt ist und was anerkannt wird. In I hat ich als Deutscher auch keine Probleme mit meinem Kroatischen Patent, die waren froh die italienische Versicherungsbestätigung zu sehen und Ende. Das heisst aber noch lang nicht das es auch erlaubt war. Meine Versicherung z.B. denkt darüber ganz anders
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#18
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Schein
wechsle die Versicherung Man kann fast alles versichern.
Wie steht es dann mit den Österreichern die mit einem Deutschen Schein fahren ? Wäre ja genauso wie mit einem kroatischen ? herbert |
#19
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das hat Jürgen Straßburger
von der BOOTE Redaktion geschrieben Für Bootsführerscheine gilt der Grundsatz, dass im führerscheinpflichtigen Ausland derjenige Führerschein vorhanden sein muss, der im Wohnsitzland (des Bootsführers) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass ein deutscher Skipper mit Wohnsitz in Deutschland sein eigenes, unter deutscher Flagge fahrendes Boot im In- und (führerscheinpflichtigen) Ausland nur mit den amtlichen deutschen Führerscheinen Binnen und/oder See (je nach Revier) führen darf. Kroatien ist das einzige europäische Land, das ausländischen Skippern ohne Wohnsitz in Kroatien die Möglichkeit einräumt, mit einem kroatischen Bootsführerschein die kroatischen Gewässer zu befahren. Diese Regelung ist versicherungsrechtlich nicht ohne Probleme: So gibt es Bootsversicherungen, die in der sogenannten Skipperklausel Deckung ausschließen, wenn ein deutscher Skipper sein eigenes Boot mit kroatischem Führerschein in Kroatien führt. So heißt es beispielsweise in der Skipper-Klausel der ADAC-Bootshaftpflicht: Der Deckungschutz besteht nur unter der Voraussetzung, dass das versicherte Fahrzeug, wenn in Fahrt befindlich, von einem kompetenten Skipper geführt wird, der alle für das Fahrtgebiet oder den Schiffstyp erforderlichen Genehmigungen hält, die sowohl durch die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Fahrtgebietes als auch seines Heimatlandes bzw. des Landes, in dem der ständige Wohnsitz des Bootsführers liegt, behördlich vorgeschrieben und anerkannt sind". Deutsche Skipper, die eine solche Formulierung in der Skipperklausel ihrer Bootshaftpflicht finden, sollten sich hüten, mit einem kroatischen Führerschein in Kroatien zu fahren!!! Noch weitaus problematischer ist die Verwendung eines kroatischen Bootsführerscheins durch einen deutschen Skipper im führerscheinpflichtigen sonstigen europäischen Ausland. Da ein kroatischer Führerschein für einen deutschen Skipper in Deutschland keinerlei Gültigkeit hat und auch keine Möglichkeit der Umschreibung besteht, ist der kroatische Führerschein eines deutschen Skippers in den führerscheinpflichtigen Ländern wie Italien, Griechenland, Türkei und Spanien formal wertlos. Nun wird wieder der Einwand kommen, dass beispielsweise Italien deutsche Skipper mit kroatischem Schein in Italien ohne Einwände fahren lässt. Das mag gelegentlicher Praxis entsprechen - der bestehenden Rechtslage entspricht das nicht! Und das könnte wiederum verheerende versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Aus deutscher Sicht führt nämlich dieser Skipper sein Boot ohne die notwendige Fahrgenehmigung. Es wäre unter diesen Voraussetzungen darüber hinaus nicht zu beanstanden, wenn die italienischen Behörden dem deutschen Skipper mit kroatischem Schein das Befahren italienischer Gewässer untersagen würden. Selbst gegen ein Buß- oder Strafgeld wegen Fahrens ohne gültige Fahrgenehmigung kann unter diesen Umständen kein Einwand erhoben werden. Alles klar - oder? Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburger Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#20
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Schein
Das gilt für Deutsche
Wenn du schon diesen Beitrag rausgesucht hast kannst du auch gleich den für die Ösi reinstellen. Da gab es einmal den Beitrag das die Ösis sogar ein Jahr lang in Deutschland ohne Schein fahren dürfen. Ich glaube das war Felix und da gabs auch eine Antwort von Straßburger die dies bestätigte. Soviel ich mich erinnere kann man aber auch in Italien den Schein machen, der gilt halt auch in Deutschland nicht. herbert |
#21
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Re: Schein
Zitat:
Möchtest du das ganze nochmal haben? Gruß UWE Der lieber die alten Beiträge liest und die Anfeindungen überliest
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#22
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Schein
Das ganze möchte ich nicht haben, nur wird meist das erzählt was man von anderen gehört hat.
