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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.01.2004, 19:06
mister x mister x ist offline
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385 Danke in 96 Beiträgen
Standard Geländewagen nach gewicht besteuern

Hat einer von euch erfahrungen beim besteuern von geländewagen nach gewicht .(2805 Kg)
Ich weis das es bei dieselfahrzeugen kein problem ist ihn nach gewicht zu versteuern (170 Euro) aber wie sieht es bei großen benzinmotoren aus ?
Chevrolet Trail Blazer 4,0 oder 5,7 L , muß ich ihn dann als LKW anmelden oder wie funktioniert das ??????????
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  #2  
Alt 29.01.2004, 19:16
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Standard

ungefähr so (hab ich aber auch nur aus einem anderem Forum)

An das FA.........
Postfach
D-


Steuernummer:
..../... -...../..



Antrag auf Umbesteuerung auf Kombilimousine (PKW über 2,8 t)


Hiermit beantrag ich, den PKW

mit dem amtl. Kennzeichen: ..- .. ..
Hersteller: XXX
Typ: XXX
Fahrzeug-Ident-Nummer: ........................
Steuernummer: .../.. – .. /..

nach Gewicht und nicht nach Hubraum zu besteuern.

Begründung:

Bei dem oben genannten KFZ handelt es sich um eine Kombilimousine. Das KFZ hat bei umgeklappten Rücksitzen eine verfügbare Ladefläche von mehr als 50 % des Innenraumes und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2.800 KG.. Das KFZ ist ein anderes KFZ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 60/97, BFHE 183, 276, BStBl II 1997, 744, Erlaß der Finanzverwaltung FinMin Baden-Württemberg 25.11.1998, 3 - S 6104/2). Bei dieser Art von KFZ kann statt der Besteuerung nach Hubraum, die Besteuerung nach Gewicht beantragt werden

Eine Kopie des Fahrzeugscheines füge ich bei. Diesem kann in den Bemerkungen entnommen werden, dass das zulässige Gesamtgewicht 2.805 kg beträgt.

Das genannte KFZ erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen seit dem Tag der Erstzulassung.

MfG

Steuersparer

------------------Einschub Ende!--------------------------
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #3  
Alt 29.01.2004, 20:30
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Oder bei der Anmeldung einfach auf das zGG hinweisen und sagen, Du willst das so billig wie möglich!
__________________
Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 29.01.2004, 21:05
Axel MU Axel MU ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
Oder bei der Anmeldung einfach auf das zGG hinweisen und sagen, Du willst das so billig wie möglich!
Schriftlicher Antrag ans Finanzant tut normalerweise not, darf aber ruhig formlos sein. Wichtig ist eine Kopie des Fahrzeugscheines
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  #5  
Alt 29.01.2004, 21:53
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Ich brauchte keinen schriftlichen Antrag, da auf Grund des zGG´s automatisch die für dich günstigste Variante gewählt werden sollte.

Aber so ein Antrag ist bestimmt nicht schädlich.
__________________
Gruß, Thomas
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  #6  
Alt 30.01.2004, 08:40
Benutzerbild von Muckymu
Muckymu Muckymu ist offline
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Standard

Nachdem mein Auto solangsam in die Jahre kommt, rückt die Suche eines Nachfolgers stetig höher auf meiner To do Liste.

Ist schon interessant, wie frühere Kriterien (Wie schnell läuft der denn?)
ganz banalen Ansprüchen weichen (Wo ist die Anhängerkupplung).

Auflastung ist da ein großes Thema, ist aber schon klar, was die Herren in Berlin zukünftig vorhaben?

Gelte ich dann als LKW und muss womöglich LKW Maut zahlen?

Das aufgelastete nicht unter Sonntagsfahrverbot und Gewschwindigkeitsbegrenzung fallen wurde schoneinmal festgestellt.
__________________
Dominik
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  #7  
Alt 30.01.2004, 08:52
FINNnix FINNnix ist offline
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70 Danke in 44 Beiträgen
Standard

Solange das Fz als " Kombinationskraftwagen " zugelassen ist (>2800kg)
hast Du noch nichts zu befürchten. Aber was ist heute schon sicher ?
__________________
handbreit ....
Rolf
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  #8  
Alt 30.01.2004, 08:52
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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4.728 Danke in 2.057 Beiträgen
Standard

Die Umbesteuerung von Fahrzeugen >2.8 zGG ist NICHT gleich LKW, auch wenn das häufig so formuliert wird.
Das Fahrzeug wird als "Kombinationsfahrzeug" zugelassen und unterliegt weder Wochenendfahrverboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen (also, außer den normalen! ) noch Mautpflicht.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #9  
Alt 30.01.2004, 13:07
Axel MU Axel MU ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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Zitat:
Zitat von boatman
Ich brauchte keinen schriftlichen Antrag, da auf Grund des zGG´s automatisch die für dich günstigste Variante gewählt werden sollte.

