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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.09.2009, 14:20
Hoot Hoot ist offline
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Standard Frage zum Überführungskennzeichen

Hallo,

da ich am Wochenende ein Boot besichtigen wollte und ich mich vielleicht ja auch entscheide es mitzunehmen, hätte ich die eine oder andere Frage...

Wenn ich mir das Überführungskennzeichen von der Zulassungsstelle in meiner Gemeinde hole, brauche ich soweit ich weiß Fahrzeugpapiere und ca. 30 €. (Wenn mich jemand eines besseren belehren kann, wäre ich dankbar)

Meine Frage wäre jedoch, ob ich den Sportboottrailer dann nur mit diesem Fahrzeug ziehen darf oder ob ich auch ein anderes Auto nehmen darf?

Danke für hilfreiche Antworten ;)

Gruß Daniel
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  #2  
Alt 17.09.2009, 14:23
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Hol dir ne Tageszulassung (Kurzzeitkennzeichen)und du brauchst nichts.
Nur ein Zugfahrzeug....
Achja,ne Doppelkarte oder ne Versicherungsnummer deiner Versicherung.
Und es kostet 100€
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Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #3  
Alt 17.09.2009, 14:27
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Wenn du einen Sportboottrailer mit Kurzzeitkennzeichen überführen möchtest benötigst du deinen Ausweis und ca. 25€ bei der Zulassungsstelle. Den Fahrzeugschein für die Kennzeichen bekommst du dann blanko mit und musst ihr vor Antritt der Fahrt mit den Daten des Trailers füllen. Welches Auto du davor hängst ist, solange es den Trailer lt. StVO ziehen darf, total Hupe.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #4  
Alt 17.09.2009, 14:28
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Hol dir ne Tageszulassung (Kurzzeitkennzeichen)und du brauchst nichts.
Nur ein Zugfahrzeug....
Achja,ne Doppelkarte oder ne Versicherungsnummer deiner Versicherung.
Und es kostet 100€

aber nicht für einen Sportgeräteanhänger, der ist immer über das Zugfahrzeug mitversichert
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  #5  
Alt 17.09.2009, 14:29
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Wenn du einen Sportboottrailer mit Kurzzeitkennzeichen überführen möchtest benötigst du deinen Ausweis und ca. 25€ bei der Zulassungsstelle. Den Fahrzeugschein für die Kennzeichen bekommst du dann blanko mit und musst ihr vor Antritt der Fahrt mit den Daten des Trailers füllen. Welches Auto du davor hängst ist, solange es den Trailer lt. StVO ziehen darf, total Hupe.

Ich habe mit Kennzeichen um die 100€ bezahlt,vor 3 monaten
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  #6  
Alt 17.09.2009, 14:29
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Wenn du einen Sportboottrailer mit Kurzzeitkennzeichen überführen möchtest benötigst du deinen Ausweis und ca. 25€ bei der Zulassungsstelle. Den Fahrzeugschein für die Kennzeichen bekommst du dann blanko mit und musst ihr vor Antritt der Fahrt mit den Daten des Trailers füllen. Welches Auto du davor hängst ist, solange es den Trailer lt. StVO ziehen darf, total Hupe.
Jo, oder besorg die vorher die Hängerdaten und gebe sie bei der Zulassungsstelle an.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #7  
Alt 17.09.2009, 14:32
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Jo, oder besorg die vorher die Hängerdaten und gebe sie bei der Zulassungsstelle an.

solange innerhalb der fünf Tage nur ein Boot zur Besichtigung ansteht ist das okay.

Sollte es aber nicht das Boot werden sondern einen Tag später ein anderes läufst du wieder los und bezahlst nochmal.
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  #8  
Alt 17.09.2009, 14:34
Hoot Hoot ist offline
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Das Zugfahrzeug, dass wir nehmen wollen, gehört nicht mir und steht mir heute nicht zur Verfügung...

Ist der Anhänger dann automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert?

