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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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DHI: Unterschiede Binnen / See?
Habe ein ziemlich ernstes Problem, muss ein bisschen ausholen dafür:
Nach einem akustischen Verweis der lokalen WaschPo wg. meiner seit 1995 nicht mehr zulässigen DDR-Beleuchtung habe ich mir in eBay jetzt eine DHI-Beleuchtung zusammengesteigert. Zur Frage der ordnungsgemäßen Anbringung habe ich gestern mit einem Mitarbeiter des BSH telefoniert, der für Binnen nicht zuständig ist (hätte ich drauf kommen können) und mir außerdem gesagt hat, dass Leuchten mit DHI- oder BSH-Baumusterprüfung Binnen nur dann zulässig sind, wenn sie zusätzlich die Kennzeichnung mit einem Ankersymbol und "D" für Deutschland haben (Und die Hälfte der ersteigerten Leuchten hat sowas natürlich nicht ). Frage1: Ist das uneingeschränkt richtig? Frage2: Wenns richtig ist, wie wichtig ist das der WaschPo? Ein weiteres, nettes Problem dazu: eine der ersteigerten Leuchten hat ziemlich genau 135° Abstrahlwinkel und ist von mir daher als Hecklicht identifiziert worden. Der Pfeil auf dem Gehäuse weist aber in Abstrahlrichtung, so dass, wenn ich den in Fahrtrichtung zeigend montiere, die Leuchte mitnichten nach hinten strahlt. Die DHI-Nummer (bestehend aus XX für Hersteller, / YY für Leuchtentyp und / ZZ für Zulassungsjahr) ist bei Leuchtentyp "01" - genauso wie bei dem passenden Toplicht mit 225° Abstrahlung. Außerdem hat sie 25W, das Toplicht nur 10W. WAS IST DAS FÜR EINE FUNZEL? Bitte helft mir aus der Illegalität heraus ...
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#2
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Moin,
der Pfeil gibt die Richtung an in die das Ding strahlt. Wenn Du den Winkel Deines weißen Lichtes mit 135° bestimmt hast ist es ein Hecklicht und der Pfeil muß dann natürlich nach hinten zeigen. Er gibt nur die Kielline an. Das Leuchtmittel gibt es in 10 oder 25 W mit gleicher Fassung. Eigentlich ist glaube ich 25 W vorgesehen, aber wer soll das denn nun kontrollieren. Probleme hast Du nur im Kollisionsfall, wenn man Dein Boot auseinandernimmt, was bei Personenschaden oder erheblichem Sachschaden bestimmt der Fall ist. Frag doch mal direkt bei Ventum, der ist Jurist und kennt sich mit den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt besser aus. Ansonsten ist auch der DSV eine gute Adresse. Ich würde da eher anrufen als ein Mail schicken. Hier findest Du alle Adressen: http://www.dsv.org/impressum/inhalt.htm Gruß Uwe Gruß Uwe
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Gruß Uwe
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#3
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Hallo Seestern,
die Auskunft des BSH ist richtig. Die vormals von der "DDR-Revision und Klassifikation" (DSRK) zugelassenen Schiffslaternen sind gewissermassen "verspätet" am 31.12.1995 der Wiedervereinigung zum Opfer gefallen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Das ist eigentlich verwunderlich, weil sie (im Seebereich) der KVR (zumindest nach Auffassung der IMO) entsprochen haben... Auch die Laternen für den Seebereich haben aber, wie Binnen, ihre Zulassung verloren. Rechtlich bilden Laternen und die dazugehörenden Glühlampen eine Einheit, die insgesamt vom BSH zugelassen wird. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen Binnen und See sowie zwischen Laternen für Motorschiffe/boote und Segler. Bei den Laternen müssen die Gläser je nach Einsatz auf MOBO oder Segelboot verschiedene Kriterien hinsichtlich der Leuchtintensität bei bestimmten Kippwinkeln erfüllen, Laternen für Segler müssen bei einer Neigung von 25° noch 50% der Leuchtstärke in Nulllage haben; beim Motorboot ist der geforderte Winkel geringer. Bei den Glühlampen gibt es die Unterschiede für den See- und den Binnenbereich. Die Leuchtmittel für den Seebereich sind mit "ZP", die für den Binnenbereich mit "Ankersymbol D" gekennzeichnet. Wegen der Einheitlichkeit der Zulassung für beide Bauteile erlischt die Zulassung, wenn die falsche Glühlampe eingesetzt wird. Der Pfeil zeigt beim Hecklicht in die achterliche Verlängerung der Kiellinie, Du hast da ganz sicher ein Hecklicht ersteigert, und zwar wahrscheinlich eins für den Seebereich. Insgesamt gesehen hast Du wohl mit der Versteigerung ausgesprochenes Pech gehabt. Würde mich nicht darauf verlassen, dass die Entenpolizei das bei einer Kontrolle durchgehen lässt... Gruss, Helmut
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#4
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Laternen - Glühlampen - Verwirrung ...