Aber so ein Antrag ist bestimmt nicht schädlich.
Das war aber ein netter Zug des Sachbearbeiters. Normalerweise gilt das Dir der günstigere Steuersatz gewährt werden muss, wenn die Vorrausetzungen gegeben sind und es von Fahrzeughalter beantragt wird. Bei uns wird grundsätzlich nicht von Straßenverkehrsamt oder von Finanzamt darauf hingewiesen das es auch günstiger geht. Es steht nirgends das der Fahrzeughalter von der dafür zuständigen Stelle darüber informiert werden muss. Also macht es auch keiner.

Axel
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  #10  
Alt 30.01.2004, 16:39
Benutzerbild von Müritzer
Müritzer Müritzer ist offline
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Standard Re: Geländewagen nach gewicht besteuern

Hallochen ,will kurz antworten auf die Steuerfrage GW mit Ges.gewicht.
Fahre viele Jahre Patrols in meinem Fuhrbetrieb und habe alle ständig
nach Ges.gewicht versteuert.Nur formlosen Antrag und fertig.Wichtig dabei
das derjenige Geländewagen auch ein zul.Gesamtgewicht erfüllt.
Bei Fahrzeugen wie z.B den Nissan Terano (hoffe richtig geschrieben) der also nicht so schwer ist gibt es bei Nissan sogar ein Sonderregelung in der
Zulassung das er ein höheres Gewicht eingetragen bekommt.
Bei Minigeländewagen geht dann nichts mehr.

Linda
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #11  
Alt 30.01.2004, 22:59
loddar loddar ist offline
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Habe gerade seit 2 Wochen einen Nissan (schreibt sich Terrano, kommt wohl von Terra = Erde). Werde mich morgen gleich mal mit dem Thema Auflastung beschäftigen. Spart dann die Hälfte an Steuern.

Gruß
Lothar
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  #12  
Alt 31.01.2004, 05:10
Benutzerbild von Flamingo
Flamingo Flamingo ist offline
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Standard Gutachten für Auflastung

Haben damals unserem Frontera mit einem Gutachten von Opel auf 2800 kg zul. Gesamtgewicht aufgelastet . Der Tüv hat dabei allerdings die ungebremste Anhängelast von 750 auf 400 kg verringert . Ansonsten ist alles beim alten geblieben . Das Gutachten haben wir kostenlos bei Opel anfordern können , würde also mal beim Händler nach so einem Gutachten anfragen .

Andre
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  #13  
Alt 31.01.2004, 10:12
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Standard Re: Gutachten für Auflastung

Zitat:
Zitat von Flamingo
... Der Tüv hat dabei allerdings die ungebremste Anhängelast von 750 auf 400 kg verringert . Ansonsten ist alles beim alten geblieben . ....
Andre
.. achte aber beim Anmhängergewicht auch auf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges.... (dieses weicht meist schon ab - es ist nicht einfach zul. Anhängelast + das zul. Gesamtgewicht).... ist auch meist nicht in den Papieren sondern auf dem Typschild des Fahrzeugs eingehämmert.....!! ... wri hatten ca schon mal einen Thread... muss mal suchen...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #14  
Alt 31.01.2004, 11:03
Volker S Volker S ist offline
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@loddar,

beim Terrano gibt es eigenlich von Werk aus keine Auflastung. ABER viele Handler vertreiben ein Umrüstungskit mit dem man der Terrano als "Kombinationskraftwagen" zugelassen und somit nach Gewicht versteuert wird.(Habe das mit meinen beiden Terrano´s so gemacht)
Wende dich mal an deinen Nissanhändler.

Wenn er blockt melde Dich kurz, ich suche dann die Unterlagen raus.

