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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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UKW Handfunkgerät
Hallo Freunde,
ich möchte mir eventuell ein Handfunkgerät für mein Sportboot (5,50 m ) anschaffen und benötige noch einige Informationen. Zuvor zum besseren Verständnis: a) Ich habe das „Beschränkt gültige Betriebszeugnis f. Funker I“ (noch schnell in Dez. 2002 gemacht), möchte das Gerät ausschließlich in Kroatien benützen und b) nicht in D, hauptsächlich, um in HR Wetterberichte empfangen zu können und um c) gegebenenfalls auch mal mit anderen Booten in Kontakt treten zu können, d) bzw. um im Falle eines Falles auch einen Notruf absetzen zu können. Aus den o. g. Gründen will ich keine fest eingebaute Funkanlage benutzen und nun meine Fragen: 1.) Muss das Gerät eine BAPT-Zulassung haben? 2.) Gibt es in HR Probleme, wenn ich keine deutsche Anmeldung/Zulassung vorweisen kann? 3.) Muss bei der Anmeldung in HR angeben werden, dass ein Funkgerät im Boot ist? 4.) Wer hat Erfahrungen mit RO (Radio Ocean)-geräten, wie z.B. RO 3200? 5.) Wer kann mir vielleicht ein anderes (preisgünstiges) Gerät empfehlen? Danke im Voraus!
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Grüße Thomas |
#2
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Ein Handfunkgerät ist nur zulässig, wenn auch ein fest eingebautes vorhanden ist.
Da das Handgerät alleine sowieso nicht legal ist, braucht man auch keines mit Bapt-Zulassung. Man bekommt eh keine Frequenzzuteilung dafür. Bei der Anmeldung in HR soll man soviele Dinge angeben, z.B. Signalpistole, Beiboot und sicher auch das Funkgerät. Ich habe das mehrfach versucht und bin immer ausgelacht worden. Die haben die entsprechneden Dokumente mit der Bemerkung "was soll ich denn damit" zurückgegeben. |
#3
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Hallo Jürgen,
danke für Deine Antwort! Das mit der nicht erlaubten Handfunke ohne Festgerät war mir schon noch klar, die Prüfung liegt nicht so sehr weit zurück! Ich möchte nur vorher auf eventuelle Probleme in HR vorbereitet sein!
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Grüße Thomas |
#4
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Moin und Hallöle,
also die Aussage das Du dein Handfunkgerät ohne Feststation nicht anmelden kannst ist nicht richtig. Eine Handklatsche kannst Du , wenn es eine Zulassung hat, neuerdings auch anmelden. |
#5
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Hat die RegTP etwa eine neue Gebührenquelle gefunden?
Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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