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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie bekomme ich neue Papiere?
Hallo
ich bin im moment dabei meinen 39 jahre alten trailer wieder flott zu machen. Dieser hat bis jetzt immer nur als Hafentrailer seinen Dienst beim Vorbesitzer gemacht,ich möchte(muss) ihn wieder auf die Straße bringen. mein Problem,es gibt nich einen Papierfetzen mehr über den Hänger(600 kg ungebremst) Dann war ich also grade beim StvA und die konnten mir nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen,mit dieser meinte die junge Dame zum Hersteller und eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis holen. Jetzt kommt mein Problem: Kennt jemand den Hersteller Bergmann aus Pattensen?das soll laut Typenschild der Hersteller sein,.kann aber gar nix über ihn finden,ich denke es gibt ihn einfach nicht mehr,aber was nun?Wie bekomme ich sonst solche Papiere wieder? Mfg Bastian *deretwasratlos ist* |
#2
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Ich habe keine Ahnung
aber ich schreib mal was ich versuchen würde Zur Zulassungsstelle fahren, erzählen : Trailer ist alt, keine Papiere, Eigentumsnachweis vorhanden, was soll ich machen. Ich denke die werden Dir sagen, neuen TÜV, dann vorführen ( Typenschild noch drauf ) dann neuen Brief und Schein, danach zahlen und fröhlich sein
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#3
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Das würde ich ja auch tun,aber unser "Stammprüfer" vonner Dekra meinte "ohne papiere keine Abnahme,höchstens Sonderabnahme",und dann muss er für alles Papiere haben,ABE´s gutachten etc.die wiederum gibt es nicht so einfach für nen 39 jahre alten trailer,dann kann ich ja besser ne neue Achse,Deichsel und Räder kaufen und das ganze als Eigenbau deklarieren...
Ich werd morgen mal beim Tüv vorbeifahren und schauen was die sagen. Mfg Bastian |
#4
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Der Trailer war vermutlich von einer kleinen Firma mit Einzelbetriebsgenehmigung gebaut. Da gibts nix mehr.
Wenn schnell gehen soll, Firmenschild runter, eigenes Schild mit eigenem Namen reinhauen und Einzelabnahme machen. Es ist ja ein ungebremster , da brauchts nur ordentliche Reifen und das Licht muss funktionieren. Gruss Micha |
#5
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zum Baurat hin, Abnahme machen lassen und neue Papiere ausgestellt bekommen ....
vorrausgesetzt du findest an dem trailer ein paar Typenschilder / an der Achse, der Deichsel und das der Straßenverkehrstauglich ist .... dann ist das ne schnelle Sache bei nem ungebremsten Trailer !
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#6
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so hab grad mit dem Tüv gesprochen,ich soll mir schonmal die eingeschlagene Fahrgestellnummer suchen,und dann vorbeikommen.
Nur ich habe keine Fahrgestellnummer gefunden?halt nur auf dem Typenschild,und halt keine eingeschlagene. hab den ganzen hänger abgeschliffen,und neu lackiert,aber auch dabei ist mir keine Fahrgestellnummer aufgefallen?was nun? Selber einschlagen(lassen)oder erstmal so zum Tüv und sehen was der sagt? Mfg Bastian |
#7
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Fahr einfach mal mit dem Trailer hin und lasse dir am Trailer sagen was du machen sollst.
Wenn du keinen Transporter hast mußt du dir halt ei Kurzzeitkennzeichen besorgen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#8
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das hin und zurückbringen is kein ding,hab da ja noch nen universal-transporter,es geht mir ja nur darum das ich wieder ne Betriebserlaubnis haben will,zum Zulassen als normalen trailer,nur dafür brauche ich(lt-aussage vom Tüv onkel) ne Fahrgestellnummer,die ich ja auch habe ,aber eben nur auf dem Typenschild eingraviert und nirgendswo eingeschlagen....
hm verzwickte Sache. Mfg Bastian |
#9
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Fahr hin und zeig ihm das Ding! Dann sieht der auch das nix draufsteht( das glauben die nämlich nicht) und kann dir verbindlich sagen was los ist.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#10
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So hab´s getan,der,sein erster Kommentar "die nächste Stunde habe ich sowieso keine Zeit"(welch ein freundlicher Kommentar,und ich weiß schon warum ich da nur sehr ungern hinfahre...)
