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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Seefunkgerät Midland Regata
Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, ob dieses Funkgerät frequenzzuteilungsfähig ist, d. h. eine Zulassung hat? Auf der Midland-Seite kann ich nichts finden. Auf dem Gerät gibt es ein CE-Kennzeichen und die Nummer T02260888. Dieses Bild habe ich merkwürdigerweise zusammen mit der Beschreibung des Regatta 2, das aber DSC und ATIS hat, im Internet gefunden. Danke und Gruß Stefan |
#2
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... frage doch im Netshop.
S.C.N.R.
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Gruß Uwe |
#3
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Zulassung ohne DSC sollte schwer werden! Aber ruf doch einfach bei der Bundesnetzagentur an, die sind sehr freundlich!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#4
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... beides stimmt!
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Gruß Uwe |
#5
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#6
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... vielleicht, weil dafür keine Zulassung beantragt wurde. Bundesnetzagentur hilft aber immer gerne. Da gibt es dann die verbindliche Auskunft. Warum der Händler sich nicht kümmert verstehe ich aber immer noch nicht. Ich jedenfalls kläre gerade eine recht eingemachte Frage eine Wheelmark-Zulassung betreffend. Da muss man dann auch schon mal etwas Weiter als Hamburg telefonieren ...
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Gruß Uwe |
#7
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Das ist natürlich möglich. Aber dann bekommt man für das Gerät keine Frequenzzuteilung - auch nicht "schwer". Ich denke Hendrik unterliegt dem Irrglauben, dass man keine Zuteilungen mehr für Geräte ohne DSC bekommt; darum meine Frage.
Visara. |
#8
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... ich denke er hat es so gemeint, wie wir beide es sehen.
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Gruß Uwe |
#9
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D.T.I.S.A.B.!
Die Dame von der BNetzA war ganz nett, konnte aber mit der Nummer nichts anfangen. Ansonsten muß die DSC-Fähigkeit extra auf dem Frequenzzuteilungs-Formular angekreuzt werden. Eine Handfunke ohne DSC kann ja auch zugelassen werden (Seekajak, Jolle). Stefan |
#10
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Meines Wissens nach, kann man ein Handfunkgerät nur als Zweitgerät zu einem Fest eingebauten Haupgerät anmelden!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Zitat:
Und mit schwer meinter ich man könnte ja selbst die Zulassung beantragen, aber das wäre sehr teuer und lohnt glaube ich nicht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#12
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Zitat:
Gruß Visara. |
#13
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Zitat:
Damalige Aussage der Dame von der BNetzA: Es gibt zahlreiche Personen mit Seekakajaks oder Jollen, wo ein Festeinbau nicht möglich ist. Dieser Personenkreis soll nicht außen vor bleiben. Das Handfunkgerät muß zulassungsfähig sein und wird dem jeweiligen Fahrzeug fest zugeteilt. D. h. im Seenotfall wird auch nach einem Kajak oder einer Jolle gesucht. Das Handfunkgerät darf nicht auf einem anderen Fzg. eingesetzt werden. DSC: Nicht zwingend, da Alt-Lizenzbesitzer (ohne DCS-Eignung) trotzdem Funk an Bord haben können (Geräte teuer). Zulassung: Der Funkverkehr ist international, die Geräte müssen internationalen Standards genügen. Eine spezielle Zulassung für Old-Germany gibt es nicht. Alle Geräte, die irgendwo zugelassen sind, können auch bei uns betrieben werden. Leider: Bisher keine Antwort auf meinen konkreten Fall; ich besitze ein Funkgerät, was ich jetzt offiziell in Betrieb nehmen möchte. Leider kommt man mit der Midland-Seite nicht weiter. Das Gerät dürfte ca. 6 Jahre alt sein, ist aber im Moment einige 100 km entfernt, so daß ich meine urspüngliche Frage nicht direkt am Gerät klären kann. Im Moment sind wohl die Zulassungsgebühren ausgesetzt (€ 130,- einmalig, ca. € 20/a), so daß man schnell handeln sollte. Stefan |
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