Hallo,
auf die Gefahr hin, dass ich mich als begriffsstutzig oute: a) Der Pfeil zeigt in Abstrahlrichtung in der Achse des Kiels, beim Hecklicht also durchaus nach hinten. Kapiert. b) Zulassung besteht immer für eine Laterne-Glühlampen-Kombination, wird irgendetwas verändert / variiert, erlischt die Zulassung. Kapiert. Jetzt schreibt Helmut, die Anker+D+Nr.-Kennzeichnung bezieht sich auf die Glühlampen. Ich habe jetzt ein Toplicht mit Anker+D+"101" und ein Hecklicht ohne diese Kennzeichnung. Im Yachthafen bei uns habe ich gestern stichprobenartig vielleicht 10% der Boote mit dieser Kennzeichnung gefunden, die anderen 90% fahren DHI-Beleuchtung ohne das Ankersymbol. Ich werde unsere Freunde und Helfer zu Wasser mal fragen, wenn die mal wieder im Hafen vorstellig werden ... Danke schon mal!
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#5
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Laternen - Glühlampen - Verwirrung ...
Zitat:
mir ist das auch noch nicht vollständig klar! Werde mich am Wochenende noch mal eingehend mit der entsprechenden Literatur beschäftigen und melde mich dann dazu erneut. "Rhein-Seeschiffe" zum Beispiel fahren doppelte Positionslichter, einmal für Binnen und einen Satz für den Seebereich. Das schon mal vorab. Helmut
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#6
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Hallo Seestern,
meines Wissens gibt es die Lampen, wo eine BSH/(DHI-alt) Zulassung als Beipackzettel beiliegt (wenns die E-Pol. schriftlich haben will). Die sind für See und Binnen geeignet. Aber du hast hier ja nichts über den Hersteller der Lampen gesagt. Es ist richtig, daß die Lampen im Gehäuse eingegossen, eine Plakette besitzen. Dort steht BSH oder DHI und die Zulassungsnummer drauf. Die zugelassenen Birnen (Wendelanschluß spiralförmig wegen magnetischer Felder) -achtung keine Sofittenbirnen- sind schon eingebaut (Neuzustand). Abstrahlwinkel und Lampenleistung: Topp 225 Grad, Birne BSH zugelassen 25W Seitenlichter 112,5 Grad Birne 25W Hecklicht 135 Grad Birne 10W (bei extra Hecklicht) Ein Tipp für den Anschluß: Ich habe bei unserem Clubboot die Elektrik geteilt. Bei Ausfall des Seitenlichtkreises (z.B. Kollision) geben Topp und Hecklicht die Bleuchtung eines Fahrzeugs unter 7m wieder ("weißes Rundumlicht"). Eine gute technische Beratung hat SVB-Bremen. Im Zweifelsfall nimm die Lampen für die Kellerbar und hol dir neue. Grüße Karl-Heinz :idea: :idea: :idea:
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#7
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Ja, soweit habe ich das mittlerweile durchschaut: Alle ersteigerten Leuchten haben DHI-Zulassung mit Prüfnummer, sowohl ins "Glas" als auch ins Gehäuse eingeprägt. Für die Kellerbar nehme ich dann die alten DDR-Funzeln (die im Vergleich zu DHI etwa 15% der Abstrahlfläche haben).
Offen ist für mich die Aussage, dass DHI/BSH-Beleuchtung binnen zusätzlich das Anker+"D"+Nummer-Kennzeichen haben muss. Wie gesagt, das Hecklicht hat es, das Toplicht nicht (oder wars umgekehrt?). Mit der Elektrik ist ein guter Einwand, aber ich habe ohnehin eine vollständige 12V-Anlage mit 12 Sicherungsautomaten (hat alles der Vorbesitzer machen lassen), da kann ich bei Kurzschluss o.ä. mit sehr wenig Aufwand den Positionsstromkreis abziehen, und der Rest bleibt betriebsfähig. Helmut: auf Deinen fachkundigen Rat bin ich gespannt - ich habe keine zuverlässige Quelle für Verordnungen etc. gefunden. Bin halt noch Rookie ...
