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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 04.09.2009, 19:22
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Standard Eigenbau genehmigen lassen?

Was stehen einem Selbstbauer eigentlich für genehmigungstechnische Hürden bei uns in Deutschland bevor?
Wer ist eigentlich für so eine Art TÜV-ABnahme zuständig und muß man bei privater Nutzung ein Boot überhaupt irgendwo vorstellen?

Gibt es eine Untergrenze, ich denke nicht, dass ein Kajak zu genehmigen ist oder?

Wer kann helfen?
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Gruß Peter
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  #2  
Alt 04.09.2009, 19:39
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Rein private Nutzung?

Dann einfach zulassen (Binnen) oder auch nicht (See).

Boote, die letzte Freiheit.
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gregor

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  #3  
Alt 04.09.2009, 19:40
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Hallo Peter,

so weit mir bekannt ist müssen Boote in Deutschland nicht abgenommen werden.
Lediglich die Gasanlage muß abgenommen werden, wenn Du Dein Boot selber nutzt.
Wenn Du das von Dir gebaute Boot verkaufen willst, oder gewerblich nutzen willst, sieht das anders aus.
Bei gewerblicher nutzung benötigst Du eine Abnahme von der SeeBG zu mindest im Seebereich.
Für meinen Selbstbau Tri muste ich bei der Anmeldung nur eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Dieses ist aber nur eine Anmeldung für den Maschsee in Hannover.

Viele Grüße

Olli
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  #4  
Alt 04.09.2009, 19:52
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Zitat:
Zitat von Kyrill Beitrag anzeigen
Was stehen einem Selbstbauer eigentlich für genehmigungstechnische Hürden bei uns in Deutschland bevor?
Wer ist eigentlich für so eine Art TÜV-ABnahme zuständig und muß man bei privater Nutzung ein Boot überhaupt irgendwo vorstellen?

Gibt es eine Untergrenze, ich denke nicht, dass ein Kajak zu genehmigen ist oder?

Wer kann helfen?
Hi,
es gibt noch Dinge in Deutschland die Brauchen kein Tüv und keine Abnahme, solange du es Privat Baust.
Den selbstbau darfst du aber erst nach 5 Jahren verkaufen.
Wenn du wilst kannst du dir aus Dachlatten und einer Plane ein Boot bauen und auf dem Rhein rumschippern, allerdings rate ich dir das nicht, es sei den du bist Selbstmordgefährdet
Also eine Sorge weniger.

Gruß Markus
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  #5  
Alt 05.09.2009, 10:52
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Zitat:
Zitat von Kompassrose Beitrag anzeigen
Hi,
es gibt noch Dinge in Deutschland die Brauchen kein Tüv und keine Abnahme, solange du es Privat Baust.
Den selbstbau darfst du aber erst nach 5 Jahren verkaufen.
Wenn du wilst kannst du dir aus Dachlatten und einer Plane ein Boot bauen und auf dem Rhein rumschippern, allerdings rate ich dir das nicht, es sei den du bist Selbstmordgefährdet
Also eine Sorge weniger.

Gruß Markus
Ich hatte deshalb hier noch einmal gefragt, weil mir eine Dame beim Wasser und Schiffahrtsamt am Telefon gesagt hat, ein Boot, welches in Deutschland zu Wasser geklassen wird, müsse einer Europäischen CE Norm genügen. Bez. Sicherheit, schwimmfähigkeit Tragfähigkeit usw.
Also hab ich daraus geschlossen, dass es auch eine Stelle geben muß, die das überprüft...

Warum darf ein Selbstbau erst nach 5 Jahren verkauft werden? Wollen die sehen, ob es sich so lange über Wasser hält?
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Gruß Peter
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  #6  
Alt 05.09.2009, 12:41
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Hallo,

Die 5 Jahre beziehen sich ein auf EG Gesetzt ( Glaube ich ) damit du nicht in Konkurentz mit Geweblichen Bootsbauern kommst. Deswegen 5 Jahre. Die CE Norm braucht man nur bei Gewerblichen.
Das Thema ist schon im Forum besprochen worden, benutz mal die Suchfunkion, da wird das genauer beschrieben.
Aber Grob gesagt bau was du willst, aber halte die 5 Jahre ein.

Gruß Markus
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  #7  
Alt 05.09.2009, 16:55
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Zitat:
Zitat von Kyrill Beitrag anzeigen
...
Warum darf ein Selbstbau erst nach 5 Jahren verkauft werden? Wollen die sehen, ob es sich so lange über Wasser hält?
Ja, Eigenbauten sind von der CE Pflicht befreit und richtig, nach 5 Jahren gilt der Nachweis der Tauglichkeit als erbracht....

