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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage zum Überführungskennzeichen
Hallo,
da ich am Wochenende ein Boot besichtigen wollte und ich mich vielleicht ja auch entscheide es mitzunehmen, hätte ich die eine oder andere Frage... Wenn ich mir das Überführungskennzeichen von der Zulassungsstelle in meiner Gemeinde hole, brauche ich soweit ich weiß Fahrzeugpapiere und ca. 30 €. (Wenn mich jemand eines besseren belehren kann, wäre ich dankbar) Meine Frage wäre jedoch, ob ich den Sportboottrailer dann nur mit diesem Fahrzeug ziehen darf oder ob ich auch ein anderes Auto nehmen darf? Danke für hilfreiche Antworten ;) Gruß Daniel |
#2
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Hol dir ne Tageszulassung (Kurzzeitkennzeichen)und du brauchst nichts.
Nur ein Zugfahrzeug.... Achja,ne Doppelkarte oder ne Versicherungsnummer deiner Versicherung. Und es kostet 100€
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#3
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Wenn du einen Sportboottrailer mit Kurzzeitkennzeichen überführen möchtest benötigst du deinen Ausweis und ca. 25€ bei der Zulassungsstelle. Den Fahrzeugschein für die Kennzeichen bekommst du dann blanko mit und musst ihr vor Antritt der Fahrt mit den Daten des Trailers füllen. Welches Auto du davor hängst ist, solange es den Trailer lt. StVO ziehen darf, total Hupe.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#4
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Zitat:
aber nicht für einen Sportgeräteanhänger, der ist immer über das Zugfahrzeug mitversichert
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#5
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Zitat:
Ich habe mit Kennzeichen um die 100€ bezahlt,vor 3 monaten
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#6
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Zitat:
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Zitat:
solange innerhalb der fünf Tage nur ein Boot zur Besichtigung ansteht ist das okay. Sollte es aber nicht das Boot werden sondern einen Tag später ein anderes läufst du wieder los und bezahlst nochmal.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#8
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Das Zugfahrzeug, dass wir nehmen wollen, gehört nicht mir und steht mir heute nicht zur Verfügung...
Ist der Anhänger dann automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert? EDIT: Also ich brauche keine Fahrzeugpapiere um mir so ein Nummernschild zu holen? Der Trailer hat auch TÜV... |
#9
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Zitat:
sobald der Anhänger am Zugfahrzeug hängt
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#10
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25€ fürs Kennzeichen beim Amt und 75€ für die Doppelkarte bei der Versicherung, diese wird bei Zulassung mit dem Versicherungsbeitrag ggfs. verrechnet, kommt kein Vertrag zustande ist die Knete weg.
Schild/ Doppelkarte in Blanko mitnehmen und vor Ort ausfüllen. Sag du wüsstest noch nicht was du kaufen würdest.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#11
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Zitat:
Genau so meinte ich das
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#12
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... deckungskarte ist nicht notwendig, sportgeräteanhänger sind ausnahmslos immer mit dem ziehenden fahrzeug versichert,
allerdings ist diese verordnung auf manchen zulassungsstellen noch nicht bis zu allen sachbearbeitern vorgedrungen |
#13
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Das wollte ich gerade Fragen, da ich dort etwas skeptisch geworden bin... Ich denke ich rufe gleich einfach mal bei meiner Zulassungsstelle an...
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#14
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Zitat:
Dazu muß man aber den Bweis erbringen das es ein Sportgeräteanhänger ist. Und das ohne Papiere???
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#15
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Zitat:
besteht eine doppelversicherung, was in deutschland fast ein schlimmeres vergehen ist, als garnicht versichert |
#16
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Habs gerade mal erfragt und ne Kopie sollte langen... Zumindest bei meiner zulassungstelle...
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#17
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Leute - es gibt überhaupt keine Doppelkarten mehr.
Eure Infos sind veraltet, das hilft leider nicht weiter. Es gibt inzwischen eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), deren Nummer man bei der Zulassungsstelle angeben muss, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Ob der Anhänger steuer- und versicherungsfrei ist, ergibt sich erst bei der endgültigen Zulassung. Für die Überführung eines Fahrzeuges hingegen gibt's die Kurzzeitkennzeichen - und die wiederum nur gegen Angabe der eVB-Nummer. (So zumindest vor 3 Wochen in Frankfurt/Main!)
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#18
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Zitat:
Doppelkarte war auch nur zum besseren verständnis gemeint
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#19
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Zitat:
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#20
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So kulant sind die bei uns nich.
Auch mit Engelszungen war da nix zu machen
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#21
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Zitat:
Da hatter recht
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#22
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Also nochmal für mich:
Einen nicht zugelassenen Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen ( eigentlich ja dann alle Anhänger) überführe ohne Doppelkarte, weil das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert ist. Hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, klingt aber logisch.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#23
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Zitat:
versichert sein darf der Hänger aber doch? für den Fall, dass es einen Schaden ohne Zugfahrzeug anrichtet??? (z.b. einfach los rollt)
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#24
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Zitat:
Also Kurzzeitkennz. und Doppelkarte
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#25
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...man gehe zur Versicherung/zum Makler seiner Wahl und läßt sich eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) für ein Überführungskennzeichen geben. Dabei sollte man lediglich sagen, und ich betone nochmal ausdrücklich, lediglich angeben, daß man beabsichtigt, ein Fahrzeug zu erwerben, welches dann mit entsprechenden Kennzeichen überführt wird. (Sobald die hören, daß es ein Hänger mit grünem Kennzeichen wird, gibt es in 101 von 99 Fällen keine Versicherungsbestätigung...)
Ebenso verfährt man auf der Zulassungsstelle. Nummer ziehen, Verwaltungsvorgang abarbeiten (unter keinen Umständen erwähnen, was es für ein Fahrzeug werden soll), 2 Kennzeichen prägen lassen, Stempel, bezahlen, fertig...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... Geändert von hmigor (17.09.2009 um 15:59 Uhr)
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