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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Alkohol bzw. Promille-Regel an Bord
...es gilt seit Neuem.
Über 0,5 Prozentvolumen Blutalkohol auf dem Wasser können das Patent kosten.Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, war aber seriös. Wer einen passenden Link hat bitte ergänzen oder berichtigen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Zitat:
Trotzdem ist das Gesetz Käse, weil es ein Ungleichbehandlung der Teilnehmer hervorruft. Oder was wollen sie den Anglern wegnehmen, die in ihrem Leben noch nie irgendeinen Führerschein besessen haben, aber ständig hackedicht mit ihrem 2.5er Essigpisser auf der Warnow rumeiern? Oder was dem Kuhnle-Freier, der im Brausebrand mit dem Eisenschwein die halbe Marina verwüstet? Aber uns als Sportbootführerscheininhaber wollen sie am liebsten auch noch die Autofleppe klemmen, wenn wir zum Mittagessen mal ein halbes Bier zuviel hatten! Nicht okay! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#3
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Da bei mir selten Manöver funktionieren, habe ich auch kein Funktionspersonal an Bord.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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1. Es stand in der letzten Yacht!
2. Es ist totaler Blödsinn, denn warum soll jemanden der bei mir an Bord ist und zufällig auch einen Schein hat, dieser weggenommen werden, nur weil er über 0,5 Promill ist? Dann müssen sie auch allen Führerscheininhabern den Lappen wech nehmen, die auf einem Kreuzfahrtschiff mehr wie ein Bier trinken... 3. Ankert man nicht eigentlich auch, wenn man in einem Hafen Römisch Katholich anlegt????
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#5
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zu 1: gut möglich
zu 2: Vermutest Du, oder...? Früher hat der Skipper einen auf den Sack bekommen, wenn die Wache oder Rudergänger, Vorschoter blau waren, nun gibt es für alle Schelte. Wer keinen Schein hat bekommt vermutlich eine Geldstrafe. Wer als Gast mitfährt hat doch nicht zu befürchten. zu 3: RK...gute Frage. Aber ist ja in der Box, also im nicht öffentlichen Raum.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#6
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Zitat:
zu zu 2: Gut dann habe ich ab sofot nur noch Gäste an Bord und keine Crewmitglieder zu zu 3: Und in einer Bucht mit Anker und Heck an einen Baum gebunden? Werde demnächst immer eine Leine an Land spannen....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#7
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Das bedeutet ja auch, dass, wenn ich vor Anker übernachte, ich zum Abend nicht mal ein Bier mehr trinken darf.
Das ist doch große Schxxxxxe.
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Jörg |
#8
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Vorallem, wo ist der Unterschied zu einem Bojenliegeplatz???
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Zitat:
Abs. 2 Nr. 11 SchSV). Ich hab keins.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#10
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Zitat:
Stimmt, da sagt du was, brauche auch noch ne neue Kladde für das Urlaubstagebuch
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Zitat:
Aber Sinn macht das schon irgendwie, denn wenn man aus irgendeinem Grund Ankerauf gehen mußt sollte man schon einigermaßen nüchtern sein. Und ein Gast, der beim Hantieren mit zB der Ankerkette beobachtet wird läßt sich bestimmt auch nur schwer erklären. Sprich: Wenn WaschPo in Sicht kommt - alle sofort alles fallen lassen und den nüchternsten an die Pinne stellen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#12
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Manchmal habe ich den Eindruck, dass Allohol und Böötchen fahren sich zwingend nicht gegeneinander ausschließen können...
Man muss doch nicht immer breit in der Koje liegen, wenn man sich auf Flüssigkeit bewegt, oder?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
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Das nicht, aber wenn ich Abend in Hoksiel hinter der Insel oder im Watt vor Anker gehe, dann möchte ich schon was trinken dürften. Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, denn die meisten Boote bewegen sich mit um die 10 Km/h, was soll da groß passieren, auf der Nordsee ist ja quasi nix los, da ist besoffen zu Fuß durch die Innenstadt bedeutend gefährlicher.... Und ja ich hasse die ewige Reglementierungswut in Deutschland!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#14
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Zitat:
Wenn jeder einigermaßen vernünftig wäre und nicht irgendwelche Idioten hackebreit Unfälle produzieren brauchten wir überhaupt keine Regeln.