Ich hab es auch schon erlebt, dass ein Eigenbau nach einem Jahr verkauft wurde und wieder neu als Eigenbau angemeldet wurde... Natürlich läuft dann die 5 Jahresfrist von neuem.
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gregor

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  #8  
Alt 05.09.2009, 17:27
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ja, Eigenbauten sind von der CE Pflicht befreit und richtig, nach 5 Jahren gilt der Nachweis der Tauglichkeit als erbracht....

Ich hab es auch schon erlebt, dass ein Eigenbau nach einem Jahr verkauft wurde und wieder neu als Eigenbau angemeldet wurde... Natürlich läuft dann die 5 Jahresfrist von neuem.

Hehe, ne Lücke gibts wohl immer ....
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Gruß Peter
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  #9  
Alt 05.09.2009, 17:31
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was hast du den gebaut?gruss
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  #10  
Alt 05.09.2009, 18:35
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Zitat:
Zitat von domian torretto Beitrag anzeigen
was hast du den gebaut?gruss
Im Augenblick noch nichts, ich träume aber von einem Holzboot aus den 60ern so just for fun. Lese hier aber schon mal mit um zu lernen und solche Fragen auszuräumen.
Stell dir mal vor ich hab was gebaut und kann danach nicht mit fahren, wie steh ich da vor meinen Lieben?

Traue mir da aber schon ein wenig zu, komme vom Flug und Bootsmodellbau... Nur jetzt ist alles viel größer.
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Gruß Peter
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  #11  
Alt 05.09.2009, 18:53
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Oh, hier gibt es tolle Beispiele, das Spektrum reicht bis hin zum Commuter.

Aber auch bei den Erstlingstaten in etwas kleineren Klassen findet sich unter Selbstbauer einiges.

Schau mal z.B. die Beiträge von plessek, speednimbus, LO-Technik, ...
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gregor

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  #12  
Alt 06.09.2009, 01:20
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Hallo Peter,
kann zunächst grob unterstreichen, was bisher hier beantwortet wurde .
Leider kenne ich Deine Bootsgrößen-Vorstellung nicht .
Schreibe aber mal trotzdem etwas ausführlicher über dieses Thema :
1. Interessiert bestimmt viele Eigenanfertiger .
2. Schon wegen meinem Bauprojekt, hatte ich unzählige Gespräche mit Beamten verschiedenster Bereiche .
3. Jemanden, der sich flächendeckend in diesem Thema auskennt, traf ich leider noch nicht .

Also, .....
das wir privaten-Selbsthersteller keinen Regeln, Verordnungen o. Gesetzen unterliegen, gibt's in Deutschland nicht !

Zunächst greift die Sportbootrichlinie 94/25 EG und zwar für Boote von 2,5 bis 24 m Rumpflänge .

Hier werden die Befreiungen für die Eigenbauer geregelt :

g) für den Eigengebrauch gebaute Boote, solange sie während eines Zeitraums von fünf
Jahren nicht auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden;
Gemäß Buchstabe g) sind Wasserfahrzeuge ausgenommen, die von ihrem späteren Benutzer
gebaut werden, unter der Voraussetzung, daß sie während eines Zeitraums von fünf Jahren
nach Inbetriebnahme nicht auf dem EWR-Markt in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller
hat dabei die Möglichkeit, Fachleute mit bestimmten Teilen der Bootsausrüstung zu
beauftragen, beispielsweise Elektro- und Elektronikfachleute.
Erwirbt der Endverbraucher einen Bootsbausatz und fertigt das Boot nicht entsprechend den
Anweisungen des Bausatzherstellers, sondern nach seinen "Wünschen" [also in
abgeänderter Form(1)], gilt dieses Boot als "für den Eigengebrauch gebautes Boot".
Wenn ein für den Eigengebrauch gebautes Boot, aus welchen Gründen auch immer, in
fertigem oder unvollständigem Zustand während des Zeitraums von fünf Jahren auf dem
Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht werden soll, ist - ähnlich den unter Buchstabe
f) genannten Bestimmungen - eine Konformitätsbescheinigung von der Person oder den
Personen erforderlich, die die Rolle des Herstellers erfüllt/en. Diese Person/en ist/sind
verantwortlich für die Bewertung von Entwurf, Bau und etwaigen notwendigen
Veränderungen des Bootes. Im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen der Richtlinie müssen bei dieser Beurteilung die für die
Konformitätsbewertung erforderlichen Verfahren angewandt werden.

(1)
Es wird davon ausgegangen, daß sich diese Änderungen auf die Übereinstimmung mit den grundlegenden

Anforderungen der Richtlinie beziehen und nicht auf Merkmale, die nicht in Anhang 1 aufgeführt sind.

