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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Größte Fisch Deutschlands in der Weser gefangen
http://www.bild.de/BILD/news/leserre...-58-meter.html
Wels 2,58m und 113kg, gefangen bei Extertal/ Weser
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#2
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Das ist doch mal n Brocken!!!
Die Welse die ich bis jetzt gefangen hab, durften danach gleich weiterschwimmen .. waren allesamt zu klein Gruß Stefan
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Gruß Stefan
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#3
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..nen dickes dingen respekt...hätte ich auch gerne gedrillt......nur danach wäre er bei mir wieder in die freiheit entlassen worden...wobei ich mich frage ob so nen alter wels noch schmeckt?...
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#4
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Armer Kerl und schmecken wird er mit Sicherheit auch nicht mehr
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen
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#5
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Man tötet was man liebt nur um sich zu brüsten.....
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#6
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man präpariert um es an die Wand zu hängen !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#7
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Einen toten Fisch an die Wand hängen? So wie einen Nashornschädel oder ein Affenfell?
Naja....ich dachte, das sei mittlwerweile uncool. |
#8
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bei uns in der lahn 2006 hat ein anglerkollege in wetzlar einen von 1,96 am gefangen.
welse haben bei uns keine schonzeit oder mindestgrösse. alle müssen raus mfg |
#9
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gebt mal im net , unter bilder , "ebro wels" ein .
wäre ja nun gar nicht mein ding , son vieh !! |
#10
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Auf jeden Fall merkst du sofort wenn eine Gräte auf der Gabel ist,
die kannst du dann direkt dem Köter zum kauen hinschmeißen.
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#11
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Man sollte bedenken, daß die Meldung von der B I L D - Zeitung stammt. Ob da irgendein Wahrheitsgehalt dran ist ???????????
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#12
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ist nur schade das nen wels keine gräten hat...ich hätte ihn aber wohl auch weiter schwimmen lassen....wenn sein zustand es zugelassen hätte weil das ist nicht immer sichergestellt wenn man son ein fisch falsch landet kann man ihn stark verletzen
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#13
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ein link für hübi
http://www.fisch-hitparade.de/fischh...ls_waller.html und ein link für Willi http://www.fisch-hitparade.de/praeparation.php
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#14
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Und noch einer für Hübi:
Mindener Tageblatt von heute. Wundert mich aber auch, daß die Zeitung mit den großen Buchstaben die selben Zahlen hat wie alle anderen auch. Normalerweise haben die ja immer 10% mehr Tote. Gruß, Ulrich [edit] Sehr schön ist ja auch die Wels-Hitparade aus Dieters Link: Auf Platz sechs liegt Krasimir Angelov. Wenn das mal kein krass guter Name für einen Angler mit krass großen Fischen ist! [/edit] Geändert von naut (02.10.2009 um 23:46 Uhr)
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#15
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Wahrscheinlich wurde das Tier nicht gefangen sondern ist bei dem momentanen Wasserstand auf Grund gelaufen.
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Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel Der Herr sagte : sei froh es könnte schlimmer kommen. und ich war froh
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#16
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So ähnlich. Hat sich bei Flachwasser aus Versehen im Haken verfangen.
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#17
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...das war doch nur aktive Sterbehilfe...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#18
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Wie alt mag der Waller gewesen sein, ca.70 Jahre?
