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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.09.2009, 07:13
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Standard Trailer: Zuerst zum TÜV oder zur Zulassungstelle?

Hallo,

ich habe mir kürzlich ein Sportboot samt Trailer gekauft. Nun muss ich den Trailer ja irgendwann mal ummelden (Boot ist schon erledigt). Jetzt im Oktober wird auch der TÜV fällig. Der Hänger ist einachsig und ungebremst, im Moment noch über den ehemaligen Halter angemeldet. Hier meine Frage (n):
Ist es egal, ob ich zuerst zur Zulassungsstelle gehe oder zuerst zur KFZ Prüfstelle? Muss das Boot für die Prüfung vom Trailer runter oder drauf bleiben?


Vielen Dank schonmal für eine Antwort,

Liebe Grüße
Jörg
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  #2  
Alt 30.09.2009, 07:16
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Fred Fred ist offline
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Das mit Zulassung bzw. TÜV kannst Du machen wie ein Dachdecker.

Beim Tüv bleibt das Boot auf dem Trailer.
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 30.09.2009, 07:25
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.... so lange der Trailer noch Tüv hat kanst Du Ihn ummelden, sollte der Tüv abgelaufen sein zu dem Zeitpunkt wo Du den Trailer ummelden möchtest schickt Dich das Amt zuerst zum Tüv. Ja Boot bleibt drauf.

Markus
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Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #4  
Alt 30.09.2009, 07:32
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das mit Zulassung bzw. TÜV kannst Du machen wie ein Dachdecker.

Beim Tüv bleibt das Boot auf dem Trailer.
Nein Fred....

Nicht mit fälliger HU, die muß zwingend erst erledigt werden.

Da gab nen Wert von X Monaten Mindestgültigkeit für ne An/Ummeldung....
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MFG René

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  #5  
Alt 30.09.2009, 07:32
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Und zum Ummelden brauchst Du das Gespann nicht mitnehmen, nur das alte Nummernschild und die Papiere.
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Viele Grüße
Uwe

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Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #6  
Alt 30.09.2009, 07:35
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Nein Fred....

Nicht mit fälliger HU, die muß zwingend erst erledigt werden.
Das ist klar - ich ging davon aus daß er das vor der Ummeldung macht weil er sich dann ja einen Weg erspart .......
__________________
Gruß Fred
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  #7  
Alt 30.09.2009, 09:45
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Hey!

Danke für Eure schnellen Antworten!

Gruß Jörg
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  #8  
Alt 30.09.2009, 10:59
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warum sollte das Boot auf dem Trailer sein ?
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  #9  
Alt 30.09.2009, 11:39
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Zitat:
Zitat von Cencipena Beitrag anzeigen
warum sollte das Boot auf dem Trailer sein ?
Das Boot muß nicht auf dem Trailer sein, aber willst
Du es etwa nur zum TÜV-machen ins Wasser schmeißen ?
Oder solange an Siemens-Lufthaken aufhängen ?
__________________
Gruß Fred
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Geändert von Fred (30.09.2009 um 11:46 Uhr)
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  #10  
Alt 30.09.2009, 11:42
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meinen trailer benutze ich 2 mal im Jahr ...daher ist da in der Regel kein Boot drauf, machts beim Tuev doch viel einfacher...
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  #11  
Alt 30.09.2009, 12:02
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Zitat:
Zitat von Cencipena Beitrag anzeigen
meinen trailer benutze ich 2 mal im Jahr ...daher ist da in der Regel kein Boot drauf, machts beim Tuev doch viel einfacher...


nicht wirklich....

Die Chance mit nem unbeladenen Trailer durch die Bremsprüfung zu fallen ist deutlich höher...
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MFG René

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  #12  
Alt 30.09.2009, 12:41
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ach was....
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  #13  
Alt 02.10.2009, 22:43
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Die Chance mit nem unbeladenen Trailer durch die Bremsprüfung zu fallen ist deutlich höher...
Das seh ich genau andersrum, wenn der Prüfer keine Last auf dem Trailer hat, kann er die Bremsanlage und ebenso die Auflaufdämpfung gar nicht wirklich prüfen, also muß er das Vorhandene prüfen und das ist meistens o.k.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #14  
Alt 02.10.2009, 22:47
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JA 1 TAG, ich weis nicht warum immer dieses Märchen verbreitet wird un ob beim tüv das boot drauf ist oder nicht ist völlig egal du musst dir dein normalen Anhänger ja auch nicht mit schutt voll kippen bevor du zur abnahme fährst.

Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Nein Fred....

Nicht mit fälliger HU, die muß zwingend erst erledigt werden.

Da gab nen Wert von X Monaten Mindestgültigkeit für ne An/Ummeldung....
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  #15  
Alt 02.10.2009, 23:08
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Boot: Marke unbekannt. wer angaben machen kann. immer zu
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Zitat:
Zitat von Konsul Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mir kürzlich ein Sportboot samt Trailer gekauft. Nun muss ich den Trailer ja irgendwann mal ummelden (Boot ist schon erledigt). Jetzt im Oktober wird auch der TÜV fällig. Der Hänger ist einachsig und ungebremst, im Moment noch über den ehemaligen Halter angemeldet. Hier meine Frage (n):
Ist es egal, ob ich zuerst zur Zulassungsstelle gehe oder zuerst zur KFZ Prüfstelle? Muss das Boot für die Prüfung vom Trailer runter oder drauf bleiben?


Vielen Dank schonmal für eine Antwort,

Liebe Grüße
Jörg
Boot ist egal ob mit oder ohne. Es sei denn das ist ein 450kg Hänger und du hast da die Titanic drauf.....
Zum ummelden mußt du min. 3 Monate TÜV haben, so ist es bei und im SU Kreis hab ich aich gerade hinter mir.
Gruß und viel Spaß Andreas
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  #16  
Alt 03.10.2009, 08:44
DerLinde DerLinde ist offline
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Zitat:
Zitat von Konsul Beitrag anzeigen
Hallo,

Der Hänger ist einachsig und ungebremst...
Welche Auflaufremsen sollen beim Bremsentest denn getestet werden

Grüsse,
Eckhard
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Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #17  
Alt 03.10.2009, 13:24
Wohnbusfahrer
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Wenn von mir jemand drei Monate HU-Rest verlangen würde für eine Ummeldung, dann wäre ich umgehend beim Amtsleiter, in der Hand eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der letzte Tag, an dem ein Fahrzeug mit HU-Fälligkeit 10/09 umgemeldet werden kann, ist der 30.10.09. Weil der 31.10. ein Samstag ist, an dem die Zulassungsstellen (zumindest hier in Berlin, ich denke, das ist in ganz D so?) geschlossen sind.
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  #18  
Alt 03.10.2009, 13:31
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Wenn von mir jemand drei Monate HU-Rest verlangen würde für eine Ummeldung, dann wäre ich umgehend beim Amtsleiter, in der Hand eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der letzte Tag, an dem ein Fahrzeug mit HU-Fälligkeit 10/09 umgemeldet werden kann, ist der 30.10.09. Weil der 31.10. ein Samstag ist, an dem die Zulassungsstellen (zumindest hier in Berlin, ich denke, das ist in ganz D so?) geschlossen sind.
Etwas OT: hier in Dortmund hat die Zulassungsstelle in der Innenstadt sogar am Samstag auf.
Ich teile Deine Meinung, dass eine Ummeldung bis zum letzten Tag zulässig sein müsste, denn Du darfst ja natürlich Kfz mit <3 Monaten Rest-TÜV kaufen und bist gehalten, die so schnell wie möglich umzumelden.
_Wissen_ tue ich das aber nicht.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #19  
Alt 03.10.2009, 17:45
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Hallo zusammen,

also mein Trailer ist mittlerweile umgemeldet. Ich war zuerst bei der Zulassungsstelle (Trier, RLP) und bin dann mit frisch montiertem Nummernschild direkt zur Prüfstelle gefahren, weil noch Zeit war. Bin genau am 01.10. da gewesen, also in dem Monat, wo der TÜV fällig ist. Das hat ohne Probleme funktioniert und auf der Zulassungsstelle hat auch niemand etwas von einer Frist o.ä. erwähnt.
Dann bei der Prüfstelle kam der Sachverständige und meinte, er sei auch Bootfahrer, da war dann sogar noch ein kleiner Erfahrungsaustausch (obwohl ich ja noch so gut wie keine Erfahrungen hab, ich konnte eher noch ein paar Fragen stellen, die mich interessierten und er gerne beantwortete) drin. Das Boot war bei der Prüfung drauf.
Ich hoffe, dass morgen vielleicht noch Wetter ist für eine kleine Spritztour auf der Mosel.
Danke nochmal für die Antworten und schönes Wochenende!

Jörg
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