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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.06.2009, 13:17
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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5.353 Danke in 1.527 Beiträgen
Standard Rechtliches zum Dauerliegeplatz....?

Salut,

ich habe vor längerer Zeit mal ein Seegrundstück erworben, dass eine Zufahrt und einen Stromanschluß hat, zu DDR-Zeiten als Wasserwander-Campingplatz genutzt wurde aber nun als "Grünland" deklariert wurde und nicht bebaut werden darf...

Irgendwer kümmert sich immer liebevoll um das Grundstück (mäht Gras und schneidet Büsche) und ab und an sehe ich da Pferde grasen oder Leute grillen... Irgendwann wollte ich es aber auch mal selber nutzen (tageweise).

Schuppen wäre nur 2*2m genehmigungsfähig, oder was teures mit begrüntem Dach etc - mehr nicht... Und auch nur zur "Liegenschaftspflege". Daher meine Idee, mal so etwas (wird ja im Moment regelmäßig in der Bucht angeboten Ponton_mit_Schuppen (PaidLink)
in den See vorm Grundstück zu schmeißen... 12V Solaranlage für kleine Lampen und 'ne Wasserpumpe für mitgebrachte Kanister und 'nen Chemieklo für "Notfälle"...

Frage:
Wenn man es da auf lange Sicht (Jahre?) liegen lassen will, braucht man dafür eine Genehmigung? Eigentlich wollte ich keinen Motor dranhängen, ergo keine Zulassung, notfalls könnte man es aber mit 3 PS Quirl anmelden und den dann mitnehmen... Geht so etwas oder liege ich ganz falsch...? Handelt sich um ein Mecklenburger Binnensee.

Die Tiefe wächst langsam vom Ufer aus gesehen, sinken kann es also kaum, man könnte es im Winter an Land ziehen... und Vandalismus dürfte ein Risiko sein, müßte man halt gut verankern und entsprechend sichern...
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  #2  
Alt 24.06.2009, 13:24
Benutzerbild von anbo08
anbo08 anbo08 ist offline
Lieutenant
 
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233 Danke in 130 Beiträgen
Standard

Hallo,

versuche doch zunächste einmal herauszubekommen, wem die Hottehüs gehören. Nicht, dass die sich überlegen, auf Seepferdchen zu machen .

Ansonsten frage doch einmal ganz unverbindlich Dein WSA des Vertrauens, vielleicht reicht da ja auch schon der Landkreis/die Gemeinde/Stadt.
Dann bist Du aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite, egal ob als Ponton oder als "motorisierte Arbeitsplattform".
Bleibt dann nur die Frage mit der Versicherung, aber da hilft dann bestimmt auch ein kurzes Telefonat .

Viel Erfolg bei der Umsetzung Deines Projektes

Boris
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  #3  
Alt 24.06.2009, 13:33
elbe351 elbe351 ist offline
Ensign
 
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207 Danke in 45 Beiträgen
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Hallo,
du Glücklicher, hast ein Grundstück und brauchst es selber nicht pflegen.
Geh einfach zum Liegenschaftsdienst der Stadt oder Gemeinde und schau dir genau die Grenzen an. Eventuell ist das Ufer noch dein Grundstück.
Dann würde ich mich beim zuständigen Wasserstraßenamt erkundigen, ob ich dort eine schwimmende Laube anbinden darf.
Übrigens, wenn es dort eine Nutzungsänderung gegeben hat, solltest du eigentlich als Eigentümer vom Katasteramt eine Info bekommen haben. Da dieses dann auch im Grundbuch geändert wird.

Gruß
Karl-Heinz
von der Elbe
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  #4  
Alt 24.06.2009, 13:35
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Captain
 
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Das Grundstück liegt vermutlich im Außenbereich mit den erheblichen baulichen Einschränkungen des § 35 BauGB. Womöglich ist das auch noch Naturschutzgebiet.

Musst dann also mit der Baubehörde auskaspern, ob so ein Hausboot und in welcher Größe eine zulässige bauliche Anlage darstellt.

