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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot 6 Jahre älter als im Kaufvertrag angegeben - Was nun?
Hallo, habe soeben erfahren, daß das Boot, daß wir Ende 2003 gekauft haben nicht wie vom Verkäufer genannt und im Kaufvertrag angegeben Baujahr 1992 ist, sondern 06/1986! Da der Verkäufer auch bei anderen Angaben gelogen hat, haben mein Mann und ich jetzt genug und werden den Kaufvertrag anfechten und versuchen, daß der Verkäufer das Boot zurücknehmen muß.
Wer kann uns Tips und/oder Hinweise geben? Vielen lieben Dank! MfG kiki-linz
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#2
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Hallo kiki-linz,
wilkommen im Forum, auch wenn Dein 1. Posting nicht so wirklich Freude aufkommen läßt. Wart mal ein wenig ab, sind ein paar Juristen hier im Forum die Dir sicher was dazu sagen können.
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Charly |
#3
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moin
und herzlich wilkommen im forum. gilt bei eurem kaufvertrag deutsches recht? oder anders gesagt Ortschaft "linz" zwischen koblenz und bonn? le loup |
#4
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Moin, Moin,
erstmal D A N K E an alle, die antworten und uns helfen wollen. Ja, es ist deutsches Recht anzuwenden. Das Boot befindet sich bereits seit einigen Jahren in Deutschland. Grüße aus Linz am Rhein kiki-linz, die Eure/Ihre Hilfe braucht [/b][/color=green]
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#5
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Schaue mal in Deinen PN
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert |
#6
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schwerer Schaden?!?!?
Hallo,
das ist ja ein ding! Aber, ich muß mal dumm fragen: Wie schwer ist denn der Schaden? Hat der Verkäufer dir ein 9Jahre altes Boot, als 3 Jahre altes verkauft? Oder reden wir von 30 Jahren. Bei mir war es nämlich auch der Fall, das das Boot mind. 3 Jahre älter sein muß, als angegeben. Warum? Typenschild ohne Bj. Verkäufer sagt. Bj. muß 1978 sein, aber über die Werft habe ich nun rausgefunden, das das Modell nur bis 1975 gebaut ist. Aber, was soll´s? Ich bin mit meinem Boot zufrieden, und würde es sicher deswegen nicht zurück geben. Wobei hat den dein Verkäufer noch "gelogen"? Länge,Breite,Höhe? Das wird auch gerne mal bewusst gemacht, wegen Versicherung, Liegeplatz, bla bla bla. Viele Grüße Daniel |
#7
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Re: schwerer Schaden?!?!?
Frage
Zitat:
Zitat:
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#8
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Hallo, tja, was soll ich dazu sagen.
Wir haben das Boot als Baujahr 1992 gekauft und tatsächlich ist das Boot in 06/86 gebaut worden (haben wir leider erst gestern erfahren). Ich finde, daß es schon einen großen Unterschied macht ob ich ein Boot kaufe, daß 12 Jahre alt ist oder ob es 18 Jahre alt ist. Da wir auf jeden Fall "ab Baujahr 1990" kaufen wollten, kann ich das so nicht hinnehmen, zumal der Verkäufer auch in anderen Dingen ganz klar gelogen hat. Gruß kiki-linz
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#9
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Zitat:
Dann such dir einen guten Rechtsanwalt, der berät dich dann bestimmt richtig Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#10
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Hallo Kiki!
Rein rechtlich gesehen, ist das das vertragsrechtliche Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (Baujahr 1992). Zudem muss dann ja auch noch von einer weitaus höheren Betriebsstundenzeit der Maschine(n) ausgegangen werden, was in meinen Augen ein noch weitaus schwerwiegenderes Problem darstellt! Sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen! Es sei denn, ihr wollt das Boot behalten und lediglich einen Nachlass. In diesem Fall kann man auch schon mal so mit dem Verkäufer in Verhandlungen treten. (Eigene Erfahrung) Ganz gut kommt da z.B. ein leichter Hinweis auf bestehende Rechtsschutzversicherung, und dass man gerichtliche Schritte ja eigentlich vermeiden wolle... Wie auch immer, ich drücke Dir/Euch die Daumen! Gruß David. P.S. Bitte Deine Signatur ändern 1992 -> 1986 |
#11
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Hallo Uwe,
sicher habe ich was Schriftliches: Ich habe die Ausdrucke der Verkaufsanzeige im Internet - auch da ist das Bj. mit 1992 angegeben. Desweiteren in e-mails des VK sowie im Kaufvertrag selbst und in den Bootspapieren. Von Funtime, Neuwied/Rhein, haben wir gestern erfahren (wir wollten Magnesiumanoden kaufen) daß das Baujahr 1992 nicht stimmen kann, denn dann hätten wir andere Anoden gebraucht. Wir haben dann in Erfahrung gebracht, daß man anhand der einlaminierten Baunummer anhand der letzten Zahlen den Monat und das Jahr erkennen kann. Dort steht die Nummer: NB0DD/93D686 - also Bj. Juni 1996. Die Rechtschutzversicherung kommt für Verfahrenskosten für Wasser- und Luftfahrzeuge nicht auf. - Sch.......! Gruß Kirsten
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#12
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Das sieht stark nach arglistiger Täuschung aus.