weiter meinte er dann das die TP-Nummer (was auch immer das ist) wenigstens irgendwo eingeschlagen sein muss,aber da ich den Trailer komplett auseinander hatte und geschliffen und lackiert habe,konnte ich ihm sagen das die nirgends ist,was er logischerweise nicht glaubt(naja wer glaubt auch einem 24 jährigen,der mit seinem alter trailer ankommt...),naja endstand ist auf alle fälle der,das der trailer dort jetzt steht und er sich den nacher anschauen will und mich dann anruft(nachdem er sich dann schwarz gesucht hat..) Mal schauen was es als nächste überraschung gibt... Mfg Bastian *derdieleutevomtüvinosnabrückgarnichgernemag* |
#11
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Trailer aus alter Zeit.....
Hier kann ich aus eigener Erfahrung beisteuern: Vor Jahr und Tag gab es keine TÜV-Pflicht für Trailer. Und mein Trailer hatte auch nur eine Nummer auf dem Typschild. Die habe ich auf Veranlassung des TÜV dann in den Rahmen geschlagen und gut war´s.
>Heute braucht man wohl bessere Nerven....? Dir wünsche ich viel Erfolg. Horst |
#12
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@ Horst
Weißt du denn noch um welche Jahreszahl es da ging? Mein hänger is ja auch schon etwas Älter (bj 1975). Die Nummer würde ich ja auch selber einschlagen,nur er sagte ausdrücklich die müsste begrenzt sein,und eben diesen Kreuzmeißel zum Begrenzen ist der,der mir fehlt,Zahlen hab ich alle...naja mal schaun was der nette Herr da nacher so fabriziert... Mfg Bastian |
#13
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Hallo
nimm zum begrenzen einfach die "1" halt sie beim schlagen leicht schräg so das der Haaken nicht mit eingeschlgen wird dann versetz die zahl noch 2 mal und schlag wieder zu. somit hast Du dann ein schönes Sternchen vor ,und das ganze dann noch hinter die Fahrgestellnummer schlagen , und hinter derFahrgestellnummer. Das sollte reichen . Ich hatte auch so eine umbaumaßnahme, bei uns in düsseldorf wollte der freundliche Herr vom TÜV allerdings keine begrenzungen haben ( hat er zumindest nicht gesagt ) somit habe ich seinezeit nur die FIN eingeschlagen. Viel glück bei Deinem Projekt Grüße aus dem sonnigen Düsseldorf von Stefan |
#14
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1.nichtmehr zugelassenen trailer als hafentrailer gekauft.
2.zur dekra und neues gutachten machen lassen.(ca50€) 3.mit gutachten und kaufvertrag zur zulassungsstelle und ohne probleme neu angemeldet.(anmeldung+grünes nummernschild41,60€) ich war erstaunt das mal was so unkompliziert geht gruß carsten |
#15
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Um die neue Fahrgestell Nr. einzuschlagen brauchst Du eine Genehmigung der Zulassungsstelle, die gibt es für 5,60 Euro, dann kloppste die Zahlen rein und fährst zum TÜV, der begrenzt die FIN mit einem TP-Siegel (das ist so ein Kreis mit TP für "Techn. Prüfstelle" drin)
Ansonsten brauchst Du für einen ungebremsten Anhänger nur eine Bauartgenehmigung für das Zugrohr (ggf Wellenlinie und Nummer drauf zu erkennen z.B. ~~~F2221 oder sowas) ebenso eine für die Zugkugelkupplung (steht auch drauf) und einen Nachweis für Achse (meist ein Typenschild) Wenn Du die Nummern hast reicht das in der Regel aus, die TÜV´s unterhalten in Kooperation mit dem DEKRA eine Datenbank wo die Gutachten zu den ABE´s und den ABG´s hinterlegt sind. Manche rechnen dafür wohl einen Zeitaufwandzuschlag (ca 25 Euro / 0,25h), kommt auf den Prüfer an. Dann muß Dein Anhänger eine Nebelschlußleuchte haben, wenn der noch nie zugelassen war, denn dann zählt die EZ nämlich heute und heute ist die NSL vorgeschrieben. Wenn der TÜV-fi nett ist, schätzt er eine Erstzulassung auf den 01.07.Annodamals. (vor 1991) dann kannste die blöde Lampe, die keiner braucht auch weglassen. Unterlegkeile als Ausrüstung brauchst Du erst über 750kg, obwohl die ja gerade bei ungebremsten Anh Sinn machen würden. Na denn noch viel Spaß
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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