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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hilfe, kann mein Trailer nicht anmelden. Behörden Schikane?
Hallo zusammen, habe große Probleme mit der Zulassungsstelle.
Hier eine Kurze Zusammenfassung. Habe ein boot mit einem Trailer gekauft. Trailer WSC Zggw: 1750kg Bj. 1994 eigentlich in einem sehr guten Zustand. Leider ohne Papiere. Konnte aber eine Komplettauskunft(8 Seiten mit allem was man brauch) bekommen. Der Trailer wurde ca. 2001 mit allen Papieren nach Holland verkauft. Ca. 2006 wurde der Trailer durch mein Vorgänger nach Deutschland geholt. Ich habe den Trailer von Ihn abgekauft. Folgende Unterlagen kann ich bislang vorweisen. Komplettauskunft. Der TüV kann den Trailer ohne Probleme abnehmen (Hauptuntersuchung). Eine Auskunft der KBA das der Trailer weder gestohlen noch Straftaten mit verübt worden sind. Eine Unbedenklichkeitbescheinigung. Also ich zum Straßenverkehrsamt. Die haben festgestellt dass der Trailer immer noch auf den ersten Besitzer angemeldet ist. D.h. der Holländer hat das ding nie abgemeldet. Der Deutsche (mein Vorgänder auch nicht, Hafen Trailer). Die Zulassungsstelle meint nun trotz KBA, der Trailer könnte trotzdem gestohlen sein. Die möchten nun einen lückenlosen Halternachweis. Wie soll ich das schaffen. Ist doch gar nicht möglich. Muss ich den Trailer jetzt in der Weser versenken.? Wie soll ich rausbekommen was in Holland gelaufen ist.???? Ich komme nicht weiter. Selbst der TÜV meint dass es an Schikane grenzt. Könnt Ihr mir Hinweise geben? |
#2
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hole dir in den niederlanden eine unbedenklichkeitsbescheinigung.
wobei das eigendlich nicht nötig ist. hast du einen kaufvertrag? wenn ja und der preis angemessen der ware ist, spielt es keine rolle ob gestohlen oder legal. der besitzer ist dann der, der es gekauft hat. der eigendlich eigentümer der dumme. wie es bei einem verkauf nach deutschland ist kann ich dir nicht sagen. die deutsche zulassungsstelle kann nicht sehen ob der anhänger noch zugelassen ist. sie benötigen aber eine abmeldebescheinigung. setz dich mal dafür mit dem www.rdw.nl in verbindung. |
#3
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hallo Andreas, Ich habe einen Kaufvertrag. Der preis ist angemassen. Die Zulassungsstelle hat rausbekommen das der Halter aus deutschland noch eigetragen ist. Diesen Halter habe ich bereits kontaktiert. Er war recht überrascht das sein Trailer noch angemaldet ist. Wieso kann die Zulassungstelle davon ausgehen das das ding gestohlen ist, wenn kba sagt dass alle sauber ist. Wiso ist es wichtig das der Halter von vor etlichen Jahren noch eingetragen ist. wenn ich den trailer anmelde wird er abgemeldet. Es ist alles sauber. das sind nur Fomalitäten. oder übersehe da etwas.
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#4
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...also ist dein Hänger noch in D angemeldet. Dann melde die ursprünglichen Papiere als verloren/eidesstattliche Versicherung und melde den Trailer um.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#5
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Zitat:
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"Männer werden 7 Jahre alt, danach wachsen sie nur noch!" ANNETT |
#6
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oder etwas " illegal " der Deutsche vorbesitzer auf dem der Trailer noch gemeldet ist
schreibt dir nen Kaufvertag und meldet den Trailer ab dann hast du nen Vertrag und eine abmeldung ! |
#7
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Manche Zulassungstellen sind echt der Hammer. Ich hatte auch einige Probleme. Kannst du vielleicht zu einer anderen Zulassungstelle gehen? Manchmal hakt es nur beim Sachbearbeiter...
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#8
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Wenn er noch angemeldet ist, ist doch alles gut. Besorg dir das alte Kennzeichen und fahr los...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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Nicht auf die Zulassungsstelle schimpfen, die verhält sich m.E. absolut korrekt. Der Holländer hat bei der Zulassen keine Abmeldung zur deutschen Behörde gemeldet, demnach ist der Trailer immer noch gem. Zul.Stelle auf den ehem. deutschen Vorbesitzer zugelassen.
Also weiter wie Lilin schreibt (muss ja auch im Interesse des ehem. Deutschen Vorbesitzer sein, den Trailer nicht mehr auf seinen Namen zu haben).