Um wieviel ist ein 6 Jahre älteres Boot günstiger, könnte dann auch schon auf Betrug hinauslaufen. Nimm dir einen Anwalt, bleibt dann nur zu hoffen, dass die Gegenseite auch über genügend finanzielle Mittel verfügt, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#13
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Zitat:
D = April 68= Baujahr 1968 6 = Modelljahr 1966 Das geht nicht.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Hallo,
sorry - hatte mich vertippt! 6 = Juni 86 = 1986 kiki-linz
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#15
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Sorry - aber da liegt ihr beide falsch
D = Baumonat = April 6 = Baujahr (evtl. abweichend vom Modelljahr) 86 = Modelljahr Also: Modell 1986, Baubeginn im April 1986 Gruss Thomas |
#16
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Zitat:
seit ihr da ganz sicher? es könnte sein, dass im familien/privatrechtsschutz der sogenannte "vertragsrechtssutz" den rechtsstreit aus kauf oder verkauf einer solchen sache doch einschliesst. hab mittlerweile aber alles aus dem ehemaligen vertreterleben entsorgt, kann daher nicht nachschauen. le loup |
#17
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Zitat:
Aber: Hier geht es ja nicht um einen Sachverhalt der durch dein Wasserfahrzeug verursacht wurde oder in den es verwickelt ist. Wogegen Du streiten würdest, wäre doch der Kaufvertrag. Und ist es da nicht egal was man gekauft hat?!? Lass deine Police doch mal in diese Richtung prüfen!
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Gruß, Thomas |
#18
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Hallo,
kann es nicht sein, daß das Boot gebaut wurde von "D" = April bis "6" = Juni "86" = 1986 ?? Langsam bekomme ich eine Krise! Gruß Kirsten
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#19
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Zitat:
ob nun D oder 6, April oder Juni... Macht ja keinen so großen Unterschied. Ist also letztlich vernachlässigbar. Entscheidend ist das Jahr und dafür stehen die beiden letzten Ziffern der Rumpfnummer. Und da liegst Du schon richtig. Mein Rumpfnummer ist z.B. die *****DI 24 F 990. Ist auch ein US-Boot und gebaut 1990. Monat weiss ich nicht, ist mir auch eigentlich wurscht, ob Juni oder September (F oder 9). Gruß David. |
#20
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Zitat:
Und Modelljahr 2000 @ Thomas, ich hatte recht.
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#21
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Zitat:
Und sogar um ganze 10 Jahre. |
#22
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Hallo,
achtet bitte beim Vertrag darauf ob Baujahr oder Erstwasserung genannt wurde bevor Ihr vor Gericht geht. Ist wie beim Auto, da kann auch einige Zeit zwischen BJ und Erstzulassung liegen. Vor allem ist die Erstwasserung auch recht schwer zu beweisen. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#23
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also normalerweise deckt das die Rechtsschutzversicherung, zumindest meine tut das (allianz) Das ist normaler Vertragsrechtschutz.
Zu Baunummer: z.B. IT-Fer 57 F73 D 2 02 IT ist Italien Fer ist der Code für die Bauwerft 57F73 Baunummer vom Hersteller festgelegt D ist der Monat der Fertigung (Zählung beginnt bei A) also april 2 ist Baujahr 02 ist Modelljahr so sind alle CE Nummern aufgebaut. Habe das gerade noch mal nachgelesen udn verbessert. Ich würde keine Zeit verlieren und sofort einen Anwalt einschalten. Ähnliche Beispiele gibts genug aus der Autobranche, der Verkäufer hat kaum eine Chance, wenn er dich betrogen hat.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#24
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Zitat:
Oder zuviel Arbeit. Das Boot würde 99 gebaut.
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#25
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Rumpfzustand??
Maschinentyp und -zustand (äußeres Erscheinungsbild, Kompression, Anlaßverhalten,...). Hattet ihr einen Sachverständigen denn nicht mitgenommen?? Könnte Probleme bei einem versteckten Schaden geben. Holt euch hier wirklich sachkundige Hilfe (Strukturuntersuchung??). Ansonsten würde ich auch auf Nachlaß pochen, wenn sonst nichts am Zustand mangelt.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
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