Gruß Volker

Ps.: Welchen Motor hast Du drin?
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  #15  
Alt 31.01.2004, 11:56
Segelwilly
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Moin,
die Grünen werden die Dinger demnächst wirklich mal nach Gewicht versteuern....pro Kilo einen Euro.
Gruß Willy
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  #16  
Alt 31.01.2004, 12:01
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von Motorwilly
Moin,
die Grünen werden die Dinger demnächst wirklich mal nach Gewicht versteuern....pro Kilo einen Euro.
Gruß Willy
keine Sorge Willy, die SPD senkt das sicherlich auf 50Cent!
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #17  
Alt 31.01.2004, 12:25
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von Rauti
Zitat:
Zitat von Motorwilly
Moin,
die Grünen werden die Dinger demnächst wirklich mal nach Gewicht versteuern....pro Kilo einen Euro.
Gruß Willy
keine Sorge Willy, die SPD senkt das sicherlich auf 50Cent!
Hi Rauti,
sind bei 2,8 Tonnen immer noch 1400 Euronen... da bleib ich lieber bei meinem Benz, der sich mit der 4Matik auch bei Schnee super bewährt hat.
Gruß Willy
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  #18  
Alt 31.01.2004, 12:55
Volker S Volker S ist offline
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Keine Sorge, wie es scheint hat es sich bald ausgegrünt
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  #19  
Alt 31.01.2004, 18:35
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker S
Keine Sorge, wie es scheint hat es sich bald ausgegrünt
Wenn Du nur Recht behältst!
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Gruß vom Oberrhein.
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  #20  
Alt 31.01.2004, 18:42
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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...leute sieht gut... ich hab mir gerade die neusten umfragen angesehn...
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sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #21  
Alt 31.01.2004, 19:07
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Das Wort Kombilimousine macht den Antrag zunichte.

Es muß heißen Kombinationsfahrzeug, das ist was anderes, nämlich ein Fahrzeug das sowohl zum Lastentransport als auch zur Personenbeförderung taugt.
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #22  
Alt 01.02.2004, 14:45
loddar loddar ist offline
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@ volker s

vielen dank für deine antwort. Habe mal im netz nachgesehen. terrano braucht andere federn. umrüstung liegt so zw. 340 und 400 euro. habe das auto jetzt 2 wochen. steuer kostet 260 euro pro jahr und auto wird im juli 9 jahre alt.

steuer steigt ab 2005 von 10,84 eur/100 ccm auf 15,13 eur/100 ccm. überlege jetzt, ob ich umrüste. wüsste gern, ob sich die pauschalversteuerung von 172 eur ab 1.1.05 auch verändert?

gruß
lothar
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  #23  
Alt 02.02.2004, 21:35
Volker S Volker S ist offline
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Hallo Loddar,
da Du den Benziner hast rechnet sich die Auflastung wohl nicht.
Beim Diesel mit 2,7l bzw. 3,0l Hubraum sieht das schon anders aus.

Gruß Volker
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  #24  
Alt 02.02.2004, 22:00
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker S
Keine Sorge, wie es scheint hat es sich bald ausgegrünt
Stellt sich nur die Frage ob Verbrechernaturen alá Koch oder Machtmonster alá Merkel eine Alternative darstellen.

Bisher ist außer Machtkämpfen nix wirklich brauchbares zu hören gewesen.

Ich mach's mir mal gemütlich und schau was noch kommt.


P.S. leider glauben immer noch 2/3tel der Bevölkerung die Renten seien sicher. Wann wird endlich klar wie nah wir am Abgrund stehen, den wir uns selbst geschaffen haben. Geld ist da, nur liegt es auf der Bank wo es niemandem nutzt oder wird ins Ausland transferiert (Urlaub läßt Grüßen). Die Binnennachfrage stagniert und geht zurück. Zu alledem wird jedes Fürz*hen gleich in den Medien breitgelatscht. Den Dicken schon vergessen, der Millionen hinterzogen hat, denkt mal an ihn und Koch und Konsorten wenn die nächste Mahnung vom FA mit Strafandrohung kommt.

Umfragen? Jetzt? Was sagen die? Der Bürger ist unzufrieden - und wäre er das weniger ohne Grün oder Rot? Eher nicht.

(Dies ist eine persönlich Meinung die nun zerrissen werden darf)
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #25  
Alt 02.02.2004, 22:09
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Rauti Rauti ist offline
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Wenn Politiker Rahmenbedingungen ändern, sollten Sie sich nicht darüber beschweren, das der Bürger seine Verhaltensweise entsprechend ändert!
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Gruss Thomas,

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