EDIT: Also ich brauche keine Fahrzeugpapiere um mir so ein Nummernschild zu holen? Der Trailer hat auch TÜV...
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  #9  
Alt 17.09.2009, 14:36
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Zitat:
Zitat von Hoot Beitrag anzeigen
Das Zugfahrzeug, dass wir nehmen wollen, gehört nicht mir und steht mir heute nicht zur Verfügung...

Ist der Anhänger dann automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert?

sobald der Anhänger am Zugfahrzeug hängt
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  #10  
Alt 17.09.2009, 14:37
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25€ fürs Kennzeichen beim Amt und 75€ für die Doppelkarte bei der Versicherung, diese wird bei Zulassung mit dem Versicherungsbeitrag ggfs. verrechnet, kommt kein Vertrag zustande ist die Knete weg.
Schild/ Doppelkarte in Blanko mitnehmen und vor Ort ausfüllen. Sag du wüsstest noch nicht was du kaufen würdest.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #11  
Alt 17.09.2009, 14:43
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
25€ fürs Kennzeichen beim Amt und 75€ für die Doppelkarte bei der Versicherung, diese wird bei Zulassung mit dem Versicherungsbeitrag ggfs. verrechnet, kommt kein Vertrag zustande ist die Knete weg.
Schild/ Doppelkarte in Blanko mitnehmen und vor Ort ausfüllen. Sag du wüsstest noch nicht was du kaufen würdest.

Genau so meinte ich das
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  #12  
Alt 17.09.2009, 14:47
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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omas gurkenfass eine Nachricht über ICQ schicken
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... deckungskarte ist nicht notwendig, sportgeräteanhänger sind ausnahmslos immer mit dem ziehenden fahrzeug versichert,
allerdings ist diese verordnung auf manchen zulassungsstellen noch nicht bis zu allen sachbearbeitern vorgedrungen
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  #13  
Alt 17.09.2009, 14:49
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... deckungskarte ist nicht notwendig, sportgeräteanhänger sind ausnahmslos immer mit dem ziehenden fahrzeug versichert,
allerdings ist diese verordnung auf manchen zulassungsstellen noch nicht bis zu allen sachbearbeitern vorgedrungen
Das wollte ich gerade Fragen, da ich dort etwas skeptisch geworden bin... Ich denke ich rufe gleich einfach mal bei meiner Zulassungsstelle an...
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  #14  
Alt 17.09.2009, 14:50
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... deckungskarte ist nicht notwendig, sportgeräteanhänger sind ausnahmslos immer mit dem ziehenden fahrzeug versichert,
allerdings ist diese verordnung auf manchen zulassungsstellen noch nicht bis zu allen sachbearbeitern vorgedrungen

Dazu muß man aber den Bweis erbringen das es ein Sportgeräteanhänger ist.
Und das ohne Papiere???
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  #15  
Alt 17.09.2009, 14:55
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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omas gurkenfass eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Dazu muß man aber den Bweis erbringen das es ein Sportgeräteanhänger ist.
Und das ohne Papiere???
... ein foto muss im schlimmsten fall reichen, bei der benutzung eines überführungskennzeichen mit doppelkarte
besteht eine doppelversicherung, was in deutschland fast ein schlimmeres vergehen ist, als garnicht versichert
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  #16  
Alt 17.09.2009, 14:56
Hoot Hoot ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Dazu muß man aber den Bweis erbringen das es ein Sportgeräteanhänger ist.
Und das ohne Papiere???
Habs gerade mal erfragt und ne Kopie sollte langen... Zumindest bei meiner zulassungstelle...
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  #17  
Alt 17.09.2009, 14:57
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Chili Chili ist offline
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Leute - es gibt überhaupt keine Doppelkarten mehr.
Eure Infos sind veraltet, das hilft leider nicht weiter.