Diese kniffligen baurechtlichen Fragen wird dir keiner aus der Distanz beantworten können, ohne die lokale baurechtliche Lage wirklich im Detail zu kennen.
Der zuständige Ansprechpartner von der Baubehörde wird dir als einziger eine verlässliche Auskunft geben können, zumal häufig auch Ermessensfragen eine Rolle spielen.

Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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  #5  
Alt 24.06.2009, 13:40
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Wenn es ein See ist, dann ist nicht das WSA sondern die zuständige Wasserbehörde - da gibt es eine Untere / Obere Wasserbehörde - zuständig.

Evtl. hat die Gemeinde das alleinige Sagen. Kommt auf die Größe des Sees an.

Auf jeden Fall musst du mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen; dort das Bauamt/Planungsamt, oder wie immer das dort dann heißt. Die können dir weiterhelfen.

Ohne Deatils zu kennen, würde ich mal vermuten, dass du das von dir gewünschte Wassersportgerät nicht an dein Ufer wirst benzeln dürfen. Aber du solltest mal dier Leute fragen, die das zu entscheiden haben.
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Micha


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  #6  
Alt 24.06.2009, 17:08
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Standard

Wie ist denn dieser See? Darf man dort Bootfahren? Darf man dort Ankern? Ist das Ankern dort üblich? Sind Unwetterschäden dort selten? Ich weiß nichts genaues darüber, aber in einem ähnlichen Fall wurde mal für das Festliegen am immer gleichen Ort eine Genehmigung ähnlich einer Baugenehmigung gefordert.
So wie ich mir Deine Lage vorstelle, würde ich wohl das teure Gebäude mit begrüntem Dach in möglichst groß wählen, dort dann nur unauffällig übernachten und ein Böötchen vandalismussicher aufbewahren. Langfristig scheint mir das billiger und sicher auch streßfreier als ein einsames, nur selten tageweise betreutes Wasserfahrzeug.

sea u in denmark
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  #7  
Alt 19.07.2009, 13:43
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Danke für alle Tipps, abgearbeitet aber kein Deut schlauer...

@Boris
Zitat:
versuche doch zunächste einmal herauszubekommen, wem die Hottehüs gehören. Nicht, dass die sich überlegen, auf Seepferdchen zu machen .
Ansonsten frage doch einmal ganz unverbindlich Dein WSA des Vertrauens, vielleicht reicht da ja auch schon der Landkreis/die Gemeinde/Stadt.
Die Pferde gehören einem Bauern und der sagt ermäht da schon seit DDR Zeiten und macht da auch Heu. WSA sagt - da sind nur 4-Takter erlaubt und ab 2010 nur E-Motoren, Die Gemeinde sagt - uns egal was auf dem Wasser passiert.

@Karl-Heinz
Zitat:
Eventuell ist das Ufer noch dein Grundstück.
Dann würde ich mich beim zuständigen Wasserstraßenamt erkundigen, ob ich dort eine schwimmende Laube anbinden darf.
Übrigens, wenn es dort eine Nutzungsänderung gegeben hat, solltest du eigentlich als Eigentümer vom Katasteramt eine Info bekommen haben. Da dieses dann auch im Grundbuch geändert wird.
Ja, die Mitteilung habe ich bekommen, Einstufung als Brachland und eine Entschädigung von 3000 Euro. Das Ufer gehört zum Grundstück, etwa 3m See auch.

@Justin
Zitat:
Musst dann also mit der Baubehörde auskaspern, ob so ein Hausboot und in welcher Größe eine zulässige bauliche Anlage darstellt.
Das Bauamt der übergeordneten Gemeinde sagt - ist Ihnen egal was auf dem Wasser ist, alles was man aus eigener Kraft bewegen kann gilt nicht als bauliche Einrichtung. Habe ich jetzt auch schriftlich bekommen.

@ Micha
Zitat:
Aber du solltest mal dier Leute fragen, die das zu entscheiden haben.
Es fühlt sich aber keiner zuständig. Der lokale Angelverein ist dagegen und der meint den See gepachtet zu haben (hat er wohl auch). Der See ist auch nur 4 km lang, aber über Zu- und Abfluß schiffbar.

