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NORDYACHT informiert über Seefunk
Moin all,
jetzt habe ich es bei der Regulierungsbehörde erfragt: 1. Alte Geräte können wegen der falschen Kanalbelegung seit 1.1.04 nicht mehr neu angemeldet werden 2. Geräte, die derzeit angemeldet sind, dürfen weiter benutzt werden - Bestandsschutz 3. Da es meines Wissens kein Gerät ohne DSC mehr neu zu kaufen gibt, sind alle, die weiterhin am UKW-Seefunk teilnehmen wollen, gezwungen ein SRC oder LRC (neue Funkzeugnisse) zu erwerben, sofern sie ein neues Gerät besitzen bzw. erwerben wollen. Diverse Geräte, die in der letzten Zeit (vor dem 1.1.2004) verkauft wurden, werden von den Händlern kostenfrei umgetauscht bzw. umprogrammiert. Ich würde immer versuchen das in Anspruch zu nehmen, da bei Verkauf des Bootes diese Geräte nicht mehr zulassungsfähig sind. Und ob der Händler nach etlichen Jahren noch helfen kann ... ? Dann doch besser jetzt bald klären. Gruß Uwe PS: Ich tendiere inzwischen auch eher zu einer DSC mit ATIS Lösung.
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Gruß Uwe |
#2
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Hallo Uwe,
was ist denn ein altes DSC-Funkgerät? Oder anders gefragt, wann wurden die richtige Kanalbelegung eingeführt?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Re: NORDYACHT informiert über Seefunk
Zitat:
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Charly |
#4
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Re: NORDYACHT informiert über Seefunk
Zitat:
Das gilt nicht mehr ???? Ohhh Gott,die Buben machen mich noch irre.... Ich bin mir leider nicht sicher welches Funkzeugnis ich haben,weiß aber genau an einem DSC-Controller geprüft worden zu sein (vor ca.3-4 Jahren) Muß ich eine neue Prüfung machen??? Gruß Tobsucht! |
#5
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Hi Tobsucht,
ich kanns mir nicht vorstellen weil hier: http://www.dmyv.de/news/recht1.pdf gesagt wird, dass die alten Betriebszeugnisse weitergelten.
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Charly |
#6
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Re: NORDYACHT informiert über Seefunk
Zitat:
nein, nur Leute wie ich, mit allgemeinem Sprechfunkzeugnis oder beschränkt gültigem Sprechfunkzeugnis, müssen für die DSC-Anlagen eien neue Prüfung machen. Wenn man an einer DSC-Anlage geprüft ist - dann natürlich nicht. Mir ging es nur um die Geräte. Die sind nämlich auf dem Gebrauchtmarkt schlagartig so gut wie gar nichts mehr wert, da sie keine Zulassung mehr haben. Gruß Uwe, der eigentlich bei 999 aufhören wollte ...
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Gruß Uwe |
#7
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Das für's Weitermachen...
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#8
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Ich danke Euch,
hätte mich bald vor Schreck im Stuhl verheddert.... |
#9
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Zitat:
Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#10
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haben da einige Hersteller mal wieder zu laut über ihren miesen Absatz geklagt?
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Charly |
#11
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Also, mich erwischt jedenfalls die neue Regelung.Letztes Jahr wurde mein Antrag aufgrund eines Formfehlers im Formular abgelehnt.Dann hatte ich die Sache vergessen und nun.....Verflucht!!!
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#12
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Hast du da genauere Infos?? Wegen Unterschied "neuer" und "alter" Kanalbelegung?
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#13
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Moin Bernd kuckst du in Picknickers Beitrag: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...&highlight=ukw
Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
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