IMHO Ein paar behutsame Streicheleinheiten, Fotos für die Nachwelt hätten gelangt. Der Renter hätte wieder ins Wasser gemusst. Essen ist war bestimmt nicht möglich. Obwohl ist der Wels nicht der einzige Fisch der sein Leben lang wächst und somit nicht muffig wird?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#19
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Zitat:
Man MUß solche Fische TOTSCHLAGEN und weil sie eh nicht mehr essbar sind zum Abdecker bringen oder vergraben. Das haben wir tollen Besserwissern und Schlaufüchsen zu verdanken, sind hier auch immer einige anzutreffen... Gott sei Dank sind die Angler meiner Clubs und holländischen Kollegen immer extrem ungeschickt und lassen so Fische aus versehen wieder behutsam ins Wasser gleiten MfG, Michael
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#20
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Zitat:
Scheint Landessache zu sein? Das Fischereigesetz des Landes SH sieht sowas nicht vor. (Konnte ich jedenfalls nicht finden.) Absichtliches Catch+release ist verboten: -den Fisch zum reinen Ziele des Neufangs aussetzen. Auch das Fotografieren eines nicht abgeschlagenen Fisches ist natürlich verboten, da dieser nach Landung unverzüglich und im ethischen Rahmen getötet werden muss. Oder halt schnellstmöglich mit geringsten Verletzungen und Stressfaktor zurück ins Wasser zu lassen ist. Einige Betreiber, Pächter und Besitzer regeln ihr Hausrecht je nach Besatzart und angepaßt ans Gewässer. Aber ein pauscheles Verbot kenne ich nicht. Magst du Quellen zitieren, aus der ich mein Wissen ggfs anpaßen und korrigieren kann?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (04.10.2009 um 18:14 Uhr) |
#21
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Ich habe nicht gefangen aber beobachtet wie wurde ein Wels mit 95 kg rausgeholt, alles gedauert knapp eine Stunde.
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https://youtu.be/1HbZSYzJM20 |
#22
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Zitat:
Fetter Zosse. Wo wurde er gefangen, das Bild sieht so russisch aus?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#23
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Zitat:
Hier mal ein interessanter Artikel, ist allerdings ein wenig durch die leider rosarote Brille gesehen, denn "catch and release" IST verboten, allerdings kann man, wenn die PETA einen ansch... auch Glück haben, das man an einen normalen Richter gerät... Unsere beiden Angelverbände, welche OH WUNDER doch mal nach 20 Jahren über Gemeinsamkeiten nachdenken hüpfen nämlich schnell wieder feige hintern Busch wenns Euch denn erwischt... CATCH & RELEASE - Zur Strafbarkeit des Zurücksetzens maßiger Fische. von Elmar Weber, 1. Vorsitzender des "Bergischer Fischerei-Verein 1889 e.V. Wuppertal" Im letzten Blickpunkt veröffentlichte Baldur Bechthold einen Artikel, in dem er das Verhalten einiger Vereinsmitglieder in Frage stellte, die scheinbar jeden maßigen Fisch schlachten und mitnehmen. Daraufhin entwickelte sich innerhalb des Vereins eine Diskussion und Unsicherheit über die Rechtslage. Denn einige Mitglieder glauben, daß man sich sogar strafbar mache, wenn man nicht jeden maßigen Fisch außerhalb der Schonzeit waidgerecht töte und mitnehme. Vorab eine Klarstellung: Es ist zwar richtig, daß das Zurücksetzen maßiger Fische strafbar sein kann. Ebenso richtig ist es jedoch, daß das schonende Zurücksetzen eines maßigen Fisches in den allerwenigsten Fällen strafbar ist. Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, die das Zurücksetzen überlebensfähiger Fische, die eigentlich mitgenommen werden könnten, verbietet. Es gibt jedoch ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz, nach dessen § 1 niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Ebenso wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Diese Grundsätze müssen wir bei der Ausübung unseres Hobbys beachten. Verstöße gegen diese Normen des Tierschutzgesetzes haben in einzelnen Fällen zur Verurteilung von Anglern wegen Tierquälerei geführt. Das gilt z. B. für Gerichtsentscheidungen, durch die das Wettfischen, die Verwendung lebender Köderfische, die Lebendhälterung im Setzkescher und der sogenannte "Angelzirkus" als Verstöße gegen das TierSchG bewertet worden sind. Alle diese Entscheidungen sind sehr umstritten, sie sind jedoch nicht Gegenstand der hier zu klärenden Frage, ob wir maßige Fische wieder zurücksetzen dürfen. Grund für die aktuelle Diskussion sind vielmehr erste Verurteilungen von Anglern, die gezielt große Fische gefangen und wieder freigelassen haben. So verurteilte das Amtsgericht Bad Oeynhausen am 10.4.2001 nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes e. V. einen Angler, der in der Weser einen 44 Pfund schweren Karpfen angelte und wieder freiließ. Der Angeklagte hatte gezielt auf Karpfen geangelt. Dabei benutzte er Boilies. Als der große Karpfen anbiß, wurde er von dem Angler nach einem bei einem solch kapitalen Fisch unvermeidbaren lang andauernden Drill an Land gezogen. Nach der Landung des Fisches löste er ihn vom Haken und legte ihn auf eine Waage. Dabei stellte er fest, daß der Karpfen 44 Pfund schwer war. Sodann postierte er sich mit dem Fisch auf den Armen vor einer von ihm aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit Hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Das Foto und die dazugehörigen weiteren Informationen über Fangort und umstände übermittelte der Angeklagte an die Anglerpresse, die einen entsprechenden Sensationsbericht veröffentlichte. In dem gezielten Angeln auf "Kapitale" allein zu dem Zweck, sich anschließend mit dem dicken Fisch fotografieren zu lassen, um sich in den Medien präsentieren zu können, sah das Gericht einen Verstoß gegen das TierSchG. Es hat das Angeln allein aus Freude am Drill, verbunden mit dem zusätzlichen Motiv der Selbstdarstellung als Tierquälerei qualifiziert. Mit solchen und ähnlichen Urteilen gehen die Gerichte in Deutschland gegen eine Art des Angelns vor, die mit dem Begriff Catch and Release bezeichnet wird. Der aus dem englischen kommende Begriff bedeutet nichts anderes als "Fangen und wieder Freilassen" bzw. Fangen, um wieder freizulassen. Diese Art der Angelei ist in vielen anderen Ländern erlaubt. Sie gilt vielerorts, insbesondere auch bei vielen Fliegenfischern, als "feine englische Art". Das deutsche TierSchG erlaubt diese Art des Fischens jedoch nicht. Das Fangen maßiger Fische mit dem von vornherein gefaßten Vorsatz, den an sich anders verwertbaren Fisch nach einem spannenden Drill wieder freizulassen, ist verboten.Etwas völlig anderes ist es, wenn man Fische von bestimmter Art und Größe erbeuten und verwerten will, jedoch andere als die gewollten Fische fängt. Denn das, was uns an den Haken geht, läßt sich nur sehr bedingt vorhersehen. Sobald ein anderer Fisch anbeißt, als der, den wir wollten, fehlt schon der Vorsatz zur Zufügung von Schmerzen oder Leiden ohne vernünftigen Grund. Nur am Rande sei bemerkt, daß in den wenigsten Fällen nachweisbar sein wird, was der Angler wirklich fangen wollte. Eine Strafbarkeit nach dem TierSchG setzt jedoch voraus, daß der Richter einen entsprechenden Vorsatz für erwiesen hält. Am besten läßt sich die komplizierte Juristerei an Beispielen erklären. Nach meiner Auffassung wären folgende Verhaltensweisen als strafbarer Verstoß gegen das TierSchG anzusehen: a) Der Angler fängt beim Gemeinschaftsangeln einen großen Fisch, um Tagessieger zu werden; anschließend wirft er ihn in die Mülltonne, weil er keinen Fisch mag. b) Der Fliegenfischer geht in den ersten beiden Märzwochen an die Wupper, um schon vor der Saison seine neue Rute zu testen. Die gefangenen Salmoniden läßt er wieder frei, weil sie Schonzeit haben. c) Der Fliegenfischer angelt in der Fließwasserstrecke munter weiter, obwohl er das Tageslimit (drei Salmoniden) schon geschlachtet im Sack hat. d) Der Wurmfischer hat an "seiner" Stelle gerade die zehnte Bachforelle verangelt, ohne daß sich der von ihm erhoffte Karpfen blicken ließ. Trotzdem stellt er das Angeln nicht ein. Der Angler im Beispiel a) wäre nur dann strafbar, wenn er