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#15
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Zitat:
Wieviele Unfälle mit Sportbooten passieren denn in Deutschland pro Jahr, wo Alkoholmißbrauch die Ursache ist ??? Zehn?????
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#16
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Alkohol ist hinsichtlich der daraus entstehenden Folgen das gefährlichste aller Rauschgifte - nicht zuletzt wegen seiner verbreiteten Akzeptanz. Bei Arbeits- und Verkehrsunfällen ist er eine der häufigsten Ursachen. Wenn wir dem Staat überhaupt zubilligen wollen, durch irgendwelche Vorschriften seine Bürger zu schützen, dann liegt es nahe, daß er beim Alkohol anfängt.
Es gibt viele Menschen, die mit Opium, Alkohol oder Kokain in wohldosierten Mengen umgehen können, ihr Wohlbefinden damit steigern und niemandem damit schaden. Die werden in ihrer Handlungfreiheit beschränkt zum Schutz vor den leider auch sehr vielen, die das nicht können. Mir tun jedenfalls die Menschen leid, die für den vollen Genuß einer gemütlichen oder festlichen Stimmung Rauschgift brauchen, weil sie daran gewöhnt wurden. sea u in denmark |
#17
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Deshalb machen wir dieses Jahr in D und nicht in HR unseren Urlaub, da kann man ja mit ruhigem Gewissen mit 0,5 Promille durch die Gegend fahren.
Spaß beiseite, wo liegt das Problem? Mit einem oder zwei Bierchen habe ich den Grenzwert doch nicht überschritten. Voll(l)aufen lassen auf dem Boot ist ja was anderes und die Reglementierung in D sowieso.... Ich kann nüchtern schon nicht anlegen, wie wird dass dann erst wenn ich einen im TEE habe. Am besten ist, ich hör auf mit saufen, oder kaufe mir so einen PANZERKREUZER wie bei Kxxnle.
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Gruß Robert
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#18
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gut, dass wir wenn wir auf Nord- und Ostsee waren, immer brav im Hafen lagen.
Wenn wir bisher geankert haben, dann nur weit weg vom Zuständigkeitsbereich der deutschen WaschPo |
#19
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Auszug aus der Seeschiffahrtstrassen-Ordnung
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen. (2) Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese ein Abweichen von den Vorschriften dieser Verordnung notwendig machen. (3) Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend. (4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#20
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Achso...paranoid brauchen wir deswegen nicht zu werden
Wie die WSA Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#21
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Mir wäre sogar 0,0 Promille ganz lieb. Ich wurde schon oft genug von halb besoffenen Idioten angerempelt. Auf die Frage, ob die WaPo den Idioten nicht pusten lassen will bekam ich zur Antwort, daß die Versicherung den Schaden dann evtl. nicht übernimmt.
Ich liege am Steg vor der Schleuse, von hinten kommt ein 13 to Stahlverdränger mit so einem Möchtegern "Käpt`n" ohne Führerschein und rammt mich mit seiner geliehenen Yacht so stark, daß mei 10mm Festfacher reißt, das Heck schlägt rum und der Volltrottel gibt mir noch eins an Steuerbord. (Es war Himmelfahrt!). Angeblich hätte sein Getriebe geklemmt, aber die WaPo hat`s kontrolliert und es funktionierte ohne Beanstandug. Der hatte nur die Entfernung falsch eingeschätzt und geriet in Panik als er merkte, das er den Kahn nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bekommt. Meine Tochter, damals 2 Jahre, flog 2m durch die Plicht.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#22
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Hat sich seit 2009 da was geändert oder ist das der aktuelle Stand? Und beim Ankern max. 0.5 Promille, beim Anlegen an Land egal?
Grüße vom Tomber
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#23
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Bei uns ist Ankern unter 0,5 ‰ verboten!
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf
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#24
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In Bayern unter 2,5 Promille.
Fahren auch.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#25
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Zitat:
Erst beim Liegen im Hafen.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
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