@sea u in denmark
Zitat:
Darf man dort Bootfahren? Darf man dort Ankern? Ist das Ankern dort üblich? Sind Unwetterschäden dort selten?
Ja, ja, nur für Angelboote, ja, höchst selten...

Zitat:
Langfristig scheint mir das billiger und sicher auch streßfreier als ein einsames, nur selten tageweise betreutes Wasserfahrzeug.
Vielleicht ja aber das ist im Konflikt mit dem §35 BauGB und das Wasserfahrzeug kann man notfalls im Herbst auf einen Trailer ziehen und in die Scheune stellen... Außerdem kann man es mit der Sonne drehen und mal als Badeplattform in den See tuckern...
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Geändert von ToDi (19.07.2009 um 13:57 Uhr) Grund: Zitat repariert
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  #8  
Alt 19.07.2009, 15:03
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Ich würde einfach das Boot dort festmachen, Telefonnummer dran und gucken was passiert. Kann dir ja niemand vorwerfen, nicht gefragt zu haben. Das ist auch kein böser Wille von den Beteiligten, es interessiert einfach niemanden, das ist hier tatsächlich so. Ein 4 km See reißt hier keinen aus der Hecke, davon gibts über 1000 Stück. Also würde ich mich häuslich einrichten und alles so hübsch machen, dass es aussieht, als muss das so. Und wenn einer kommt, hallo, immerhin ist es dein Grundstück!

Gruß Ecki
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  #9  
Alt 19.07.2009, 15:10
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Dann werde halt Mitglied in dem Angelverein, dann darfst du zumindest schon mal da Bootfahren. Darf der ANgelverein auch dein Grundstück zum Angeln benutzen, gibt es da ein Wegerecht etc.?
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Grüße
Michael

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  #10  
Alt 19.07.2009, 21:26
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Hallo,
gehört der See denn jetzt zu einer Bundeswasserstraße ?
Wenn ja und das WSA ist zuständig, brauchst du eine SSG (Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) vom WSA. Nach den Vorschriften ist es eine schwimmende Anlage vglb. einem Steiger im Fahrwasser. Im schlimmsten Fall benötigt man für die SSG auch ein Schwimmkörperattest.

Ich würde das WSA fragen, ob die zuständig sind und was die in dem Fall alles verlangen würden.

Bis dann

Dominic
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  #11  
Alt 19.07.2009, 21:51
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
gehört der See denn jetzt zu einer Bundeswasserstraße ?
Wenn ja und das WSA ist zuständig, brauchst du eine SSG (Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) vom WSA. Nach den Vorschriften ist es eine schwimmende Anlage vglb. einem Steiger im Fahrwasser. Im schlimmsten Fall benötigt man für die SSG auch ein Schwimmkörperattest.

Ich würde das WSA fragen, ob die zuständig sind und was die in dem Fall alles verlangen würden.

Bis dann

Dominic
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es eben keine Bundeswasserstraße und er hat auch nicht vor, genehmigungspflichtige Bauten, wie etwa einen Steg zu errichten.

Sondern möchte auf seinem eigenen Grundbesitz ein Pontonboot mit einer Gangway zum Land verankern.

Wer soll ihm das verbieten?

Gruß Ecki
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  #12  
Alt 19.07.2009, 22:00
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es eben keine Bundeswasserstraße und er hat auch nicht vor, genehmigungspflichtige Bauten, wie etwa einen Steg zu errichten.

Sondern möchte auf seinem eigenen Grundbesitz ein Pontonboot mit einer Gangway zum Land verankern.

Wer soll ihm das verbieten?

