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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ja, ja. Die bösen Segler.
![]() War ein Charterboot und folglich versichert. Nun stellt sich die Frage in wie weit ich da eine Pflicht habe, den Schaden (teilweise) beseitigen zu lassen oder ob ich eine Entschädigung in Geld verlangen kann. Ich würde am liebsten die Aufnahme wieder richten lassen und die Davits in Bar ersetzt bekommen. Auf richten lassen und neu schweißen habe nur begrenzt Lust. Falls die Antwort lautet : Reparatur. Ist hier wer, der gerne den Auftrag ausführen würde ? Gruß Andreas |
#2
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Da es dein Boot ist, kann dir niemand vorschreiben, ob und was du reaprieren lässt.
Es kann nur sein, dass der gegnerische Haftpflicht-Versicherer die MwSt oder hohe Stundensätze nicht leistet. Das ist aber höchstrichterlich korrekt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Oki, aber die Höhe der "Entschädigung" ist dann Kuhhandel ?
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#4
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Nein. Es gibt durch die ständige Rechtssprechung ganz klare Grenzen, was erstattunsgpflichtig ist, und was nicht.
Ich sag mal, eine Nebenkostenpauschale von 25 EUR würde ich einklagen wollen. Wenn Aus- und Einkrankosten anfallen, dann werden sie dir nicht erstattet, wenn du die Reparatur nicht nachweist. Ebenso die MwSt aus dem Arbeitslohn. Evtl. gibt es Abzüge "Neu für Alt" etc.. Am besten mal mit dem Schadensachbearbeiter in Ruhe mal sprechen, wie man das Thema am liebsten handelt. Der hat nämlich - im Gegensatz zu der hier vorherschenden Meinung - auch kein Bock auf Stress. Wenn du magst, rufst du mich an. Tel. per PN.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Thx,
ich rufe den mal an. Falls ich dann noch Fragen habe, würde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen. Andreas
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#6
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Könnte drauf rauslaufen. Immer schön hoch pokern, dann hast du Luft für Kompromisse
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Gruß Ewald
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#7
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Quatsch doch mal Norman ( Blaue Elise ) an, der kennt sich da bestimmt aus.
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Grüße Michael |
#8
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Ist doch ganz einfach:
Kostenvoranschlag machen und einreichen. Gleichzeitig dazu schreiben, das du es in Eigenregie machen willst. Die zahlen den Betrag minus Mwst. Eventuell schickt die Versicherung einen Gutachter. Ist dein Kostenvoranschlag nicht übertrieben hoch wird er auf's gleiche Geld kommen. Ist dir das nicht genug lass es reparieren und und gib ne Abtrittserklärung in der Werft ab...fertig.
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#9
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![]() Zitat:
Denn wenn die Versicherung nicht (alles) zahlt, hält sich die Werkstatt an den Auftraggeber. Und das bist du. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Versicherung gegenüber der Werkstatt eine so genannte "Reparaturkostenübernahmeerklärung", kurz RKÜ ( ![]() ![]() Ansonsten hat Micha (Flybridge) schon alles geschrieben. Wobei die 25 € Unkostenpauschale eigentlich immer anstandslos gezahlt werden. Abzug neu für alt ist üblich, wenn die beschädigten Sachen schon älter sind. In der Regel wird der aktuelle (Gebraucht-)Marktwert der beschädigten Sache genommen. Keine Ahnung, wie sich die Preisentwicklung für gebrauchte Davits darstellt, bestimmt aber nicht so wüst wie zB bei Handys ![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Schadensachbearbeit nützen gerne die Gelegenheit, solche Sachen kurz und schmerzlos am Telefon platt zu machen ![]() ![]() ![]()
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#10
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Mein Interesse in dieser Sache geht dahin ,war der Unfall in Deutschland oder zb.in Holland ?
Gruß Detlef |
#11
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Ich arbeite bei einer Versicherung und in der Haftpflicht gibt es kein "Neu für Alt".