sein Verhalten von Anfang an so geplant hätte. Hätte er bei ansonsten gleichem Verhalten geplant, einen guten Fang mitzunehmen, weil seine Familie gerne Fisch ißt, wäre sein Verhalten ohne Zweifel straflos. Der Fliegenfischer im Beispiel b) hätte seinen Test auf die restlichen 50 Wochen des Jahres beschränken müssen, in denen das Angeln auf Äschen oder Bachforellen erlaubt ist, oder er hätte im Stausee auf Regenbogenforellen angeln können. Ein Angeln zu reinen Test oder Trainingszwecken ist allerdings als solches schon fragwürdig und abzulehnen, wenn man erbeutete Fische nicht verwerten möchte. Der Fliegenfischer im Beispiel c) hätte mit dem gezielten Fischen auf Salmoniden auf jeden Fall aufhören müssen, nachdem er sein Tageslimit erreicht hatte. Dagegen wäre es nicht strafbar, wenn er nach zwei maßigen Bachforellen die dritte zurücksetzen würde, weil er hofft, den erfolgreichen Tag mit einem kapitaleren Fisch zu krönen. Ebenso wenig wäre es zu beanstanden, wenn er eine zufällig gefangene Äsche zurücksetzen würde, weil er meint, daß die Äschenpopulation geschont werden müsse. Das Beispiel des Wurmfischers unter d) ist am schwierigsten zu beurteilen. Denn er wird sich damit entschuldigen, daß er die Bachforellen nur aus Versehen fing und in Wirklichkeit Karpfen angeln wollte, daß ihm also ein entsprechender Vorsatz fehle. So bedauerlich das Verangeln nicht gewollter Fische ist, so ist es nur dann strafbar, wenn von vornherein absehbar ist, daß dies mit gewisser Wahrscheinlichkeit passieren wird. In meinem Beispiel hat sich der Wurmangler gewiß strafbar gemacht, denn spätestens nach der mehrfachen Wiederholung seines Mißgeschicks war absehbar, daß er weitere Fische verangeln würde. Ob das Verhalten des Wurmanglers nach dem zweiten, dritten oder xten verangelten Fisch die Grenze der Strafbarkeit erreicht, wird von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Die Entscheidung des Richters läßt sich ebenso wenig vorhersagen wie der Fangerfolg zu Beginn eines Angeltages. Dieser Beitrag ist ein Versuch, Fehlvorstellungen über die Gesetzeslage zu beseitigen und den Mitgliedern die Unsicherheit zu nehmen. Kein Jurist ist jedoch dazu in der Lage, Grenzfälle in allgemein gültiger Form zu beurteilen und die Rechtsentwicklung vorherzusagen. Das läßt sich schon daran erkennen, daß unser Verein vor 30 Jahren nach heutigen Maßstäben schon fast als "kriminelle Vereinigung" anzusehen gewesen wäre. Denn vieles war damals erlaubt und üblich, was heute strafbar wäre. Trotzdem wird man niemandem vorwerfen können, vor 30 Jahren einen lebenden Köderfisch verwendet oder an Wettfischen teilgenommen zu haben. Ebenso wenig wird sich jemand anmaßen können, unsere heutige Rechtslage als völlig richtig oder absolut falsch zu beurteilen. Ich persönlich vermag jedenfalls nicht zu beurteilen, ob der tote Fisch besser ist als der "widerrechtlich" zurückgesetzte Fisch. Maßstab unseres Handelns sollten nicht nur Gesetze, Verordnungen und vereinsinterne Regelungen sein, sondern vor allem der Respekt vor der Natur und dem Leben. Mit einer verantwortlichen Einstellung hierzu lassen sich rechtlich problematische Grenzfälle fast immer vermeiden. Das galt vor 30 Jahren genauso wie heute.
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#24
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Ich finde Angeln echt pervers Stellt euch mal vor Ihr seid 60zig Jahre alt und euch wird ein Haken in den Gaumen geschlagen und ihr werdet unter immer weiter aufreissendem Fleisch eine Stunde im Todeskampf durch den Grund geschleift
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#25
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Hier nochmal für Interessierte:
http://www.catch-release.de/ @barrier-riff -> Pervers finde ich solche Typen wie Dich, die sich halbverreckende Rinder und Schweine durchs Land prügeln lassen, sie gierig fressen, mit fetten Bäuchen auf dem Sofa liegen und gegen Angler wettern die ihren Arsch bewegen und was für die Natur machen...
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