Gruß Ecki
dazu hat er eben noch nichts geschrieben. Der See ist über "Zu- und Abfluß schiffbar", das heist er kann durchaus zum Fahrwasser einer Bundeswasserstraße gehören. Damit gehört ihm zwar der Grund an Land, das heißt, er braucht keinen Rahmennutzungsvertrag für den Landanschluß. Der Ponton wäre aber im schiffbaren Fahrwasser und damit genehmigungspflichtig.
Es kommt nur darauf an, wer Eigentümer des Gewässers ist. Der ist für die Genehmigung und die zu erfüllenen Auflagen zum Erhalt dieser Verantwortlich.
Auf Bundesgewässern/Bundeswasserstraßen, sind eben solche Pontons genehmigungspflichtig, ob mit Steg oder ohne.

Bis dann

Dominic
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  #13  
Alt 19.07.2009, 22:22
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

dazu hat er eben noch nichts geschrieben. Der See ist über "Zu- und Abfluß schiffbar", das heist er kann durchaus zum Fahrwasser einer Bundeswasserstraße gehören.
Hat er wohl. Lies mal Beitrag #7:

Zitat:
WSA sagt - da sind nur 4-Takter erlaubt und ab 2010 nur E-Motoren, Die Gemeinde sagt - uns egal was auf dem Wasser passiert.
Damit scheidet Bundeswasserstraße ja wohl aus.

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  #14  
Alt 19.07.2009, 22:58
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Hat er wohl. Lies mal Beitrag #7:



Damit scheidet Bundeswasserstraße ja wohl aus.

Gruß Ecki
eben drum, wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt schon sagt, was auf dem Gewässer erlaubt ist. "Bundeswasserstraße" sagt nichts über die Größe oder die Befahrbarkeit aus, sondern nur das es sich um eine Wasserstraße des Bundes handelt.
Da die Gemeinde schon gesagt hat, dass sie nicht zuständig ist, scheidet diese als Eigentümer wohl schon mal aus.

Bis dann

Dominic
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  #15  
Alt 21.07.2009, 11:53
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Dann werde halt Mitglied in dem Angelverein, dann darfst du zumindest schon mal da Bootfahren. Darf der ANgelverein auch dein Grundstück zum Angeln benutzen, gibt es da ein Wegerecht etc.?
Bootfahren darf man dort auch so, nur nicht angeln

Wegerechte o.ä. gibt es über mein Grundstück nicht, wäre ja noch schöner...

Zitat:
Ich würde einfach das Boot dort festmachen, Telefonnummer dran und gucken was passiert. Kann dir ja niemand vorwerfen, nicht gefragt zu haben. Das ist auch kein böser Wille von den Beteiligten, es interessiert einfach niemanden, das ist hier tatsächlich so. Ein 4 km See reißt hier keinen aus der Hecke, davon gibts über 1000 Stück. Also würde ich mich häuslich einrichten und alles so hübsch machen, dass es aussieht, als muss das so. Und wenn einer kommt, hallo, immerhin ist es dein Grundstück!
Eigentlich hat Ecki recht,ich falle aber in die Kategorie "Schisser", dass ich da jetzt 4 Wochen Arbeit reinstecke, so ein Seelenverkäufer-Schwimmponton hübsch zu machen und dann liegt es da eine Woche und irgendein neidischer Gemeindevertreter meint, das hat da binnen 14 Tagen zu verschwinden, sonst wird es zu meinen Lasten entsorgt...
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Geändert von OceanixTS (21.07.2009 um 11:58 Uhr)
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  #16  
Alt 21.07.2009, 11:54
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
gehört der See denn jetzt zu einer Bundeswasserstraße ?
Wenn ja und das WSA ist zuständig, brauchst du eine SSG (Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) vom WSA. Nach den Vorschriften ist es eine schwimmende Anlage vglb. einem Steiger im Fahrwasser. Im schlimmsten Fall benötigt man für die SSG auch ein Schwimmkörperattest.

Ich würde das WSA fragen, ob die zuständig sind und was die in dem Fall alles verlangen würden.

