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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ist der deutsche SBF See in den Niederlanden auch binnen gültig???
Hintergrund:
Ein guter Freund fährt des öfteren mit mir auf der Maas. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass er nicht alleiniger Bootsführer sein darf. Jetzt habe ich neulich hier irgendwo gelesen (finde den Thread nur nicht mehr...), dass die niederländische Waschpo den deutschen SBF See auch binnen anerkennt. Meine Frage: Ist das eine Ermessenssache - oder gibt es eine Gesetzesgrundlage? Ich möchte nämlich Ärger vermeiden, wenn er z.B. den Bootführer beim Wasserskilaufen gibt. Uuups, da fällt mir ein: Der "große" Wasserskisee bei Maaseik ist doch schon belgisches Territorium, oder? Wenn ja, möchte ich meine Fragestellung hiermit auf die belgische Waschpo erweitern... P.S.: Mir fällt gerade ein, dass die Frage eigentlich besser zu den Revieren passt. Wenn sich also jemand daran stören sollte, bitte verschieben. Vielen Dank.
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#2
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Ja, See ist auch Binnen in NL gültig, PDF der Bestimmungen
befindet sich u.a. hier: http://www.luv-bremen.de/ Gruß Axel |
#3
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Vielen Dank, Axel.
Jetzt bleibt nur noch die Revierfrage für Maaseik. Gilt der Schein bzw. diese Regelung auch dort, also in Belgien?
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) Geändert von Gidel (14.05.2009 um 11:38 Uhr) |
#4
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Zitat:
Hallo Guido, vor 10 Jahren war das auch in Belgien so, bin aber seitdem nicht mehr in Belgien kontrolliert worden, allerdings sollte man auch dann mal die Versicherungsfrage klären. Bei meiner damaligen deutschen Versicherung war es so, das dann im Schadensfall Ärger auf mich zugekommen wäre, weil diese sich an den in Deutschland geltenden Bestimmungen richtet. Ich habe dann doch lieber den Binnenschein gemacht.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle
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#5
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Zitat:
Hat noch jemand eine "frischere" Info dazu? Darf mein Freund mein Boot auch in Belgien bewegen?
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#6
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hier die Bestimmungen von Belgien
http://www.dmyv.de/index.php?id=375 und hier die von den Niederlanden http://www.dmyv.de/index.php?id=381 greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe
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#7
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Zitat:
Den belgischen Bestimmungen entnehme ich jedoch, daß der jeweilige Führerschein anerkannt wird. Da mein Freund jedoch nur den SFB See besitzt, darf er in Belgien binnen also kein Boot als alleiniger Bootsführer führen. Kann das jemand so bestätigen, oder muß ich erst die Waschpo in Belgien anrufen?
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#8
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Kann ich so bestätigen!
In Belgien mußt Du also an Bord bleiben, in NL darfst Du auch mal Wasserskifahren. Und immer schön aufpassen, die Maas ist streckenweise ein Grenzfluss. Immer schön auf der richtigen Seite fahren
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Grüße vom Maas-Skipper Fahr nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann |
#9
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kannst du dir sparen, die Holländer jagen auch in Belgien
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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