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#8
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Ich meinte mit Teilung die Verzweigung der 2 Kreise in Seiten und Topp- Hecklicht-kreis.
Außerdem gelten die normal erhältlichen Lampen nur für Boote unter 20m. Darüber brauchst du größere lampen. Aber warten wir, was Helmut herausfindet
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#9
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Hallo Seestern,
schau bitte einmal unter www.ccr-zkr.org Es handelt sich dabei um die Homepage der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt. Unter "Dokument herunterladen" findest Du auf der Liste unter RP 3.1 die Vorschriften über die Beschaffenheit der Positionslichter im Binnenbereich. (Acrobat Reader erforderlich) Es gibt einen Reihe von Leuchten, die sowohl für den Seebereich als auch für den Binnenbereich zugelassen sind. Wichtig ist immer das Symbol "Anker D". Nur diese Lichter werden im Binnenbereich als ordnungsgemäss anerkannt; wenn die Laternen doppelt geprüft sind, tragen sie zusätzlich das Zeichen "ZP". Das Führen nicht ordnungsgemässer Lichter ist eine Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich droht erheblicher Ärger mit der Haftpflichtversicherung, falls es einmal kracht und wenn dann der Unfall auf die Lichterführung zurückgeführt werden kann. Dies kann bis zum Regress der Versicherung gegen den Versicherten in Höhe der Schadensersatzsumme gehen. Helmut
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#10
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Moin,
für den Binnenbereich in dem dem Binnenschiffahrts Órdnung gilt ist da wirklich peinlich darauf zu achten. Vor allem Mobos weil diese durchzaus öfter Kontroliert werden als Segler Aber Waschpo fährt ( hier in Berlin ) auch die Häfen ab und kontroliert beflissentlich. Für den Binnen breich wie oben beschrieben ( BHI DSH Zulassung mit Anker drauf. Abstrahlwinkel plus `35 in der vertikalen und 25 Watt leuchtmittel. ( Was mich als Segler mit kleiner Batterie ja auch nervt ) leider ein sher teurer Spaß weil die Lampen richtig Geld kosten . Gruß der Klotzfisch der Klotzfisch |
#11
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Hallo,
Positionslaternen auf Sportbooten Begriffe : Binnen heißen sie Bordlichter/Signalleuchten auf SSchStr heißen sie Positionslaternen Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen nur noch die vom BSH zugelassenen Bordlichter und Signalleuchten verwendet werden, die mit einem Zulassungszeichen des BSH versehen sind. Das Zulassungszeichen besteht aus einem Anker, dem Zulassungsbuchstaben des Zulassungslandes, eines Rheinuferstaates oder Belgien und der Zulassungsnummer Beispiel : "Anker" D 367 Auf SSchStr. : Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen nur Positionslaternen, die vom BSH zugelassen und mit einer Baumusternummer (z.B. BSH/00/01/90) versehen sind, geführt werden. Vom DHI zugelassenen Positionslaternen bzw. Baumusternummern (z.B. DHI/00/01/) behalten ihre Gültigkeit und können auch weiterhin angebracht werden. Kleinfahrzeuge und Sportboote mit 15 und mehr Tonnen Wasserverdrängung können auch Bordlichter und Signalleuchten, die für sie auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben sind verwenden. Die Zulassungsbezeichnung lautet dann: BSH 01/05/80 (Graf/Grünewald/Steinicke) Die bis zur Bildung des BSH am 1.8.1990 vergebenen Zeichen mit der Bezeichnung DHI gelten weiter. Grüße Klaus
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#12
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Anbringung des Topplichtes
Ich habe bei der WaschPo anlässlich der Boot in D´dorf die Auskunft erhalten, dass das Topplicht
Binnen: auf gleicher Höhe der Postionslaternen, aber 1m weiter zum Bug hin sitzen muss See: 1m höher als die Positionslaternen, aber auf gleicher Höhe sitzen muss Also zwei Installationsorte, die sich gegenseitig ausschließen Habe draufhin eine Halterung (da ich Seebeleuchtung habe) vorne auf der Sonnenblende angebracht und eine weitere Laterne in der Backskiste liegen für den Binnenfall. Die Lampen müssen nicht fest installiert sein, sondern bei Bedarf einfach anzubringen sein. Weiss der Geier, ob das alles so seine Richtigkeit hat , aber man tut ja was man kann Gruss Thomas
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#13
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Entwarnung?