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan |
#10
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schnapp dir ein paar schlagbuchstaben, hau die alte fahrgestellnummer raus und klopf dir selber eine.
dann gehst zum tüv und sagst "eigenbau!". fertig.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#11
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Zitat:
Zumal man als Eigenbau auch nicht alles selbst bauen kann/darf. Achse und Zugrohr sollten schon Teile sein, die entsprechende Papiere haben, sonst werden die Prüfungen weitaus umfangreicher und teurer. Hinzu kommt, dass er ja nur in seinem Kreis anmelden darf, und es ist ja unwahrscheinlich unauffällig, erst eine Anmeldung erwirken wollen, dann abgewiesen zu werden und kurz darauf mit einem Eigenbau zur Anmeldung aufzutauchen.... Da muß er nun halt durch: Stellungnahme des ehemaligen Halters, dass der Trailer ordnungsgemäß verkauft, aber nicht (wie mit dem Käufer vereinbart) abgemeldet wurde, sollte reichen und ist legal. Also quasi holt der ehemalige Halter die Abmeldung ohne Zulassung und Schilder (da in Verlust geraten) damit nach, verschwindet aus der Halterliste und der Weg sollte frei sein.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (21.11.2009 um 06:46 Uhr) Grund: Komma
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#12
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Zitat:
Zitat:
Da bin ich ja froh, das ihr das gesagt habt. Bei mir wäre Uwe schon wieder mit erhobenen Zeigefinger dagewesen und hätte erklärt das es verboten ist zu kriminellen Handlungen aufzurufen. Zitat:
Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#13
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ist sehr merkwürdig. der niederländer kann den hänger eigendlich nicht einführen in die niederlande wenn er noch zugelassen ist. da dürfte also schon was schief gelaufen sein. aber du hast den ersten eigner ja erreicht also sollte jetzt alles klappen. unter normalen umständen wäre ja nur ummelden nötig gewesen.
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#14
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Zitat:
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Grüße Michael
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#15
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Zitat:
In den Niederlanden aber doch. Gruß Werner |
#16
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in Russland auch
Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#17
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Zitat:
Bei manchen Sesselpupern geht's halt nicht anders. |
#18
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Zitat:
in nl ist es ein wenig anders ein grund warum käufe oder verkäufe fast ausschließlich via notar gemacht werden. (ist natürlich preisabhängig ) Geändert von Leafde (21.11.2009 um 13:02 Uhr) |
#19
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Zitat:
Ich möchte dich mal sehen, wenn dein gestohlener Trailer neben dir an der Tanke mit umgeschlagener Nummer steht...bin gespannt, was du dann dem "Sesselpupser" erzählst. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#20
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Hallo zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Ich denke gregor hat nicht gerade Unrecht. zuerst legal versuchen, wenn es nickt klappt mit Eigenbau ankommen. Das fliegt auf. Bislang befinde ich mich auf dem legalen Boden, dort wollte ich auch nach Möglichkeit bleiben. Der deutsche Besitzer wird mir jetzt bescheinigen, das er den Trailer legal nach Holland verkauf hat. In Holland wir es kaum möglich sein die Eigentumsverhältnisse zu klären. Vor 3 Jahren ist der Trailer wieder in Deutschland aufgetaucht. Von dem hab ich es erworben. Auch dieser wir nach den Kaufverträgen suchen. Also klafft noch die Lücke "Holland". Ich hoffe die Frau Sachbearbeiterin wird ein einsehen haben, dass ich nicht alles beschaffen kann. Übrigen eine andere Zulassungsstelle sieht da keine Probleme. Diese würden es Zulassen. Was ich nicht verstehe ist dass bisslang kein Nachweis eines Diebstahls vorliegt. warum geht man immer von schlimmsten aus. KBA sagt alles ok. ich habe einen Kaufvertrag. Der TÜV sagt auch alles klar. Gibt es denn keine Rechtliche Regelung, die den Ermessensspielraum einiger übereifriger einschränken. Montag habe ich ein Gespräch mit den Amtsleiter. Mal schaun.? |
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Zitat:
Er hat eine positiv-Auskunft vom KBA, was willst du mehr ? Ich würde vor dem (zugegebenermaßen illegalen) Umstempeln der Herstellernummer noch einen Versuch bei einer anderen Zulassungsstelle machen, aber dann... umstempeln !!! |
#22
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Zitat:
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#23
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Zitat:
Derzeit sehe ich überhaupt kein Problem darin, dass der alte Eigentümer ihn nun endlich abmeldet, wo er doch noch auf ihn angemeldet ist, wird das kein Problem sein. Er braucht dafür noch nicht mal aus dem Haus, er kann dir einfach eine Vollmacht schicken. Dazu noch einen Kaufvertrag von ihm selber ausgestellt, dann ist Holland ganz außen vor, er war quasi nie dort... Bekommst du alles in einem Rutsch bei Amt erledigt, die alten Kennzeichen meldest du als verloren.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#24
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also bitte?
es ist ja wohl ein unterschied ob ich aus fragwürdiger quelle einen "günstigen" hänger erstehe oder aber einen, dessen historie lückenlos geklärt ist, nur dem amt das so nicht reicht. allerdings hast du geschrieben: "eine andere zulassungsstelle sieht da kein problem" - was hält dich denn noch auf? schnapp dir nen spezl der in deren kreis wohnt, der soll den hänger auf sich zulassen und ne woche später meldest um - das sollte sogar für deine zulassungsstelle ein bewältigbarer akt sein.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#25
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Also, wenn ich weiter darüber nachdenke, bekomme ich Brechreiz und bin stinkend sauer. Wenn die Frau B aus s die unterlagen die ich noch beschaffen werde. nicht akzeptiert muss ich den Trailer wohl einstapfen. DAS KANN ES NICHT SEIN.!!
Muss ich denn illegale Wege gehen.? Kann den der gesunde Menschenversand nicht mal siegen. Einige von euch haben Recht. Hätte ich die Nummer unkenntlich gemacht, gäbe es jetzt keine Diskussionen. So wird man event. in eine Ecke gedrängt wo man nicht hin möchte. Na Dankeschön. |
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