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  #1  
Alt 21.04.2009, 10:29
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Standard Seefunkgerät Midland Regata

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen, ob dieses Funkgerät frequenzzuteilungsfähig ist, d. h. eine Zulassung hat?

Auf der Midland-Seite kann ich nichts finden. Auf dem Gerät gibt es ein CE-Kennzeichen und die Nummer T02260888.

Dieses Bild habe ich merkwürdigerweise zusammen mit der Beschreibung des Regatta 2, das aber DSC und ATIS hat, im Internet gefunden.

Danke und Gruß
Stefan
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Name:	midland_regatta.jpg
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  #2  
Alt 21.04.2009, 11:17
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... frage doch im Netshop.

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Uwe
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  #3  
Alt 21.04.2009, 11:19
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Zulassung ohne DSC sollte schwer werden! Aber ruf doch einfach bei der Bundesnetzagentur an, die sind sehr freundlich!
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Hendrik
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  #4  
Alt 21.04.2009, 11:24
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... beides stimmt!
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  #5  
Alt 21.04.2009, 12:31
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zulassung ohne DSC sollte schwer werden! ...
Wieso?

Visara.
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  #6  
Alt 21.04.2009, 12:52
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... vielleicht, weil dafür keine Zulassung beantragt wurde. Bundesnetzagentur hilft aber immer gerne. Da gibt es dann die verbindliche Auskunft. Warum der Händler sich nicht kümmert verstehe ich aber immer noch nicht. Ich jedenfalls kläre gerade eine recht eingemachte Frage eine Wheelmark-Zulassung betreffend. Da muss man dann auch schon mal etwas Weiter als Hamburg telefonieren ...
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  #7  
Alt 21.04.2009, 13:02
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... vielleicht, weil dafür keine Zulassung beantragt wurde.
...
Das ist natürlich möglich. Aber dann bekommt man für das Gerät keine Frequenzzuteilung - auch nicht "schwer". Ich denke Hendrik unterliegt dem Irrglauben, dass man keine Zuteilungen mehr für Geräte ohne DSC bekommt; darum meine Frage.

Visara.
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  #8  
Alt 21.04.2009, 13:07
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... ich denke er hat es so gemeint, wie wir beide es sehen.
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  #9  
Alt 21.04.2009, 18:54
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... frage doch im Netshop.

S.C.N.R.
D.T.I.S.A.B.!

Die Dame von der BNetzA war ganz nett, konnte aber mit der Nummer nichts anfangen.

Ansonsten muß die DSC-Fähigkeit extra auf dem Frequenzzuteilungs-Formular angekreuzt werden.
Eine Handfunke ohne DSC kann ja auch zugelassen werden (Seekajak, Jolle).

Stefan
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  #10  
Alt 22.04.2009, 09:25
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
D.T.I.S.A.B.!

Die Dame von der BNetzA war ganz nett, konnte aber mit der Nummer nichts anfangen.

Ansonsten muß die DSC-Fähigkeit extra auf dem Frequenzzuteilungs-Formular angekreuzt werden.
Eine Handfunke ohne DSC kann ja auch zugelassen werden (Seekajak, Jolle).

Stefan
Meines Wissens nach, kann man ein Handfunkgerät nur als Zweitgerät zu einem Fest eingebauten Haupgerät anmelden!
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  #11  
Alt 22.04.2009, 09:31
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Das ist natürlich möglich. Aber dann bekommt man für das Gerät keine Frequenzzuteilung - auch nicht "schwer". Ich denke Hendrik unterliegt dem Irrglauben, dass man keine Zuteilungen mehr für Geräte ohne DSC bekommt; darum meine Frage.

Visara.
Jein- Es war ja lange Zeit so das man ohne DSC keine Zuteilung mehr bekommen hat, womit auch viel Funkzeugnisse mehr oder weniger unbrauchbar waren, das sich da was geändert hat, habe ich mitbekommen. Aber es gibt nur sehr wenige Hersteller die für ihre Geräte ohne Dsc eine zulasung beantragt haben (meisten welche die mit einem externen DSC Controller gekoppelt werden können (teuer))!

Und mit schwer meinter ich man könnte ja selbst die Zulassung beantragen, aber das wäre sehr teuer und lohnt glaube ich nicht
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Hendrik
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  #12  
Alt 22.04.2009, 10:08
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Jein- Es war ja lange Zeit so das man ohne DSC keine Zuteilung mehr bekommen hat, womit auch viel Funkzeugnisse mehr oder weniger unbrauchbar waren, das ...
Bist Du sicher? Wann soll denn das gewesen sein ? Verwechselst Du das vielleicht mit der neuen Kanalbelegung und dem daraus resultierenden Umstand, dass man für entsprechende Altgeräte keine neue Zuteilung mehr bekommt?

Gruß Visara.
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  #13  
Alt 22.04.2009, 11:30
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Zitat:
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Meines Wissens nach, kann man ein Handfunkgerät nur als Zweitgerät zu einem Fest eingebauten Haupgerät anmelden!
Die Diskussion hatte ich schon vor zwei Jahren mit der Segelschule, in der ich meine Scheine gemacht hatte.

Damalige Aussage der Dame von der BNetzA: Es gibt zahlreiche Personen mit Seekakajaks oder Jollen, wo ein Festeinbau nicht möglich ist. Dieser Personenkreis soll nicht außen vor bleiben.

Das Handfunkgerät muß zulassungsfähig sein und wird dem jeweiligen Fahrzeug fest zugeteilt. D. h. im Seenotfall wird auch nach einem Kajak oder einer Jolle gesucht. Das Handfunkgerät darf nicht auf einem anderen Fzg. eingesetzt werden.

DSC: Nicht zwingend, da Alt-Lizenzbesitzer (ohne DCS-Eignung) trotzdem Funk an Bord haben können (Geräte teuer).

Zulassung: Der Funkverkehr ist international, die Geräte müssen internationalen Standards genügen. Eine spezielle Zulassung für Old-Germany gibt es nicht. Alle Geräte, die irgendwo zugelassen sind, können auch bei uns betrieben werden.

Leider: Bisher keine Antwort auf meinen konkreten Fall; ich besitze ein Funkgerät, was ich jetzt offiziell in Betrieb nehmen möchte. Leider kommt man mit der Midland-Seite nicht weiter. Das Gerät dürfte ca. 6 Jahre alt sein, ist aber im Moment einige 100 km entfernt, so daß ich meine urspüngliche Frage nicht direkt am Gerät klären kann. Im Moment sind wohl die Zulassungsgebühren ausgesetzt (€ 130,- einmalig, ca. € 20/a), so daß man schnell handeln sollte.

Stefan
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