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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Haftpflicht zahlt erst bei 8 Bft?
Hallo,
nach einem Blick in meine Unterlagen ist mir aufgefallen, dass meine Haftpflichtversicherung erst für Sturmschäden ab Windstärke 8 aufkommt. Ich meine hiermit Sturmschäden, die entstehen, wenn sich das Schiff im Hafen losreissen sollte, und Schäden anrichtet. Ist das eine normale Bedingung? Gruß, BB |
#2
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BB,
Deine Haftpflicht muss auch Schäden zahlen, die anderen entstehen, wenn du vergisst, das Boot anzubinden. "Sturmschaden" kann erst dann entstehen, wenn es einen "Sturm" gibt. (An Land und hier bei uns - Ö - wird ab 60 km/h Windgeschwindigkeit von einem "Sturm" gesprochen.) Wenn sich das Boot bei weniger als "Sturm" losreißt, war offenbar nicht der Wind ursächlich, sondern eine ungenügende Verheftung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (17.10.2009 um 10:22 Uhr)
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#3
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Zitat:
Bei meinem Vertrag steht so eine Klausel nicht drin. Hätte mich auch gewundert. Wozu bräuchte ich denn dann eine Haftpflichtversicherung ? Die zahlen meines Wissens auch dann, wenn sich bei Flaute das Boot selbstständig macht und einen Schaden anrichtet, weil ich nicht richtig festgemacht habe (natürlich nicht bei Vorsatz). Gruß Frank |
#4
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Zitat:
Wie du schon schreibst >meine Haftpflichtversicherung<, also "DEINE" Du wirst wohl einen falschen Versicherungsfachmann kontaktiert haben lasse dich mal von einem EHRLICHEN Fachmann beraten, der nicht nur Dollarzeichen in den Augen hat, wenn er Boot hört Einen guten Partner wirst du mit Norman finden, siehe hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=15574 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#5
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Sturmschäden sind Elementarschäden. Und Sturm ist im Versicherungsrecht ab Windstärke 8 und mehr. Das ist dann sozusagen höhere Gewalt.
...wenn sich z. Bsp. dein Boot bei Wind selbstständig macht, dann hast du es "falsch angebunden" und dein private Haftpflicht wäre in der Leistung. Hast du aber 8 und mehr, dann ist es höhere Gewalt und dann ist deine Bootsversicherung in der Leistung... Anderes Beispiel: Dein Auto parkt vor einem Haus. es fällt ein Dachziegel runter und macht einen Schaden an deinem Auto. Eindeutig Haftpflichtschaden vom Haus. Bis die Sache mit dem Sturm kommt. Deckt ein Sturm ab Windstärke 8 den Ziegel ab, dann ist die Hausversicherung raus und deine Teilkasko (so du eine hast) ist für den Schaden zuständig.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#6
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Zitat:
Der Einschluß von Sturmschäden ist eine Leistungserweiterung die über die Regulierung von Haftpflichtschäden hinausgeht. Deshalb steht solches auch nicht in allen Verträgen. Steht es nicht drin wird bei Sturmschäden nichts gezahlt. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. |
#7
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Mönsch, Jongens,
Nicht schon wieder Haftpflicht und Kasko in einen Topf werfen. Oben steht "HAFTPFLICHT". Da kommt "Elementarschäden" nicht vor (da bräuchte wohl eher Petrus 'ne Haftpflichtversicherung). Elementarschäden sind - so vorhanden - über eine Kaskoversicherung gedeckt. Aber Balticbird hat aus seinen Haftpflichtbedingungen zitiert.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Zitat:
1) Die Privathaftpflicht deckt in der Regel Schäden, die aus der Haltung eines Bootes resultieren, überhaupt nicht (Fahrrad ja, Badeboot ja, aber Motor-/Segelboot nein). 2) Jede Bootshaftpflicht zahlt Schäden, die von mir verursacht zB aus (auch grober) Fahrlässigkeit einem anderen entstehen. Genau das ist der Zweck einer Haftpflichtversicherung. Es gibt nur wenige Ausschlussgründe. 3) Bei "höherer Gewalt" bin ich in der Regel nicht haftbar (Analogie zu deinem Hausbesitzer, der auch nicht für den herabfallenden Dachziegel haften muss. Bin ich als Bootshalter aus irgendwelchen Gründen dennoch haftpflichtig, dann zahlt wiederum die Haftpflichtversicherung).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#9
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Zitat:
Hallo Andreas, vielen Dank für Deine Info. Das heisst dann letztlich, dass die Bootshaftpflicht die ganz normale "dummheitsversicherung" ist und selbstvetständlich zahlt, wenn ich zu dämlcih war das Schiff anzubinden, nicht wahr? Unabhängig jedweder Windstärken? Besten Dank, BB |
#10
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Zitat:
Es wäre sehr ungewöhnlich, um das mindeste zu sagen, wenn das anders wäre, als du es hier zusammengefasst hast.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#11
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Zitat:
Gruß, Ingo
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#12
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tja, peinlich
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#13
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Wechsel die Versicherung. Eine ordentliche Bootskasko enthält die Worte "Allgefahrendeckung", "Neu für Alt" und eine überschaubare Liste an Ausschlußgründen.
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#14
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Uwe ( cooky ) hat es kurz angerissen
Fachmann in solchen Fragen ist hier Norman ( blaue elise ) Ich persönlich denke allerdings das es eine Fürsorgepflicht gibt ( oder so ähnml. ) Von daher kann ich mir auch irgendwie die 8 bft erklären
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#15
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Die Verwechslung Haftpflicht/Kasko hat sich ja von selbst aufgeklärt.
Und in der Bootskasko ist es nicht nötig einen Anbieter zu wählen, der erst ab Windstärke 8 zahlt. Da gibt es genügend Anbieter ohne diese Einschränkung. Gruß Norman
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#16
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Welche Versicherung zahlt denn für Sturmschäden wenn gar kein Sturm war?
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#17
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Zitat:
Schäden durch Wind passieren auch schon bei weit weniger als 8 Bf. Gruß Norman
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