Jedenfalls nicht bei Autos. Bei Booten müsste ich mich mal erkundigen. Ansonsten einfach mal nen Kostenvoranschlag machen lassen (mündlich reicht erst einmal), den einreichen und schauen was die gegnerische Versicherung sagt. Weisst Du denn, ob der Segler den Unfall schon gemeldet hat? Hast Du die Wasserschutz dazu geholt?
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Viele Grüße Olli |
#12
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Ja, hat er. Wir haben seinen Schadensbogen zusammen ausgefüllt und als ich aus dem Urlaub zurückkam, lag schon ein Schreiben vom Vercharterer auf meinem Schreibtisch, in dem er sich entschuldigt und mir den Sachbearbeiter bei der Versicherung benannt hat. Leider hat er keine Tel-Nr, aber daran wird es nicht scheitern.
Wapo habe ich nicht geholt, mir hätte auch die Visitenkarte und das Wort vom Skipper gereicht, den Schaden zu bezahlen. |
#13
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![]() Zitat:
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#14
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@ Shorty: War in Stralsund Nord-Mole.
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#15
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![]() Zitat:
![]() es gibt aber den "Abzug Neu für Alt", von dem oben geschrieben wurde.
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#16
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Wapo habe ich nicht geholt, mir hätte auch die Visitenkarte und das Wort vom Skipper gereicht, den Schaden zu bezahlen.[/quote]
Ist aber besser wenn Du die WaPo holst, dann hast Du ein Aktenzeichen und da steht alles drin auch für die Versicherung, hier ist es nochmal gut gegangen. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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#17
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![]() Zitat:
Die gegnerische Haftpflicht muss ja den Schaden begleichen. Das wäre mir echt neu, obwohl es ja bei Booten anders als bei Autos sein kann. In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es dagegen natürlich "Abzug Neu für Alt", aber die hat ja nichts mit unserem Schaden hier zu tun.
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Viele Grüße Olli |
#18
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![]() Zitat:
Nur so viel. Würdest du jemanden, dem du seine 50 Jahre alten Segel zerrissen hast, ein neues Segel bezahlen wollen? In dem konkreten Fall werden bestimmt keine Abzüge gemacht, da das Teil aus V4A ist, und keiner besonderen Abnutzung, wie Verschleiß, Rost, geänderter/besserer Konstruktion, etc. unterliegt. Ich hab 's nur der Vollständigkeit halber geschrieben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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ist das nicht anders.
Wenn "Neu" eingebaut wird, das beschädigte Teil aber alt war, wird der ermittelte Zeitwert des beschädigten Teils gezahlt. Das ist dann halt der sg Abzug neu für alt. Edit: da war Micha schneller ![]() ![]() |
#20
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Der Versicherungssachbearbeiter hätte gerne Reparaturangebote vorgelegt bekommen.
Da das nicht so einfach ist und ich keine Lust habe, zwecks Begutachtung einen Tag frei zu nehmen schickt er jetzt einen Gutachter vorbei. Kann ich eigentlich meine Mühewaltung da auch irgendwie geltend machen ? 2h Fahrt zur Werft, Kranen, wieder zurück ? |
#21
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Ein Tipp aus (Autofahrer) Erfahrung:
Kümmere Dich lieber selbst um einen Gutachter! Das Recht hast Du. Denn wenn ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird, dann rate mal, zu wessen Gunsten der im Zweifelsfall entscheidet bzw. rundet? ![]() Zu allen anderen Fragen: leider keine Ahnung! Wünsche einen sonnigen Abend!
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#22
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Bei mir haben die Gutachter(2x!) die Schäden sehr kulant geregelt!
![]() ![]() Hatte ich garnicht erwartet! (waren beides selber Segler!-haben noch lange im Cockpit geklönt und ein Gläschen getrunken!) Sind nicht alles "Banditen" Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#23
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#24
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Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#25
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![]() Zitat:
Mein freier Gutachter sagt: Reifen und Felge müssen neu, weil der Unfallgegner mit hoher Geschwindigkeit genau da eingeschlagen ist. Ein Unterschied von fast 500€ ...
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