14

Hinweis

Baut ein normaler Bürger (beispielsweise in seiner Garage oder in seinem Garten) sein

eigenes Boot aus Materialien, die er auf dem freien Markt erworben hat, gilt dieses Boot als

"für den Eigengebrauch gebaut". Ein solches Boot fällt nicht in den Geltungsbereich der

Richtlinie, muß nicht die in ihr enthaltenen grundlegenden Anforderungen erfüllen und

benötigt somit auch keine CE-Kennzeichnung. Bei einer Änderung der Voraussetzungen

finden, unabhängig von den Gründen, die genannten Vorschriften Anwendung.

Es ist klarzustellen, daß bei einer Privatperson, die eine vertragliche Vereinbarung mit

einem gewerblichen Unternehmen, einer Werft oder einem einzelnen Konstrukteur für den

Bau eines Bootes als (auf Maß gearbeitetes) Einzelstück eingeht, davon ausgegangen wird,

daß diese Person eine Vereinbarung getroffen hat, die mit einer Eigentumsübertragung

verbunden ist. Für ein solches Boot würden die Bestimmungen der Richtlinie gelten, und es
müßte den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den anwendbaren Verfahren
der Konformitätsbewertung gerecht werden. In diesem Zusammenhang sei auf den
erläuternden Text zu Artikel 4 verwiesen
Der Definition von für den Eigengebrauch gebauten Booten liegt die Vorstellung zugrunde,
daß sich jemand ein Boot selbst baut und es nicht von anderen bauen läßt.







( Die Sportbootrichtlinien bestimmen also selber, in welchen Fällen sie nicht greifen . )


Nun bis 24m große Baufreiheit, aber nur See, Binnen gibt es nun noch zusätzlich folgende Beschränkungen :
Ab einer Rumpflänge von 20 m und auch ab 100 m³ Volumen, d.h. max. Rumpf- Länge X Breite X Tiefgang , gilt es nicht mehr als Kleinfahrzeug und ist somit Atestpflichtig gemäß der BinSchUO ( Binnenschiffuntersuchungsordnung ) zuständiges Amt Z-SUK .
((( BinSchUO , hallo Ulrich, ich grüße Dich . )))

( Es genügt, wenn ein Fall erreicht oder überschritten wird, also 20 m oder 100 m³ ! Z.B.: Ein Schiff 15 m lang, 5 m breit, mit 1,4 m Tiefgang wäre ebenfalls Atestpflichtig . )


Folglich kannst Du nun z.B. Binnen, Dein Boot ( Kleinfahrzeug ) privat bauen, beim WSA anmelden u. dann losdüsen, aber nur tagsüber !

Im dunkeln eben nicht ! Hier benötigst Du eine Signalbeleuchtung z.B. gemäß der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung .
Also dann doch wieder ein paar baul. Vorschriften, bestimmt nicht so schlimm .

Als See- Boot o. Schiff gelten die Kollisionsverhütungsregeln ( KVR ) .

Baulich gibt es hier bestimmt einige Überschneidungen .

Als Beispiel bei meinem 24 m -Commuter-Projekt :
Dies würde ich z.B. im Seeschiffsregister AG-Hamburg regestrieren lassen .
Hierfür benötige ich dann nur :
1. Antrag
2. Personalausweis
3. Vermessungsbrief (vom BSH )
4. Unterlagen ( Glaubhaftmachen des Eigentumes, z.B. Materialrechnungen, Baufotos )

Die Signal- u. Beleuchtungsanlage würde dann den KVR genügen .
Trotzdem mal sehen was die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung so vorschreibt und baulich angleichen oder ergänzen .

Ein Rhein-Wasserschutzpolizist sagte mir letztlich noch, dass viele gewerbliche Seeschiffe sogar über eine doppelte Lichtanlage verfügen, um dann den Rhein befahren zu können .

Ich hoffe aber mal sehr, dass wir Sportboote mit einer Anlage Binnen u. See fahren können, muß ja möglich sein, denn ich sah noch Keinen, der seine Beleuchtung laufend ummontiert hat .

Also, die Bau- u. Betriebsfreiheiten sind schon sehr großzügig .

Die private Grenze liegt ja meistens bei 15 m , aber mehr wegen des Sportbootführerscheins Binnen .
Hier jedenfalls : Keine Abnahme, kein TÜV, keine Abgasuntersuchungen .

Große Ausnahme : Gasanlagen also Installationen im Schiff . Hier benötigt man, genau wie auch z.B. im Wohnmobil, eine techn. Abnahme u. dann regelmäßige Untersuchungen ( Z.B. TÜV ) .

================================================== =====

Hier noch ein paar Infoquellen :

1. Elwis http://www.elwis.de/
2. Elwis Leitfaden Sicherheit auf dem Wasser http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf
3. Info zu den Sportbootrichtlinien http://www.dbsv.de
4. Schiffsvermessung http://www.bsh.de
__________________________________________________ ____________

Noch ein Tip für Dich Peter,
trotz der großen Baufreiheit würde ich immer auf folgendes achten :
- Sichere, fachliche Elektrik
- Guter Brandschutz
- Vernünftiges Material (ohne Giftstoffe)
- u. so vieles mehr .

