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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 30.03.2009, 13:36
Yam Yam ist offline
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Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 517
231 Danke in 178 Beiträgen
Standard Boot / Wohnwagen mit Tüv in HR lassen

Hallo ,

ich weiß ich weiß , sicher schon des öfteren drüber getextet worden aber wegen der ganzen Hik-Hak nochmal .

Weiß vielleicht jemand wie es aktuell mit den Bestimmungen für eingeführte Wohnwagen / Boote nach Kroatien aussieht ?

Laut den Zeilen des ADAC und dem Kroatischen Tourismus Büro verstehe ich es so : Ich darf maximal 2 Jahre den WW oder Boot dort in HR stehen lassen . Wenn ich nach 2 Jahren neuen Tüv auf dem Anhänger habe kann ich ihn wieder max. 2 Jahre dort lassen weil ich ja für die Tüv Überprüfung das Land verlassen mußte .
Ich füge die Mail einfach mal hier ein . Ist allerdings aus 2006 .
Eventuell kann ja einer was dazu sagen ob es dabei bleibt oder nun andere Bestimmungen gelten .
__________________________________________________ ____________
E-Mail Nachricht
Datum: 11.01.06
An:
Herrn B
Betreff: Campingwägen in Kroatien;
Neue gesetzliche Bestimmungen


Kroatischen Tourismus Büro

"Die gegenständlichen Wohnwagen befinden sich hier in Kroatien nach der Konvention über die vorläufige Einfuhr Annex C als vorläufig eingeführte Ware, demnach muß diese Ware nach dem Durchführungsgesetz des Zollkodex nach 24 Monaten das Land verlassen oder sie muß verzollt werden......
1) Wenn der Besitzer eine gültige TÜV Überprüfung nachweisen kann, dann heißt das, daß er mit dem Wohnwagen Kroatien verlassen hat und somit die Bestimmungen aus dem Annex C - vorläufige Einfuhr einer Ware - erfüllt hat.
2) Besitzer die ihre Wohnwagen hier in Kroatien verzollen, müssen auch die Mehrwertsteuer bezahlen.

3) Waren aus den Ländern der EU, CEFTA oder EFTA sind vom Zoll befreit (hierbei muß man ein Präferenznachweis vorlegen, daß der Wohnwagen in diesen Ländern hergestellt wurde).
4) Den Wert der Wohnwagen bestimmt das Zollamt am Tag der Verzollung und von diesem Wert bezahlt man 22% Mehrwertsteuer.
Jeder Besitzer muß für sich selbst entscheiden was sich für Ihn mehr lohnt. Alle 24 Monate Kroatien mit dem Wohnwagen verlassen um eine gültige TÜV Überprüfung zu machen oder den Wohnwagen zu verzollen und ihn in Kroatien stehen zu lassen so lange er will."

__________________________________________________ ____________

vielen Dank , Grüße !
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