Aha, das interpretiere ich jetzt wie folgt:
Eigentlich muss man Binnen Bordlichter/Signalleuchten fahren, die das Anker+D+Nummer-Kennzeichen haben, es sei denn, man ist Kleinfahrzeug oder Sportboot, dann darf man quasi "ausnahmsweise" auch Positionslaternen, also solche, die eigentlich nur für See zugelassen sind und neben BSH- oder DHI-Kennzeichnung keine weitere Kennzeichnung tragen, fahren. Das ist gut. Bei meinen Ersteigerungen habe ich selbstverständlich auf DHI/BSH-Zulassung geachtet, und alle Funzeln haben die mehrfach erwähnte DHI-Zulassung: DHI/01/01/71 etc. Das deckt sich wiederum mit den Beobachtungen im Hafen, wo kaum ein Boot eine Leuchte mit Ankersymbol hat (und alle <15m sind). Zu den Kosten (eBay): Top- und Hecklicht in Edelstahl von Aquasignal haben mich zusammen mit einer Birne ca. 60 EUR gekostet, die Positionslichter links und rechts zusammen 57 EUR (Edelstahl/Kunststoff, auch Aquasignal, inkl. Haltebügel und Birnen). Da kann ich zähneknirschend mit leben. @apiroma: war schon so verstanden: vom Schalter geht ein Vierfachverteiler (ankommend, Instrumententafel, Top+Heck, Stb+Bb) ab, und bei einem Kurzschluss in einem der Kreise kann ich bspw. den Stecker für Stb+Bb einfach abziehen, Sicherungsautomaten wieder rein, und gehe dann als "überlanges" 7m-Schiff durch.
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#14
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Entwarnung?
Zitat:
Also keine Entwarnung. Lt. Auskunft des BSH sind rund 70% aller Positionslaternen sowohl für den Binnen- wie auch für den Seebereich zugelassen. Eine Zulassung für "See" ersetzt in keinem Fall (!) auch die Zulassung für "Binnen", hierbei gibt es auch keine Unterschiede für bestimmte Schiffgrössen. Im Binnenbereich sind also ausschliesslich Lichter mit dem Anker und dem Aufdruck "D" (oder einem anderen Länderbuchstaben) erlaubt; wenn sie zusätzlich die Buchstabengruppe "DHI" oder "BSH" tragen, haben sie auch die Zulassung für den Seebereich. Gruss, Helmut
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#15
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Hallo Seestern,
deine Entscheidung, die Aquasignalleuchten in VA zu kaufen, war richtig. Diese brechen nicht, wenn sie einmal durch Sonne (UV) spröde wurden. Grüße K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#16
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Zitat:
das stimmt und sie können aucch schon mal einen Knuff ab . Sehr robust aber auch sehr teuer das Zeug AHA . Sehr gut Helmut kurz knapp und präzise. Gruß der Klotzfisch |
#17
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hab ich erst nach dem Hinweis von Helmut gelesen, aber das ist ja mal wieder echtes Schildbürgertum...und wieso es keine Laternen geben sollte, die alles können verstehe ich nicht aber ich muss ja auch nicht alles verstehen....
Auf jeden Fall haben wir auf der Alessa sicherlich schön anzusehende Laternen / Positionslampen oder wie auch immer die jetzt heißen mögen, aber - ohne nachzusehen - das Dampferlicht hat auf gar keinen Fall eine BSH - Zulassung ( weil viel zu klein ) und bei den Buglichtern bin ich mir auch nicht sicher. Und nun ? abwracken ?
