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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Mehrwertsteuer
Hallo
Bitte wer weiß Bescheid ob man mit einem Charterschiff von Kroatien(MwSt.nicht bezahlt)nach Griechenland im Zuge eines Törns einreisen und innerhalb einer Woche wieder ausreisen darf ohne daß die MwSt.zu bezahlen ist |
#2
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Warum solltest du MWSt. beim einklarieren bezahlen müssen, du führst das Boot ja nicht ein?
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#3
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Könntest Du die Frage präzisieren ?
Ich deute : Ein EU-Bürger hat sein Schiff in Kroatien liegen und verchartert es. Jemand will es mieten und damit in die EU segeln ? |
#4
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er will einen Chartertörn von HR nach Griechenland machen und befürchtet MWSt. abführen zu müssen. Anders kann man die Frage doch wegen "im Zuge eines Törns einreisen und innerhalb einer Woche wieder ausreisen" nicht interpretieren.
Ich hab das mal aus Community raus verschoben. dort war es total falsch. |
#5
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Das Schiff gehört einer Kroatischen Charterfirma
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#6
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Dann verstehe ich die Frage nicht. Ich deute nochmal: Jemand fährt nach Griechenland für eine Woche in den Urlaub. |
#7
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Wie lange darf man mit einem Schiff das nicht versteuert wurde in EU Gewässern herumfahren
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#8
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Die MWSt ist doch garnicht dein Problem sondern das des Eigners.
Ein Grenzwechsel sollte vorher eigentlich immer mit dem Vercharterer abgeklärt werden. In der Regel reicht der Hinweis "wir wollen rüber nach GR" Wenn der Vercharterer dann was dagegen hat. sagt er dir das schon. Im Zweifel muß der dann die MWSt zahlen I.ü. wird die MWSt nach meiner Erinnerung nur dann fällig, wenn das Schiff länger als 6 Monate bzw. endgültig in der EU verbleibt |
#9
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Wenn du mit deinem Auto für den Urlaub in ein anderes Land fährst, dann versteuerst du das doch auch nicht, oder???
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#10
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Dann bräuchte keiner für sein Schiff MwSt.bezahlen ,wenn er nach 6Monaten Griechenland kurzfristig nach Kroatien fährt und anschließend wieder einreist???
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#11
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Für das Auto hast du ja die steuer schon bezahlt
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#12
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Wenn das Schiff einer kroatischen Firma gehört, darf es bis zu 6 Monaten ohne Probleme in GR bleiben.
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#13
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Danke und wie ist das wenn das Schiff mir gehört?
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#14
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gehört es denn der Charterfirma oder dir
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#15
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im moment der charterfirma
aber wenn ich mir eines kaufe habe ich ja dieselbe frage(problem) |
#16
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Das Problem entsteht nur dann, wenn man sich eine Ware in das außereuropäische Ausland liefern und sich die MWSt. erstatten lässt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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Zitat:
Da es sich um einen einwöchigen Urlaub ("Urlaubsregelung") handeln soll, fallen keine Einfuhrumsatzsteuer und auch kein Zoll an. Es handelt sich um keine "Einfuhr" iSdG.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#18
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Einreise Griechenland
hi,
also ich habe mal folgendes gehört: da hatte jemand in kroatien eine panne mit einer nichtversteuerten azimut. die azimut monteure sind angereist und meinten das boot mußte in die werft. der eigner ist nach italien gefahren und das boot wurde sofort an die kette gelegt und es mußte steuer gezahlt werden. auch wenn es sicher nicht so ein auffälliges boot ist, hängt das wohl auch von der laune der zöllner ab. aber eigentlich wollte ich auf was anderes raus: auch dies habe ich gehört: griechenland will sich vor den billigvercharterern aus der türkei schützen und deshalb muss jedes boot das nicht über ein eu-land einreist eine art eintritt bezahlen. ich weiß nicht wie aktuell das ist, aber du solltest mal schauen. cu andreas |
#19
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das ist das Transit Log und hat mit der MWSt nur entfernt zu tuen
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#20
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#21
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Hallo Brimakira,
schau mal hier und ersetze Schweiz mit Kroatien: https://www.ibn-online.de/w-info/zoll.html
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#22
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Einfuhrumsatzsteuer wird fällig wenn eine Ware von außerhalb der EU in einem Land der EU "in den Verkehr gebracht wird", also dort seine neue Basis hat (z.B. wenn du es gekauft hast und dort bleiben willst). Bei einer kurzfristigen Einreise z.B. bei einem Transfer fällt die Steuer nicht an.
Bei der Einreise in Griechenland in einen Einklarierungshafen muss man allerdings eine Bescheinigung über eine ordentliche Ausklarierung vom Herkunftsland dabei haben, sonst gibt es Ärger bei der Einklarierung. Natürlich muss der Vercharterer dem Landeswechsel zugestimmt haben. Das würde ich mir schriftlich geben lassen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#23
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#24
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für Nicht-EU-Yachten leider ja
Zitat:
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#25
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Zitat:
ist für manche sicher ein interessantes Dokument. In diesem Zusammenhang ist es allerdings völlig irrelevant. Hast du es mal gelesen
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
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