1. Die Versicherungen: Es ist nicht so das man als Deutscher mit HR Schein NICHT versichert ist, kann man sich ja reinschreiben lassen. 2. Es wird immer geschrieben der HR Schein ist nicht überall verwendbar Da sollte man halt den Zusatz für Deutsche dazuschreiben. Den es fahren mit dem HR Schein auch Österreicher Ugarn Tschechen Slowaken Polen Schweizer usw. Auch haben Deutsche beim Chartern in HR kein Problem damit. Und das wichtigste ist das dieser Schein auch eine Funklizenz inklusive hat. Es fahren viele NUR in Kroatien daher kann man nicht jetzt diesen Schein für alle so hin stellen ob er wertlos wäre. Ich gebe zu das bei diesem Schein die Praxisprüfung fehlt aber es ist ja nicht verboten dies zur eigenen Sicherheit nachzuholen wenn wann und vor allem wie ich will. Da auch die deutschen Scheine mit der Praxis nicht weit her sind liegt es meiner Meinung nur an der Vereinsmeierei in unseren alles regelnden Ländern. Da ich schon in meinen vorhergehenden Beiträgen die Frage gestellt habe und keine antwort bekommen habe noch einmal Ist der Deutsche Schein für Ösis auch wertlos wenn ich an den andern Küstengewässer als Deutschlan Boot fahren will? herbert |
#23
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Hmmm....wenn ich das richtig im Hinterstübchen habe, dann ist der deutsche Schein für Ösis generell wertlos, da diese für Küstengewässer von Austria-staatlicher Seite keinen Lappen brauchen.
Wie war das noch?.... Der Staat, indem der Bürger seinen Lebensmittelpunkt hat (Wohnort, Land) bestimmt, welche Regelungen hinsichtlich Führerscheinwesen zu befolgen sind. Harry
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#24
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Also gleich von vorne weg: Die Diskussion gab es schon 100mal, und deswegen müssen wir das hier nicht nocheinmal aufwärmen.
Zur Nebeninfo: Ich bin selbst 4 Jahre mit kroatischem Patent gefahren - hab erst diesen Winter den deutschen gemacht, weil es in der Uni sehr günstig angeboten wurde. Kann mich also als Fürsprecher des HR-Scheins zählen! Zitat:
Zitat:
Für Österreicher kann ich nichts sagen. Da diese einfach keinen Führerschein verpflichten denke ich ist das einfach von Land zu Land unterschiedlich was verlangt wird. Wenn die Österreicher selbst keine Regelung aufstellen kann halt jedes Land mit euch machen was es will. Und wenn man dann der HR-Schein hat sind die sicher froh und lassen es gut sein. Aber um wieder zum Anfang zu kommen:Mir persönlich ist es egal - im Mittelmeer kommt man mit fast allem durch. Mir ist nur wichtig was meine Versicherung will - den da kann man sich schnell bis an sein Lebensende verschulden! Und darauf wollte ich nur aufmerksam machen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#25
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Re: Schein
Zitat:
Zitat:
Was würde ich als ATler machen:Ich würde den HR-Schein machen - wäre damit zufrieden und "persönlich" Sicher genug. Schauen das meine Versicherung nichts gegenteiliges behauptet und mich sogar auch die Ostsee wagen. Bernd
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