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beste Grüße Stefan
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#18
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Das hier soll zwar keine unendliche Geschichte werden, aber:
Ich habe noch einmal zu diesem Thema ein längeres Gespräch mit einem zuständigen Abteilungsleiter der örtlichen WaschPo geführt. Danach ist es (nach wie vor) ganz klar: Binnen sind nur Signallichter mit dem Ankersymbol und einem Länderbuchstaben zugelassen. Auf meinen Hinweis, dass viele Boote im Binnenbereich dann ja nicht zugelassene Beleuchtung fahren würden, entgegnete der Mann, dass man das wisse. Die Polizei schreite aber normalerweise nur bei Unfällen und gravierenden Mängeln ein, also etwa dann, wenn die Lichter offensichtlich zu hell strahlten u.ä. Der Beamte wies auf das Ermessen der Beamten vor Ort hin, erklärte aber auch, dass in Einzelfällen auch mit Bussgeld geahndet werde. Vieles lasse sich aber auch im Gespräch vernünftig lösen... Das BSH hat in einem anderen Telefongespräch erklärt, dass zur Zeit an einer Harmonisierung der Vorschriften zur Lichterführung Binnen/See gearbeitet werde; man habe eine Arbeitsgruppe gegründet. Wegen der mehrstaatlichen Zuständigkeit im Binnenbereich sei eine Lösung aber schwierig und zeitaufwändig. Helmut
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#19
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alles für die Katz ...
Also fasse ich erneut zusammen:
Mein neues Toplicht entspricht den Bestimmungen, weil DHI _und_ Anker + D + Nummer; Hecklicht und Seitenlichter entsprechen nicht den Buchstaben des Gesetzes (mangels Anker + D), werden aber voraussichtlich von einigen WaschPolizisten geduldet, in Einzelfällen und bei Unfall sind Bußgelder möglich und berechtigt (im Sinne von rechtlich zulässig). In Zukunft wird alles anders oder bleibt wie es ist, weil eine Arbeitsgruppe an der Harmonisierung See/Binnen arbeitet. Das kann ich aussitzen ... und solange freue ich mich über das best-beleuchtete und doch unzulässige Schiff ... @ventum: ganz herzlichen Dank für die Mühe und sorry für das latente Mißtrauen! @all: ich halte Euch auf dem laufenden, was meine Anfrage bei der WaschPo ergänzend dazu ergibt. |
#20
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Nachtrag:
bin jetzt zweimal von den beiden amtierenden Besatzungen unserer lokalen WSP-Vertretung aufgebracht worden. a) sofern man nicht gerade vor ihren Augen im Schleusenvorhof Wakeboard fährt, sehr nette Leute b) Die Frage nach den Anforderungen an zulässige Binnenbeleuchtung wurde mit einem Achselzucken, dem Vermerk auf "DHI/BSH" und eine Broschüre beantwortet. Wir haben dann noch das WSP-Boot selbst inspiziert - die fahren in der Tat BSH-Leuchten mit Anker+D+Nr., und das steht auch in der Broschüre. Die Besatzung war aber mit meiner DHI-Beleuchtung ohne Anker vollauf zufrieden und bestätigte die Bestrebungen in Hinsicht auf EU-Vereinheitlichung und damit einhergehende erwartete Entschärfung. |
#21
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Ich muss die Diskussion nochmal vorkramen, denn trotz Forumssuche kann ich die bei uns vor Ort gerade diskutierte Frage für mich nicht beantworten. Aber irgendwer im Forum weiss das bestimmt!
Es geht um die Beleuchtung eines Bootes unter 7m und unter 7kn: Auf See gilt, ein weisses Rundumlicht reicht. Binnen sieht das für mich etwas widersprüchlich aus. Ein weisse Rundum reicht da nicht aus? Höchstens unter Segeln (mit zusätzlich bei Nacht gesetztem schwarzen Kegel... ) Oberste Prämisse wäre Strom sparen. Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen? Sorry, wenn das schon irgendwo steht. Aber weder unter Positionslampe oder -beleuchtung noch unter Navigationsbeleuchtung konnte ich eine Antwort finden. |
#22
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Olaf,
hast du mal hier gelesen ( aber lieber in einer ruhigen Minute ) http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...chtung&start=0 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#23
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NUR nach Beleuchtung suchen! Manchmal bin ich zu blöd für diese Welt!
Danke Dir Uwe! |
#24
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Vielen Dank für all Eure Müh, rechtlich unverwundbar zu sein.....
aber, es hat sich wieder einmal gezeigt, das es auch hier dem braven Bürger nicht einfach gemacht wird....
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"...die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse" "...aber nicht für jedermanns Gier..." |
#25
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Mir erschließt sich die Bedeutung Deiner Antwort nicht. Du bist hier seit 2010 registriert und bedankst Dich für einen Beitrag aus dem Jahre 2004. Eigenartiges Timing...
Matthias |
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