Bis dann

Dominic
Nein es ist keine Bundeswasserstrasse, dafür auch ein bisschen schmal... der Zu- und Abfluß, es sind er Horden von Kanuten, die da dieser Tage durchpaddeln und sich von See zu See bis zur Peene vorarbeiten. Der Hinweis mit dem Motor kam vom WSA Lauenburg, da die dort wohl auch Pachtverträge der Gewässer an Angelvereine vermieten. Im übrigen verwiesen die aber wieder an die Gemeinde.
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  #17  
Alt 21.07.2009, 12:03
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eine bauliche anlage ist es nicht - weil nicht auf dem festen erdboden.

wenn kein ankarn verboten, kannst du dort ankern, festmachen.

steg bauen - wird schwer - wäre die untere wasserbehörde zuständig. eine baugenehmigung vom bauamt für dem steg brauchst du (in brandenburg) nicht - MV keine ahnung.

legs hin
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  #18  
Alt 21.07.2009, 13:18
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Hallo,
das Ponton ist eine Anlage im Gewässer und hat damit wenig mit dem Baurecht an Land zu tun. Der Landanschluss ist auch kein Problem, da das Anliegergrundstück ja ihm selber gehört.

Das Gewässer gehört wohl dem WSA, ansonsten könnten die das auch nicht fischereirechtlich verpachten.
Wie schon gesagt, der Begriff Bundeswasserstraße sagt nichts über die Größe und Befahrbarkeit aus. Gehört es dem WSA ist es vermutlich trotzdem eine.

Ich würde mich an folgende Vorschrift halten.
Zitat:
§31 Bundeswasserstraßengesetz
(2) Wer eine Bundeswasserstraße benutzen oder Anlagen in, über oder unter einer solchen Wasserstraße oder an ihrem Ufer errichten, verändern oder betreiben will, hat dies dem Wasser- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Die Maßnahme bedarf keiner strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nichts anderes mitteilt. Telekommunikationslinien im Sinne des § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes sind anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. Ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich, ersetzt die Anzeige den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung.
Also dem WSA Lauenburg schriftlich mitteilen was man wo vorhat. Entweder man bekommt innerhalb eines Monats Antwort, oder die Anlage ist genehmigt.

Bis dann

Dominic
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  #19  
Alt 21.07.2009, 14:07
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Hallo,
das Ponton ist eine Anlage im Gewässer und hat damit wenig mit dem Baurecht an Land zu tun. Der Landanschluss ist auch kein Problem, da das Anliegergrundstück ja ihm selber gehört.

Das Gewässer gehört wohl dem WSA, ansonsten könnten die das auch nicht fischereirechtlich verpachten.
Wie schon gesagt, der Begriff Bundeswasserstraße sagt nichts über die Größe und Befahrbarkeit aus. Gehört es dem WSA ist es vermutlich trotzdem eine.

Ich würde mich an folgende Vorschrift halten.


Also dem WSA Lauenburg schriftlich mitteilen was man wo vorhat. Entweder man bekommt innerhalb eines Monats Antwort, oder die Anlage ist genehmigt.

Bis dann

Dominic
Das hätte ich selber lesen können *ärgerübermichselbst* Genauso werde ich das mal in Angriff nehmen, noch heute wird da ein Schreiben rausgehen und dann einmal abwarten, ob ich eine Antwort bekomme. Werde ich zwecks Nachweis wohl sicherheitshalber als Einwurfeinschreiben schicken.