Es gibt inzwischen eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), deren Nummer man bei der Zulassungsstelle angeben muss, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.
Ob der Anhänger steuer- und versicherungsfrei ist, ergibt sich erst bei der endgültigen Zulassung.
Für die Überführung eines Fahrzeuges hingegen gibt's die Kurzzeitkennzeichen - und die wiederum nur gegen Angabe der eVB-Nummer.
(So zumindest vor 3 Wochen in Frankfurt/Main!)
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  #18  
Alt 17.09.2009, 14:58
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Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Leute - es gibt überhaupt keine Doppelkarten mehr.
Eure Infos sind veraltet, das hilft leider nicht weiter.

Es gibt inzwischen eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), deren Nummer man bei der Zulassungsstelle angeben muss, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.
Ob der Anhänger steuer- und versicherungsfrei ist, ergibt sich erst bei der endgültigen Zulassung.
Für die Überführung eines Fahrzeuges hingegen gibt's die Kurzzeitkennzeichen - und die wiederum nur gegen Angabe der eVB-Nummer.
(So zumindest vor 3 Wochen in Frankfurt/Main!)

Doppelkarte war auch nur zum besseren verständnis gemeint
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  #19  
Alt 17.09.2009, 14:59
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
25€ fürs Kennzeichen beim Amt und 75€ für die Doppelkarte bei der Versicherung, ....
ich bin aber doch gar nicht verpflichtet eine Versicherung für einen Sportanhänger zu haben???
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  #20  
Alt 17.09.2009, 14:59
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... ein foto muss im schlimmsten fall reichen,
So kulant sind die bei uns nich.
Auch mit Engelszungen war da nix zu machen
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  #21  
Alt 17.09.2009, 15:01
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Ob der Anhänger steuer- und versicherungsfrei ist, ergibt sich erst bei der endgültigen Zulassung.
Für die Überführung eines Fahrzeuges hingegen gibt's die Kurzzeitkennzeichen - und die wiederum nur gegen Angabe der eVB-Nummer.
(So zumindest vor 3 Wochen in Frankfurt/Main!)

Da hatter recht
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  #22  
Alt 17.09.2009, 15:02
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Also nochmal für mich:

Einen nicht zugelassenen Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen ( eigentlich ja dann alle Anhänger) überführe ohne Doppelkarte, weil das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert ist.
Hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, klingt aber logisch.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #23  
Alt 17.09.2009, 15:03
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... bei der benutzung eines überführungskennzeichen mit doppelkarte
besteht eine doppelversicherung, was in deutschland fast ein schlimmeres vergehen ist, als garnicht versichert
???
versichert sein darf der Hänger aber doch?
für den Fall, dass es einen Schaden ohne Zugfahrzeug anrichtet???
(z.b. einfach los rollt)

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  #24  
Alt 17.09.2009, 15:08
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Also nochmal für mich:

Einen nicht zugelassenen Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen ( eigentlich ja dann alle Anhänger) überführe ohne Doppelkarte, weil das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert ist.
Hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, klingt aber logisch.
Nein,nicht zugelassen=kein Nummernschild.
Also Kurzzeitkennz. und Doppelkarte
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  #25  
Alt 17.09.2009, 15:09
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
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...man gehe zur Versicherung/zum Makler seiner Wahl und läßt sich eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) für ein Überführungskennzeichen geben. Dabei sollte man lediglich sagen, und ich betone nochmal ausdrücklich, lediglich angeben, daß man beabsichtigt, ein Fahrzeug zu erwerben, welches dann mit entsprechenden Kennzeichen überführt wird. (Sobald die hören, daß es ein Hänger mit grünem Kennzeichen wird, gibt es in 101 von 99 Fällen keine Versicherungsbestätigung...)

Ebenso verfährt man auf der Zulassungsstelle. Nummer ziehen, Verwaltungsvorgang abarbeiten (unter keinen Umständen erwähnen, was es für ein Fahrzeug werden soll), 2 Kennzeichen prägen lassen, Stempel, bezahlen, fertig...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...


Geändert von hmigor (17.09.2009 um 15:59 Uhr)
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