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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Mein Wissenstand ist, dass die Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit, also z.B. Trunkenheit, die Leistung verweigern kann.
Wenn in einer Eignergemeinschaft ein Miteigner das gemeinsame Schiff mit grober Fahrlässigkeit zerstört und die Versicherung dann nicht haftet, ist er den anderen Miteignern gegenüber sicher schadenersatzpflichtig. Das kann man einklagen, aber was macht man, wenn derjenige einfach nicht genügend Vermögen hat um den Schaden zu begleichen? Gibt es Versicherungen, die diesen Fall absichern? Bitte keine Meinungen kund tun, sondern möglichst nur antworten, wer fundiertes Wissen oder Erfahrungen zu diesem Problem hat. Kluge Sprüche zum Thema Eignergemeinschaft helfen mir übrigens auch nicht weiter.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#2
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Nein, denn wie du selbst schreibst, zahlen Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Gruß Volker |
#3
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Zitat:
nein
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