Danke, Dominic
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  #20  
Alt 21.07.2009, 15:41
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Es fühlt sich aber keiner zuständig. Der lokale Angelverein ist dagegen und der meint den See gepachtet* zu haben (hat er wohl auch). Der See ist auch nur 4 km lang, aber über Zu- und Abfluß schiffbar.
hast Du einen Katasterauszug ?, Du könntest zum Katasteramt gehen und, wenn Du nett fragst und die Sachbearbeiterin einen guten Tag hat, bekommst Du evtl. eine hilfreiche Auskunft zu Deinen Nachbarn (z.B. zu dem *Verpächter - ausdrucken lassen) und zu den Zeichen (falls welche auf der Karte zu sehen sind), du könntest anschließend auch zum Bau-Archiv gehen und in die alte Pläne einen Blick werfen - es gibt oft interessante Sachen , falls Du gefragt wirst was Du mit den alten Plänen vorhast: einfach mal reinschauen wie es dort (am See) früher aussah
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  #21  
Alt 21.07.2009, 16:42
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Hallo,
Zitat:
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hast Du einen Katasterauszug ?, Du könntest zum Katasteramt gehen und, wenn Du nett fragst und die Sachbearbeiterin einen guten Tag hat, bekommst Du evtl. eine hilfreiche Auskunft zu Deinen Nachbarn (z.B. zu dem *Verpächter - ausdrucken lassen) und zu den Zeichen (falls welche auf der Karte zu sehen sind), du könntest anschließend auch zum Bau-Archiv gehen und in die alte Pläne einen Blick werfen - es gibt oft interessante Sachen , falls Du gefragt wirst was Du mit den alten Plänen vorhast: einfach mal reinschauen wie es dort (am See) früher aussah
ich gehe derzeit davon aus, dass das Gewässer dem Bund gehört und somit von der WSV verwaltet wird. In diesem Falle wird der Verein mit dem WSA "nur" einen bestehenden Fischereipachtvertrag haben. Dieser ist aber nicht mit einem Pachtvertrag für Landgrundstücke vergleichbar.
Fischereipachtverträge enthalten i.d.R. nur Rechte im Bereich des Fischfangs und der Hegemassnahmen, wie z.B. Uferbetretungs- und Wegerechte, je nach Vertragsinhalt und gültigem Landesfischereigesetz.

Mit der Anzeige seiner geplanten Baumassnahme beim WSA ist er schon auf dem richtigen Weg. Sollte das WSA Lauenburg selbst Einwände haben oder bestehende Verträge mit Dritten stehen der Massnahme im Wege, werden die ihm das wohl mitteilen.
Selbst wenn das WSA den See- und Uferbereich z.B. an die Gemeinde o.Ä. abgetreten hat, zwingt das Gesetz sie dazu auf seine Anzeige zu reagieren.

Bis dann

Dominic
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  #22  
Alt 21.07.2009, 17:36
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Ich würde, wie Ecki schon meinte , einfach machen .. Wer viel fragt bekommt viel Antworten und schreckt evtl. noch die "Beamten" auf
Ponton schön machen und ans Ufer damit. Eine klappbare Gangway aus Alu habe ich noch... Die kannst dann ala Zugbrücke ein/ hochziehen und es kann Dir keiner was
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By Karsten
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  #23  
Alt 21.07.2009, 18:08
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Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
einfach machen .. Wer viel fragt bekommt viel Antworten und schreckt evtl. noch die "Beamten" auf
einfach machen könnte in diesem Fall ebenso die Beamten aufschrecken ->
Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Der lokale Angelverein ist dagegen ...

deshalb denke ich mal - erst Auskünfte einholen (damit schreckt man niemanden auf ), dann handeln
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Alt 21.07.2009, 19:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
er hat ja auch schon geschrieben, das der ansässige Angelverein dagegen ist. Damit gäbe es schon mal einen Beschwerdeführer.
Dann hat er sich ein schönes Ponton gebaut und muss es wie schon beschrieben, innerhalb kurzer Zeit wieder aus dem Wasser schaffen. Da wäre mir das Geld zu schade für, mal von der zu erwartenden Strafe mal abgesehen, immerhin bis zu 5.000€.

Nach dem Bundeswasserstraßengesetz kann das WSA ihm die Genehmigung ja auch gar nicht so einfach verwehren, da nach meinem Eindruck keine Beeinträchtigung des Verkehrs oder eine Störung des Allgemeingebrauches besteht.

Bis dann

Dominic
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Alt 24.07.2009, 18:14
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Der Angelverein hat für seine rund 100m entfernte fest installierte Steganlage aber auch keine Genehmigung (erklärte mir die nette Dame vom WSA, die mein Schreiben vorliegen hat, heute morgen). Wer im Glashaus sitzt, sollte mit Steinwürfen sehr vorsichtig sein...
Werde mal sehen, ob ich da am WE einen legalen Vereinsangler stelle, die letzten wußten nicht mal, dass das Vereinsgewässer sind...
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