Lieber hier im Forum mal nachfragen, es gibt auch ein paar wenige richtig, gute Fachleute hier .

Viele Grüße : TOMMI

Ich möchte noch ergänzen, dass ich kein Amtsexperte bin, habe aber mit sehr vielen in den richtigen Behörden, in den letzten Monaten gesprochen und verfüge mitlerweile auch über viele wichtige Unterlagen schon zur meiner Rechtssicherheit für mein Projekt .
Gerade beim Eigenbau, wo man viel Zeit, Kraft u. Herzblut reinlegt, wäre es eine riesen Niederlage, wenn dann der Gesetzgeber zum Betrieb stopp sagt .

Eine Sache fand ich aber noch nicht heraus : ( Jetzt aber nur mal aus Interesse oder Neugier ! )
Die Bestimmungen für privat, selbstgebaute Seeschiffe über 24 m Länge . Könnte mir aber vorstellen, dass der Gesetzgeber unterstellt, so ein großes Schiff nur noch mit Personal an Bord führen zu können . Dies würde bedeuten, das nun auch die SeeBG ( See-Berufsgenossenschaft ) greift .
Aber was machen denn die Vereine, die übergoße Schiffe bauen u. betreiben ?
Wenn das hier jemand hier noch auflösen könnte, wäre der gesamte private Selbstbau- Boots o. Schiffsbereich mit seinen entsprechenden Auflagen in Deutschland abgedeckt .


Nochmals viele Grüße : TOMMI

Geändert von T-Technik (06.09.2009 um 13:32 Uhr) Grund: Noch einige Erläuterungen zum besseren Verständnis .
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Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 06.09.2009, 10:36
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Danke das war umfassend das was ich wissen wollte. Danke das du dir die Mühe gemacht hast das noch mal aufzuschreiben!
__________________
Gruß Peter
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  #14  
Alt 06.09.2009, 13:49
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Kein Problem,
ich habe im Forum auch schon viele gute Tip's u. Unterstützung erhalten . In diesem Thema kann ich nun Vieles den Anderen zukommen lassen .
Ich habe meinen Beitrag oben noch etwas ergänzt .

Viel Freude beim Planen u. Bauen,
grüße : TOMMI
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  #15  
Alt 06.09.2009, 20:31
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domian torretto domian torretto ist offline
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hier kannst es ja sehen was ich gebaut habe
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=81066
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  #16  
Alt 08.09.2009, 09:50
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Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
...

Eine Sache fand ich aber noch nicht heraus : ( Jetzt aber nur mal aus Interesse oder Neugier ! )
Die Bestimmungen für privat, selbstgebaute Seeschiffe über 24 m Länge . Könnte mir aber vorstellen, dass der Gesetzgeber unterstellt, so ein großes Schiff nur noch mit Personal an Bord führen zu können . Dies würde bedeuten, das nun auch die SeeBG ( See-Berufsgenossenschaft ) greift .
Aber was machen denn die Vereine, die übergoße Schiffe bauen u. betreiben ?
Wenn das hier jemand hier noch auflösen könnte, wäre der gesamte private Selbstbau- Boots o. Schiffsbereich mit seinen entsprechenden Auflagen in Deutschland abgedeckt .


Nochmals viele Grüße : TOMMI
Tommi, bei Vereinen wird regelmäßig eine ehrenamtliche Besatzung angenommen bzw.dürfte gegeben sein. Wenn also die Besatzung aus Vereinsmitgliedern besteht die ohne Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung an Bord Dienst tun, dürfte eine Zuständigkeit der SeeBG nicht gegeben sein.
__________________
When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained...
(Mark Twain)
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  #17  
Alt 12.09.2009, 22:02
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Danke auch für die Diskussion und den ausführlichen Beitrag.
Bin ja einer der (möglichst bald) ins Wasser will

Was mich noch interessieren würde, wäre die Frage der Versicherung (en)
Evtl. gibt es jemanden mit Erfahrung?
Ich denke eine Versicherung wird sehr wohl auf den Selbstbau schauen, bevor sie versichert.
Da ein TÜV /CE entfällt (nimmt der Versicherung ja diese Prüfung ab),
wie bekommt man eine vernünftige Haftpflicht- bzw. Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Und was könnte/sollte man vorbereiten/tun, um eine Versicherung zu bekommen?
(Weiß natürlich, daß man keine benötigen würde ...)
__________________
Gruß, Klaus

www.aluriverboat.de oder aktuell
http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ...
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  #18  
Alt 13.09.2009, 09:43
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Hallo Klaus
Nach der Restaurierung habe ich mir ein Gutachten über den Wert des Bootes anfertigen lassen.
__________________
Servus Willi
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