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  #1  
Alt 24.06.2009, 16:20
Zitteraal Zitteraal ist offline
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1.087 Danke in 654 Beiträgen
Standard Sondergenehmigung "Bodenseeschifferpatent"

Hallo Leute,

in einem Thread (finde ihn nicht mehr) hier im Forum hat jemand geschrieben, man könne die "4-Wochensondergenehmigung" aushebeln, indem man in den verschiedenen ausstellenden Landratsämtern Anträge stellt, da diese sich untereinander nicht abgleichen.

Allerdings hat dieser "Trick" einen ganz fatalen Nachteil!

Spätestens nach der Überschreitung von 30 "Gesamt-Tagen" fährt man ohne "Führerschein" und hat daher auch keinerlei Versicherungsschutz. Eine solche Vorgehensweise sollte imo auch den Straftatbestand des Betruges darstellen, da ja wissentlich die Landratsämter beschissen werden. Aus rechtlicher Sicht wäre es weniger "gefährlich", gleich ganz ohne Ausnahmegenehmigung zu fahren, der Tatbestand des Betruges würde dann wegfallen.

Nach der BodenseeSchO Teil VII, Artikel 12.09 darf eine Ausnahmegenehmigung "gesamt 30 Tage im Jahr nicht überschreiten".

Daraus geht zwar wegen des "gesamt" nicht eindeutig hervor, ob diese 30 Tage gesplittet werden dürfen, die Gesamttageszahl ist jedoch eindeutig festgelegt.

Ergo ist man spätestens ab dem 31sten Tag "Schwarzfahrer" mit allen Konsequenzen.

Alles in allem also keine sonderlich gute Idee...........
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